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Vollständiger Gegen-Beweis, dass der zu Kasierswerth erhobene chur-cöllnische Licent kein Zubehör des Kaiserswerther Zolles sey, auch überhaupt mit der Kaiserswerther Pfandschaft nichts zu thun habe, und folglich auf keine Weise von Chur-Pfalz in Anspruch genommen werden könne
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1588-Durch welche beschwerliche Neuerungen und deren Forksctzung die Com-

mercien auf dem weit berühmten und dem Reiche nützlichen und gebrauch-lichsten Flüsse des Rheinsirohmes, obangeregten Rechten und Reichs-.Consiitutionen siracks xriwider, allerdings niedergelegt werde, und dieVictualien, deren sich männiglich zu seinem Unterhalte gebrauchenmüsse, in beschwerlichen unerschwinglichen Aufschlag täglich je langer jemehr geriethen. "

Dannenhero nothwendig erfolgen müsse, daß, wo diesem in die Längealso zugesehen werden sollte,dicUnterthanennichtalleinKaiserundReiche,sondern auch ihren nächsten vorgesetzten Obrigkeiten, auch ZinnS-undGült-Herren die schuldige Gebühr nicht mehr würden abstatten können;"

Welches alles sie, die klagenden Reichsstädte, vor andern berühre,sintemalen mchrentheils Kauf-und Handelsleute in denselben wohnten,auch der Endes die Handwerker am meisten im Schwange, und alsosie, Klägere, vor andern Ständen bey diesen Neuerungen merklichintercssirt seyen. "

Daher sie dann gebeten, dem Churfürsten Ernst und dessen GubernatorenZu Neuß und Kaiserswerth durch ein lVlznUamm 8. L, anzubefehlen:die gedachte Neueningen mit Ersieigerung der alten und Aufrichtungder neuen Zolle, K>l'ccntcn und Ungeldes, auch alles, was demanhängig, wieder abzuschaffen, und sichs an den alten gewöhnlichenZöllen begnügen zu lassen, auch dergleichen Neuerungen sich hinfühwzu enthalten. " :c. :c. Wohin dann auch das gebotene Mandat-erkannt ward.

§- 4Z-

so suchte der Chur- Wider dieses Mandat suchte der Churfürst Ernst in seinen den ?8- Jun.den^a'strsr?cr" 1589. am Cammergerichte übergebenen Lxcepliombus 0krepcwm5 denthel'tUccnr damit zu Kaiserswerth von ihm angelegten Licent damit zu entschüldigen, daß es nurnur"d?,"' als ein Strafgeld den Schiffleuken zu Kaiserswerth auserlegt sey, um sie ab-Rhe.nvcrttcr Lt- zuschrecken, daß sie seinem Feinde (dem Churfürsten Gebhard zu Rheinbcrg)len^ Ljcentgelder nicht sieuren sollten: cellancs amem csubs ecism kunc cKcäium

Llle cellaruium.

In der That bekam auch um diese Zeit die ganze Lage der Sache eine sehrveränderte Gestalt, da der Herzog von Parma schon den yten Sept. 1588- dieStadt Bonn wieder den Holländern entrissn hatte, und seitdem Rheinberg durchden Grafen Carl von Mansfeld belagern ließ, mit dessen Capitulatisn am ztenFebr. 1590. der gewesene Churfürst Gebhard in diesen Gegenden alles verlohr l»

(s) Allgemeine Gesthichtc der vcreiniZtcit Niederlande rc>m. 4.14- 20.

§. 44

dsadei- inzroischen Sobald Rheinberg für den Churfürsten Ernst von den Spaniern in Besitz ge-

RmcrüKrchenaj '"""MM war, konnte derselbe auch den dortigen Zoll und L-cent als sein Eigen-thum ansehen.

Er