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Würdigung der Schrift Preussen und Frankreich
Entstehung
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des Staates, die möglichst geringste Verletzung derAnsprüche der Einzelnen, muß um so mehr im har«monischcn Einklänge erzielt werden, als die letzten recht-lichen Gründe des Privat-Eigcnthnms gemäß den Aus-sprüchen der competentesten Forscher schwankend und selbstunhaltbar erscheinen und das Privat-Eigenrhum selbstnur indem Grunde allgemeiner Wohlfahrt den kräftigsten Stütz-punkt hat. Es läßt sich also nicht läugncn, daß bei weitemder größte Theil des Bestehenden, nicht auf naturrecht-lichcn Grundlagen sondern auf positiven beruht, unddaß wenn der Grundsatz geltend gemacht wird, absoluteHerrschaft des Rechtsprinzips für einen bestimmtenstaatswirthschaftlichen Gegenstand ohne Rücksicht aufdas wirklich Bestehende, ohne Schonung der in positivenVerhältnissen begründeten Ansprüche vorwalten zu las-sen, dieses Prinzip entweder wieder durch einen positivenAusspruch bis zu einer gewissen Grenze beschränkt wer-den, oder der Anfang mit der Ausführung der Saint-Simonistischen Satze einer vollkommenen Gleichstellungaller Güter gemacht werden müsse. Die Zulassung einerBeschränkung des absoluten Rechts-Prinzips führt unSaber auf den heutigen Zustand der Dinge selbst zurück,indem keine Ursache vorhanden ist, die Grenzen desselbenanders zu normircn, al's sie die Umstände bestimmt ha-ben, und jede Abweichung davon Willkühr und Machl-sprüche voraussetzt. Mit diesem Axiom aber ist durchausnicht die absolute Stabilität oder die Unvcränderlichkeitder Bestehenden als Staats-Maxime ausgesprochen.Vielmehr wird das Prinzip der allgemeinen WohlfahrtAbänderung des Vorhandenen mit möglichster Schonungder in den obwaltenden Umständen begründeten Ansprücheeinzelner Stande und mit Heilighaltung wirklicher (wohl-erworbener) Rechte eine Menge zeitgemäßer Reformen