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Im Jahre 1830 lieferte diese Communalsteucr monatlich durchschnittlich19,«00 Nthlr., 183a: 23,100 Nthlr. und 1840: 27,000 Nthlr.
Wie sie zur Schulden-Tilgung in den Jahren 18M verwandt worden ist,weiset der Schluß der anliegenden Ucbcrsicht I?. über den Schulden - Zustand^ der Residenz und der dieser Uebersicht anncctirte generelle Rechnungs-Ertract derStadt-Schulden-Kasse pro 184^ nach.
Der Neinertrag dieses Communal-Steuer-Zuschlags betrug
1840 331,300 Nthlr.
1829 nur . . . 214,700 -hat sich also vermehrt um . . . 110,800 Nthlr.
Hierbei kommt jedoch in Betracht, daß durch die Bestimmung der KöniglichenKabincts-Ordre vom 24. October 1832 eine Veränderung in dein Prinzip derErhebung dieser Konsumtionssteuer eingetreten ist, welche von dem wesentlichstenEinfluß auf die Höhe des Ertrages derselben für das Interesse der Stadt seinmußte. Es wurde nämlich hierdurch bestimmt, daß fortan Waizen- und Noggen-mehl in Quantitäten über 1 Ctnr. nicht ferner steuerfrei aus einer mahlsteuerpflich-tigen Stadt in die andere versandt werden dürfen, sondern daß solche vielmehrin der Stadt versteuert werden müssen, in welcher sie zur Konsumtion kommen.Diese Maaßregcl kam von 1833 an zur Ausführung und steigerte die Einnahmedieses Titels in den Jahren 1833, 34 und 33 durchschnittlich um 33,300 Nthlr.gegen die Durchschnitts-Einnahme der vorhergegangenen Jahre 1830, 31 und32, bis wohin der Stadt Berlin ein großer Betrag ihres Antheils an der Mahl-steuer eben dadurch zu ihrem wesentlichen Nachtheil entgangen war, daß zur Um-gehung des von jenen Mühlenfabrikatcn hier zu entrichtenden Communal-Zuschlagsvon 30 pCt. der geringere Zuschlag in den Nachbarstädten entrichtet und nunmehrdas Gemahl steuerfrei hierher verführt ward. Würde die Durchschnittssumme desMehrertrages von 33,300 Rthlrn., welche die Jahre 1833 bis 33 ergeben, demEinnahme-Bctrage des Jahres 1829 von 214,700 Nthlrn. hinzugesetzt, so würdesich für dieses Jahr und die darin angenommene Bevölkerung der Stadt von202,000 Einwohnern, eine Einnahme von circa 208,000 Nthlrn. ergeben, undsteht dann die gegenwärtig und im Jahre 1840 erzielte Netto-Einnahme von331,300 Nthlrn. mit der gestiegenen Bevölkerung im angemessenen Verhältniß,auch ist deshalb zu erwarten, daß die Einnahme des Jahres 1840, obschon solcheeinen sehr bedeutenden Mehrbetrag gegen die unmittelbar vorangehenden Jahre1838 und 1839 gewährte, beharrend sein werde. Dieser Mehrbetrag beruhet übri-gens zum wesentlichsten Theile auf der, seit dem 1. Dccember 1839 eingetretenen,Erhöhung des Stücksatzes der Schlachtsteuer in der umstehenden Tabelle zu 8. k.
Rechnet man die persönlichen Communal-Steuern zusammen und nament-