von Carl dem Großen und seinen Nachfolgern gegebenen,kommt es desto häufiger (zuweilen auch unter dem NamenKsniius) vor. Der Betrag desselben wechselte nach Verschieden-heit der Fälle, war aber meistens der dritte Theil des Sühne-Gelds. Späterhin, als die großen Vasallen sich die hohe Ge-richtsbarkeit und mit derselben die Einnahme des krellnm zuge-eignet hatten, machte diese einen beträchtlichen Theil ihrer Ein-künfte aus. So wirksam aber auch nun, zu Begründung einergesetzlichen Ordnung unter den Barbaren, die Einrichtung war,daß die Privat-Rache gehemmt, und der Obrigkeit die Befug-nis, die Streitigkeiten zu schlichten, übertragen ward, so bliebes doch allezeit ein großer Uebelstand, daß alle Verbrechen mitGeld abgemacht werden konnten. Man könnte sich wundernbei den Barbaren, deren Gemüther man sich nur von wildenLeidenschaften, Zorn, Rachgierde erfüllt denkt, eine solche Sittezu finden, wenn nicht Erfahrungen, die man noch heute zu ma-chen Gelegenheit hat, hinreichend lehrten, daß * *) Habgierdedie vorherrschende Leidenschaft der Barbaren ist. Die Sacheselbst wenigstens, daß nach den ältern Gesetzen der Barbaren,dem Salischen, dem der Ripuarier u. s. f. Geld jedes Verbre-chen abbüßte, ist völlig gewiß, und geht aus den Worten der-selben , aufs unzweideutigste hervor. Und, wenn eine Hereeinen Menschen auffraß, **) so konnte sie sich nach dem Sali-
„8i vorn pueUs, guso tlsbitur, in verbo (im Schutz)kueiüt, proptor lreäum LIND. den. ^ui lseiuntsoliä. 6XII. er äimiclinrn coAstnr ^ersolvore, exoeptoeszntsls et clelsturs."
*)I3a hin und wieder scheinen Einige die Ermordung derIhrigen als ein Erwerb-Mittel angesehen zu haben. Soführt z. B. OreA. ll'uron. lik. 9. liistor. esp. 19. Einen
redend an: ,MgAns8 mibi üel>68 rel'erro Ai'gtes.
eo t^uoll interleeerim ^sientez tuo8, sie czuibus seoe^tseomxositione, surnin grAenluinczns supernbant In llo-mo tus."
**) 6ex 8sl. tit. 6XVH. 3. „si 8tris Iiominem comesierit,et eonviets (nerit, VlllDI. «len. csui kseiunt 80 >icl. 66.eulpsl>ili8 jullieetur." Man muß diesen Appetit selbstnicht einmal für so ganz entsetzlich gehalten haben, indemder Betrag des Sühngelds nach dem Salischen Gesetz von