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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
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stc Gerichtshof a) für die ganze preufsische Monarchieohne Ausnahme, in den die liegulirung der gutsherrli-chen und bäuerlichen Verhältnisse betreffenden Procefs-sacben, und ß), mit Ausnahme der Rheinprovinzen,des Grofsherzoglhums Posen und des Ilerzogthums Neu-Vorpommern, in allen Civilprozessen und fiscalisclicnUntersuchungs - Sachen.

b) Der rheinische Revisions- und Cassations-IIof. Derselbe ist der oberste Gerichtshof für dieRheinprovinzen. In den Rechtssachen aus dem aufdem rechten Rheinufer gelegenen Theile des KoblenzerRegierungsbezirks, entscheidet er als Revisionshofin dritter und letzter Instanz, so wie auch über dieNullitätsbeschwerden. Hinsichtlich der übrigen Rhein-lande urtheilt derselbe als Cassationshof, sowohlüber eigentliche Cassationsgesuche wegen verletzterForm oder unrichtiger Anwendung der Gesetze, alsauch über die in der rheinischen Gesetzgebung zur Ent-scheidung und Verfügung des Cassalionshofes reservir-ten besondern Gegenstände.

c) Die Immediat-Justiz-Examinations-Com-mission. Von derselben werden alle diejenigen ge-prüft, welche als Mitglieder oder Justiz-Commissarienbei Landes - Justiz - Collegien und gröfsern Unterge-richten angestellt werden sollen.

§. 295 .

8) Das Ministerium der auswärtigen Angele-genheiten. Der Geschäftskreis des Ministeriums um-fafst: die diplomatischen Angelegenheiten, die Censurpolitischer Schriften (s. oben Ober-Censur-Collegium),die Verbandlungen mit der römischen Curie (gemein-schaftlich mit dem Min. d. gcistl. Angelegenheiten),Pafs-, Emigrations-, Handels-Angelegenheiten u. s. w.Wo es nöthig ist, handelt es überhaupt in Gemein-schaft mit dem Minister, in dessen Ressort der Gegen-stand der Unterhandlung cinsclilägt. Zugleich werdenbei diesem Ministerium die Angelegenheiten des neu-