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2 (1831)
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hält, haben würde, oder daß beim Wasser, wo das BrcchungS-verhaltniß eines aus Lust in Wasser übergehenden Strahles, wieI zu 0,77 oder wie 100 zu 77 ist, no 77 solche Theile hat, derenln» 100 enthalt.

Das Gesetz der Brechung ist also, daß nicht der Winkel, wel-chen der cinsallcnde Strahl mit dem Einsallslothe macht, zu demWinkel, den der gebrochene Strahl mit dem Einfallslothe macht,einerlei Verhältnis bei allen verschiedenen Richtungen des entfallen-den Strahles behält, sondern dieses immer gleiche Verhältnis findetzwischen den nach der vorigen Regel bestimmten senkrechten Linien,die man die Sinus jener Winkel nennt, statt. Wenn der StrahlV/L nur einen kleinen Winkel mit dem Einfallslothc macht, sokann man beim Glase ungefähr sagen, daß auch der Winkelselbst nach der Brechung zwei Drittel des Winkels ist, weilbei kleinen Winkeln das Verhältnis der Winkel selbst nicht viel vondem Verhältnisse jener Senkrechten LM, di 0, oder von dem Ver-hältnisse der Sinus der Winkel verschieden ist; aber bei großemWinkeln darf man diese Verwechselung nicht mehr gelten lassen,sondern muß das Verhältnis auf jene senkrechten Linien beziehen.Ich bemerke übrigens hier, daß man der einfachen Zahlen wegendas Brechungsverhaltniß für Glas wie 1 zu H oder wie 14 zu 1,und ebenso für Wasser wie 1 zu H oder wie IH zu 1, anzugcbenpflegt, obgleich diese Zahlen nicht ganz genau sind; da wo einestrenge Richtigkeit erforderlich ist, muß man die genaueren Zahlen,die bei verschiedenen Glas-Arten bedeutend verschieden sind, dafürsetzen. Uebrigens wird die Richtung des aus dem stärker brechen-den Körper, aus dem Glase zum Beispiel, hervorgehenden Strah-les nach derselben Regel, wie die Richtung des eindringendcn Strah-les, bestimmt, nur ist dann n und folglich »>o bekannt, und manmuß 1 auf dem Kreise so suchen, daß In» anderthalb mal sogroß,als n o sei *).

Ich muß hier doch sogleich noch eine Bemerkung einschalten,die sich auf die Bestimmung der Brechung bei krummen Oberflächenbezieht. Es ist ziemlich von selbst klar, daß wir einen kleinen Lhcil

*) Eine dabei in gewissen Fallen verkommende Schwierigkeit werdeich etwas spater erwähnen.