der Pensionair - Acrzte, die medicinisch - chirurgischeAkademie für das Militair.)
IMit dem Kriegesministerium inVerbindung stehen:
a) die 0her - Mili tair-Examinations-Commis-sion, (von welcher die Examinat.-Comm. für Port d'c-pec -Fähnriche bei den einzelnen Divisionen in den Pro-vinzen ressorliren),
b) das Militair-Unterrichts- und Erziehungs-Wesen der Armee, (die Mililair - Studien - Commis-sion, die allgemeine Krieges-Schule, die Dircclorcnder Divisions- Schulen, die vereinigte Artillerie- und In-genieur-Schule, die Cadettcn-Anstalten zu Berlin, Pots-dam und Culin).
Provinzial-Behörden des Kriegs - Minist, fürdie Militair-Occonomie sind:
die Intendanturen des Garde-Corps zu Berlinund der acht Armee-Corps (zu Königsberg, Stettin,Berlin, Magdeburg, Posen, Breslau, Münster und Co-blcnz), und die königl. preufs. Militair-Oeconomie-Adminislration in Mainz. — Von den Intendantu-ren ressorliren:
«) die Magazin-Verwaltungen,
ß) die Garnison- undLazarcth-Verwaltungen,
y) die Train-Verwaltungen,
6 ) die Montirungs-Depots.
§. 297 .
Den Ministerien coordinirtc Behörden sind fol-gende:
1) das Post-Departement oder General-Post-Amt. Dasselbe wird jetzt durch einen General-Post-meister und Chef des gesammten Post-Wesens gelei-tet, welcher unmittelbar unter dem Könige steht. DiePoslbchörden in den Provinzen erhalten ihre Befehledirect vom Post-Departement. Es ist neuerlich denOber-Präsidenten und Regierungen eine allgemeine po-lizeyliehe Aufsicht über die Post-Aemter aufgelragen,sic haben jedoch bei vorkommeuden Fällen nicht selbst