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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
Entstehung
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ster (1648) wurde der dreifsigjährige Krieg geendigt.Der Kurfürst trat Vorpommern nebst Rügen und Stet-tin, von Ilinterpommern Damm, Garz, Golnow, dieInsel Wollin mit dem frischen Haff und den drei Oder-mündungen an Schweden ab, und wurde durch diesäcularisirten Bislhümcr Halberstadt (nebst der Graf-schaft Hohenstein), Minden und Camin, welcheer als weltliche Fiirstentliümer erhielt, und durch dieAnwartschaft auf das Erzstift Magdeburg (mit Vor-behalt der vier Querfurtischen Acmler: Qucrfurt,-terbogk, Dahme und Burg) als erbliches Herzoglhumentschädigt. Von Pommern behielt er nur llinter-pommern, dessen Anfall beim Aussterben des bran-denburgischen Mannsstammes ebenfalls für Schwedenbestimmt wurde. Die Ansprüche auf die HerrschaftRavenstein (cf. §. 55.) überliefs er dem Pfalzgrafen für50,000 Thaler. Der Kurfürst richtete, nach geschlos-senem Frieden, seine ganze Aufmerksamkeit auf dasWohl seiner Staaten. Er bevölkerte die menschenleergewordenen Marken durch Colonisten, errichlete dasPostwesen und ein stehendes Heer. Die Anzahlder Mitglieder seines geheimen Ratlies wurde aufzehn erhöhet und ein Oberpräsident an dessenSpitze gestellt. Bei den nachherigen Feindseeligkeitcnzwischen Schweden und Polen war der Kurfürst an-fangs genöthigt, mit erstem sich zu vereinigen (1656).Er wurde von den Schweden mit Preufscn und demBislhume Ermeland belehnt, und demnächst durchden Vergleich zu Lieb au zum souverainen Herzogvon Preufsen und von Ermeland erklärt. In demFrieden zu Wclau 1657 zwischen Polen und FriedrichWilhelm ward diese Souveränität über Preufsen, unter Be-dingung der Verzichtleislung auf Ermeland, bestätigt. DieHerrschaften Bütow und Lauenburg erhielt er als