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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
Entstehung
Seite
136
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Zahl der Gefangenen.

Die Anlage III. ergiebt die Anzahl der eingelieferten Gefangenen, und es istgleichzeitig darin die Zahl der sich selbst beköstigenden und der verpflegten Gefangenenzu finden.

Zuschuß der Kämmerei.

Der festgesetzte Communal-Zuschuß hat schon im Jahre 1831 über 5,000 Rthlr.mehr als der Zuschuß des Jahres 1830 betragen, und sich für die folgenden Jahre,nach Maaßgabe der vorwaltenden Verhältnisse und bedingten Ausgaben, in einer fastfortschreitenden Erhöhung erhalten. Eine vollständige Ucbcrsicht aller Einnahmen undAusgaben, nach den Rcchnungs-Titcln, gewährt die Anlage IV.

Mit Bezug auf dieselbe werden hier nur diejenigen Gegenstände herausgehoben,die zu besonderer Bemerkung Veranlassung geben.

Gcfängnißgcbühren.

Seitdem die Deputation bei dem Criminalgericht darauf angetragen hat, daß mitder Einziehung der Kosten ein besonderer Bca.mtcr beaustragt ward, der für seineBemühungen eine Tantieme von derjenigen Summe erhielt, welche über die etat-mäßigen 2,000 Rthlr. auf seine Veranlassung mehr eingehen, hat diese Einnahme sichbedeutend gesteigert.

Was die Kosten der Polizcigesangenen betrifft, so wurde seit 1833 versucht, dieseKosten von Polizei-Arrestatcn und von den auswärtigen Behörden gegen 10 pCt. Tan-tieme einzuziehen. Die Einnahme hat bisher durchschnittlich 300 Rthlr. jährlich betragen-

Erwerb der Gefangenen.

Hinsicht des Erwerbes der Gefangenen müssen wir leider die Abnahme des Er-werbes beklagen, welcher besonders seit 1832 immer im Sinken begriffen ist. In derAnlage V. fügen wir ein Verzeichnis; der in den Jahren 1829 bis incl. 1838 gefertig-ten Arbeiten zu den dafür gezahlten Preisen pro Schock, Pfund, Stück und Paar, bei,aus dem ersichtlich ist, welche Arbeiten haben eingestellt werden müssen, thcils ausGründen, die in der Schwierigkeit der Ausführung, welche derselben Seitens der Kö-niglichen Gerichtsbehörden entgegengestellt waren, theils in den Lokalvcrhältnisscn,in der Concurrcnz, oder in den erfolglos angewandten Bemühungen des Werkmeisterslagen, so daß eine fortgesetzte, in verschiedenen Zweigen beschäftigende Arbeit, nichtbetrieben werden konnte, und zweifeln wir, bei den jetzigen Zeitverhältnisscn und Con-juncturen, daß Aussicht vorhanden ist, einen Mchrerwcrb zu erzielen.

Die Anlage VI. zeigt die Verwendung dieser Einnahme, so daß, nach der statt-gcfundcnen Ausgabe, die sich ergebende Mehreinnahme so gering ist, daß von der-selben zur Deckung des Gehalt, der Tantieme und der zur Aufmunterung zu ge-währenden Remuneration, nicht füglich die Rede sein kann. Der sich in der Balanceergebende Ucbcrschuß von 1779 Rthlrn. 2V Sgr. 9 Pf. ist nur der in den früherenJahren stattgehabten Mehrcinnahme zuzumessen.

Hierbei bleibt aber berücksichtigungswerth, wenn auch nicht ein reeller Geldertragzur Kasse fließt, doch der Verwaltung dadurch eine Mehrausgabe erspart wird, daß dieGefangenen zu den vielfachen Dienstleistungen und häuslichen Arbeiten im Hause ver-wendet werdtn, deren Bewirtung durch freie Leute nicht unbedeutende Kosten verursachen,mithin die Kosten dafür der Anstalt erspart werden, und die diesen Gefangenen gegebeneRemuneration, zur Aufmunterung und Belohnung ihres Fleißes, nicht im Verhältniß