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Gericht zu erscheinen. Auf dieselbe Weise verpflichtete mansich auch, Zeugen zu stellen, einen Eid zu schwören u. s. f. *)Ueberhaupt liebten die Barbaren solche symbolische Bezeichnun-gen gewisser Geschäfte und Gegenstände. So bedeutete z. B.eine Scholle Erde oder ein Rasen, der von einem Boden ge-nommen ward, bei Ihnen den Boden selbst. „Wenn zwischenzwei **) Familien ein Streit über die Gränze ihrer Grund-stücke entsteht, und einer sagt: hier ist unsere Gränze, und derandere sagt: hier ist die unsrige, so soll der Graf von diesemStamm gegenwärtig seyn, und sowohl wo der eine, als anderedie Gränze angibt, ein Zeichen setzen. Dann sollen sie dasGrundstück umgehen, ***) und nachdem sie es umgangen ha-ben, in der Mitte zusammenkommen, und in Gegenwart desGrafen eine Scholle von der Erde aufheben (welches die Ale-mannen (luicktoäi nennen), und Zweige von den Bäumen indie aufgehobene ****) Scholle stecken, und die streitenden Fa-milien sollen jene Scholle in Gegenwart des Grafen in dieHöhe heben, und in dessen Hand empfehlen. Dieser soll sie inein Tuch wickeln, sein Siegel beisetzen und in eine treue Handempfehlen, bis zur Gerichtssitzung. Dann sollen beide verspre-chen, sich zum Zwcikampf zu stellen Oponäasnt inter 86 pug-nsm). Wenn sie zum Kampf bereit sind, so sollen sie jeneScholle mitten zwischen sich legen, sie mit den Schwerinern,womit sie kämpfen wollen, berühren, und Gott den Schöpfer
*) I.ex Ilipuar. tit. XXX. ,,<^noc>86 gmis in juckioio pro86rvo int6rp6llstu8 (nerit, 8i 8ervn8 tsli8 non (narit,nnäo ckominus sju8 866uru8 6886 P088lt, <lominU8 . . . .«liest: ego ignoro utrum 8ervu8 M6N8 6ulpgllill8 sn in-N066N8 <le lloo extiterit. kropteres 6NM 866>incknm la-gern ripusrisrn 8uper ^untnorcleviin noot68 s«l igneinreprs68ento. Lt 8io cle ejn8 prse8entis curn (e8tNLSütlarn (seist.
**) b,6x ^Isinsn. csp. 84»
***)„g!rent oontentionern" i. e. sgrum cla g^uo eontenckitur.
****) Die Zweige wurden bei der Uebergabe in den Rasenoder in die Scholle gesteckt, um anzudeuten, daß nicht blosdie Oberfläche, sondern auch Alles auf derselben wachsende,übergeben werde.