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Vollständiger Gegen-Beweis, dass der zu Kasierswerth erhobene chur-cöllnische Licent kein Zubehör des Kaiserswerther Zolles sey, auch überhaupt mit der Kaiserswerther Pfandschaft nichts zu thun habe, und folglich auf keine Weise von Chur-Pfalz in Anspruch genommen werden könne
Entstehung
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6.) Geschichte des CöllmscHcii Ä.icpMeÄ r6tt6. 1699.

4?

§. 83-

Diese von denRhembergifchen Zoll-Beamttn ahgestatlete Berichte darf man welches a"-s;c°.nur einiger Aufmerksamkeit würdigen, um zu empfinden? was dieselbe auf allesvorige für ein Licht zurückwerfen. Raift.sw^ith «n.

ncricy, abcr vour

Wie klar wird es hier, daß der Licent, den Chur-Cölln die Zeit her ZuKaiserswerch erheben lassen, eben derjenige sey, der vorher zu Rheinberg erhoben ^worden und der in Betracht der Zeitläufte, da Staatische Besatzung zu Rhcinberg ^674.gewesen , zu Kaiserswerth bezogen worden?

Wie klar wird hier überall Zoll und Licent von einander unterschieden s Undwie bestimmt erhellet fast aus jeder Zeile, daß der Licent von Seiten Chur-Cöll»nur einmal von jedem Schiffer begehret werde/ es sey nun, daß zu Kaisers-werth/ oder zu Rheinberg oder auderstwo die Entrichtung desselben geschehe?

Wie sehr weicht dieses von denen an jedem Orte besonders zu erhebendesZöllen ab? Und wer wollte nun sich noch in Sinn kommen lassen, daß der vonChur-Cölln zu Kaiserswerch erhobene Licent nur an diesen Ort gebunden, odergar ein Zugehör dieser von Jülich herrührenden Pfandschaft sey?

§. 89.

Doch auch Mit Kaiserswerch gab es bald Veränderungen, die auch tn däs vnSett i-8>.'kamLicentwesen wieder ihren Einfluß hatten. Denn als im Jahre 1689. das dei>>-cciuErzstift Cölln wieder das unglückliche Schicksal hatte, daß der Schauplatz des DeuyÄoch's»».damaligen Krieges zwischen dem teutschen Reiche und der Krone Frankreich zuerst "ach N«i?auf Chur-CollnischeM Grund und Boden eröfnet wubde, Und insonderheit ntchc ^' ''mir Rheinberg, und Kaiserswerth, wie sie von Franzosen besetzt waren / eine 1689.Belagerung von der Reichs-Armee auszustehen hatten, sondern Bonn sogar miteinem Bombardement heimgesucht ward, womit unter andern vieles vom Chur-fürstlichen Archive im Rauche aufgieng; so sah sich der Churfürst genöthigct>den bisher zu Kaiserswerth erhobenen Licent einstweilen zu Deutz erheben zu lassen,bis der Krieg aus diesen Gegenden sich wieder entfernte, so daß im Jan. 1692. 1692.die Chur-Cöllmschen Licent-Beamten wieder nach Kaiserswerch geordnet werdenkonnten.

§» 90°

Was hier angeführt wird, erhellet theils aus einem lud (Jnsürsn^. sii. ^ s^ohi durchbey den Acten befindlichen Zeugen-korulo vom 22. Jun. 1768-, vermöge dessen Acuse^alsUchlm,der erste daselbst abgehörte Zeuge, Johann Henrich Haanenz, KaufmannCölln, bey seiner Aussage " ein Ausgabs-Buch ?unÄo der Zölle und Unkostenvon Schissern Jacob Janz, anfangend 1667. bis 1691°" produciret, worinnsich befunden " daß der Licent zu Kaiserswerch an den Churfürsten zu Cölln bis1690., Äünc> 1691. aber zuDeutz bezahlet worden." 1691.

Theils hat man aus den Pwtocsllen der Churfürstlichen Hof-Cammtt emeftWch authentischern Beweis davon beygebracht, folgenden Inhalts:

lZxrraÄus ?rocc>col!i CnMerniis as Z. 1652. " ^

Nachdemalen die Festung Kaiserswerth von denen hohen Mittennunmehr würklich deoccupiret, und Ihrer Churfürstlichen DurchlauchtUnserm gnädigsten Herrn selbige völlig wiederum eingeräumt, und also die

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