Druckschrift 
Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
Entstehung
Seite
60
Einzelbild herunterladen
 

60

pus marchicarum conslilutionum und novum corpusconstitul iomim marchicarum).

5) Die Rescriptc der Ministerien. Man hat diegesetzliche Kraft der ministeriellen Verordnungen häu-fig in Zweifel ziehen wollen, es ist indessen in derRegel nicht zu bestreiten, dafs die Art und Weise derEinführung eines Gesetzes, nachdem der Entwurf zudemselben durch den Staatsrath dem Könige zur Sanc-tion vorgelegt worden und diese erfolgt ist, den höhe-ren Behörden überlassen bleiben mufs.

6) Der Code Napoleon, in welchem sich indessennur wenige das Staatsrecht betreffende Verordnungenvorfinden. Mylii corpus constit. Magdeburgic., dercodex Augustacus für Sachsen (cf. Handbuch dessächsischen Staats-Rechts von Weil'se), und das Bul-letin des loix für die ehemals französischen Provinzen,so wie das westphälische Gesetzbulletin für das ehe-malige Königreich Westphalen.

Die Uebersicht der preufsischen Gesetze würdedurch die grofse Anzahl der seit Publication des Land-rechts ergangenen neuen Verordnungen sehr erschwertworden seyn, wenn nicht ausgezeichnete Privat-Sammlungen dieselbe wesentlich erleichterten. Esgehören hierher namentlich:

1) von Kamptz Annalen der preufsischen innernStaatsverwaltung.

2) von Kamptz Jahrbücher für die preufsiseheGesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung.

3) von Strombeck Ergänzungen des allgemeinenLandrechts.

4) Mathis juristische Monatsschrift.

5) Kleins Annalen der preufsischen Gesetzgebung.

Insofern als das Staatsrecht des rheinischen

Bundes wenigstens ein historisches Interesse behält,