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Meclianiseho Scheidung des Erzes vomtauben Gestein, und des einen Erzes von demanderen, ln den Fällen, wo das Erz in grösseren Mas-sen eingewachsen isl, wird diese Scheidung durch Men-schenhände verrichtet, und wird dann die 11 and Schei-dung genannt. Es geschieht dies vermittelst des Scliei-defäuslels, oder den Umständen nach auch mit kleinerenHämmern, und ist das Geschäft des Poch- oder Schläger-jungen. Bei dieser Scheidung erhält man dreierlei I’ro-ducle, nämlich vollkommen reine Erze oder Stufferze;2 . Gemenge aus Erz und Stein, die sich mit derHand nicht weiter scheiden lassen, und dann auf Poch-werken noch weiter verpocht werden müssen; und end-lich 3. die unhalligen Ausschläge, die reine Gc-birgsart, das taube Gestein.
Gemeiniglich ist das Erz specifisch schwerer als dieGebirgsart (nur wenige, wie z. B. den Gallmey, beson-ders nach dem Rösten,' ausgenommen) , und es beruhenhierauf die übrigen mechanischen Ausscheidungsarten.Von diesen Ausscheidungsarfen ist zuerst das sogenannteSiebsetzen zu merken. Hiezu muss das Erz bis zuHaselnuss- oder Erbsen - Grösse verklcint sein; unerlässli-che Bedingung hiebei ist cs, dass alle Stücke ziemlichgleich gross sein müssen. in einem, der Grösse derStücke angemessenem Siebe kann solches dadurch erreichtwerden, dass man das gefüllte Sieb unter Wasser tauchtund hinlänglich bewegt: die zu feinen Thcile fallen durch,und die nicht durchgehenden Stücke verschiedener Artscheiden sich auf solche Weise von einander, dass siesich schichtweise übereinander lagern, indem die speci-