worden sind- Da bestimmungsmäßig indessen nur s der jährlichen Beiträge zu diesemZweck verwendet werden soll, so ist es leider nicht möglich gewesen, allen Ansprüchenund in dem Maaße zu genügen, als es wünschenswerth und erforderlich gewesen wäre,um den invaliden Dienstboten sür ihre übrigen Lcbenstagc dadurch die Aussicht auf„eine ihren Verhältnissen angemessene sorgenfreie Existenz" zu eröffnen, wie solchesihnen durch das Statut verheißen ist,
Behufs der Errichtung des oben erwähnten Hospitals für diejenigen invalidenDienstboten, die sich für ihre Person ein Unterkommen bei Verwandten oder sonst nichtzu verschaffen im Stande sind, haben bereits Verhandlungen stattgefunden.
Der zu diesem Zweck bestimmte Fonds, welcher nach den Bestimmungen desStatuts durch die in früheren Jahren nicht zu Prämien oder Unterstützungen verwen-deten Gelder, durch Ansammlung der Zinsen von den vorhandenen Beständen, Ge-schenken :c. gebildet worden ist, bclief sich »It. 1840 auf 20,1kl Rthlr.
Um dessen Ansammlung und die Errichtung des Gesindehospitals, desgleichen umdie Unterstützung des invalide gewordenen Gesindes mehr, als es bisher möglich war,zu befördern, ist mittelst Kabincts - Ordre vom 12. Mai 1841 genehmigt worden,daß fortan von den Einnahmen des Gesindebelohnungs- und Untcrstützungsfondsnicht mehr sondern nur die Hälfte zu Prämien, und nicht mehr bloß j, sondernvielmehr die Hälfte zu Unterstützung und resp. zur Leistung der Kosten eines Gesinde-Hospitals verwendet werden dürfen.