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zu dem, was sie der Anstalt nützen, zu bringen ist. Eben so werden Arbeiten bei derOcconomie, hinsichtS der Wäsche, der Reinigung des Hauses, der Corridore, der Höse,deS Klcinmachcns des Holzes, dcS Tragens des Torfes, der Arbeiten in der Küche,bei dem Zubereiten der Speisen durch Zuputzen der Gemüse, durch Tragen und Hülfc-leisten beim Wägen derselben u. s. w., durch Gefangene bewirkt. Die Ersparungeiner reinen Geldausgabe ist hier als wesentlich bei der Einnahme zu berücksichtigen,die sich, mindestens berechnet, auf jährlich 2,000 Rthlr. stellen dürfte.
Strafgelder.
Die Einnahme an Strafgeldern ist mehr eine zufällige, die unbestimmt undveränderlich ist, je nachdem solche von bemittelten Vcrurthciltcn, wo alternativ erkanntworden, eingezogen werden können. Eine bestimmte jährliche Einnahme und Vermeh-rung derselben läßt sich nicht erzielen, und liegt die Mchrcinnahme des einen Jahres,öfters in der spätem Einziehung aus Untersuchungen früherer Jahre, daher Vermin-derung dieser Einnahmen gegen den Etat nicht berücksichtigt werden kann.
Gehälter.
Die Ausgabe der Gehälter hat sich seit 1830 erhöht durch die oben angeführteErweiterung der Stadtvoigtei und die in Folge derselben nothwendig gewordeneAnstellung mehrerer neuer Unterbeamten; durch die Gehaltszulage des Ober-Jnspck-torS und später durch die Annahme der 7 Hülfsaufseher im Jahre 183S.
Bekleidung der Gefangenen.
Auch hier hat sich die Ausgabe gesteigert. Dies liegt sowohl in dem Bedürfnisse derBekleidung der Gefangenen während der Untersuchung, als auch in der Einkleidung dernach dem Zuchthause abgeführten Gefangenen. Die Gcnügung dieses Bedürfnisses istunabweiSlich, und ist eine noch größere Mehrausgabe vermieden, sowohl durch dieSclbstbeschaffung des Bedarfs Seitens der Deputation, als auch durch die ministe-riellen Bestimmungen, nach denen die Bekleidung der Gefangenen zur Abführung nachden Strafanstalten in Verabreichung der Kleidungsstücke, wie solche der Transportnur erfordert, und durch Weglassung eines dritten Hemdes, genügt. Durch dieseit Jahren schnellere und in größerer Zahl abgeführten Gefangenen, wird die Mehr-ausgabe der Bekleidung zwar größer, jedoch dadurch die Mehrausgabc bei den Ad-ministrationskostcn, wenn auch nicht erspart, doch thcilwcise vermindert, jedenfalls aberbalancirend.
Beköstigung der Gefangenen und Domestiken.
Die Ausgaben sind lediglich den günstigen und ungünstigen Conjuneturen, und derzu- oder abnehmenden Bcstandzahl der Gefangenen unterworfen und von dieser ab-hängig.
Veränderung der Verpflegung der Polizcigefangenen.
In der Verpflegung der Gefangenen ist durch ministerielle Bestimmung dahineine Veränderung eingetreten, daß die Polizeigefangcncn nicht mehr, wie früher, desMorgens Suppe und Brod erhalten. Ihre Verpflegung besteht daher zu Mittag auseinem Quart Essen, und für den Tag über in einem Pfunde Brod. Der Verpfle-gungssatz ist nach Maaßgabe dieser Veränderung von 3 Sgr. 0 Pf. auf 3 Sgr.0 Pf. täglich an Alimente rcducirt worden.