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hinwegsetzen und seinen Glauben mit dem Wissen versöhnen kann.Für Familien, welche katholische und protestantische Linien in sichbergen, wie die holbeinische, scheint mir ein solch gereinigtes Christen-tum doppelt nötig. Für Völker wie das deutsche noch nötigerlVon meinen Brüdern hätte einer Theolog werden sollen. Aberleider starben meine Geschwister schon in ihrem ersten oder zweitenLebensjahre. Uber diese Geschwister und meine Wenigkeit lautetder amtliche Auszug des hiesigen Kirchenbuches — das Reichs-gesetz über die standesamtliche Beurkundung des Personenstandesvom 6. Februar 1875 gilt nach seinem § 79 erst seit 1. Januar 1876— wie folgt:
»Kinder vom Rechtsanwalt Holbein.
Auf Grund des hiesigen Kirchenbuchs.
1. Ungetauft Tochter, geb. u. verstorben den 7. August 1861.
2. Hans, geboren, d. 31. Januar 1864.
3. Gottlieb Bernhard Otto, geboren d. 31. Dezbr. 1865, ge-
storben d. 5. Januar 1866.
4. Horst, geboren d. 24. Novbr. 1868, gestorben d. 11. Februar 1869.5- Frieda Alma, geboren d. 7. Juni 1875, gestorben d. 17. August
1876.
Apolda, 13. November 1902. gez. Fr. Graf, Kirchenbuchführer.«
Im Kirchenbuche fehlt die am 31. Dezember 1865 erfolgte Geburtdes Töchterchens Sylvia, trotzdem diese sogar in der WeimarischenZeitung vom 3. Januar 1866 veröffentlicht war, wie ihr Tod in denDresdener Nachrichten vom 11. Januar 1866. Der statt ihrer ein-getragene Otto hat nicht existiert und beruht auf Irrtum der an-meldenden Botin; ein lehrreicher Beweis, wie man sogar auf Kirchen-bücher sich nicht unbedingt verlassen kann. Der ungetaufte Sohnvon 1859 fehlt im Auszuge auch.
Nicht viel fehlte mehrmals, daß auch hinter meinem Namen indieser Liste ein »gestorben« stand. Denn im Gegensatz zu meinemVater, der keine Krankheit, jedoch um so mehr Unfälle kannte undan einem solchen (Oberschenkelhalsbruch) auch starb, haben michnicht nur die gewöhnlichen, sondern auch viel außergewöhnlicheKrankheiten aufgesucht. Dreimal war ich schon totgesagt. Einmal