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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
Entstehung
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§ 27.

Heinrich I., der Grofse (919), nahm den, da-mals von dem Krolen Tngumir heherrsclilen, Wendenihre Freiheit. Brandenburg wurde 931 genommen,-und die Wenden zur Entrichtung eines jährlichen Tri-buts und Annahme des Christcnlhums genölhigt. DieWenden versuchten jedes Mittel, sich ihres Joches zuentledigen, und der Kaiser setzte deshalb zum Schutzeder Gränzen seines Reiches, in die Nordmark «) (wen-dische Mark) Gränzstatthalter, denen auch die Ein-ziehung iles Tributes oblag.

a) Die nachhcrige Altmark.

§ 28.

Bernhard, Feldherr Heinrichs, wurde von die-sem zum Statthalter der Altmark eingesetzt. KaiserOtto I. ernannte später dazu den Grafen Gero, wel-chem schon die östliche Mark (Lausitz) gegeben war.

§ 29.

Dietrich, Graf von Ballenstädt, wird als ersterMarkgraf der Nordmark genannt. Er zeigte sichhart gegen die Wenden, welche, durch ihn gereizt, bisüber die Elbe vordrangen, indessen am Tanger wiederzurückgedrängt wurden. Dietrich wurde 984 ent-setzt, Es folgten ihm Lothar von Walbek, Werner von Walbek, Bernhard I., Bernhard II.,Wilhelm.

§. 30.

Nachdem Wilhelm 1056 in einer unglücklichenSchlacht gegen die Wenden sein Leben verloren hatte,kam die Nordmark an die Grafen von Stade, welcheihren Sitz zu Soltwedel nahmen. Der erste Mark-graf aus diesem Hause war Udo I., der indessen schonim Jahre 1057 sta#>. Seinen Sohn Udo II. und des-sen Nachfolger nannte man nach ihrer Residenz: Mark