4) Gesthicdte des Collmsäxn Cicenses 159". ----1606. 29
§ 6i.
Diese Umstände allcinc sind hinlänglich, um sich daraus zu überzeugen, wie
wenig der Licent mit dem Zelle zu Kaiftrswerth die ininveste Gemeinschaft Ra, st-
gehabt, vielweniger als ein Zubehör desselben behandelt worden, da man sowohl „u?;u?enC^
ganz andere Bedienten als auch einen ganz andern Münz - und Rechnmigs -FußCnik -usste-» ge-^ , rechnet ward,
dabey gebrauchet.
Insonderheit fällt aber auch noch dieses in die Augen, daß bey der Ueber- 'schrift der Licent-Rechnung nicht er'wa ch, wie in den beyden andern Rechnungen,die Benennung eines Kaiftrswercher Licenkes, so wie ces Kaiftrswercher Zollesoder der dortigen Kellnerey gebraucht, sondern gar sorgfaltig angezeiget worden,wie dieses eigentlich keine Kaiftrswercher Einkauft, sondern der Chur und demErzstifte Cölin überhaupt zugehörig, und nur zufälliger Weift dermalen zuKaiftrswerth zu erheben sey.
§. 62.
Denn so lautet hier die Ueberschrift?
„Rechnung derer Eecent - Jüdinn bsten, welche zu Raistrswerth Zu«,,« die gar genau-
„erheben verordnet, dem Hochwürdigsten in Gott Durchlauchtigsten ^ech-
„Fürsten und Herrn, Herrn iLrnst iLrzbischofe zu Colln und nmigen^uswesser„Churfürsten , Herzoge zu Ober - und Nieder - Bayern, meinem„gnädigsten Herrn zuständig, und ich Tbcobald iLrlewcin von„dem 1. Sept. dieses i6oz. Jahres in Empfang und Ausgabe zu„berechnen ec. zc. "
Wenn dieser Theobald- Erlewein voraus gewußt hätte, daß nach anderthalbhundert Jahren jemanden einfallen würde, den von ihm zuKaiftrswerch erhobenenund berechneten Chur-Cöllnischen Licent mit dem Kaiftrswercher Zolle zu ver-wechseln, oder für ein Zubehör desselben auszugeben; so hätte er seine Rechnungnicht sorgfältiger rubriciren, und der Wahrheit zum Preise seinen Licent vomZolle nicht besser unterscheiden können.
Desto größern Eindruck muß diese zum Glück damals beobachtete Genauig-keit machen, wenn es jetzt darauf ankömmt , das wahre Verhältniß dieser beydenGerechtsame gegeneinander richtig zu bestimmen.
§- 6z.
Mit der Stadt Rheinberg gieng inzwischen bald eine abermalige Verände«m.)vsn
runq vor, da den 22. Aug. 1606. die Spanier unter dem Eomre 6s Luczuoy, kam Rbein-
^ ^ ^ , , oerci wieder mspa-
hernach unter dem lelsrczuis üe Spinol-l die Stadt von neuem belagerten, und msche Gewalt.
den 1. Oct. 1606. mit Accvrd in ihre Gewalt bekamen, worinn sie seitdem bis
ins Jahr i6gz. geblieben ist.
Und wie von selbiger Zeit her ums Jahr 161z. die damaligen gewalthabendenFürsten der Jülich-Bergischcn Lande in öffentlichen Schriften selbst herkommenlassen, daß von dieser Spanischen Eroberung her selbst die Krone Spanien,oder, wie es damals hieß, das Haus Burgund den Licent zu Rheinberg, Chur-Cölln aber eben denselben zuKaiftrswerch zu erheben fortgefahren haben,davon istoben schon die Probe beygebracht worden. (§. 26.)
Eben die Umstände aber, welche dieses Geständniß damals »eranlasset, gebenzu erkennen, wie sehr man um diese Zeit Ursache Zehabt, allen weitern Neue-rungen mit solchen Licenten vorzubeugen.
h Fünfter