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Vollständiger Gegen-Beweis, dass der zu Kasierswerth erhobene chur-cöllnische Licent kein Zubehör des Kaiserswerther Zolles sey, auch überhaupt mit der Kaiserswerther Pfandschaft nichts zu thun habe, und folglich auf keine Weise von Chur-Pfalz in Anspruch genommen werden könne
Entstehung
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8-) C.G. 1762. bis 1767. L>cd. 27. 51

,/weiteres Chur-Cöllnisches Vorbringen zu Recht erkannt- daß Doctor 1767.

-lGrossen Herr Principal und Consorten bey dcrmaliger Wiederein-lösang' von Kaiserswerth exciplanclo prätendlrter Erhebung derer//gNiiärlm«-. 708. ZiO.wie auch 782.Rum.16.und 9Uücirc'.n^7794.Ru!N.17. benannten jährlichen Renten und Posten/als derer 24 .OO .fl. jahrlichen//Geldes vom Herrn Engelbrecht Grafen von der Mark herrührend/

//dann hundert Mark Brabandisch PaycmentS/ item ?s. alte Schilder//vonHenrich von Vosheim herkommend/ deßgleiehen niit denen wegenz/derer nicht mehr vorhandenen ehemaligen Kmscrswcrthischcn Burg-//mannen auf gleiche Art anverlangenden Lehen-und Mann-Gelbercn///RetentionS-und dergleichen ?« vorgebrachrei» , und hier-lufvcn nicht !?amentlich ansIendmn-.cnctt Forderuikgen abzu-//weichen/ und die nun einlösendePfandschastK'aiserswerth von solchen//Anforderungen frey zu lassen / zu absolviren/ und zu entledigen;

//jedoch dem Herrn Churfürsten von Coün und Consorten wegen der//an die nach dem Jahre 1570. etwan vorhanden gewesenen / und//allenfalls existircnde dasige Burginänner bis daher bezahlten/ undz/Mit Quittung zu belegenden Lehen-und Mann-Gelder bey der Exgui-//äariczn^ QuÄnum p-erc^wrum in Ausrechnung zu bringeu vor-z/zubehalten seye. Als wir hiermit weiters erkennen / abweisen/

relpcViue absolviren/ entledigen und vorbehalten.

//Letztlich die nach und nach ausgesetzte separate Zoll - Turnossen zu//Kaiserswerth / wovon in denen (RiaR-anu-. is2> 716. und 794.z/Rum- 4. 5. 6. 7. 8. 9. ro. 11.12. 17. 14. :s. äc 16. Erwehmmg//geschiehet/ belangend/ so sollen aus eben berührte weiter vorgebrachte//Urkunde!! nachstehende neun sogenannte Zoll-Turnossen/ als die drey//vormalige Chur-Psalzische/ zwey sogenannte Schünenvorstische, zwey//Reisserscheidische, ein ehemalig-Gräflich-Saynischer und ein Turnoß//von Diederich von Mühlheim / wie deren Ertrag sich aus denenZoll-Rechnungen und Registern und ssnsten ergeben wird / aus der-z/maliger Execution/ Immission und Liquidation / anbey Herr Be-z/klagter in deren Besitz./ Genuß und Erhebung durch einen eigenen//Zoll-Bedienten gelassen werden. "

Sodann ist Doctor Greß/ als Chur-Cöllnischer Anwald/ sein derwürklichen Asjudieation dieser neun Zoll-Turnossen halber geschehenBegehren noch zur Zeit abgeschlagen/sondern ihm dieGu^w-wA-,782.

und sonstcn angegebene Gri^inzlia von vorallegirtenund denen aus ('B'LÜrana-. 794. vorberührten Runzern »4. bis 15. zuproduciren Zeit eines Monats / hiernächst Licentiat Brandt / '.imsich Namens seines Herrn Prmcipalens vernehmen zu lassen/ Zeitzweyer Monate präfigirt und angesetzt/wornach alsdann auch diesert-wegen / jedoch im übrigen der Execution und Vollstreckung dieserund vorgehender Urtheile/ besonders auch wegen alier andern anjetzonicht ausgesetzten Zoll-Turiwssn ohnaufhaltlich endlich ergehen solle'/

was Recht ist. "

Schließlich bleibet mehrbemeldten Doctor Grossen Herrn Principalenbey der lkäguiäaricmL U'ucicium parLspcormn die angebliche aber

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