Druckschrift 
Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
Entstehung
Seite
39
Einzelbild herunterladen
 

Hauses der Theil der Grafschaft Mansfeld als offenesLehn an Friedrich II., welcher bisher unter magdebur-gischer und halberstädtischer Sequestration gestandenhatte. Oestreichs Plänen, sein Gebiet zu vergröfsern,setzte er die Errichtung des deutschen Fürsten-bundes (den 23. Juli 1785) entgegen. Theilnehmerdesselben waren: der König von Preufsen, die Kurfür-sten von Mainz, Sachsen und Hannover, die Fürstenvon Anhalt, Ansbach, Braunschweig, Gotha, Hessen-Kassel, Meklenburg, Weimar und Zweibrücken.

a) Die gegen ihn in Antrag gebrachte Reichs-Achtwar verworfen.

b ) Mit Ausnahme der beiden freien Städte Danzig undThorn.

§. 65.

Friedrichs II. Regierung war auch hinsichtlich derinnern Organisation des Staates eine Reihe wohlthäti-ger Verordnungen und kräftiger Maafsregeln. Vielewegen ihrer Religion Vertriebene fanden bei ihm eineFreistatt, und es beläuft sich die Zahl der von ihmnach und nach aufgenommenen Colonisten auf 200,000.Er stiftete 1748 das Invalidenhaus, und erhob 1750das Consistorium zu Berlin zum Ober-Consistorium sei-ner Staaten. Grolse Sorge trug er für die Verbesse-rung der Rechtspflege; er liefs durch den Grofskanz-ler Cocceji eine neue Prozefs - Ordnung (corpus ju-ris Friedcriciani) entwerfen. Sein Wunsch war, dieKenntnifs des Rechtes allgemeiner zu machen, und sowurden später das Landrecht und die Gerichtsord-nung in deutscher Sprache abgefafst; beide kamen in-dessen erst unter der Regierung seines Nachfolgers zurAnwendung. Friedrich II. hat gegen 800 Fleckenund Dörfer angelegt, Berlin und Potsdam vergröfsertund durch viele bedeutende Bauwerke verschönert.