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l) Das Prediger-Seminarium zu Wittenberg.
m) Das Scminarium für gelehrte Schulen inBerlin.
n) Das Lyceum Ilosianum in Braunsherg.
o) Die wissenschaftliche Deputation für dasMe dicinal-Wesen.
p) Die Ober-Examina Lions-Commission fürdie hohem Staatsprüfungen der MedicinaEPersonen.
§. 200 .
3) Das Ministerium des Innern für Han-dels- und Gewerbe-Angelegenheiten. Zu demGeschäftskreise desselben gehören: die Handels- undGewerbe-Angelegenheiten und, rücksichtlich der Gegen-stände des ländlichen Gewerbes, alle Angelegenheitender landwirtschaftlichen Polizey und die Förderungdieses Industrie-Zweiges, insbesondere die Regulirungder gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, Ge-meinheitstheilungen u. s. w., ferner die Bau-Sachenund das Bergwerks-, Hütten- und Salinen-Wesen.
Bevor die Trennung des Geschäftskreiscs diesesMinisteriums von dem des Minist, d. Innern und derPolizey (s. unten) verordnet war, zerfiel das Ministe-rium des Innern nach den Verordnungen vom 27. Oet.1810, 3. Juni 1814 und 3. Nov. 1817 in vier Abtei-lungen.
Das Minist, d. Inn. für Handels- und Gewerbe-Angelegenheiten bearbeitet seine Geschäfte in drei Ab-theilungen, nämlich: in der Ablh. für die Handels- undGewerbe-Angelegenheiten und Bausachen, der Abt.fiir die landschaftlichen Credit-Inslitute und die Lan-des -Coltur-Angelegenheiten, und der Oberberghaupt-mannschaft für die Verwaltung des gesammten Berg-werks-, Hütten- und Salinen-Wesens.
Von diesem Ministcrio ressortiren:
a) das statistische Büreau,
b) die technische Ober-Bau-Depulalion,