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^ „solche Aeent haben entrichten müssen, und daher zu Rhcinberg nichts
„geben könnten; mit dem fernern Zusatz, daß sie sich nicht g.mg vc -„wundern könnten, warum sie deßwegen auf Kaiserswerth gc-.Bdert„würden, da sie solches ihr Lebtage nicht erlebt, noch gehöre chutui,„ihnen auch eine sehr große Beschwerde sey, daß sie, da ihre Schisse„bey zwey Stunden unter besagtem Katserswerch angeladen, deswegen„hinaus binnen Kaiserswerrh zu Abstattung der Lrcenc gezwungen und„berufen würden."
„ Da nun ein solches an ihrer (der Rheinbergischen Zoll - Beamten)„Bedienung ein großer Abgang sey, indem der Licent daselbst am meisten„eintrage ; so liessen sie ein solches zu Churfürstlicher gnädigsten Rcme-„diatiön und Erkcmtniß anstehen, — mit Bitte, die gnädigste Anord-nung zu geben, damit sie bey dem alten ^herkommen des Zoll-und„Licent-Empfanges sowohl derer von Rheinberg abgehenden, als auch„derer unter Kaiserswerth und aller besagtem Kaiserswerrh nicht vorbey„paßirenden Schiffe gnädigst möchten gehandhabet, und den Zoll-„Bedienten zu Kaiserswerth diese neuerliche Eingriffe ernstlich möchten„inhibirt werden."
§- 8/.
als vrelcbe noch so Auf den hierüber von den Zoll - und Licent- Beamten zu Kaiserswerth erssr-
zuwerkegiengcn, decken Bericht erwiederten die Rheinbergischen Zoll - Beamten ferner untermwie zu dengelten, ^ >
da fremde Vesa- 19'Dtt. 1674. (besage (NizclignA. 510.) :nung zu Rhein-
derg geireieu. „Es komme ihnen gar befremdlich vor, daß die Churfurstlic? m -zoll-
„und Licent-Bedienten zu Kaiserswerth in ihren, weitläufigem Berichte„inrer rempors keinen Unterschied zu machen wüßten, und es noch so„gehalten haben wollten, als wenn zu Rheinberg nöch Staati-ä-c Gar-nison wäre, bey welchen Staarischen Zeiten dem Churfürsten„verschiedene Einträge v,a faäki geschehen seyen, darum„die von ihnen allegirten Befehle ertheilet worden. '
„Weil nun aber Gottlob die Stadt Rhcinberg nicht mehr mit Staa-„tischcn Garnisonen besetzt, sondern abtolum in des Churfürsten (^cvoalt„sey; so stehe zu consideriren, ob dem gemeinen Nutzen nicht Hitbde, i ch„seyn sollte, wenn die Schiffer von Urdingen noch zwey Gründen„höher nach Kaiserswerrh gehen sollten, um allda den Zoll undAcent„zu bezahlen, da dieselben doch die Chursürfiliche Zolistadt Rhcinberg„paßiren müßten; wie dann auch notorisch sey, daß alle Kalkschiffer,„welche zu Wittlar noch weit über Urdingen lüden, niemals zu Kaisirs-„werth, sondern jederzeit zu Rhcinberg den Zoll abgestattet und noch„abstatteten."
„Da also den Schiff -und Kaufleuten ganz präjudicirlich und schädlich„seyn würde, wenn dieselben von Urdingen nach Kaistrswerch zicoen„sollten, um den Zoll und Licent daselbst zu zahlen, das Chursmstliche„Interesse auch, wenn derselbe zu Rheinberg erhoben werde, im gering-en nicht lädirt werde; so birken sie um sothane Verordnung, damit„Schiff-und Kaufleute keinen Anlaß haben möchten, sich hierüber„zu beschweren."