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gründet wurde. Er nahm viel salzburgische und böh-mische Emigranten, Rheinländer und Schweizer auf,und bewilligte ihnen eine fünfzehnjährige Abgabenfrei-heit. Fabriken und Gewerbe erfreucten sich seinerbesondern Aufmerksamkeit; vorzüglich suchte er dieWollwebereien o) in Flor zu bringen, und untersagtedie Ausfuhr der inländischen Wolle. Auch den Sei-denbau beförderte er. Die früher zur abgesondertenVerwaltung der Einkünfte und Steuern zum Civilelatund der Abgaben für das Kriegswesen in jeder Pro-vinz bestehenden Amts- und Finanzkammern undKriegscommissariate vereinigte Friedrich Wilhelm I.in Kriegs- und Domainenkammern. SämmtlicheKammern waren dem, am 19. Januar 1723 eingesetz-ten, General-Ober-Finanz-Krieges- und Domai-nen-Directorium zu Berlin untergeordnet. Zur Rech-nungslegung der Beamten ernannte er eine besondereOber-Rechnungskammer. Auch für die Verbes-serung der Rechtspflege gab er heilsame Verordnungen,und bewilligte grofse Summen zur Vermehrung derLandschulen.
c) Das Lagerhaus wurde im Jahre 1713 angelegt.
§. 63.
Friedrich II., der Grofse (1740— 1786), trat,am 31. Mai 1740 eine Regierung an, durch welche ersich, bewundert von Europa, den unsterblichen Ruhmerwarb, welchen sein thatenreiches Leben verdient.Die speciellere Geschichte seiner glänzenden Periodegehört nicht in diese kurze Entwickelungsgeschichtedes preufsischen Staates.
Friedrichs II. grofser Geist durchschauete schnelldie Bedürfnisse seines Volkes und die Richtung einesZeitalters, auf welches er bald einen so entscheidendenEinflufs übte. Er befahl seinen Ministern, mehr den