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1 (1835)
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Eide (saci-gmentA) sollen in der Kirche, oder über den Reli-quien abgelegt werden" heißt es (lspUulsl-. 4wm. ». 803.Bei denen in der Kirche werden sieben ausgewählte Geschwornecrfordert. Nur, wenn derselben zwölf sind, kann man sie neh-men, wie man sie findet (gualea xoworit invoaire)." Ebenso sagt (lex ^laman. tit. 53 ) cum äuollevim 8»orsmentgli.Ku8 juret, cum guingue nominatig et aeptem s<lvoc:gti8. ^Dasselbe Gesetz bestimmt tlt. VI. cax. 1.ve minoribu» cau-8l8 U8gne all aolillum vslentem licot unicuigue, Analem aa-crsmonlalom unum aevum bsbero vult, in auo ascramento

continere." Durch einen solchen Eidschwur, wenn er auch inder gesetzlichen Form geleistet ward, war darum aber die Sachedoch noch nicht ausgemacht. Nichts war den unbändigen Ge-müthern der Barbaren unerträglicher, als der Gedanke, daß siedurch den Meineid eines Feindes entweder unschuldig gestraft,oder von der Verfolgung einer gerechten Rache abgehalten wer-den könnten. Derjenige, der sich in seinem Innern bewußtwar, eine solche Kränkung erlitten zu haben, berief sich daherauf den Ausspruch von Gott selbst. So wie nämlich die^Macht und Güte des Schöpfers sich in den Werken der Natur/auf eine eben so wunderbare als unverkennbare Weise zeigt, so,^glaubten jene rohen Menschen, müsse seine Gerechtigkeit auchdie Unschuld eines unrechtmäßiger Weise angeklagten, durch^ganz unzweideutige Zeichen, durch Abänderung der Gesetze derNatur, oder wenigstens dadurch, daß er dem Unschuldigen imKampf den Sieg verlieh, an den Tag bringen. Die Probe,der man sich um eine solche Entscheidung zu erhalten, unterwer-fen mußte, ward ein Gottes-Gericht *) genannt. Es gab ver-schiedene Arten dieser Gottes-Gerichte; nachdem man sich näm-lich dieses oder jenes Mittels bediente, um den Aussprnch Got-tes zu erfahren. Der Angeklagte mußte seine Unschuld dadurchbeweisen, daß er entweder ein glühendes Eisen in den Händentrug, **) oder seine Hand in siedendes Wasser tauchte, ***)

*)jucUciuln lloi, orllslium, orllela V0N dem alten deutschenWort orllel, oder unserm Urtheil.

**) jullicium ferri osnäontia, jullicium aire examcn iZniti lerri.

***) jullicium s^uss cslillse.