sondere noch vorgeschrieben worden, in welchen Fällen Dienstboten, welche ihren Dienstgewechselt haben, denen gleich geachtet werden sollen, welche bei einer und derselbenHerrschaft gedient haben.
Ferner ist in Betreff der Unterstützung des invaliden Gesindes (conk. 0.) nochbestimmt worden, daß solche nach den vorkommenden Umständen und Bedürfnissen aufzweierlei Art bewirkt werden soll:
-i. durch laufende Geld-Unterstützungen an diejenigen, welche für ihre Person beiVerwandten oder sonst ein Unterkommen finden;
b. für diejenigen, welche ein solches Unterkommen sich zu verschaffen nicht im Standesind, durch Errichtung eines Hospitals, in welchem sie Aufnahme und Mittel zur Ver-pflegung erhalten, um das Ende ihrer Tage in Ruhe zubringen zu können.
Die beiliegende Uebcrsicht ergiebt, wie viel an Prämien und Unterstützungenseit Errichtung des Fonds bis incl. 1810 gezahlt worden sind.
Zur Erläuterung derselben wird Folgendes bemerkt:
Zur Isten und 2tcn Colonne. Die zu Prämien verwendeten Summen sindjedesmal drei Vicrtheile der in dem betreffenden Jahre eingegangenen Beiträge. Nurbei der ersten Verkeilung im Jahre 1830 sind bestimmungsmäßig außer 4 der Ein-nahme pro 1829 noch Nthlr. Bestandsgcldcr aus den beiden vorhergehenden Jah-ren mit verausgabt worden.
Zur 4ten Colonne. Eine vorzugsweise Bewilligung der Prämie ohne Rücksichtauf das Dienstalter soll nach den Bestimmungen des Statuts nur in solchen Fällen ein-treten, wenn ein Dienstbotc sich mit eigener Lebensgefahr zur Rettung eines Mitgliedesder Familie seiner Herrschaft oder des Vermögens derselben ausgesetzt oder auch des-halb seine eigene Habe Preis gegeben hat. Nur selten hat aber ein Dienstbotc Ge-legenheit, solche Beweise von Hingebung und Aufopferung an den Tag zu legen.Hieraus erklärt sich die geringe Zahl der wegen außerordentlicher Dienstleistungenbewilligten Prämien.
Es ist häufig geäußert worden, daß eS dem Zweck des Instituts entsprechendergewesen sein dürfte, die Bewilligung von Prämien für außerordentliche Dienstlcistun-gen nicht aus wenige selten vorkommende Fälle zu beschränken, überhaupt bei Bewilli-gung von Prämien mehr auf die Würdigkeit, als auf das Dienstalter Rücksicht zu neh-men, da eine lange Dienstzeit nicht immer etwas Verdienstliches sei. So richtig diesauch sein mag, so steht der Ausführung doch der Umstand entgegen, daß es an einemsicheren Maaßstab der Würdigkeit fehlt. Die Atteste der Herrschaften sind nicht genü-gcnd, da fast alle Bewerber um die Prämie Zeugnisse aufzuweisen haben, in denenihre vorzüglichen Eigenschaften, ihre Sorgfalt in Krankheitsfällen :c. in gleichem Maaßeund nur mit anderen Worten gerühmt werden. Eine anderweite nähere Prüfung undUntersuchung würde bei den hiesigen Verhältnissen in den meisten Fällen nicht ausführ-bar sein oder doch kein genügendes Resultat gewähren.
Zur Sten und öten Colonne. Wiewohl etwa zweimal so viel weibliche alsmännliche Dienstboten in Berlin vorhanden feo»l'. Bemerk, zur 7ten Col.), so sind dochim Ganzen mehr männliche als weibliche Dienstboten nach der Dauer der Dienstzeit zumEmpfang der Prämie gelangt. Man würde aber den letzteren Unrecht thun, wennman hieraus schließen wollte, daß sie weniger Ausdauer besäßen, oder zur Veränderunggeneigter wären, als ihre männlichen Standesgcnvfsen. Daß es mehr männliche alsweibliche Dienstboten giebt, die eine lange Reihe von Jahren bei einer Herrschaft ge-dient haben, dürfte vielmehr thcilS darin liegen, daß die weiblichen Dienstboten in der