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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
Entstehung
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Zu L.

E r! äute r u n g e n

zu

den Resultaten der Connnunal-Berwaltungs-Kassen pro 18^/4.. inel.

l. Zu L. II. I. Hebungen von eigentümlichen Grundstücken.

Die Einnahmen bestehen aus Grundzins, Erbzins, Scharrnzins :c., Prästationender Dörfer, unbeständigen Gefällen, Erbpacht, Gctrcidcpacht, Zcitpacht, Miethen,Stättegcld ?c.; nach Abrechnung der Ausgaben an Hcbcgebühr, Zinsen für auf Häusernruhende Kapitalien u. s. w.

2. Zu L. II. 2. Aus den Forsten.

Die bedeutenden Mehr-Einnahmen in den letzten Jahren sind durch die AbHol-zungen in der Cöllnischen- und Borhagenschen-Hcide herbeigeführt.

3. Zu L. II. 3. Vom Rüdersdorfer Kalkstcinbruch, vom Lehnschulzengutc,ungleichen vom Nittcrgute Tasdorf.

Bei erfolgter Preisherabsetzung für die Kalksteine aus Königlichen Brüchen wurdees der Commune nicht möglich, die Concurrenz zu erhalten, und hat deshalb der Be-trieb in den städtischen Brüchen in den Jahren 18-^ geruht; demnächst ist derselbewieder eröffnet worden, nachdem die Preise wieder erhöht worden waren.

Das im Jahre 1826 zum erweiterten Betriebe des Kalkbruchcs erkaufte RittergutTasdorf ist im Jahre 1836 wieder verkauft worden. Von den baar auszuzahlen ge-wesenen Kaufgcldern restircn noch an den früheren Besitzer, Grafen von Haacke,5,166 Rthlr., worüber Prozeß schwebt, und welche Summe in der Uebersicht Hütt. V.zugesetzt ist.

Die gezahlten und empfangenen Kaufgelder sind beim Nxtraorüm-nlo der Ausgabesil'it. XIII.) und der Einnahme sil'it. V. I. ü.) berechnet.

4. Zu L. II. 5. Vom Rüdersdorfer Gipsbruch.

Einen Gipsbruch hat die Commune eigentümlich nicht besessen; es hatte Sei-tens derselben mit mehreren Bauern nur eine Vereinigung stattgefunden, nach welcherder Gips von denselben zugehörigen Grundstücken ausgebrochen werden sollte, unterThcilung der Kosten und des Gewinnes, nach gewissen Bedingungen.

Dieses Societäts-Verhältniß ist in neuerer Zeit ausgelöst.

5. Zu L. II. 6. Von den acquirirtcn Bürgerhaus-Wiesen.

Die aus den Pacht-Einnahmen sich ergebenden Uebcrschüsse sind der Gewerbe-Schule zur Deckung ihrer Bedürfnisse überwiesen und sind diese Neberschüsse beimTit. VI. 2. für Schulen mitverausgabt.