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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
Entstehung
Seite
319
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linder in solchen Schulen nicht nur geregelter und besser, sondern auch sogar wohlfeiler,als in den Schulen von Privat-Unternehmern, herzustellen sei.

Die Disciplin ist im Allgemeinen angemessen gehandhabt worden, und nur seltensind über die Lehrer, deren Thätigkeit und guten Willen wir nur anerkennen können,begründete Beschwerden geführt worden. Dagegen sind leider die Fälle weniger seltengewesen, daß Eltern von Armcnkindern sich aus unerheblichen oder nichtigen GründenBeleidigungen gegen Lehrer und Schulvcrwaltungs-Beamten erlaubt haben und deS-halb zur fiskalischen Untersuchung gezogen werden mußten.

Der Ausgabe-Etat ist festgesetzt:

4 für eine Communal--Armenschule von 4 Klassen, 2 Knaben- und 2 Mädchenklassen,

mit 300 Kindern.

>) Knaben-Hauptlchrer bei 32 Stunden 300 Rthlr.

nebst freier Wohnung;

2) Mädchen-Hauptlehrer bei 24 Stunden 300

und freie Wohnung;

3) Knaben-Hülfslehrer bei 2V Stunden 100

4) Mädchen-Hülfslehrer bei 18 Stunden 140

5) Lehrerin der Handarbeiten bei 8 Stunden 30

6) Reinigung des Hauses :c 30

7) für Heizung der Klassen 100

8) für Lehrmittel - - 123

Summa >,223 Rthlr.

U. Für eine Communal-Armenschule von 8 Klassen, 4 Knaben- und 4 Mädchenklassen,mit 600 Kindern.

1) Der Hauptlchrer der Schule bei 24 Stunden 400 Rthlr.

und freie Wohnung;

2) der Iste Mädchcnlehrer bei 32 Stunden 300

und freie Wohnung;

3) der Iste Knaben-Hülfslehrer bei 32 Stunden 300

4) der Iste Mädchen-Hülfslehrer bei 24 Stunden 210

5) der 2te Knaben-Hülsslehrer bei 26 Stunden 100

k) der 3te Knaben-Hülfslehrer bei 2K Stunden 160

7) der 2te Mädchen-Hülfslehrer bei 18 Stunden >40

8) der 3te Mädchen-Hülfslehrer bei 18 Stunden 140

9) 2 Lehrerinnen der weiblichen Handarbeiten, jede für 8 Stun-den, ä 3V Rthlr >00

>0) für Heizung > - - 130

>1) für Reinigung des Schullokals 00 -

12) für Lehrmittel - - 130

Summa 2,270 Rthlr.

Von obigen Sätzen ist nur bei einigen Schulen, wiewohl nur in geringem Maaße,abgewichen. Die Festsetzungen -ud L. sind besonders in der Rücksicht getroffen wor-den, um in die Gehaltssätze der Lehrer eine gewisse Abstufung zu bringen, und es mög-lich zu machen, älteren und bewährten Hülfslehrern ein auskömmlicheres Gehalt zugewähren. Ucbrigens haben die Communal-Behörden, so weit es die bedeutendenKosten des Armen-Schulwesens gestatteten, darauf Bedacht genommen, die Gehalteder Communal-Armen-Schnllchrcr zu verbessern, wie denn namentlich durch Commu-nal-Bcschluß sämmtliche Hülfslehrer an den Communal-Armenschulen, vom >. Januar