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1 (1835)
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oder daß er, wenn man ihn in kaltes Wasser warf, nicht vonselbst wieder heraufkam. *) Zuweilen mußten sich auch beideParthcien (der Ankläger wie der Angeklagte), einer solchen/Probe unterwerfen. Eine derselben war, daß beide mit erhobe->ncn Armen an einem Kreuz beteten, wo dann die Behauptungderjenigen, der zuerst die Arme sinken ließ, als falsch angesehenward. **) Zuweilen entschied das Loos, vorzüglich aberder Zweikampf (äuellum), ob der Kläger oder AngeklagteRecht habe.

Diese Gottes-Urtheile waren bei den Barbaren uralt undschon bei denselben im Gebrauch, ehe sie zum Christenthum über-gegangen waren. Nachdem sie dieses angenommen hatten, ei-ferte zwar die Kirche durch ihre allgemeinen Verordnungen gegendie Gottes - Gerichte und verwarf sie als abergläubisch, gottlosund trügerisch. Allein so groß ihre Gewalt auch war, so ver-mögt«: sie doch nicht, diesen tief eingewurzelten Gebrauch ausden Sitten der Barbaren zu verdrängen. Die Geistlichkeitselbst, ungeachtet der allgemeinen Mißbilligung der Kirche,bequemte sich endlich nach den Sitten der Zeit, und suchte dieGottes-Gerichte durch Beimischung kirchlicher Ceremonien mehrheilig und feierlich zu machen. ***) Es kommt uns zwar

*) juäicium gguas lrigiäse. Dieses ward von Ludwig demFrommen verboten.

**) juäioium cruois, dieses ward vorzüglich bei Geistlichen,auch schwächlichen Personen gebraucht.

***) Man findet die vollständigste Belehrung über die verschie-denen, hierbei üblichen Ceremonien und Gebets-Formelnbei 1)u-(lsng6 unter den einzelnen Artikeln: jullioiuni lerrlcgnllentiz, sguso lrigillse u.s. f., und vorzüglich bei Ba-lutze unter den l'ormnlis exoreismorum iom. ll. p. 6,)l>.sog. Die Gebräuche waren zwar nicht in allen Bisthü-mern ganz gleich, doch stimmten sie in folgendem meistensüberein. Nachdem der Angeschuldigte in die Kirche getre-ten und er sowohl, als der Priester gebetet hatte, las letz-terer die Messe. Wahrend derselben reichte er dem Ange-schuldigten die Communion, nachdem er ihn vorher aufge-fordert, die Wahrheit zu bekennen,^lljuro vos iiomiiies2 >er et lilium et s^iritum ssncturn et ve»-

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