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Vollständiger Gegen-Beweis, dass der zu Kasierswerth erhobene chur-cöllnische Licent kein Zubehör des Kaiserswerther Zolles sey, auch überhaupt mit der Kaiserswerther Pfandschaft nichts zu thun habe, und folglich auf keine Weise von Chur-Pfalz in Anspruch genommen werden könne
Entstehung
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.) '' - nruttg bes Ä.icentss ut Tentscoland stit. 1572. vf

S-' wenig disseS jemand bejahe.» wirb, so wichtig ist das darinn offenbar ent-laltens Geftandniß, daß der :6iz. zu Kaiserswerth erhobene Licent ein Chur,sssllnischer und kein Iülichischer Licent gewesen sey; ein Geftandniß, das deftswichtiger ist, als es nicht nur von des hohen Gegentheils eignen Vorfahren, son-dern auch von solchen Zeiten herrühret, da die Sache noch ganz neu, mithin derenwahre Beschaffenheit noch in ganz frischem Andenken, der Rechts - Streit wegender Wiederlöse von Kaiserswerth auch schon viele Jahren dabevo? gerichtlich ein-geführt war.

§- Z2.

Uebngens wird zwar noch im Reichsabschiede 1576. §. 118. üz. erwchnet, Inzwssche», Warddaß etliche Stande hin und wieder zu Wasser und zu Lande, insonderheit auf dem dca Licemes nochMeine, dann auch auf der Donau, Elbe, Weser, und anderen Flüssen mit mchr gedacht,eigner That theils neue Zölle anzustellen, theils ihre alten Zölle zu ersteigern ange-fangen hatten, so auch zum theile unterm Namen Ungeldes, Ausschlages, Brücken-geldes , oder Wcggeldeö, und was des Scheines mehr verantwortet werden wolle:worwider denn von neuem in diesem Reichsabschieds Verfügungen getroffen wurden.

Es kam aber bey dieser Gelegenheit der Name Licent noch nicht vor, und schei-net also damals entweder noch kein Gebrauch davon von Seiten teutscher Reichs-Stände gemacht worden zu seyn; oder sollte man es auch etwa als eine an sich nichtunbillige Retorsion gegen die Niederländer mit Fleiß übersehen haben?

Dritter Abschnitt.

Besondere Geschichte des Cl)ur<Eol!ntschen Licentes, wie solcher vonAnfang nn eigentlich zu Rhctnkrg angelegt, und bey den MtßhellMtkittu zwischen den beyden Churfürsten Gcbhard Truchseß undErnsten von Bayern zwar cme Zeitlang von letzten« auchzu Kaiserswerth erhoben, jedoch bald wiederschlechterdings zu Rheinberggelassen worden.

§. zz.

wie oben angezogene /eKs puNica klar besagen , daß derChur-Cöllni- i)Lcl^wrTöitni-sche Licent am Rheins im Jahre i6ig. schon vorfielen Jahren angestelltsewesen, so fällt höchst wahrscheinlich der Ursprung desselben in eben die Zeit, danach-)n^m'^ui-mit dem Jahre 1582. die bekannten Unruhen über die Religions, Veränderungund nachherige Vermählung deö Churfürsten Gebharbs von Cölln, gebohrnen Erzstift schoi. d.cTruchsessen von Waldburg, anfangs Mschen demselben und dem Cöllmschen^u^Dom-Kapitel, hernach mit dem an seiner Stelle gewehlten Churfürsten Ernst von pfi"^" gehsbr.Bayern, ihren Anfang nahmen. ^2'

Wenigstens hatte das Erzstift Cölln um diese Zeit schon mehrmalen von denniederländischen Kriegs-Läuften alles mögliche Ungemach zu empfinden , da theilssogenannteammte Auslager-Schiffe den Rhein hinaufkamen, theils endlich

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