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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
Entstehung
Seite
XLIV
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XI.IV

Stadt in 9 Reviere gctheilt, deren jedem ein Magistrats-Mitglied als Feuer-Herr vorsteht, und für deren jedes ein Stadt-Wachtmeister bestellt ist, als Organfür die Aufnahme der Feuertarcn. Die Stadt-Wachtmeister sind Bürger, welchefür dieses Amt ein kleines Gehalt und eine Tantieme genießen.

Tritt der Fall der Abschätzung eines neuen Gebäudes ein, so wendet sichder Eigcnthümcr desselben an den Feuerherrn seines Reviers, und der Abschätzung,welche alsdann, unter Zuziehung des Feuerherrn, durch die sachverständigenRaths-Mauer- und Zimmermeister geschieht, folgt sofort die Eintragung des ab-geschätzten Werths in die bei dem Magistrat geführten Feuer-Kataster und dieErtheiluug deS Feuerkasscn-Scheins.

Im Fall einer Beschädigung durch Feuer ist die Anzeige beim betreffendenStadt-Wachtmeister zn machen, worauf alsbald, unter Leitung des Stadt-Bau-raths und der sachverständigen Raths-Mauer- und Zimmermeister, die Feststel-lung und Abschätzung des Feuerschadens vorgenommen wird, und sodann nachgeschehener Wiederherstellung des Schadens, oder in den geeigneten Fällen schonvorher, gegen die zu leistende Caution die Auszahlung der VcrgütigungSgeldererfolgt.

Am Schluß des Geschäftsjahres, jedesmal zu Michaelis, wird der Beitrag be-rechnet, den jedes Haus im Verhältuiß seiner Versicherungssumme pro 19g Rthlr.zu leisten hat. Die Stadtverordneten-Versammlung revidirt die Bücher und setztalsdann den zu leistenden Jahres-Beitrag fest.

Endlich aber scheinen noch zwei andere Gegenstände der Städtischen Ver-waltung, welche den Magistrat verfassungsmäßig allein berühren, bedeutendgenug, um ihrer wenigstens in der Kürze hier gleichfalls noch zu erwähnen;diese sind:

1) das Kirchen-Patronat und

2) die Gewerks-Angelegenheiten.

XXI. Das Kirchen-Patronat.

Der Magistrat führt das Patronat über 14 Kirchen der Residenz Berlin.Diese sind:

1) die St. Nikolai-Kirche,

2) die Kloster-Kirche,

3) die St. Marien-Kirche,

4) die Heilige-Geist-Kirche,

5) die St. Georgen-Kirche,