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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
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IV. Ein großer Theil der nach Nr. I. und II. vorhandenen Bahnen ist bereitsvor Publication des Reglements vom 3V. Juni 1835 thcils freiwillig, thcils in Folgeder Aufforderung des Königl. Polizei-Präsidii oder des Magistrats von den rcsp. Haus-besitzern gelegt worden. Von denjenigen dieser Bahnen, für welche die Vergütignnginnerhalb der vorgeschriebenen (»monatlichen Frist nach Publication des Reglementsin Anspruch genommen worden ist, sind spccielle Verzeichnisse vorhanden.

Nach denselben sind gelegt worden:

I) Auf Aufforderung der Behörden und zwar:

des Königl. Polizei-Präsidii 18,809/ 2"

des Magistrats 4,442/ II"

23,312' 1"

2) freiwillig - 13,492/ 2"

zusammen 30,804/ 3"

In Gemäßhcit der vorangcführtcn Bestimmungen sind in den 3 Jahren von 1835bis 1839 jährlich circa 1,000 Rthlr-, und im Jahre 1810 circa 2,000 Nthlr., zusam-men also circa 7,000 Rthlr., zur Entschädigung der resp. Hausbesitzer für die Kostender Lcgung dieser Bahnen verwendet worden.

Von obigen 30,804/ 3"

sind daher bereits vergütet 24 Sgr. pro lausenden Fuß gerechnet). 8,750/ "und bleiben daher noch zu vergütigcn 28,054/ 3"

Die Vcrgütigung wird bestimmungsmäßig nach der Zeitfolge, wie die Granitbah-nen gelegt worden, aber nur dann gewährt, wenn zur Zeit, wo solche der Neihefolgenach zur Anweisung kommt, die betreffenden Grundstücke sich noch im Besitze Derjeni-gen, welche die Granitbahnen auf ihre Kosten gelegt haben, oder wenigstens noch imBesitz ihrer Wittwcn, oder ihrer Descendenten befinden. Man kann nun wohl anneh-men, daß durch Bcsitzveränderungen :c. von obigen 30,804/ 3"

etwa 10 pCt. mit circa 3,080/

ausfallen; bringt man diese und die bereits vergütigten . . . . 8,750 /

in Abzug mit 12,430/"

so bleiben noch zu vergütigcn 24,374/ 3//

Vorausgesetzt, daß die Fonds es gestatten, auch fernerhin jährlich 2,000 Rthlr. zudiesem BeHufe zu verwenden, so würden hiernach in 9 bis 10 Jahren sämmtlichc, vorPublication des Reglements vom Jahre 1835 gelegte und rechtzeitig angemeldete Bah-nen vergütigt werden können.

V. Nach der anderweitig in Bezug auf die Hundesteuer-Verwaltung gegebenenUebcrsicht sind die Einnahmen an Hundesteuer in den letzten 3 Jahren von Jahr zuJahr um circa 1,000 Rthlr. durchschnittlich gestiegen, und beliefen sich im Jahre 1840über 9,000 Nthlr.

Es läßt sich daher hoffen, daß mit Zuhülfenahme der noch vorhandenen Beständeaus den Jahren 1830 bis 1835 auch fernerhin jährlich 10,000 Nthlr. für die Granit-bahn-Anlagen verwendet werden können. Bei dieser Voraussetzung, und daß der Ver-gütigungssatz sich nicht bedeutend ändere, auch daß durchschnittlich 1,000/ bei Neubau-ten und öffentlichen Gebäuden, also ohne Entschädigung gelegt werden, kann man, mitRücksicht ans die.-><1 IV. angeführten Verhältnisse Hinsichts der vor der Publicationdes Reglements gelegten Bahnen, wohl annehmen, daß in 18 bis 20 Jahren sämmtlicheStraßen Verlin's mit Granitbahnen belegt sein werden.

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