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Vollständiger Gegen-Beweis, dass der zu Kasierswerth erhobene chur-cöllnische Licent kein Zubehör des Kaiserswerther Zolles sey, auch überhaupt mit der Kaiserswerther Pfandschaft nichts zu thun habe, und folglich auf keine Weise von Chur-Pfalz in Anspruch genommen werden könne
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I.) HdiNc't l-/ .^Aoz-S«.

1596.rveseit, nist)ts verärgert, abgangen, noch gcschmälerct, und da sich

dessen etwas hernach befinden würde, solches gut zu thun, zu zahlen undrichtig zu machen, alles mit Wiederkehrung und Erstattung Kost, undSchaden und Interesse, so dem klagenden Theil aufsaugen und nach-malen aufgehen würden.

§. 52.

seitdem aberWenn hingegen seitdem ferner der Chur-Cöllnische Licent bald zu Nheinberg,

Kaiserswerth, bald anderstwo erhoben worden; so haben jedesmal nurgeuiewnctt ^ci.in- besondere UlNstände solche Veränderungen veranlasset.

derunFei» incl)!'-

maien der L-cent Insonderheit wird die Folge zeigen, wie-die Stadt Rheinberg, als der ur-^ sprü.ngliche Sitz des Chur-Cöllnisehen 5icentes, so viele sonderbare Schicksalezu erleiden gehabt, daß theils die beständige Abwechselung des Kriegs-Schau-plahes in diesen Gegenden mehrmalige Aenderungen mit dem dortigen Licentenothwendig gemacht, theils endlich aus ganz natürlichen Ursachen der Licentvon da gan-lich verlegt werden müssen-

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Vierter Abschnitt.

Besondere Schicksale, welche 1597- und in den folgenden Iahrmdie Stadt Rhembcra, und damit auch die dortige LicenzErhebung betroffen.

§. 5?.

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d,?e den L.iccnl Staatischem Volke sieh vor der Stadt lagerte, und dieselbe mit Accord

dort, ttild 4 hur- , . >

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"Ralici srocirt). . ^

ls97> Ditjes mag Zweiftlv ohne den Churfürsten von neuem veranlasset haben,

den Licent wieder zu Kaiserswcrth oder auch noch etwa anderstwo erheben zu

lassen. Da aber nichts destoweniger auch die Holländer, sobald sie den Rhein

in der Nheinbergcr Gegend unter ihrer Vothmäsiigkeit halten können, den

bisher zu Rheinberg gewöhnlich gewesenen Zoll und Licent erhoben, so wird eS

begreiflich, wie von diesem Jahre ein Fall vorkommen können, da ein Schiffer

sowohl zu Kaiserswerth als zu Rheinberg beydes zum Zoll und zum Licente

angehab.cn werden können.

(s) Allgen?. Geschichte der verein. LA lieber!. rom. 4, p. y i.

§-

d.esc-se-kwl--», ) Dieser Fall wird Chur- Pfälzischer SeitS mit einer Bittschrift und einereme csege»>ftus'' derselben beygefügten Anlage bescheiniget, deren Authenticität und übrigen Werthde^ebrachre^-tt- WZ,, dahin gestellt fern lassen kann , woraus jedoch übrigens die damaligen

^' ' ' Vetwirrungen des Rheinischen Zollwesens recht lebhaft ersehen werden können.

Da