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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
Entstehung
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344
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b. Universitäts - Stipendien.

Rthlr. Sgr. Pf.

1) Das Rcichardtsche Stipendium (siehe unter Ma-gistrats-Stipendien) 80

2) Das Schmidtsche Universitäts - Stipendium jsiehe

oben beim Cöllnischen Gpmnasio sub k.) 4V

Universitäts-Stipendien 120

Unterstützungen für Schüler.... 732

Summa 852

SV. Städtische Gewerbeschule.

Rthlr. Egr. Pf.

Die Gewerbeschule so wenig, als dienen gegründeten Stadt-schulen erfreuen sich bis jetzt besonderer Stiftungen zur Unter-stützung der Schüler während ihrer Schulzeit. Bei der Gewerbe-schule ist indessen dazu doch bereits der Grund gelegt, indem:

1) aus der Hälfte der Jnscriptionsgelder ä 3 Rthlr. einPrämienfonds gebildet ist, aus welchem die Prämien beschafftwerden, die alljährlich bei der öffentlichen Prüfung fleißigen Schü-lern gegeben werden. Die Einnahme dieses Fonds beträgt jähr-lich circa 90

2) Aus den Beständen dieses Prämienfonds ist ein Kapitalvon 950 Rthlrn. bisher angesammelt, das nach dem Beschluß derCommunal-Behörden aus 1,000 Rthlr. anwachsen und dessen Zin-sen sodann zu einem Stipendium für abgehende Schüler verwen-det werden sollen.

3) Aus den oben gedachten Schenkungen des Banquicrsvan Halle im Betrage von 250 Rthlrn. und den Pächten derder Anstalt geschenkten Wiesen ist bereits ein Kapital von circa925 Rthlrn. angesammelt, dessen Zinsen ebenfalls zu dem obenangedeuteten Zweck bestimmt werden sollen.

V. Stipendien, die zur Verwaltung und unmittelbaren oder mittelbarenKollation des Magistrats gehören.

Rthlr. Sgr. Pf.

1) Das Grochsche Stipendium 25

gestiftet 1584 von dem Stadtrichtcr Jakob Groch hicrselbst

durch ein Kapital von 500 Rthlrn. Die Zinsen erhält ein Stu-dirender, zunächst aus der Verwandtschaft des Stifters, und inErmangelung eines solchen, ein in Berlin geborncr Studirender.

2) Das Iste Heerbrandtsche Stipendium 30

3) Das 2te Heerbrandtsche Stipendium 18

Beide sind gestiftet von dem Raths-Kämmerer George Hecr-

brandt allhier p. tsst. im Jahre 1588, und für 2 Studirendeaus des Stifters Verwandtschaft, in deren Ermangelung aber

für arme Bürgersöhne, und wenn solche nicht vorhanden, zur Aus-

U-Uu« ... 73