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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
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, L. s. e. der Commune als freies Eigenthum verblieben ist. Für jetzt werdennoch dazu gerechnet die Thcile der Heide, welche die vormals Kraatzsche, jetztBüttncrsche und die von Wintcrfeldtsche, jetzt Gricbenowsche Meierei, und das Vor-werk Martinecke als Hütungs-Entschädigung erhalten haben, und bleibt es fernererBestimmung vorbehalten, ob bei der bevorstehenden Bildung von Communal-Verbändcndiese Theile dazu verbleiben werden. Eben so gehören zu derselben Kategorie mehrereeinzelne Parcellcn, die späterhin besonders angeführt werden sollen.

In den Jahren 1832 bis 1834 ist für Alt-Moabit, welches vom Rentamt Müh-lenhof verwaltet wird, und für Neu-Moabit, im sogenannten kleinen Thiergarten, dieSt. Johannis-Kirche aus Königl. Kosten erbaut. Vor 2 Jahren ist auf Kosten derEigenthümer von Alt- und Neu-Moabit eine fahrbare Spritze angeschafft, welche fürjetzt in einem Privatlokal untergebracht ist.

In dieser Colonie verwaltet das Königl. Polizei-Präsidium die Sicherheits-Polizeiund das Königl. Landgericht zu Berlin die Gerichtsbarkeit, und übt der Königl. Fis-cus das Patronats-Rccht aus.

Die Commune verwaltet für jetzt auf dem Wcdding und in Neu-Moabit, ohneirgend eine Verpflichtung, die Armenpflege und giebt die Kosten dazu her.

Sobald die Communal-Verbände gebildet sind, müssen diese die Verwaltung unddie Aufbringung der Kosten übernehmen. Die städtische Verwaltung hat es bis-her gcthan, weil man früher von dem Gesichtspunkte ausging, daß diese Colonienzur Stadt gehören, und dieselbe berechtigt sei, sie auch zu den städtischen Lasten undAbgaben heranzuziehen. Insofern nun aber bestimmt worden, daß die Colonien nichtzum Wcichbilde der Stadt gehören, muß das Verhältnis; geändert werden. Uebcrdicsmüssen die dortigen Bewohner, gleich den übrigen zum platten Lande gehörigen, Land-armengcld zahlen.

Vor der Requisition des Wcddings und vor der Separation der Berlinischen Heivcgehörten zur Stadtverwaltung aus dem Wcdding und in Neu-Moabit, außer den bei-den Colonien am Gesundbrunnen und am Wedding, deren (l. ünb 4. und 5. gedachtworden, noch mehrere andere in Erbpacht gegebene Grundstücke, von welchen der Ca-non früher abgelöst worden.

Der Commune gehört jetzt daselbst noch obereigcnthiimlich das sogenannte Lause-Fenn, an der Charlottenburger Grenze, enthaltend 37 Morgen 7 ^Ruthen, wel-ches einen Canon von 29 Nthlrn. 9 Sgr. 7 Pf. zahlt; die Ländcreien am Karpfen-teich, enthaltend 24 Morg. KS jZRth., wofür eine Erbpacht von 19 Rthlrn. gezahltwird, und der neue Wcdding, enthaltend 18 Morg. 57 jZRth., wofür 17 Rthlr.Erbpacht gezahlt werden.

Zur speciellcn Uebcrsicht aller der Commune gehörigen Grundbesitzungcn und Jn-traden ist die Deputation beschäftigt, nach und nach von allen Besitzungen und Grund-gercchtigkeitcn Urbarien anfertigen zu lassen, und ist das Urbarium für den Wed-ding in seinem ganzen Umfange, und für Neu-Moabit, nach den einzelnen Straßengeordnet, fertig, auch sind darin alle Grundstücke speciell verzeichnet.

Dies Urbarium ergiebt, daß jetzt vorhanden sind:

k. Auf dem Wcdding, also incl. des Louisenbades, des neuen Wcddings und derälteren Colonien und Besitzungen,

234 Grundstücke, die vom Magistrate rcssortiren,

128 dergl., die nicht vom Magistrate rcssortiren.

Die er st eren enthalten (nach Anlage 4.) eine Grundfläche von . 2294 M- 5^- sZN-,