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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
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4) aus außerordentlichen Mitgliedern, deren Zahl nach dem Bedürfnisse bestimmtwird, und welche auf jedesmaliges Verlangen des Magistrats von der Stadt-verordneten-Versammlung gewählt und von dem Magistrate bestätigt werden.Unter diesen soll sich stets ein Mitglied der hiesigen jüdischen Gemeinde befinden.

Der Schul-Deputation wurde die Bearbeitung aller inneren und äußeren Angc-gelcgenheiten der oben gedachten, ihrem Nessort zugewiesenen Schulen übertragen,während dem Plenum des Magistrats die Aufsicht und Controle der Geschäftsführungder Schul-Deputation, die Wahl der Lehrer städtischen Patronats und der Untcrbe-dicntcn, nach vorheriger Einholung der Vorschläge der Schul-Deputation, so wie alledie städtische Schulverwaltung betreffenden Generalien vorbehalten blieben. Zu diesenGeschäften kamen späterhin die Aussicht über die neu entstandenen Klcin-Kinder-Be-wahranstalten und die Verwaltung des gcsammtcn Armen-Schulwesens hinzu, welchesmit dem 1. Oktober 1837 vou der Armen-Dircction auf die Schul-Deputation über-ging, und mit welchem die letztere zugleich die auf die Reorganisation des Armen-Schulwesens im Allgemeinen bezüglichen Geschäfte übernahm, die bis dahin von einerbesonderen Kommission für die Reorganisation des Armen-Schulwesens besorgt wor-den waren.

Der Geschäftskreis der Schul-Deputation umsaßt demnach jetzt:

1) die gesammte Verwaltung und Beaufsichtigung der fünf Stadtschulen, nament-lich die Geschäfte, welche sich beziehen:

g. auf die Anstellung, Beurlaubung und Entlassung der Lehrer,

b. die Revision der halbjährlichen Lehrpläne und die Schul-Disciplin,

c. die Schul- und Entlassungs-Prüfungen,

ä. die Schulmittel und alle ökonomischen Angelegenheiten,e. die Jahresberichte über den Zustand der Schulen;

2) die Leitung und Beaufsichtigung der Parochial- und Privatschulen, der Erzie-hungs- und Pcnsionsanstalten, der jüdischen Schulen, der Klein-Kindcr-Bewahr-anstaltcn, der Privat-Warteschulen und der Schulen für weibliche Handarbeiten,und zwar:

a. die Einleitungen zur Concessionirung dieser Schulen,

b. die Bestellung der Schulvorstände und Special-Aufseher,

c. die halbjährliche Revision der Lectionspläne,ä. die Schulprüfungen,

o. die Prüfungs- und Jahresberichte,

k. die Controle hinsichtlich der Winkclschnlen;

3) die Beaufsichtigung und Controle sämmtlicher Hülsö-- und Privatlehrer undLehrerinnen in der Stadt Berlin,

a. Ertheilung der Unterrichts-Erlaubniß für dieselben,

^ b. An- und Abmeldungen der Hülfslehrer in den hiesigen Schulen,c. Controle der Nachprüfungen derselben;

4) Verwaltung des städtischen Armen-Schulwesens,

a. Verwaltung und Beaufsichtigung der Communal-Armenschulcn, so wieder Schulen auf dem Wcdding, in Moabit und auf dem Gesundbrun-nen, in derselben Art, wie bei den nä I. gedachten Schulen,

b. Prüfung der Anträge der Armen-Kommissionen auf Freischul-Bewilli-gung und Schulzuwcisung der Armen-Schulkinder in die Tages- und Nach«hülseschulen durch die Freischul-Erpedition,

c. die obere Controle des Schulbesuchs der Armenkinder,

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