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I.) HdiNc't l-/ .^Aoz-S«.
1596. „rveseit, nist)ts verärgert, abgangen, noch gcschmälerct, und da sich
„dessen etwas hernach befinden würde, solches gut zu thun, zu zahlen und„richtig zu machen, alles mit Wiederkehrung und Erstattung Kost, und„Schaden und Interesse, so dem klagenden Theil aufsaugen und nach-„malen aufgehen würden.
§. 52.
seitdem aberWenn hingegen seitdem ferner der Chur-Cöllnische Licent bald zu Nheinberg,
Kaiserswerth, bald anderstwo erhoben worden; so haben jedesmal nurgeuiewnctt ^ci.in- besondere UlNstände solche Veränderungen veranlasset.
derunFei» incl)!'-
maien der L-cent Insonderheit wird die Folge zeigen, wie-die Stadt Rheinberg, als der ur-^ sprü.ngliche Sitz des Chur-Cöllnisehen 5icentes, so viele sonderbare Schicksalezu erleiden gehabt, daß theils die beständige Abwechselung des Kriegs-Schau-plahes in diesen Gegenden mehrmalige Aenderungen mit dem dortigen Licentenothwendig gemacht, theils endlich aus ganz natürlichen Ursachen der Licentvon da gan-lich verlegt werden müssen-
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Vierter Abschnitt.
Besondere Schicksale, welche 1597- und in den folgenden Iahrmdie Stadt Rhembcra, und damit auch die dortige LicenzErhebung betroffen.
§. 5?.
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d,?e den L.iccnl Staatischem Volke sieh vor der Stadt lagerte, und dieselbe mit Accord
dort, ttild 4 hur- , . >
«tälin rowocr zu tlNN.'chM. G)
"Ralici srocirt). . ^
ls97> Ditjes mag Zweiftlv ohne den Churfürsten von neuem veranlasset haben,
den Licent wieder zu Kaiserswcrth oder auch noch etwa anderstwo erheben zu
lassen. Da aber nichts destoweniger auch die Holländer, sobald sie den Rhein
in der Nheinbergcr Gegend unter ihrer Vothmäsiigkeit halten können, den
bisher zu Rheinberg gewöhnlich gewesenen Zoll und Licent erhoben, so wird eS
begreiflich, wie von diesem Jahre ein Fall vorkommen können, da ein Schiffer
sowohl zu Kaiserswerth als zu Rheinberg beydes zum Zoll und zum Licente
angehab.cn werden können.
(s) Allgen?. Geschichte der verein. LA lieber!. rom. 4, p. y i.
§-
d.esc-se-kwl--», ) Dieser Fall wird Chur- Pfälzischer SeitS mit einer Bittschrift und einereme csege»>ftus'' derselben beygefügten Anlage bescheiniget, deren Authenticität und übrigen Werthde^ebrachre^-tt- WZ,, dahin gestellt fern lassen kann , woraus jedoch übrigens die damaligen
^' ' ' Vetwirrungen des Rheinischen Zollwesens recht lebhaft ersehen werden können.
Da