Druckschrift 
1 (1835)
Entstehung
Seite
III
Einzelbild herunterladen
 

dem nur in seinen ssori« «ubsseivi« sich demselben wid-men konnte,) eine Aufforderung zu ähnlichen Arbeitenseyn, wenn ich das Resultat der meinigen dem Publi-kum mittheilte. Auf diese Weise entstand dann, nachmannichfachen Abänderungen, Verbesserungen und Um-arbeitungen diese Schrift, deren ersten Theil ich hiermitder wohlwollenden Beurtheilung des Publikums über-gebe. Ueber den Inhalt derselben habe ich hier nurWeniges zu sagen. Eine vollständigere Aufzahlung des-selben wäre wegen der großen Menge der behandeltenGegenstände unmöglich, und zu einer allgemeinen Ue-bersicht wird ein Blick aus das Jnhalts-Verzeichniß hin-reichen. Ich habe, damit der Leser noch naher wisse,was er in dieser Schrift zu suchen hat, den Inhalt deszweiten Theils, der bis auf nähere Durchsicht zum Druckbereit liegt, hier ebenfalls mitgetheilt. Ich bemerke nurnoch in Hinsicht der Zeit-Periode, bis zu welcher dieGeschichte der. Gerichts-Verfassung in diesem Buch fort-geführt ist, daß man auf Vollständigkeit nur bis zumUntergang des Kaiserreichs rechnen kann. Ich habe zwarauch die meisten von der Restauration eingeführten Ver-änderungen erwähnt. Allein dieselben häufen sich nochalle Tage; mehrere fielen sogar, wahrend der Ausarbei-tung dieser Schrift, und nachdem sie zum größten Theilschon fertig war, vor; so daß ich es für angemessen hielt,einen Zeitpunkt festzusetzen, über den hinaus ich wenig-stens für Vollständigkeit nicht zu bürgen brauchte. Solltediese Schrift sich einer günstigen Aufnahme zu erfreuenhaben, so werde ich mir angelegen seyn lassen, auch hier-in das Mangelnde zu ergänzen; wenn nicht, was mivlieber wäre, Einer unserer Rechtsgelehrten sich dieser Ar-beit unterziehen wollte.