4) Gc^'hlchte dcs^Eö!lir:siclXtt Lsscctttcs^i 597. — 1606. 2.5
Tue Bittschrift ist von Jacob Thom im Namen der eingesessenen Holzhändler 1597.zu Ruhremsnb und Venlo in ebengcdachtcm Jahre 1^97., wie es scheint, andie damalige Herzoglich-Jülichische Negierung, oder Canzler und Räthe ge-richtet, und folgenden Inhalts:
„Es hätten etliche der Stadt Rüremond und Venlo eingesessene Holzhändler,
„ihrer Handthierung nach, eine gute Anzahl E-chbäume oben auf der„Sauer und Saar eingekauft, dieselben in die Mosel gebracht, und„folgends den Rhemstrohm herab bis in Holland führen lassen. Und„obwohl solcher Handel auf der Maas bisher tresiich getrieben würde:
„so habe sieh dennoch bey dieser ihrer ersten Fahrt im Weike befunden,
„daß nach Gelegenheit derObcrrheinischen Lande und vielfältigen Gewälter„solche Host-Kaufmannschaft nicht weniger auf dem Rhcinsirohm als auf„der Maas sollte gewinnen können, wenn nicht die Zolle die Unkosten„bemeldten Handels dermalsten erhöheten, daß es unmöglich sei), ohne„Schaden denselben Handel zu treiben. "
„Sie hätten auf dem Rheine bey den Zöllen keine sichere benannte Taxen„ihreWaaren betreffend gefunden; iurd daher vermeynet, sie sollten dcßfalls„dem Maasstrohme, wo solche Zölle besage beygelegter Attestationen„gar geringe, gemäß gehalten werden seyn. "
„Es seyen ihnen aber über alle Zuversicht, dieselben Zölle dermalsten übersetzet„worden, daß es nicht möglich gewesen sey, in Holland mit dem Maas-„Holze einigen Markt zu halten. "
„Da sie nun trestichen Schaden erleiden müssen, so bitten sie, ein günstiges„Einsehen zu haben, daß berührter Holz-Kaufmannschaft an Ihrer„Fürstlichen Gnaden Zolle eine sichere benannte erträgliche Taxe und Last„angesetzt werde, damit bemeldter Handel zur würklichen Verbesserung„des Rheinsirohms seinen Fortgang gewinnen möge, und sie, die Holz-„händler auch wissen könnten, auf was Pfennige sie sich bey den Zöllen„zu stellen, und worauf sie ihre Rechnung zu machen hätten."
§- 55-
Die Anlage dieser Bittschrift ist überschrieben: " Verzeichnis, was Hubert von nach deren AnlageLom und Hubert Jngenhaus ungefähr von 24. kirren Holz auf dem Rh e 1 n str 0 bm everzollen müssen, " und enthält (so viel aus der kaum leserlichen Cammcrgerichts- dcrgiUccmsszahwCanzley-Handschrlft abzunehmen ist,) folgendes: worden.
„Erstlich zu Coblenz verzollet - - 19. Goldgülden.
„zu Engcrs verzollt - - 22.
„zu Andernach verzollt - - 20.
„zu Linz verzollt - - 18.
„zu Bonn verzollt - « - izz.
„zu Zons - - 12.
„zu Zons Licent - - 12.
„zu Düsseldorf - - - 88-
„Item zu Düsseldorf vor Vorzoll » 4.
„zu AaisersrvcrtH verzollt: - 18.
„Jrem zu Ral'serswerch Lsscent - gi. französische Kronen.
„zu Orsoy verzollt - « 14- Goldgulden.
g „Item