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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
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131
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u. Standquartier-Truppen 367,270 Port.

K. Manöver- und Durchmarsch-Truppen . . . . 309,131 -

zusammen 070,'-0 t Port.

Die noch nicht kasernirtcn Truppcntheile der hiesigen Garnison werden in Folgeeines Commnnal-Bcschlusscs, seit dem 1. April 1838, nicht mehr bei den Haus-Eigen-thümern einquartiert, sondern in Quartieren untergebracht, welche von der Servis-Deputation zu diesem BeHufe besonders gemiethet sind; wogegen von den Haus-Eigen-thümern die dadurch erwachsenden Kosten, nach Abzug des aus Königlichen Kassen zuerstattenden Servises, so wie des aus der Haus- und Miethsstcuer zu zahlenden Commnnal-Zuschusses, unter der Benennung Sublevationö - Beiträge aufgebracht werden.

Von diesen Sublevations-Beiträgen, für welche übrigens, vom 1. April 1838 ab,eine besondere Kasse eingerichtet worden ist, wurden für das Jahr 1840: 39,349 Rthlr.ausgeschrieben.

Auch die Durchmarsch-Truppen werden, so weit es ausführbar ist, ausgemiethet,und es wird den Haus-Eigenthümcrn nur bei Zusammenziehnng 'großer Trnppen-masscn, z. B- zu Manöver-Zeiten, die aus diese Weise nicht unterzubringenden Mann-schaften als Natural-Einquartierung zugetheilt, wofür den betreffenden Haus-Eigcn-thümern 35 Sgr. pev Mann und Tag, durch Abrechnung auf die von denselben zuzahlenden Sublevations-Beiträge, vcrgütigt wird.

Von den im Jahre 1840 vorhanden gewesenen Militairö, nach Quartier-Por-

tionen 070,401

sind auf diese Weise ausgemiethet worden 530,318 Port.

im Ordonnanzhause wurden untergebracht 31,893 -

582,211

und blieben daher bei den Eigenthümern nur 94,190

Portionen unterzubringen.

Die von der Scrvis- und Einquartierungs-Deputation beantragte, von den hö-her» Militair-Behörden im Jahre 1839 veranlaßte Ausmessung der Kasernen und diedaraus erfolgte, bereits früher erwähnte Belegung derselben, gewährte das Resultat,daß von den Standquartier-Truppen 258 Militairs verschiedener Grade, welche bis da-hin für Rechnung der Haus-Eigenthümer ausgemiethet werden mußten, kasernirt wurden.Die Ausmiethungs-Kostcn für diese Militairö betrugen, nach Abzug von 3,510 Rthlrn.Scrvis, noch 5,540 Rthlr., welche somit im Jahre 1840 erspart wurden.

Früher als das Servis- und Einquartierungswescn noch unter Königl. Verwaltungstand, wurde den Scrvisverordnetcn, als denjenigen Bürgern aus der Stadt, die sich beiAbschätzung der Quartiere und Beurtheilung der Zahlungsfähigkeit der Steuerpflichtigen,dem Dienste der Commune freiwillig widmen, volle Befreiung von der Einquartierung zu-gebilligt, gleichviel ob das ihnen zugehörige Grundstück ein großes oder ein kleines war.Diejenigen Scrvisverordnetcn, welche große Häuser hatten, waren hiernach bedeutend imVorthcil gegen diejenigen, die nur kleine besaßen. Um eine Gleichstellung zu bewirken,beschloß die Commune, als die Verwaltung auf sie übergegangen war, jedem Scrvis-vcrordnctcn die Einquartierungs-Freiheit bis auf Höhe von 000 Rthlrn. Miethsertragzu bewilligen, und wurde diese Bewilligung späterhin bis auf 2,750 Rthlr. Mieths-ertrag ausgedehnt. Im Jahre 1839 beschloß jedoch die Stadtverordneten-Versammlung,die den Scrvisverordnetcn bewilligte Einquartierungsbesrciung gänzlich aufzuheben, umsie aus diese Weise mit den übrigen Communalbcamtcn, die nach der Städte-Ordnungunentgeldlich fnngircn sollen, gleich zu stellen.