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2) das Forst- und Verwaltungs-Grundstück am Flockcnsee, nebst einigem Acker;
3) die Heide.
Von dem Grundstück aä 1. ist das Jnventarium für 197 Rthlr. 27 Sgr. 8 Pf.verkauft, und der Wiesenzins im Jahre 1838 mit 29 Rthlr. 29 Sgr. abgelöset, dieWohnungen und die Ländereien sind vcrzeitpachtct. Die Gebäude gewähren jährlich,
nach dem Etat pro 1819, einen Ertrag von 28 Rthlr. — Sgr.
und die Ländereicn 91 - 19 -
79 Rthlr. 19 Sgr.
Hiervon sind abzurechnen an jährlichen Abgaben durchschnittlich 39 Rthlr. 1 Sar.2 Pf. und die Rcparaturkostcn.
Das Grundstück nä 2. ist thcils für den Forstaufsehcr, theilS für die Verwal-tung bestimmt. Wegen der Heide sind die nähern Angaben -ul II. sub ä. aufgeführt.
Im Jahre 1819 ist außerhalb deö Dorfes ein neuer Begräbnißplatz angelegt.
Außerdem sind an öffentlichen Gebäuden vorhanden: das Schulhaus mit derKüsterwohnung, und ein Spritzenhaus mit einer großen fahrbaren Spritze.
Zu den Bauten des Küsterhauscö liefert der Magistrat, als Patron, SteineHolz und Kalk.
Die Pfarre ist zur Zeit ein Filial von Rüdersdorf, jedoch hat der Magistrat,als Patron, keine Verpflichtung zu Beiträgen zu den Bauten an den Pfarrgebäuden.
Das Dorf steht jetzt unter der Gerichtsbarkeit des Stadt- und Landgerichts zuCöpnick.
4.Ü «. Von den Forstländereien und der noch vorhandenen Forst.
Es gehörten der Commune:
a. die Berlinische Stadthcide,
b. die Cöllnische Stadtheide,
c. die Boxhagensche Stadtheide, undä. die Woltersdorfer Heide.
». Von der vormaligen Berlinischen Heide, vor dem OranienburgerThore, ist schon laut Separations-Receß vom Jahre 1892, der größere Theil derselben,mit den in und bei Berlin belegenen Hütungs-Jnteressenten, der kleinere Theil, lautSeparations-Receß vom Jahre 1891, mit der Gemeine zu Neinickendorf, separirt, undsind der Commune als freies Eigcnthum zugefallen:
314 Morg. 191 fZRth. Land in der Nähe des Weddings,L. 399 - — - in der Nähe von Reinickendorf,L. 929 - 39 - in der Nähe von Alt-Moabit.
Die beiden Theile und L. gehören zu dem Complerus einzelner Etablissements,welche jetzt zu einem besonderen Communal-Verbände unter dem Namen der Wed-ding gebildet sind, und die Parccllcn des Theils 99 zu einem Complerus, der unterdem Namen Neu-Moabit zu einem zweiten besonderen Communal-Verbande gebildetwerden soll.
Die Art der Nutzung dieser Heidetheile wird sab 9. näher beschrieben und hiernur im Allgemeinen bemerkt, daß die Heideländereien seit dem Jahre 1817, nachdemdas Separationsgeschäst beendigt worden, theils vererbpachtet, theils vcrzeitpachtct sind.
M b. Von der bisherigen Cöllnischen Heide, vor dem Schlesischcn Thorebelegen.