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Fünfter Abschnitt.
Neue Bewegungen über den Licent nach Abgang des HausesJnlich, Clcve und Berg.
64.
aum hatte mit dem am 25. März 1609. erfolgten Tode des letztenNachdcmIullcht-^ Herzogs von Jülich, Cleve und Berg der bekannte weit aussehende Suc-r^iirctt^ cessivus- Streit seinen Anfang genommen, in welchem gleich anfangs Chur-Lrandenblirgund Brandenburg und Pfalz-Neuburg sich den Bortheil des Besitzes gemeinschaftlich^.icnnciienL^cnt ZU sicheren Bedacht waren; so thaten die von wegen dieser beyden Häuser zurmiZZcrgischcii an- Regierung dieser Länder bestellten sogenannten gewalthabenden Fürsten den unerwar-^ 1609. Schritt, daß sie über den von den letztern Herzogen im Clevischen angestellten
Licent noch einen solchen Licent im Bergischen bey Mondorf (zwey Stundenvon Siegberg am rechten Ufer des Rheines, wo sich die Siege in den Nhcmergießt,) in Gang zu bringen versuchten, oder, wie die Sache hernach in einemvom Kaiser Matthias unterm 2. Jul.l6i2. erlassenen Mandate, in MejersI>on6orpio üippimo rom. 1. p. 66s. vorgestellt wird, " zu Waffer und zu„Lande einen hochbeschwerlichen Licent auf alle ein-aus-und durchgehende Waaren„und Güter anstellten, und zu solchen: Ende oben der Stadt Cölln auf den:„befreyten Rheinstrohme zu Mondorf ein armirtes Auslager-Schiss legten, und/,aus demselben alle vorüberfahrende Schiff-Kauf-und Wandelsleute zu Ent-richtung des Licent-Eeides mit Gewalt anhalten, dringen und nöthigen liessn/<
öl. 65.
DWiderMesi.) Je bedenklicher diese neue Vermehrung der Rheinischen Licente war, jegttngen"" gwfer waren die Bewegungen, die bald darüber von allen Seiten her entstanden,wie fast alle öffentliche Staatsschriften selbiger Zeiten davon voll sind.
1611.
Denn so smdetsich I.) schon in dem Vertrage, der den 21. März 1611. zwischenChurSachsen und Chur-Brandenburg zu Jütcrbock der Jülichisehen Successionhalber errichtet ward, daß Chur-Sachscn damals die Abschaffung derer auf demRheine, der Maas und Weser angelegten Licente begehrete; Chur-Brandenburgaber mit dein Unterschiede sich darauf erklärete: daß die nach dem Tode desletzten Herzogs von Jülich aufs neue angelegten Litenten abgeschafft, aber dievorigen hergekommenen Zölle und Licenten in ihrem Gange und Esse erhaltenund fortgesetzet werden sollten. (2)
Als auch lll.) noch in eben dem Jahre 1611. im Oktober bis zum i2tenNov. ein Churfürsien-Tag zu Nürnberg gehalten wurde; ward von hier ausder neuen Licenten wegen ein Churfürstliches Collegial-Schreiben an Chur-Bran-denburg und Pfalz-Neuburg erlassen; worauf sich die Churfürsten bey denBerathschlagungen über die dem K. Matthias vorzulegende Wahl-Capitulationverschiedentlich bezogen. (K)
Sodann ward III.) in dieser Wahl-Capitulation selbsten bey dieser Gelegen,heit das erstemal derer „ an unterschiedlichen Orten des unteren Rheins bey den„vorgewesenen niederländischen Kriegs-Empörungm angestellten Ä.l'cenoen" ge-dacht,