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4) aus außerordentlichen Mitgliedern, deren Zahl nach dem Bedürfnisse bestimmtwird, und welche auf jedesmaliges Verlangen des Magistrats von der Stadt-verordneten-Versammlung gewählt und von dem Magistrate bestätigt werden.Unter diesen soll sich stets ein Mitglied der hiesigen jüdischen Gemeinde befinden.
Der Schul-Deputation wurde die Bearbeitung aller inneren und äußeren Angc-gelcgenheiten der oben gedachten, ihrem Nessort zugewiesenen Schulen übertragen,während dem Plenum des Magistrats die Aufsicht und Controle der Geschäftsführungder Schul-Deputation, die Wahl der Lehrer städtischen Patronats und der Untcrbe-dicntcn, nach vorheriger Einholung der Vorschläge der Schul-Deputation, so wie alledie städtische Schulverwaltung betreffenden Generalien vorbehalten blieben. Zu diesenGeschäften kamen späterhin die Aussicht über die neu entstandenen Klcin-Kinder-Be-wahranstalten und die Verwaltung des gcsammtcn Armen-Schulwesens hinzu, welchesmit dem 1. Oktober 1837 vou der Armen-Dircction auf die Schul-Deputation über-ging, und mit welchem die letztere zugleich die auf die Reorganisation des Armen-Schulwesens im Allgemeinen bezüglichen Geschäfte übernahm, die bis dahin von einerbesonderen Kommission für die Reorganisation des Armen-Schulwesens besorgt wor-den waren.
Der Geschäftskreis der Schul-Deputation umsaßt demnach jetzt:
1) die gesammte Verwaltung und Beaufsichtigung der fünf Stadtschulen, nament-lich die Geschäfte, welche sich beziehen:
g. auf die Anstellung, Beurlaubung und Entlassung der Lehrer,
b. die Revision der halbjährlichen Lehrpläne und die Schul-Disciplin,
c. die Schul- und Entlassungs-Prüfungen,
ä. die Schulmittel und alle ökonomischen Angelegenheiten,e. die Jahresberichte über den Zustand der Schulen;
2) die Leitung und Beaufsichtigung der Parochial- und Privatschulen, der Erzie-hungs- und Pcnsionsanstalten, der jüdischen Schulen, der Klein-Kindcr-Bewahr-anstaltcn, der Privat-Warteschulen und der Schulen für weibliche Handarbeiten,und zwar:
a. die Einleitungen zur Concessionirung dieser Schulen,
b. die Bestellung der Schulvorstände und Special-Aufseher,
c. die halbjährliche Revision der Lectionspläne,ä. die Schulprüfungen,
o. die Prüfungs- und Jahresberichte,
k. die Controle hinsichtlich der Winkclschnlen;
3) die Beaufsichtigung und Controle sämmtlicher Hülsö-- und Privatlehrer undLehrerinnen in der Stadt Berlin,
a. Ertheilung der Unterrichts-Erlaubniß für dieselben,
^ b. An- und Abmeldungen der Hülfslehrer in den hiesigen Schulen,c. Controle der Nachprüfungen derselben;
4) Verwaltung des städtischen Armen-Schulwesens,
a. Verwaltung und Beaufsichtigung der Communal-Armenschulcn, so wieder Schulen auf dem Wcdding, in Moabit und auf dem Gesundbrun-nen, in derselben Art, wie bei den nä I. gedachten Schulen,
b. Prüfung der Anträge der Armen-Kommissionen auf Freischul-Bewilli-gung und Schulzuwcisung der Armen-Schulkinder in die Tages- und Nach«hülseschulen durch die Freischul-Erpedition,
c. die obere Controle des Schulbesuchs der Armenkinder,
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