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tung der jetzigen verliehen worden sind, haben denNamenszug: F. W. R. II. nnd die Jahreszahl. Siewerden an einem schwarzen Bande im Knopflochegetragen.
Das allgemeine Ehrenzeichen b). Seit deroben erwähnten Urkunde vom 18. Januar 1830 bestehtnur Ein allgemeines Ehrenzeichen in der Form einersilbernen Medaille mit dem bei dem Militair-Ehrenzei-chen beschriebenen Gepräge, welche an dem schmalenBande des roihen Adler-Ordens im Knopfloche getra-gen wird.
Aufserdem werden Gelehrten und Künstlern zurAuszeichnung goldene und silberne Medaillen verliehen,welche indessen nicht getragen werden.
a) Bis 1814 trugen die Inhaber der ersten Classe einegoldene Medaille mit dem beschriebenen Gepräge.
b) Am 18. Januar 1810 stiftete Friedrich Wilhelm III.das allgemeine Ehrenzeichen erster und zweiter Classe (cf.Cabinctsordre vom 30. Sept. 1814.). Die Inhaber der erstenClasse trugen bis zum Jahre 1814 eine goldene, die derzweiten eine silberne Medaille an dem schmalen Bande desroihen Adler-Ordens. Seit 1814 erhielten die Inhaber derersten Classe ein silbernes Kreuz, bis 1830 dieselbe zurvierten Classe des rothen Adler-Ordens erhoben wurde.
§. 120 .
Die seltenen Verdienste, welche sich Frauen ausallen Ständen während der Kriegesjahre 1813 und 1814,durch Beiträge zur Ausrüstung der Freiwilligen unddurch die Pflege der • verwundeten Krieger, um dasVaterland erwarben, bewogen den König, am 3. August1814 den Luisen-Orden für Frauen zu stiften. DieDecoration besteht in einem kleinen, blau emaillir-ten, goldenen Kreuze, dessen Mitte den BuchstabenL. umgeben von einem Sternenkranze enthält. Das-selbe wird am weifsen Bande des eisernen Kreuzes mit