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6. Zu U. >U. 2. Commuual-Antheil an der Mahl- Schlacht« und Brau«malz-Stcuer, nach Abrechnung der Rückzahlung an das Militair :c.
Diese Einnahme durfte nach ursprünglicher Bestimmung nur zu den Ausgabenfür das Schuldcnwcscu und zu der inzwischen vollständig bewirkten Ablösung derBarbicrstubcn-Gerechtigkciten verwendet werden.
Nachdem sich indcß die Steuer-Einnahme gegen die ursprüngliche Annahme zumSchulventilgungs-Plan gehoben hast welche Steigerung hauptsächlich durch die Besinn«mungen der Cabinetsordrc vom 24. October 1832,
jnach welcher fortan Weizen- und Roggcnmchl in Quantitäten über EinenCcntncr nicht weiter steuerfrei versendet werden dürfen, sondern in derStadt versteuert werden müssen, in welcher sie zum Verbrauch kommen)veranlaßt worden, ist es nach späterer Cabinetsordrc vom 3l. Decembcr 1838 geneh-migt worden, daß zur Bestreitung der anderweitigen Commnnal-Bedürfnisse aus dieserStencrcinnahme so viel genommen werden darf, als nach Erfüllung dcS Amortisations-Plans vom 24. Juni 1829 zur Disposition verbleibt.
7. Zu H. III. 3. Die Hundesteuerwird seit 1. Januar 1830 erhoben, und ist der Ertrag zur Trottoirlcgung bestimmt;in der Zusammenstellung ist das jährliche Steueraufkommen, nach Abzug der Verwal-tung und der Steuer-Rückzahlungen, durchlaufend in Einnahme und Ausgabe mit-aufgenommen.
8. Zu v. IV. Verschiedeue Einnahmen.
6. Zur Vorspann-Gestellung.
Diese Einnahme besteht aus dem Ucbcrschuß auf Vorspann-EremtionS-Steuer,Vcrgütigung aus Königlichen Kassen, Strafgeldern :c-, nach Abrechnung der Ausgabendieses Verwältungszwciges.
Für den Vorspann-Fonds wurde bis ull. 1837 abgesonderte Berechnung geführt;demnächst sind die angesammelten Ueberschüsse des aufgclöseten Vorspann-Fonds, sowie die ferner zu gcwärtigendeu Ueberschüsse dem Stadthauöhalte überwiesen.
9. Zu L. V. Außerordentliche Einnahmen posit. 3. st.
Außer den ull. 1837 eingezogenen baarcn Beständen der aufgelösten besonderenVorspann- und Sublcvations-Kassen von 25,565 Rthlr. 13 Sgr. 8 Pf. sind an Docu-mentcn dieser der Commune gehörigen Fonds zu Stadthaushalt-Zwcckcn zum Depo-
sitorio genommen 50,000 Rthlr.
wovon im Jahre 1840, um in diesem Jahre eine Schuldentilgung
von 200,000 Rthlr. möglich zu machen, verwendet sind 31,100 -
so daß im Depositor!» noch als Bestand vorhanden sind 18,900 Rthlr.
10. Zu I. Der Ausgabe für das Stadtschulden-Wcsen.
Zur Schuldentilgung sind »ust 1. a. überhaupt
verausgabt pro 18-K incl 966,450 Rthlr. 9 Sgr. 5 Pf.
Abgesetzt vom Soll des Tilgungs-Planes, ohne
Verausgabung sind . . 175,114 - 28 - 5 -
I-aws .... 1,141,565 Rthlr. 7 Sgr. 10 Pf.