^s. 29.
'vcsgleichen ergibt Was aber III) den hier hauptsächlich in Betrachtung kommenden Chur« Cö«ft'mn^des^ Lhur- "'^)en licent anbetrift, so sind zwar bey denen von dieser Zeit an Ms in das jetzige<5üii,,,schen Llcen- Jahrhundert das Erzstift Cölln so vielfältig betroffenen Kriegsläuften so vielearchivalische Urkunden und Nachrichten bald im Feuer aufgegangen, bald sonstverkommen, daß man nicht im Stande ist, den eigentlichen Ursprung und Ver-lauf dieser Sache so genau, als sonst vielleicht möglich wäre, zu bestimmen.
Es werden sich aber doch in der Folge noch Spuren und Beweise gnug zeigen,daß Chur-Cölln auf eben die Art, wie das Haus Jülich, zur Netorston gegenden niederländischen Licent und zu einiger Erholung von dem durch selbigen unddurch die niederländischen Kriegs - Unruhen empfundenen vielfältigen Ungemachezuerst zu Rheinberg, als an der diesseits Rheins gegen die Niederlande zu gele-gener äussersten Grenz-Stadt des Erzstiftes, einen Licent angelegt, bis dieseStadt Rheinberg selbst zum Schauplatze des niederländischen Krieges mitdienenmüssen, und darüber bald in niederländische, oder, wie es damals geheißen,Staatische, bald in Spanische, oder sogenannte Burgundische Hände gekom-men; wodurch Chur-Cölln sich genöthiget gesehen, den anfangs zu Rheinberg an-gestellten Licent, testen sich hernach jene kriegenden Theile, nehmlich bald dieStaaten, bald Burgund selbst bemächtiget, einsweilen zu Kaiserswerth erhebenzu lassen , als an einem ebenfalls am Rheine gelegenen beguämen Orte, der zwarvon einer Jülichifchen Pfandschaft herrührte, aber, nach Art der teutschen Pfand-schaften, so lange die Pfandinnhabung währte, als ein vollkommen dem Erzstifteeinverleibter Ort behandelt wurde.
§. ZV-
wie Kicker l6i?' '""6 es genug seyn, aus obgedachter von den Vorfahren des Haufesvon Seiten Iü-Pfalz, als Herzogen von Jülich, selbst herrührenden Schrift dieses hohen Ge-kannt worden Antheils eignes Geständnis zu bemerken :
Wie Ihre Churfürstliche Gnaden von Cöllnlvon damaliger Zeit des Jahrs161g. anzurechnen) vor vielen Jahren einen Licent angestellt, welchen Chur«Cölln damals i6iz. zu Kaiscrswerth continuirte,
Und wie man diesen Licent von Seiten Chur-Cölln ebenfalls wegen erlittenenSchadens und Drangsals als ein exrr»c>l-clinarium lublläium zur Handgenommen habe, obgleich dieser Schade, (wie man es JülichifcherSeitsvorzustellen gesucht,) nicht so groß, als der Jülichifche gewesen sey.
§-
ohne sich m Ginn Hier erkennt Jülich selbst einen von Chur-Cölln angestellten Licent, ohne nurkommen zu lassen, den geringsten Schein blicken zu lassen, daß solches eigentlich keinChur-Cöllmscherwerth ein IMichu sondern Jülichischer Licent gewesen sey. Und da überall hier gewiß nicht zumscher Licenr sey. Vortheil des Chur-Cöllnischen Licentes gesprochen, sondern denselben so verhaßtals nur möglich vorzustellen gesucht wird; so darf man nur die einzige Frage hierzu beherzigen bitten : ob es wohl glaublich sey, daß die gewalthabcudcn Fürstender Herzogthümer Jülich, Cleve und Berg den von Chur-Cölln zu Kaiserswertherhobenen Licent von einer so nachtheiligen Seite geschildert haben würden, wennsie geglaubt hätten, daß sonst derselbe eigentlich von Jülich herrührte, oder dochsonst zu ihrer Kaiserswerther Pfandschaft gehörte, mithin ihnen oder ihren Nach-kommen selbsten über kurz oder lang wieder zu Gute kommen würde?