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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
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Beilage L. ist eine nach den Gewerben geordnete Uebersicht derjenigen Per-sonen, welche das Bürgerrecht gewonnen haben, und hier ergiebt sich die weifteZunahme bei den Bäckern, Barbieren, Branntweinschänkern, Kauflcuteu, Mode-waarenhändlern, Schneidern, Schumacher« und Viktualienhändlern.

III. Gewerbesteuer-Angelegenheit.

Die Erhebung der Gewerbesteuer betrieb die Commune bis zum Jahre 1833für Rechnung des Staats gegen eine Tantieme von 4 pCt. Doch diese reichtenie zur Deckung der Verwaltungskosten aus. Die Commune mußte im Durch-schnitt jährlich 2,000 Rthlr. zuschießen.

Vom Jahre 1833 an übernahm der Staat die Verwaltung selbst.

Beilage <ü. ist eine Nachweisung über die in den Jahren 1820, 1834 und1840 hier vorhanden gewesenen Gewerbetreibenden und der aufgekommenen Steuer.Wir verdanken diese Uebersicht der gefälligen Mittheilung des Königlichen Ge-werbesteuer-AmtS.

Der wirklich eingckommene Steuer-Betrag war 1829 . . . 133,800 Rthlr.

1840 . . . 104,100 -also mehr . . . 28,300 Rthlr.nach 11 Jahren. Im Vcrhältniß zur vermehrten Bevölkerung berechnet sich dieSteuer auf 172,100 Rthlr. Daß sie sich wicht ganz so hoch steigerte, findet darinseineu Grund, daß die Zahl der kleinen steuerfreien Handwerker sich mehr alsdie der größeren Gewerbetreibenden vermehrte. Z. B.:

Kauflcute, Apotheker :c. waren Steuerpflichtige zum Steuersatz von 30 Rthlrn.im Jahre 1829: 937, im Jahre 1840 nur 946, also 11 weniger.

Brauer waren Steuerpflichtige zu einem Steuersatze von 90 Rthlrn. imJahre 1829: 42, im Jahre 1840 nur 28, also 14 weniger.

Dagegen vermehrten sich die Handeltreibenden ohne kaufmännische Rechtezum Steuersatze von 8 Rthlrn.:

von 3,440 im Jahre 1829 auf 6,034 im Jahre 1840, also um 394,und der steuerpflichtigen Handwerker bei einem Steuersatz von 8 Rthlrn.:

von 2,983 im Jahre 1829 auf 4,464 im Jahre 1840, also um 1479.Die steuerfreien Handwerker aber vermehrten sich:

von 8,000 im Jahre 1829 auf 13,321 im Jahre 1840, also um 3,32lDie Zahl der steuerpflichtigen Personen wuchs überhaupt an:

von 12,049 im Jahre 1829 auf 14,334 im Jahre 1840, also um 2,303Personen.