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die Schnlzimmcr. Jedes Lokal ist, wenn irgend möglich, mit einem Garten oder Spiel-plätze versehen, auf dem sich die Kinder im Sommer den größten Theil des TageSüber aufhalten. Die Lokalicn sind, mit Ausnahme der Anstalt Nr. l., welche ein eigen-tümliches Grundstück acquirirt hat, nur miethswcise beschafft. Die Beschäftigungder Kinder besteht in Spielen, Handarbeiten, Unterhaltungen mit den Erziehern, Er-zählungen, durch die der Lehrer auf die Gemiither der Kinder wohlthätig einzu-wirken und ihre Geisteskräfte zu wecken und zu üben sucht, Erlernung von Liedern,Gebeten und Sprüchen, und Ucbungen im Gesänge. Dabei haben die Erzieher dieKinder zur Reinlichkeit, Ordnung und Sittsamkeit anzuhalten und zu gewöhnen.
Die Aufnahme der Kinder in die Anstalten geschieht in der Regel völlig uncnt-geldlich, nachdem die Bedürftigkeit der Eltern entweder durch die Mitglieder desVereins oder durch das Attest der betreffenden Armen-Kommission festgestellt ist. Je-doch werden bei 18 Anstalten, sofern es der Raum gestattet, auch Kinder gegen einenkleinen monatlichen Beitrag von 2b bis 5 Sgr. angenommen, wenn im Uebrigcn dieLage der Eltern die Zuweisung der Kinder zur Anstalt rechtfertigt.
Mittagbrot wird bei 11 Anstalten für 9 Pf. pro Kind verabreicht; ganz armeKinder erhalten dasselbe unentgeltlich. 2 Anstalten geben das Mittagbrot für 9 Pf.pro Kind und bewilligen daneben auch Freitische; 3 Anstalten sorgen nur im Winterfür Suppe und Mittagbrot; bei 9 Anstalten findet zwar in der Regel keine Speisungstatt, jedoch wird für den Fall des Bedürfnisses gegen eine ganz geringe Entschädi-gung Mittagbrot gereicht; bei 2 Anstalten ist keine Speisung eingeführt.
Mit dem vollendeten 9ten Lebensjahre scheiden die Kinder aus den Anstaltenund gehen in die ordentlichen Schulen über. Daß dies geschehe, controlirt die Schul-Deputation, der zu dem Ende halbjährlich Listen der Kinder, welche das gedachteAlter erreicht haben, von den Vorständen der Anstalten eingereicht werden.
Die höhere Aufsicht über die Klein-Kindcr-Bcwahranstalten führt die städtischeSchul-Deputation. Sie crtheilt die Genehmigung zur Errichtung neuer Anstalten,falls das Bedürfniß und ein zweckmäßiges Lokal nachgewiesen ist, controlirt die An-nahme wohl qualisicirter Erzieher und Erzieherinnen, nimmt die Jahres- und sonsti-gen Berichte der Vorstände über ihre Anstalten entgegen, läßt alljährlich durch Depu-tate aus ihrer Mitte die Anstalten revidiren, berichtet darüber an das Königl. Schul-Collegium, und weiset die Vorstände zur Abhülfe der etwa vorgefundenen Mängel an,oder theilt denselben sonst mit, was zur Förderung des Zweckes ihrer Institute die-nen kann.
Seit einigen Jahren läßt die Schul-Deputation aus den Jahresberichten dereinzelnen Anstalten und den sonst vorliegenden Materialien jährlich eine Uebcrsichtüber sämmtlichc Anstalten, in welcher der Name, die Zeit der Errichtung und dasLokal jeder Anstalt, die Namen der Vorstands-Mitglieder, das Erzieher- und Aufseher-Personal, die Zahl der aufgenommenen, entlassenen und am Schlüsse des Jahres vor-handenen Kinder, so wie die finanziellen und die übrigen Verhältnisse der Anstaltennachgewiesen werden, zusammenstellen und in dem Monatsblatte der Armen-Directionabdrucken, auch in besonderen Exemplaren zu anderweitigem Gebrauch durch den Druckvervielfältigen- wir verweisen auf diese Uebersichten i» Betreff der speciellen Ver-hältnisse der einzelnen Anstalten.
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