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Würdigung der Schrift Preussen und Frankreich
Entstehung
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hältnisse der östlichenProvinzcn führt sogleich zuderAnsicht,daß cs ohne Erschütterung aller Grundlagen der Gesell-schaft unmöglich sei, eine gleiche Grundsteur einzuführen.Bekanntlich sind die Güter jener Provinzen durch dieCrcdit-Systcme fast ohne Ausnahme mit großen Schul-den belastet, von denen die Gutsbesitzer bei ungünstigenConjuncturcn d. h. bei niedrigen Getreidcprcisen weithöhere Zinsen entrichten, als sie von dem Grund-Kapi-tal erhalten.

Ist cs wahr, was man von den herrschaftlichenGütern der Mark Brandenburg anführt, daß ihr Werth28 Mill. Thaler beträgt, während die darauf ruhendenSchulden 21 Mill.Thlr. ausmachen, so siehtman leicht ein,wie ungerecht und verderblich es sein würde, die Grund-steuer von Nheinprcußen, die gesetzlich bis auf */» desReinertrages steigt, in grundsteuerfreien Grundbesitzun-gen cinzuführen. Würde es nicht ein schreiendes Un-recht sein, von dem Gutsbesitzer, welcher sein Grund-Eigcnthum nur scheinbar ganz, in Wahrheit nurden vierten Theil desselben besitzt, das aus die-sem vierten Theil erwachsende Einkommen mit zuGunsten dc 5 Staates als Abgabe in Beschlag zu neh-men *), während man den Kapitalisten, welcher der wahreBesitzer von drei Wicrtheilen des Wcrthcs jenes Gu-tes ist, leer und unbesteucrt ausgchen ließe? Nach wel-chem nur irgend erdenklichen Grundsätze ließe sich dieseEinrichtung rechtfertigen? Würde er nicht schnurgeradein Widerspruch mit dem anerkannten Axiom der Besteu-rung nach dem reinen Einkommen stehn? Dann

*) Da nach der Ansicht der Rh. Provinzlaistände die Grund-steuer der östlichen Provinze» um 1/4 niedriger als die Rhei-nische ist, so würde eine Ausgleichung die letztere ohngefahrum r/12 steigern»