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Digitale SammlungenVollständiger Gegen-Beweis, dass der zu Kasierswerth erhobene chur-cöllnische Licent kein Zubehör des Kaiserswerther Zolles sey, auch überhaupt mit der Kaiserswerther Pfandschaft nichts zu thun habe, und folglich auf keine Weise von Chur-Pfalz in Anspruch genommen werden könne

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Inhalt

  • PDF  Titel
  • PDF  Inhalt.
  • PDF  Vorläufiger kurzer begriff von der ganzen Sache.
  • PDF Erster Theil. Chronologische Verlauf der hieher gehörigen Geschichts-Umstände / und dessen / was am Cammer-Gerichte bisher verhandelt worden.
    •  Erster Abschnitt. Ursprung des Licentes aus der Niederländischen Geschichte.
    • 11 Zweyter Abschnitt. Ursprung des Licentes von Seiten derer teutschen Reichsstände deren Lande der Niederrhein berühret.
    • 15 Dritter Abschnitt. Besondere Geschichte des Chur-Collnischen Licentes, wie solcher von Anfang an eigentlich zu Rheinberg angelegt, ...
    • 24 Vierter Abschnitt. Besondere Schicksale, welche 1597. und in den folgenden Jahren die Stadt Rheinberg, und damit auch die dortige Licent-Erhebung betroffen.
    • 30 Fünfter Abschnitt. Neue Bewegung über den Licent nach Abgang des Hauses Jülich, Cleve und Berg.
    • 35 Sechster Abschnitt. Fernere Schicksale des Chur-Cöllnischen Licentes seit 1606., und was deßhalb auf dem Zoll-Congresse 1699. vorgekommen.
    • 44 Siebenter Abschnitt. Chur-Pfälzische Unternehmungen auf Kaiserswerth, und was deßhalb 1721. und 1724. vorgekommen.
    • 46 Achter Abschnitt. Cammer-Gerichts-Urtheil vom 15. May 1762. und was darauf bis den 23. Octob. 1767. am Cammer-Gerichte weiter ergangen.
    • 53 Neunter Abschnitt. Erste Anregung des Chur-Pfälzischen Licent-Anspruches bey der Executions-Commission den 26. März 1768. ...
  • PDF  Zweyter Theil. Rechtliche Ausführung derer Hauptsätze / worauf die Entscheidung gegenwärtiger Sache beruhet.
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