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Vollständiger Gegen-Beweis, dass der zu Kasierswerth erhobene chur-cöllnische Licent kein Zubehör des Kaiserswerther Zolles sey, auch überhaupt mit der Kaiserswerther Pfandschaft nichts zu thun habe, und folglich auf keine Weise von Chur-Pfalz in Anspruch genommen werden könne
Entstehung
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und Zöllen, und mit Sperrung der auf der offenen See und anderen Waffer»ströhmenim Reiche befteyeten Navigation und Sch-ffarth bisher zugezogenhatten/ doch endlich entledigen möchte; so ward zwar noch immer eine solche Ge-sandschaft, wie man sie schon im R.A-is?4- beschlossen hatte (§- so.) für gutgefunden.

Der Erfolg hat aber doch gezeiget, daß alle diese Berathschlagungen am Endefruchtlos geblieben sind.

Vielmehr blieben also nicht nur die niederländischen Licenten und andere Jmpo»sien, wie sie waren/ sondern auf gleiche Art behielten nunmehro auch diejenigenLicenten ihren Fortgang, die zur Retorsion gegen jene, insonderheit von Chur-Cölln und von dem Herzoglichen Hause Jülich, Eleve und Berg, eingeführetwaren. (§.24. lg,)

(g) Geffht'chte der vereinigt. Nieder!, rom. 4. pgZ. 12). -

F. 59-

-t.)der<5hür,5öllm- Von Seiten Chur-Cölln gab es sich um diese Zeit wiederum von selbsien, daßscke Licenz bUeb während der Zeit, da die Holländer, die von Anfang die Parthey gegen dcn Chur,^a.sti^crch/ fursten Ernst unterstützt hatten, Meister von Rheinberg waren, hochgedaehreri6og. Churfürst seinen Licent abermals zu Kaiseröwerch zu retten suchen muste.

Unter denen davon bey den Acten liegenden Proben sind insonderheit die vomJahre i6og. beygebrachten Rechnungen der Mühe werth, noch etwas näher inBetrachtung gezogen zu werden.

Denn es zeigen sich hier von eben diesem Jahre dreyerley zu Kaiserswerth ge-führte Rechnungen I.) über die Kellnerey-Gefalle, II.) über den Zoll daselbstmndIII.) über den Licent; wovon jede nicht nur ihren besondern Rechnungsführer ge-habt, sondern auch andere Beweise enthält, daß zu Erhebung des Zollesund des Licentes zweyerley ganz verschiedene Leute gebraucht worden.

§. 6o, ^

»her mit sehe wer?- Nehmlich I.) die Kellnerey-Rechnung hat zur Ueberschrift:

düng ver^Ll^nt-Kaiserswerther Keilnerey'Rechnung vom I. März i6oz. bis den letzten

Rcchimng^nde»Febr. 1604. durch mich Henrich Nentwich , zur Zeit Kellner

soll - uns "

rey-Kechnungen;dalelblt.

II.) Die Zoll-Rechnung ist überschrieben:

Kaiscrswerthische Zoll-Rechnung arm! 1605. pro Leoenillimo 6cOlceceü, compumns Friedrich Rorich,"

und enthält unter andern von jedem Quartale die Ausgabe für Diener-Be-lohnung, woraus sich ergibt, daß auf diesen Zoll ein Zöllner, ein Zollschreiber,ein Zoll-Bescher, und drey Zollkriege unterhalten, die Rechnung aber nachGoldgülden geführet worden.

III.) Die Licent-Rechmmg ist hingegen nach Thalern und Stübern von TheobaldErlewein, als Licentmeister, geführet, und ergibt ebenfalls aus den berechnetenSalarien, daß nebst dem Licentmeister noch besonder» mit Namen hier benannteLicentschreiber und Licent-Beseher gewesen.

§. 61.