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historische Prüfung nicht aus. In dem Salischen Gersetz, welches die Franken für die von ihnen erobertenProvinzen gaben, wird nicht allein der Franke vondem Eingcborncn oder Römer unterschieden, sondernauch die Rechte des letztem selbst sind anders bestimmt,nachdem er ein sehr Vornehmer, (ein Gastfreund desKönigs, eouvivn r 6 ^i 8 ), ein blos freier (p0886880>Z,oder ein Tributpflichtiger (tiiliuturill 8 ) und Sklave ist;(L^uet. leg. 8 rU. tit. Xi^H. 8 - 6 — 8 ); woraus offen-bar folgt, daß die Römer nicht alle zu Sklaven gemachtworden sind. Dieselben wurden zu allen, sowohl bür-gerlichen als militairischen Ehrcnstellen zugelassen; diegeistlichen Stellen waren sogar fast einzig durch Einge-borne besetzt. Nach einigen Generationen war endlichder National-Unterschied zwischen den Franken und al-ten Einwohnern fast durchaus verlöscht. Die eigentlicheUnterdrückung und Erniedrigung der großen Masse desVolks entstand erst durch die Kriege, welche die Fran-ken nach der Eroberung Galliens unter sich führten, undwobei alle Gefangenen zu Sklaven gemacht wurden.Hierdurch, und durch das Fortschreiten des Lchnsystemskam es, daß, als das dritte Königs-Geschlecht auf denThron gelangte, fast alle Bewohner, sowohl des plattenLandes als der Städte, Sklaven waren. In denersten Zeiten der Merovingischcn Herrschaft war dieZahl derselben nur gering. Es war nämlich, wie schon
compuwtulG — Man sehe noch die Bemerkungen, die derPräsident Henault (in seinem alirsi^si esironol«^. sie siliist.si. k'l-unoo) der Geschichte des zweiten Geschlechts ange-hängt hat, so wie auch die z. I. 1270.
*) Nontosguiou liv. 30 olir»^. 11. — Selbst die Form derKnechtschaft war der in den letzten Zeiten scbr äbnlich. Zuden Zeiten Carls des Kahlen (reg. 840—877) waren dieHand - und Spanndienste schon längst bekannt. Sie kom-men in den Edictcn desselben unter dem Namen „manoporaet egl-ropera" vor. (Späterhin hießen sie eurbsclge, loor-). Lsiict. Isiztens. Osrol. Oslr. ack ->. 864 esp. 29-„Ut illi eolorll, gui.. earropera et m-moxera ex