,Ä ■ - *w. , » m f ^»kr^V* >.. * * ' äW/V,\ ‘s 4 i! C&v f;, rr 'n-»n ,.v* s il *• nrr* -r*. ■ ..*jfr, •, it . ; DIE HOLBEINER. EIN ÜBERBLICK ÜBER EINE 700-JÄHRIGE BÜRGERLICHE FAMILIENGESCHICHTE MIT STAMMBÄUMEN VON Dr. iur. HANS HOLBEIN RECHTSANWALT IN APOLDA. ;>Der Stern der Weisen und ruhige Kraft nach innen und außen Zufriedenheit schafft.« LEIPZIG VERLAG VON E. A. SEEMANN ' 905 - DIE HOLBEINER. DIE HOLBEINER EIN ÜBERBLICK ÜBER EINE 700-JÄHRIGE BÜRGERLICHE FAMILIENGESCHICHTE MIT STAMMBÄUMEN VON Dr. iur. HANS HOLBEIN RECHTSANWALT IN APOLDA. »Der Stern der Weisen und ruhige Kraft nach innen und außen Zufriedenheit schafft.« LEIPZIG VERLAG VON E. A. SEEMANN 1905. INHALTSÜBERSICHT: Seite Kapitel I. Aus der Schweiz, Uri, Bürglen. Familienwappen. I „ 2. In der Schweiz, die Stammburg (Bürgler Meierturm), Schwabe oder Franke f. II „ 3. In Ravensburg. 13. Jahrhundert.20 ,, 4. In Ravensburg. 14. Jahrhundert.27 „ 5. Von Ravensburg nach Augsburg.41 „ 6. Zu Augsburg (Malerfamilie).50 „ 7. Ohrdruf.62 ,, 8. Von Ohrdruf nach Flurstedt und Obertrebra.68 ,, 9. Meine Flurstedter Linie und einige moderne Fragen und Erlebnisse 74 Anlagen; I. ZU Seite 2 II. n n 83 III. n 21 ff. IV. >> J! 62 ff. V. i) n 75 VI. n n 92 VII. » n 49 Urkunde von 1248.100 Brief von 1795.102 Stammtafel I, die zehn ältesten Generationen bis zur Spaltung (1440). ,, II, Ohrdruf-Flurstedter Linie. ,, III, Obertrebraer Linie. ,, IV, mütterliche Linie. ,, V, adelige österreichische Linie. N amensverzeichnis 106—113 VORWORT. REIHERR V. LÜTGENDORFF-LEINBURG zitiert in seiner »Familiengeschichte«, einer 1890 erschienenen verdienstvollen kurzen Anleitung für Familiengeschichtsforschungen, welche mir leider erst nach Fertigstellung meiner Arbeit bekannt wurde, aus der Vierteljahrsschrift des »Herold« von 1875 den Satz: In einer Zeit, wo der Sport eine solche Rolle spielt, daß die meisten Besitzer edler Pferde deren Abstammung viel besser kennen, als ihre eigene, . . . wo fast allein das Studium des Geldgewinnes den Menschen zu Fleiß und Arbeit anspornt, ist es eine erfreuliche Tatsache, durch das Erscheinen von gedruckten Familiengeschichten des Adels auch noch Studien zu konstatieren, die wirklich nicht um Geldgewinn betrieben werden. Leider aber sei es noch immer eine Seltenheit, der Geschichte eines bürgerlichen Geschlechtes zu begegnen (S. III das.). Zur Ergänzung dieser Lücke einen Beitrag zu versuchen, bedarf danach keiner Rechtfertigung. Zu einem solchen Versuche gerade die Familie Holbein zu wählen, hatte für mich außer dem üblichen persönlichen Grunde noch den rein sachlichen, daß sie sich außergewöhnlich weit rückwärts verfolgen läßt, rund 700 Jahre. Durch ein derartiges Beispiel hoffe ich andere bürgerliche Geschlechter zur Nacheiferung zu ermuntern. Deshalb wollte ich auch nicht länger warten, bis ein paar Stellen im Holbeinschen Stammbaume, die jetzt nur indirektes Licht aus Vergleichen und Schlußfolgerungen erhalten, durch weiter aufzufindende Urkunden noch besser belichtet und ganz klar gestellt seien. Vielmehr glaube ich, daß gerade die Stellen, wo kein direkter urkundlicher Nachweis vorliegt, sondern ich mit Schlüssen operieren muß, manchem lehren können, auf welche Weise man weiter suchen kann, wenn einen die Kirchenbücher im Stiche lassen. Ich bin mir also recht wohl dieser Stellen und der Zweckmäßigkeit noch genauerer Kontrolle bewußt und hoffe gerade durch die Drucklegung eine Kontrolle zu erleichtern. Andere Gründe für dergleichen Arbeiten sind im Texte bei Gelegenheit gestreift, z. B. Seite 87. Hinzuzufügen hätte ich höchstens noch, daß sogar mehrere der Familie ganz fremde Herren zur Drucklegung zuredeten, und daß ich um Nachsicht zu bitten habe, soweit ich mich mehrmals auf erhaltene Abschriften und Auszüge bezog, anstatt die Originale selbst einzusehen. In einer kleineren Stadt ohne wissenschaftliche Bibliothek, wie Apolda, ist es eben nicht leicht, die strengeren Anforderungen und Wünsche immer durchzuführen. Apolda, Januar 1905. Der Verfasser. Kapitel I. Aus der Schweiz. Wo ist der Teil? Soll er allein uns fehlen, Der unsrer Freiheit Stifter ist? Das Größte Hat er getan, das Härteste erduldet. Kommt alle, kommt, nach seinem Haus zu wallen! H it diesen Worten ruft in Schillers Wilhelm Teil Stauffacher _bei Altdorf, dem jetzigen und anscheinend auch damaligen Hauptorte des Kantones Uri — denn er war der älteste und über ihm war die Feste Zwinguri angelegt worden — das Volk von Uri hinüber nach dem benachbarten zweiten Orte des Kantons: nach Bürglen, dem überlieferten Geburtsorte und Wohnorte des schweizerischen Volkshelden Teil. »Kommt alle, kommt, nach seinem Haus zu wallen 1 Der unsrer Freiheit Stifter ist.« Mit diesen Worten Schillers, dessen hundertjähriger Todestag jetzt schon seinen Schatten vorauswirft, möge es auch mir vergönnt sein, den geneigten Leser in jene Gegend zu führen, wo der Familie HOLBEIN Stifter kurz vor Teils Zeit als Meier des Meieramtes Bürglen waltete. Das war in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. »Als Meier«, das heißt natürlich nicht, daß er als Meier getauft war, diesen Namen führte, sondern daß er eben das Amt, die Würde und den Titel Meier besaß. Diese Einrichtung ist uns als eine fränkische geläufig. Bekannt sind die Majordomus = Hausmeier der fränkischen Könige, aber auch die Stadtmeier (die französischen »maires«), Klostermeier u. a. Aus diesem Titel entwickelte sich zwar der Name Meier, aber nicht bei jedem Titelinhaber und außerdem erst später, als die Familie nicht mehr im Besitze des Holbein, Die Holbeiner. 1 Meieramtes war. So entging ihr der Familienname Meier, und statt seiner erscheint zum erstenmal der Name Holbein in einer Urkunde vom 13. April 1248, abgedruckt im württembergischen Urkundenbuche Bd. IV, S. 175, Nr. 1112 (in Kommission bei Hofbuchhändler Aue 1883), wonach die Originalurkunde in Stuttgart sein soll. Wegen ihrer Bedeutung als allerälteste Urkunde über den Namen Holbein lasse ich sie als Anlage I hierzu folgen, sowie die Gründe, warum der in ihr genannte Kuno Holbein als aus Bürglen (Uri) zugewandert anzusehen ist. Aus einem Kirchenbuche kann sich das natürlich nicht ergeben. Solche Bücher gab es im 13. Jahrhundert noch nicht. In erster Linie kommt das Wappen in Frage, welches dem Bürgler Meier-Wappen gleicht; in zweiter Linie die Tradition des Adelsbriefes von 1612. Unterstützend treten eine Reihe anderer Tatsachen hinzu: I. Zunächst eine mehr negative. I. Gerade um dieses Jahr 1248 verschwindet ein Meier in Bürglen, wo der Name Conrad (Cunorad) üblich war. Bis dahin hatte die Abtei Zürich als Grundherr in einem großen Teile Uris Gefälle »vom Schächentale, welches zu Bürglen gehörte, und von Schachdorf, das dem Stifte einen bedeutenden Nußzehnten lieferte«, bezogen. (Zeller-Werdmüller: Denkmäler aus der Feudalzeit im Lande Uri; Zürich bei Orell Füßli & Cie. 1884. S. 5 [nS]> Abs. 1.) Am 16. Februar 1248 aber erhielt den Turm und Hof zu Schachdorf trotz dessen bisheriger Zugehörigkeit zu Bürglen ein gewisser Conrad, genannt Niemerschin, als Meier der Zisterzienser Abtei Wettingen (S. 117 das.) Letztere hatte den bis dahin oder genauer bis 1227 dem Heinrich von Rapperswil gehörigen Teil des Schächentales von diesem gestiftet erhalten. In Schachdorf und seinem einzigen Turme ist neben diesem Meier ein gleichzeitiger zweiter Meier (aus Bürglen) unwahrscheinlich. Letzterer verlor also anfangs 1248 diesen Teil seiner Meierei. Aber um dieselbe Zeit auch den Hauptteil, Bürglen selbst. Denn von da ab bis 133 1 herrschen abwechselnd über Bürglen die benachbarten Meier von Altdorf und Erstfelden mit ihren Söhnen. Zwischen ihnen nur noch ein vereinzelter, dessen Familienzugehörigkeit unbekannt ist, der aber zu der früheren Meierfamilie offenbar nicht gehört. Diese frühere F'amilie bleibt seit dem 16. Februar 1248 verschwunden. Dagegen bleibt der Name Conrad oder Kunorad bei ihren drei Nachfolgern, und in seiner Abkürzung Kuno finden wir ihn in Ravensburg laut Urkunde vom 13. April 1248 in Anlage I wieder. Daß diese drei späteren Conrads keine Fortsetzung der alten Meierfamilie sind, ergibt sich aus folgendem: Als Meier von Biirglen wird in einer Wettinger, den Ort Seedorf betreffenden Urkunde »Conrad genannt Zant« aufgeführt welcher in einer anderen Seedorfer Urkunde Conradus dictus dens de Altdorf genannt ist. Dieser Conrad gehörte also eigentlich nach Altdorf und scheint auch mit Zeller (S. 115 Abs. 4) nicht Beamter der Abtei Zürich gewesen zu sein, welche sonst das Meieramt Bürglen besetzte. Aus beiden Gründen darf man annehmen, daß er nur zur vorübergehenden Verwaltung des Meieramtes Bürglen an Stelle des verzogenen alten Meiers berufen war. Drittens, weil schon 1256 und 1257 wieder ein Conrad, Meier zu Bürglen, unter den übrigen Meiern des Züricher Frauenmünsters genannt wird. Dieser Conrad erscheint also als Bürgler Nachfolger des über beiden Meiereien Altdorf und Bürglen herrschenden Conrad Zant, dessen Nachfolger in Altdorf Burkhard Schüpfer (1243 bis 1291 genannt) war. Der Vorgänger Conrad Zants, des provisorischen Meiers von Bürglen vor 1256 und des Conrad Niemerschin, des seit 1248 lebenslänglichen Meiers vom bürglerischen Schachdorf, das ist jener verschwundene Meier Conrad-Cunorad, den man also nicht verwechseln darf mit seinem Nachfolger Conrad II Zant, dessen Nachfolger Conrad III (1256 fr.) und Conrad IV, welcher 1290 als Meier von Bürglen und als Sohn des Altdorfer Meiers Burkhard Schüpfer genannt wird. Zur Übersicht diene folgende Tabelle: Altdorf Bürglen Schachdorf Vor 1248 Kuno Zant Kunorad Um 1248 Altdorf Bürglen Wett. Kuno Niemerschin 1256—57 Zant Züricher Conrad (III) Altdorfer Conrad (IV) Rudolf Meiger Johannes v. Erstfelden 1290 Nach 1300 1331 133 1 wurde Bürglen von Johannes, dem Sohne des Meyers Johannes von Erstfelden verwaltet. Diesem begegnen wir S. 7 unterm Jahre 1321 als »Hans mayer von bürglon« und als anscheinenden Nachfolger von »Rudolf den Meiger«. Solcher fortgesetzte Wechsel in der Besetzung von Bürglen mit benachbarten Meyersöhnen anstatt mit solchen des alten Bürgier Meiers, der vor 1248 auf Bürglen saß, spricht dafür, daß dessen alte Familie eben nicht mehr vorhanden war. Ein plötzliches Aussterben der Familie ist weniger wahrscheinlich, als die überlieferte Auswanderung. 2. Als nun jener Kunorad ohne Familiennamen ausgewandert war und sich in dem, Weingarten benachbarten Ravensburg niedergelassen hatte, genügte dort in der großen Handelsstadt sein bloßer Vorname Kunorad oder Kuno nicht mehr. Wie seine Nachfolger in Uri, mußte er in Ravensburg erst recht einen Familiennamen annehmen. Es war überhaupt die Zeit, wo in jenen Gegenden die Familen anfingen, sich durch Namen oder Wappen zu unterscheiden. (S. v. Stetten, Geschichte der adeligen Geschlechter in Augsburg 1762 Vorrede). So nennt er sich Kuno Holbein. Warum gerade Holbein? Niemand weiß es, denkbar wäre ein Anklang an die seinem alten Meyerturme benachbarte Burg Halb enstein (siehe unten S. 15) oder auch ein Spitzname. Vielleicht war ihm das Alpensteigen schwer gefallen, und man hatte ihn schon in Uri so genannt, als ob er keine Kraft im Beine hätte. Darin wäre dann zugleich ein neuer Grund zu finden, warum er die Ravensburger Ebene dem Hochgebirge vorzog. Die körperliche Eigenschaft als Grund des Namens Holbein (Hohlbein) nimmt auch Oberlehrer Dr. Victor Burckas in seinem Aufsatze: »Die Ohrdrufer Familiennamen« an. (Abgedruckt im Jahresbericht des Gräflich Gleichen- schen Gymnasiums zu Ohrdruf 1899 bei Hermann Lucas in Ohrdruf) Seite 15 Ziff. 3 Abs. 1. II. Für die Auswanderung sprechen aber auch eine ganze Reihe positiver Umstände. 1. Die alte Familienüberlieferung, wie sie in den später (S. 10) zu erwähnenden Adelsbriefe von 1612 und der vorangegangenen Supplikation von 1611 noch festgehalten ist. 5 Da U. Hegner (»Hans Holbein«, Berlin 1827) und A. Woltmann (»Holbein und seine Zeit«, Leipzig 1874, Bd. II S. 7) diese Urkunde nur zur Hälfte besaßen und druckten, so lasse ich hier die andere Hälfte folgen: »Ich für meine Perßon aber nuhn über die 28 Jahr Eiir. Kay. Mayt. und dem hochlöblichen Hauß Österreich, mit Darstreckung großßer Summen Geldts, an welchen mir (den) noch bis dato zu meinem großßen Schaden ain merkliches restiret, gedienet, im wenigsten aber ainige Gratia nit empfangen. So gelanget demnach an Eür. Kay. Mait. main allerunterthenig-gehorsamistes Bitten, Sie ge- weehren abgemalt mein alt adelich Wappen und Clainot nit allain zu confirmiren und zu bestatten, Sonder auch der Visier B gemäß zu verbesseren, und die Nothdurft of mich und meine ehelichen Leibserben, bey dero Kay. Reichs-LIof-Canzley gegen Erlegung gepürlicher Tax, gnedigst außfertigen zu lassen; Solches umb. Eur. Kai. Mait. und das hochlöblichste Hauß Österreich die Zeit meines Lebens zu verdienen, erkenne ich mich aller unterthänigst willig, Eur. Röm. Kay. Mayt. aller underthenigster und gehorsambister gnedigste Ratification der Kayserlichen Mayt. Unsers allergn. u. beewilligt. Sig. 28. Septl. 611 Vice Canzler pt. 20. Septemb. AR 1611. Philip Holbain.«*) 2. Die Gleichheit des Familienwappens (1301, 1366 und 1440, 1520, 1612) mit den Wappen der Meier von Bürglen (unten S. 8). Das Wappen ist fast wichtiger als der Name. »Die Namensgleichheit ist nur dann von Wert, wenn der mittelalterliche Träger des Namens mit dem späteren das gleiche Wappen führt«. (Frh. v. Lütgendorff S. 8). Von besonderem Werte ist sie, wenn der Name sonst nicht häufig, also z. B. in Zeiten, wo die Namen erst aufkamen, andere Familien gleichen Namens deshalb noch fehlten. Das trifft bei den Holbeinern zu und selbst in späteren Jahrhunderten bleibt ihr Name selten. *) Hofhandelsmann und Bürger in Augsburg nennt er sich im Rubrum. 6 3. Die in der Urkunde vom 13. April 1248 bekundete Tatsache, daß die Familie Holbein bei Ravensburg neue Grundbesitze erhielt, also dort auch anscheinend neu zugezogen war. 4. Auch ein guter wirtschaftlicher Grund, der uns zwingt, die ganzen damaligen Zeitverhältnisse näher zu beleuchten. Um 1236 wird zum erstenmale der Übergang über den Gotthard als gewöhnlicher Übergangspunkt von Italien nach Deutschland, seitens des norddeutschen Abtes Albert von Stade erwähnt, obwohl selbst damals noch die Zentralschweizer nicht dieses Passes, sondern der Graubündner Pässe sich bedienten und die erste urkundliche Nachricht über den Gotthardhandelsverkehr erst von 1293 datiert. Vergl.: »Uri, Land und Leute«, Altdorf 1902, S. IOO. Um 1236 war also der Verkehr von Italien über den Gotthard noch etwas Neues (ebenso: Zeller S. 117 Abs. 2) und kurz vorher um 1190 war auch die angeblich erste Papierfabrik in Italien zu Bologna gegründet worden. Die andern italienischen erst im 14. Jahrhundert lt. Serapeum 1845 S. 101. Dieser neue Handelsartikel auf der neuen Gotthardstraße konnte der Aufmerksamkeit der vier Meier von Uri (der vierte saß in Silinen an der Gotthardstraße) nicht entgehen, insbesondere nicht demjenigen von Bürglen, wo das Schächental östlich nach dem Sitze des mächtigsten Urier Herren: der Grafen von Rapperswyl (S. 18) am Züricher See, darüber hinaus nach Rorschach, dem alten Durchgangspunkte für Italien, wie wir in Scheffels Eckehard, Note 10, lesen, und nach Lindau (S. 26) bis zu den großen süddeutschen Handelsstädten abzweigte. In letzteren, Augsburg, Nürnberg und ebenso dem damals schon bedeutenden Ravensburg bestand natürlich ein großes Bedürfnis nach Papier und der Meier von Bürglen mochte dieses Bedürfnis erkannt haben, sowie, daß er damit mehr verdienen konnte, als in der Eigenschaft eines landwirtschaftlichen Unterbeamten des Frauenklosters zu Zürich. Wie dessen Abgabenrodel beweisen, herrschte damals in Uri noch mehr der Ackerbau vor, als heute, und in einem solchen Bauernlande blieb kein Raum für neue Handelsunternehmungen. Sechs solcher urnerischer Meieramtsrödel aus der Zeit von 1321 —1370 las ich im »Geschichtsfreund« Band 22—23 vom Jahre 1867—68. »Mitteilungen der fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Druck und Verlag von Gebr. Karl und Nicolaus Benziger, Einsiedeln, New-York und Cincinnati 1867«. Darin ist verzeichnet z. B.: S. 237. Rezeta Geisshut in Burglom XXI jar (== 1321): j(tem): geisshut von des meigers hofstat ze burglom. S. 241. Die Schaf von Bürglen gewert an unserer Frowen Tag ze herbst: Item Rudolf der Meiger 3 schaf, das git nu veli’ am brust. Item Rudolf Meiger II huob schaff, und VI lemper (Lämmer) von dem Meigerampt. S. 242. item der Meiger von Bürglon git 1 zigur. S. 244. Hans (!) mayer von bürglon git jerlich ze sant Martinstag IIII guldin von dem zehenten zu Schächental und vierzig guldin von dem Meyeramt. S. 248. Gefällrödel der Abtei im Lande Uri von 1370. Item der Meyer von Burglon git jerlichs ze der Lichtmess von seinem meyerampte XL guldin und ze Ostern VI Osterlember und ze sant martis tult einen zigur von ein maulen zechenden Ouch git er jerlich ze sant martis tult IIII guldin von dem zehenden ze Schechendal. Wir sehen, daß sich diese Abgaben in dem halben Jahrhundert von 1321—70 nicht geändert haben. Folglich werden sie so oder ähnlich auch dreiviertel Jahrhundert vorher, um 1247 vom Stammvater Kuno Holbein zu entrichten gewesen sein. Die neue Papierfabrikation war damals noch ein Geheimnis. Sogar um 1300 noch betrieben sie die Holbeiner in Ravensburg ganz geheimnisvoll, nämlich zunächst außerhalb der Stadt im Walde, im sogenannten Wildhammer. Mit solchen geheimen Künsten konnte man damals noch sein Glück machen. Es lag also nahe, daß er das durch irgend einen Zufall entdeckte Geheimnis zu verwerten trachtete, mit ihm sich der Handelsstraße anschloß und nach der nächsten Großhandelsstadt Ravensburg übersiedelte, um dort sein Glück zu versuchen. Die große Ravensburger Handelsgesellschaft — die erste derartige Verbindung in hochdeutschen Landen — beherrschte den Handel mit Mittel- und Süditalien. Die spätere Ravensburger Tradition 8 bezeichnete zwar als ihre Gründer »die burger genannt die Mötelic und erst 1362 beginnen letztere ihre Stammfolge mit Henricus de Ravenstein cogn. Möttelin. S. Geschichtsfreund Bd. 48 (1893 bei Benziger & Co. in Einsiedeln und Waldshut) S. 86 ff. Aber man kann ruhig schon 100 Jahre früher bedeutenden Handel Ravensburgs annehmen. Auch lassen sich die Ravensburger Möteli noch weitere Jahre zurück ins Turgau verfolgen, also in den Gau, zu dem Uri gehört hatte und in dem auch die Payrer Grundbesitz, z. B. seit 1412 Hagenwyl besaßen. Diese Payrer waren mit Holbeins befreundet, so daß Fr. Fritelo senior für FI. Payrer bürgte am 1. März 1258. Bd. V, S. 252 des Würt. Urk. Buches. Ich kehre zu den drei ersten positiven Gründen zurück: Das Familenwappen, welches ich oben erwähnte, besteht aus einem schwarzen Stierkopfe mit rotem Nasenringe auf goldenem Felde — dem Wappen von Uri — und einem sechseckigen, auf einer seiner Spitzen stehenden rotem Sterne zwischen den Hörnern. Dieser Stern ist das Unterscheidungszeichen. Das Holbeinwappen nah und fern Ist Uristier und Weisheitsstern; Vereinigt nämlich soll das heißen : »Gezähmte Kraft geziemt dem Weisen«. Im Bezug auf solche Wappen ist folgendes zu erwähnen: Erst 1243 hat die Landgemeinde Uri eigenes Siegel eingeführt und zwar eben diesen Stierkopf mit Nasenring. Schwarz und gold sind Uris alte Farben, wie sie bis 1903 an dem ältesten Hause Uris, der sogenannten Treib, unter der Rütliwiese am Vierwaldstättersee sichtbar waren. Dieses Wappenbildes des Ländchens bedienten sich die vier Meier von Uri ursprünglich wohl alle in ihrem Siegel und zwar zum Unterschiede voneinander mit einem Zusatz wie dem Sterne oder dem Kreuze zwischen den Hörnern oder auch mit einer etwas abweichenden Farbe, z. B. die Meyer von Erstfelden eines roten Stierkopfs in Silber mit goldenem Nasenringe und goldenem Sterne, die Meyer von Silinen des Stierkopfes ohne Stern, bis sie ihr eigenes Wappen führten. Man darf nicht vergessen, daß sich damals, wie die Familiennamen, so auch die Wappen erst bildeten. Sogar 9 zwischen dem persönlichen Wappen des Kaisers und dem des Reiches fing man erst im 13. Jahrhundert an zu unterscheiden. Vergleiche Akademische Turnzeitung von 1903 Seite 339 und Mitteilung der antiquarischen Gesellschaft a. a. O. Seite 116, wo ein solches Urner Meyerwappen abgebildet ist. Auch spätere urnerische Landesvorsteher und ihre Familien nahmen den Stierkopf in ihr Siegel und Wappen auf, z. B. mit zwei Sternen zu seiten des Stierkopfes (ebenda). Ferner die Feers 159 ° mit drei Sternen und Hans Kämbli 1588 mit Stern in schwarzem Ringe laut der Abbildungen im Kantonsmuseum des Meyerturmes. Uris Landestyrann Geßler führte im Schilde, wie es in der Kapelle der Tellsplatte abgebildet ist, drei sechseckige Sterne (ohne Stierkopf). Nebenbei bemerkt findet sich auch außerhalb Uris der sechseckige, auf die Spitze gestellte Stern im Wappen einer Meierfamilie, nämlich dem der Familie Mayr in Memmingen um 1450 1 t. v. Stetten, Tafel IX, Nr. 38. Da man also zwischen dem Privatmanne und seinem Amte noch nicht genauer unterschied (wodurch ja auch die Schwierigkeiten einer Unterscheidung zwischen fürstlichen Privatgütern und Staatsgütern entstanden sind, welche noch in unseren modernen Staatsverfassungen eine Rolle spielen), so kann es nicht auffallen, wenn jemand, welcher als Meier ein Siegel oder Wappen führte, nach Aufgabe seines Meieramtes dasselbe Siegel und Wappen weiter führte. So nahm also der Stammvater der Familie bei seiner Übersiedelung von Uri nach Ravensburg sein in Uri geführtes Wappen mit nach Ravensburg und brachte dadurch dort zugleich zum Ausdruck, wo er herstamme. Auf solche Abstammung wurde damals noch Gewicht gelegt und mußte es. Herrschte doch z. B. im Rechte noch das sogenannte Personalitätsprinzip, wonach jeder sein Stammesrecht mit sich nahm, ihm unterworfen lebte. Gerade bei Grundstücksbegabungen kam dergleichen auch zum Ausdrucke: z. B. heißt es in einer Urkunde von 1136, daß das Benefizialgut secundum leges Francorum et Allemannorum possesum est. Abgedruckt in Lörsch und Schröder, Urkunden zur etc., Bonn 1881, S. 77 Nr. 102 (75). Und solche Begabung fand ja an die Holbeiner 1248 statt laut Weingartner Urkunde in Anlage I. Demgemäß wird in der schon Seite 4 erwähnten Supplikation des Großhandelsmanns IO Philipp Holbeins, Bürgers zu Augsburg, vom 28. September 1611*) ausdrücklich betont, daß seine »Voreltern, die Holbain, ihre Ankunft und Geburt aus dem Scliweizerlandt mehr als vor zwayhundert Jahren ... in der Stadt Uri, haben« und ihr dort beschriebenes Wappen »schon zuvor hatten, ehe die schweizerischen Kantone ihre Wappen geändert hätten«. Vor dreihundert Jahren lebte also noch die Familientradition, daß das Familienwappen das Wappen des Kantons Uri sei, weil die Familie aus diesem Uri stamme, welches fälschlich Stadt statt Staat genannt wird. Dieses Familienwappen läßt sich rückwärts bis 1301 verfolgen. In dem Papier, welches die Holbeiner in ihrer Papierfabrik zu Ravensburg herstellten, findet es sich als Wasserzeichen, z. B. in einer Urkunde des Jahres 1301 der Bibliothek zu Lyon. Vgl. Fr. Gutermann, Geschichte des Linnen- papieres (unten Kap. IV, S. 28—31). Unzweifelhaft ist es aber 1301 nicht erst angenommen worden, sondern schon von dem in der Anlage I erwähnten Kuno Holbein zu Ravensburg-Weingarten um 1248 geführt worden. Wenn dies zu bezweifeln kein Grund vorliegt, dann liegt auch kein Grund vor, die Richtigkeit jener Familientradition zu bezweifeln. Demgemäß ist anzunehmen, daß der 1248 mit dem Weingärtner Klostergut bei Ravensburg belehnte, damals offenbar erst dort zugezogene »Kuno Holbein« aus dem Kanton Uri zugezogen ist. Und das kann erst im Winter von 1247 bis 48 oder kurz vorher geschehen sein, weil ja erst 1243 jenes Wappen als ein staatliches Wappen in Uri auftaucht. Natürlich hat der Staat nicht ein Familienwappen angenommen, sondern umgekehrt eine Familie, und zwar eine Beamtenfamilie, nämlich wie oben dargetan, die vier Meyer von Uri das staatliche Wappen. Damit ist die Abstammung der Ravensburger Holbeiner von einem Meyer von Uri so gut wie bewiesen und nun zu fragen: von welchem Meyer? Die Meyer von Silinen und Erstfelden scheiden aus, weil ihre Wappen etwas anders sind. (Erstfelden: goldner Stern auf rotem Stierkopf in Silber; Silinen: ohne Stern, nach 1300 überhaupt neues, anderes Wappen.) Es bleiben übrig die Meyer von Altdorf und Biirglen. Von diesen beiden scheidet Altdorf aus, weil ein Wegzug *) Im Besitze Sr. Excellenz des Herrn k. k. Feldmarschallleutnants Franz von Holbein-Holbeinsberg in Wien, seit 1904 in Meran. der dortigen Meyer um jene Zeit nirgends sichtbar ist, wohl aber ein Wegzug des Meyers von Bürglen. Dieser Wegzug erscheint nach S. 3 ja gerade als Grund, weshalb um 1248—56 der Meyer Conrad, genannt Zant, welcher in Altdorf lange ansässig war, plötzlich die Verwaltung des Meyeramtes von Bürglen mit übernimmt. Die Meyer von Bürglen sind es also, welche als Träger des Wappens übrig bleiben. Damit stimmt, daß deren Wappen, wie ich es im Wappenbuche Altdorfs noch 1901 sah, dem Holbeinischen gleicht. Freilich ist dieses Wappenbuch erst später angelegt, apokryph. Aber im Rathause zu Altdorf wird es als wichtig amtlich aufbewahrt, und warum sollte es gerade in unserem Punkte irren? Nur mit den angeblich echten Gemälden Hans Holbeins, die der Altdorfer Pfarrer 1790 als solche für seine Kirche, wo sie noch hängen, erwarb und pries und die Hegner S. 32 u. 120 erwähnt, ist es nichts, wenn ich meinem Urteile trauen darf. Nachdem ich so die Richtigkeit der Familienüberlieferung dargetan und sogar noch genauer den Wohnort der Familie in Uri, nämlich Bürglen, Teils Geburtsort, glaubhaft gemacht habe, bin ich in der Lage, nunmehr sogar das Gebäude anzuführen, welches als Stammhaus der Familie erscheint. Es ist der uralte Turm in Bürglen, welcher heute noch den Namen Meyerturm führt und welcher so burgfest gebaut ist, daß er deshalb und wegen seiner ganzen Bauart noch auf die alte Römerzeit zurückgeführt wird. Das veranlaßt zu einer kleinen Abschweifung über die Geschichte jener Gegend bis zur Römerzeit und zur Beschreibung jenes Turmes. Kapitel II. In der Schweiz. Die Stammburg. Schwabe oder Franke? Bei Betrachtung des eben erwähnten Meyerturmes nämlich »denkt man zuerst an Römerbauten, an ein Kastell nach Art derjenigen zu Irgenhausen oder auf Burg bei Stein. Der Name Bürglen selbst weist ja anderswo auf römische Ansiedelung hin, und es ist sicher, daß Bürglen in Uri seinen Namen nicht erst von der mittelalterlichen »Burg« der Meyer erhielt, sondern denselben schon 857 trug, ja denselben wohl schon seit der Besiedelung des Alpengebietes durch die deutsch-schwäbischen Eroberer führte.*) Auch tragen die anderthalb Kilometer von Bürglen an der Gotthardstraße gelegenen Häuser unterhalb Schachdorf den Namen Castein oder Kastell, ein ebenfalls auf römische Reste hinweisender Name, und Altdorf selbst gehört zu den Ortsnamen wie Altenburg, Altstetten, welche fast ohne Ausnahme eine ehemalige römische Niederlassung bezeichnen.« So schreibt Zeller-Werdmüller 1 . c. S. 122. Dessen ungeachtet erscheint es ihm Seite 123 »unwahrscheinlich, daß hier ein Kastell könnte gestanden haben, denn die Reliquiae Tauriscorum, welche Tschudi in seiner Karte von 1539 in diese Gegend verlegt, sind kaum ernsthaft zu nehmen, und der Gotthardpaß war zur Römerzeit noch nicht geöffnet. Auch wäre es schwierig, die vorhandenen Turmreste in eine Kastellform zu bringen, und es ist der Mörtel des noch unversehrt erhaltenen Meyeramtsturmes entschieden mittelalterlich. — Man wäre allenfalls geneigt, an einen fränkischen Königshof zu denken, um das frühe Vorkommen des Namens Bürglen zu erklären. — Die Stellung der Türme läßt sich am ehesten begreifen, wenn man annimmt, der Meyeramtsturm habe mit seinen Genossen als Bestandteile einer das Schächental abschließenden Talsperre gedient. In diesem Falle hätte wohl eine über den Abhang hinunter laufende Mauer den Raum zwischen dem Meyeramtsturm und dem Schächenbach verschlossen. Die Türme A und B, B und C der nachfolgenden Beschreibung wären ebenfalls durch Mauern verbunden gewesen. Eine nach der Bergfalte laufende Mauer hätte die letzte vervollständigt. Zwischen den Türmen C und D war der Durchlaß für die ins Tal führende Straße. Statt der Mauern mögen auch nur jeweilen im Kriegsfälle bloße Verhaue angebracht worden sein.« Zum Verständnis dieser Stelle Zellers muß hier eine Beschreibung eingeschaltet werden, welche er Seite 121 gibt. Er sagt: »Am Eingänge des Schächentales, ungefähr einen Kilometer seitwärts der Gotthardstraße, liegt auf einem Schutthügel malerisch die Kirche des Dorfes Bürglen, welche mit ihrem romanischen Kirch- *) Anm. d. H.: Ebenso Anzeiger für schwäbische Geschichte u. Altert. Bd. V 1859, S. 33. 13 türm und dem nahegelegenen epheuumsponnenen Meyeramtsturm freundlich ins Tal hinaus blickt.*) Auf diesem Hügel, an dessen Fuß der rechts davon herabfließende wilde Schächenbach sich mit dem von links kommenden unbedeutenden Gosmerbach vereinigt, finden sich merkwürdige Burgreste, über welche der kundige Ortsgeistliche folgendermaßen berichtet: Nachweisbar befinden sich hier vier alte Türme, von welchen nur einer ganz erhalten, die übrigen bis auf einen geringen Rest abgebrochen und in Wohnhäuser eingebaut sind. Der erhaltene Turm steht auf dem nördlichen Ausläufer des Staldenhügels. An dessen Rückseite ist ein Holzhaus, nach Norden ein kleines Stadel angebaut. Beide sind ohne Verbindung mit dem Inneren des Turmes. Ungefähr 70 Meter südwärts, auf einem nach Westen vorspringenden Kegel desselben Hügels, steht die Pfarrkirche. Dazwischen, 42 Meter vom Turme A entfernt, befindet sich das Gasthaus zum Teil. In dieses Gasthaus ist der Rest des zweiten Turmes B eingebaut. In gerader östlicher Richtung (ungefähr 30 Meter entfernt) steht das Pfarrhaus, in welches gleichfalls ein Turmrest C versteckt ist. Von diesem Turmrest C bis zum Turm A beträgt die Entfernung ungefähr 40 Meter. Südöstlich, vom Turmrest C ungefähr neun Meter entfernt, befindet sich, als Teil eines Hauses, noch ein Turmrest D. Zwischen letzterem und dem Pfarrhaus führt die Landstraße aus dem Schächentale durch.« Uber die vier Türme bemerkt Zeller folgendes: »Der Grundriß des Turmes A bildet ein annäherndes Quadrat von 8,80 Meter Seitenlänge. Die Höhe bis zum Dache beträgt 1 5,70 Meter, die Mauerdicke, welche sich von oben bis unten gleich bleibt, 1,72 Meter. Der jetzige Einbau mit vier Gelassen stammt aus viel späterer Zeit. Drei bis vier kaum handbreite Luftscharten gehören der ursprünglichen Anlage an. Die ursprüngliche Eingangstür befindet sich neben der Ostecke der Nordseite in einer Höhe von ungefähr elf Meter; sie hat eine Lichthöhe von zwei Meter und eine *) Anra. d. H.: Wer mit der Gotthardbahn fährt, sieht den Turm schon vom Zuge aus über dem linken Ende des Dorfes Bürglen hervorragen, wie auf Ansichtskarte Nr. 2272 des Verlages von Heim & Schrumpf in Winterthur. 14 Breite von nicht ganz einem Meter und schließt im Rundbogen ab. Unterhalb der Türe springen zwei rohe unbehauene Steine ungefähr 80 Centimeter aus der Mauer vor; dieselben trugen einst die außen am Turm hinaufführende Treppe. Der Turm ist aus großen unbehauenen Steinen aus der Gegend in Schichten von 30—45 Centimeter Höhe aufgeführt. Der Mörtel ist sehr grob, es finden sich darin Kiesel bis zur Größe von Hühnereiern. Am ganzen Bau war ursprünglich nicht ein behauener Stein verwendet mit Ausnahme der Türeinfassung aus Tuffstein. B. Der Turmrest im Teil hat nur noch etwa drei Meter Höhe und dient jetzt als Keller; er mißt 8,40 Meter auf 8,10 Meter und hat Mauern von einem Meter Dicke. Der Turm, welcher noch zu Menschengedenken dem Turme A an Höhe nahe kam, wurde beim Neubau des Gasthofes*) auf den jetzigen Rest abgetragen. C. Die Überbleibsel des Turmes im Pfarrhause messen 6,50 auf 6 Meter in der Grundfläche. Die Mauerdicke beträgt 1,33 Meter. D. Dieser Turm hatte 9,40 auf 8,20 Meter im Grundriß. Im Kellergeschoß besitzt die Mauer, wenigstens auf der Nordseite, eine Dicke von 2,30 Metern, zu ebener Erde auf der Ostseite 1,20 Meter. In dem neuerer Zeit angehörigen Teil des darauf gebauten Hauses ist der obere Teil eines gekoppelten Spitzbogenfensters eingemauert, welches von der Sakristei oder einer Seitenkapelle der alten Kirche herrühren mag. Bei keinem dieser Türme finden sich irgend welche Spuren von Graben, wozu sich auch die Bodenbeschaffenheit nicht eignete, ebensowenig Reste von Mauern, welche die Türme verbunden hätten. Im Laufe der Jahrhunderte mag jedoch vieles teils verschüttet, teils abgetragen worden sein. So stieß man 1872 bei Anlaß einer kleinen Erweiterung der Kirchhofsmauer auf der Nordseite auf ein kleines von Ost noch West laufendes Gewölbe; dasselbe war nur zwei Meter breit, kaum anderthalb Meter hoch und noch drei Meter lang. Im Westen hatte es gehörigen Mauerabschluß, der Eingang von Osten war zusammengebrochen. — Das Gewölbe lag mit den Türmen C und B in gleicher Flucht und von letzterem beinahe im gleichen Abstand wie die beiden Türme. — Geschichtliche Angaben über *) Um so geeigneter für Zusammenkünfte an Geschlechtstagen 1 i5 diese Bauten finden sich keine vor; mit Ausnahme des Kaufbriefes, wonach die Kirchgenossen das damalige Pfarrhaus samt Hofstättli und Turm von den Erben des Pfarrers J. J. Scolar im Jahre 1708 erworben haben. Rätselhaft stehen die vier Türme von Bürglen da, welche gewiß in irgend welcher Weise zusammengehörten, und doch nicht als Teile einer Burg betrachtet werden können. Ein Mauerzug vom Meyeramtsturm zum Pfarrhofturm ist nicht gedenkbar, da sonst die Eingangstüre des ersteren nach außen zu gelegen hätte.« Dieser Beschreibung des Meyerturmes entsprach das Bild, als ich ihn im Sommer 1902 besuchte. Aber kurz vorher hatte der Turm zwei Schäden erlitten. Im Frühjahr 1902 brannte das Dach ab und beim Straßenbau ging der wunderschöne ihn umrankende Efeu (S. 13) größtenteils ein. Man hatte auf der Straßenseite seine Wurzeln bloßgelegt und abgehackt. Arm- und beinstark zeigen sich noch jetzt ihre Reste an der Mauer. Auch ein Opfer der neuen Klausenpaßstraße. Jahrhunderte alt muß er sein. Denn obwohl er keine Blätter mehr trägt, ist das abgestorbene Gewirr seiner in den Mauern noch wurzelnden Zweige so groß, daß es fast so aussieht, von weitem natürlich, als ob der Efeu noch lebend ihn umspinne. Das aber tut er nur noch an der Rückseite und den hinteren Hälften der Seitenflächen, soweit es die an diesen angebauten Häuser erlauben. Dafür ist der Turm im Innern verschönt und ausgebaut worden, wohl zur Zeit, als man ihm sein abgebranntes Dach erneuerte. Man brach in seine Vorderseite, ein und zwei Stock hoch, je ein romanisches Fensterpaar und stellte nunmehr das Museum des Kantones in ihm auf. Alte Bilder grüßen von den Wänden, auf Tischen und in Schränken sind historische Erinnerungen gesammelt, Waffen, Bücher usw. Ein Fremdenbuch liegt zum Einträgen auf. :; j Vgl. die vorzüglichen Ansichtskarten Nr. 1874 und 1878 des Verlages von Huber, Buchdruckerei in Altdorf, oder das Bild S. 10 von »Uri, Land und Leute«. Zeller-Werdmüller beschreibt Seite 123 noch einen ähnlichen Turm in dem benachbarten Schachdorf (S. 2), in der Umgegend als Burg Halbenstein bekannt. Ich glaube nicht an die entfernte Möglichkeit, daß dieser Name Halbenstein mit dem Namen Holbein *) Kein Holbeiner vergesse es! So finden sich vielleicht noch unbekannte. auch nur einen gewissen Zusammenhang hat. Aber ich will sie nicht übergehen; denn neben der Form Holbein findet sich auch einmal in einer süddeutschen Urkunde, nämlich zu Wien, aus dem Anfänge des 17. Jahrhunderts der Name Halbein. Ebenfalls in der Gemeinde Schachdorf, nahe dem Landsgemeindeplatz an der Gotthardstraße, befindet sich auf einer Anhöhe zu Bözlingen heutzutage ein Pulverturm von 9 auf 8,50 Meter im Geviert, mit 0,90 Meter dicken Mauern und einer Höhe von etwa 6 Metern. Hier stand nach der Überlieferung der Sitz des in der zweiten Plälfte des 13. Jahrhunderts mehrmals genannten angesehenen, mit den Schüpfer (Burkhard, »Sch. Meyer von Altdorf«) verschwägerten Geschlechts von Bezelingen. Wie die Bewohner dieses Pulverturmes ihren Schwager zum Meyer Altdorfs werden sahen, ebensogut mögen auch Halbensteiner Burginsassen Meyer von Bürglen geworden sein und in Erinnerung daran der Name Holbein angenommen sein (S. 4), doch glaube ich das, wie gesagt nicht. »Noch ein anderer, vierter, Turm befand sich in Erstfelden, dem Sitz des dritten Meyeramtes der Züricher Äbtissin; zu Zeiten des Luzerners Cysat, »so vor zytten Ein adelicher Sitz gewäsen zu Örsch- felden, oder Erstfelden ein stund wegs ob Altorf im Land Vri gegen dem gebrig gelegen«. Ebenfalls in Erstfelden wurde eine Grabstätte entdeckt, welche ein ehernes Messer aus der späteren Bronzezeit enthielt. Dieses wird als das älteste Zeugnis für die Anwesenheit von Menschen in unserem obersten Reußtale jetzt noch in der Jagdmattkapelle aufbewahrt und findet sich abgebildet auf Seite 7 von »Uri, Land und Leute« (Altdorf, bei Huber 1902). Diese ältesten Menschen im Reußtale werden, wie die übrigen Schweizer, zu den von Caesar beschriebenen Helvetern gehört haben. Auf diese und die Römer folgten in den Zeiten der Völkerwanderung die deutschen Alemannen oder Schwaben, donauaufwärts vordringend und den Rhein im Winter 406—407 überschreitend. Doch fehlt über die näheren Umstände dieser Germanisierung jede geschichtliche Kunde. Nicht in geschlossenen Sippen und schwerlich schon im ersten Vordringen über den Rhein, so lesen wir Seite 7 a. a. O., sind die Alemannen bis in die Waldstätte gelangt. Die in Uri sehr zahlreichen Weiler und Höfe sind Einzelgründungen. Nur in Altdorf 17 dürften die germanischen Ansiedler ein altes (romanisches) Dorf getroffen haben. Ebenda Seite 8 und Zeller-Werdmüller Seite 121. Der Name Bürglen weist, wie wir oben gesehen haben, auf eine Burg, welche »wohl schon seit der Besiedelung des Alpengebietes durch die deutsch-schwäbischen Eroberer diesen Namen führte«, wenn er urkundlich auch erst 857 auftaucht. Uri selbst wird zum erstenmal 732 erwähnt. Hermann von Reichenau erwähnt es da bei Anlaß der Kämpfe, in welchen die karolingischen also fränkischen Haus»meyer« die Unabhängigkeit des schwäbischen Stammes brachen. Die zweite Erwähnung geschieht 853 s als Karls des Großen Enkel, Ludwig der Deutsche, das Frauenkloster in Zürich stiftete, seine Tochter Hildegard als erste Äbtissin einsetzte und der Abtei am 21. Juli 853 das Ländchen Uri mit allen »daraufstehenden Gebäuden, mit den Eigenen jeden Geschlechts und Alters, mit allen Zinsen und Gefällen und allem schenkte, was dort seines Rechtes und Besitzes ist und gegenwärtig zu seinen Händen gehörig erscheint«. Demnach war Uri aus einer herzoglich schwäbischen Domäne fränkisches Krongut geworden, offenbar als schließ- liclie Folge der bekannten Schlacht von Zülpich 496. In dieser hatte der Frankenkönig Chlodovech die Schwaben besiegt und als Siegesgelübde das Christentum für sich und einen Teil seiner Franken angenommen. Bischof Remigius taufte ihn Weihnachten 496 zu Reims mit den bezeichnenden eine »Umwertung aller Werte« ä la Nietzsche predigenden Worten: Mitis depone colla Sigamber Adora quod incendisti Incende quod adorasti! zu deutsch: Demütig beuge dein Haupt, Sigamber, Verehre, was du verbranntest, Verbrenne, was du verehrtest. Wahrscheinlich ist es, daß teils zu Bekehrungszwecken, teils — wie noch unter Karl dem Großen — zu Zwecken der Herrschaftssicherung über die Unterworfenen, Leute seiner Franken angesiedelt wurden und gerade alles das in Besitz nahmen, was an festen Ge- Holbein, Die Holbeiner. 2 i8 bäuden aus der Römerzeit noch übrig geblieben war. Insbesondere wird das fränkische Frauenmünster Zürich zu Beamten für seine ihm seit 853 bezw. 952 gehörigen vier Meyerämter über den Kanton Uri Leute seines Stammes, also Franken, gesetzt haben. Alles das spräche für die Abstammung der Familie von Franken. Andernfalls ist solche von den Schwaben anzunehmen. »Der Amtssitz des Meiers von Bürglen war der noch wohl erhaltene Turm auf dem Staldenhügel daselbst, der heute die urnerische Altertumssammlung beherbergt.« Neben der Äbtissin von Zürich finden wir am Ende des 12. und im Anfang des 13. Jahrhunderts zahlreiche weltliche Grundherren in Uri. Zeller S. 113 Abs. 3 ff. erklärt sie um 1200 daraus, daß Uri nicht ganz an die Abtei Zürich gefallen sei, als es vom schwäbischen Turgau, zu welchem es erst gehörte, an den Zürichgau fiel. Schwaben war im Friedensschluß von 1097 zerrissen; Uri an Berchtold von Zähringen gefallen, in deren Namen anscheinend die Grafen von Lenzburg herrschten, bis 1146, von welchem Jahre bis 1173 sie es als unmittelbares Reichslehen besaßen. 1173 fiel diese Reichsvogtei an die Zähringer zurück, die Landgrafschaft dagegen an die Habsburger. Die mächtigsten in Uri waren die Vögte und späteren Grafen von Rapperswyl. Im Laufe des 13. Jahrhunderts aber ging fast alles, was unter weltlichen Dynasten gestanden, mehr oder weniger freiwillig an geistliche Stiftungen (ganz besonders an die Abtei Wettingen) über. Solche Eigentumswechsel mögen ebenfalls ein Grund gewesen sein für einen Wechsel des Wohnortes, für die Auswanderung von Bürglen nach Ravensburg, über Rapperswyl-Lindau. Weil das Frauenmünster Zürich für alle seine Güter von Ludwig dem Deutschen die Immunität erhalten hatte, so standen die Frauenmünstersleute wie ganz Uri direkt unter der Reichsvogtei Zürich, die nur von 1173—1218 ein Lehn der Herzoge von Zähringen war. Urkunde vom 17. März 1218. Urner Freiheitsbrief von 1231 und Hagenauer Urkunde vom 26. Mai 1231 unter Kaiser Friedrich II.: »Daß der Kaiser seine getreuen Männer des Tales Uri dem Deutschen Reiche niemals wieder entfremden, sondern stets zu seinen und des Reiches Diensten handhaben und schirmen 19 werde.« Unter König Heinrich, dem Sohne Friedrichs II., waren nur ganz kurze Zeit die Landeshoheitsrechte beim Grafen von Habs- burg gewesen. Seit jenem Freiheitsbriefe von 1231 bildeten alle Urner eine Gemeinde (Universitas), schon wegen des Gemeinbesitzes von Wald und Alpen. Geleitet wurde diese Mark- oder Landgemeinde von einem Ammann (Amtmann), den der König aus der Volksmitte ernannte. Zeller S. 114 Abs. 4. Das Frauenmünster behielt aber die Güter und Gefälle in Uri, bis 1300 alles an geistliche Stiftungen übergegangen und die einst unfreien Königseigenen Gotteshausleute geworden waren. Als solche durften sie auf besseren Schutz in der damaligen Faustrechts- und Raubritterzeit rechnen. Auch durften sie zwar die der Abtei gehörige vorerwähnte gemeine Mark benutzen, aber wer sich davon emanzipieren wollte, mußte notgedrungen die Lust zur Auswanderung in die freien Städte Süddeutschlands bekommen. Ein solcher Emanzipationsprozeß wurde durch das milde Regiment der Äbtissinnen des Frauenmünsters begünstigt. Auch die seit 1218 begonnene Umgarnung Uris mit habs- burgischem Gebiete, so daß es fast dessen Enklave wurde, die Gefahr, ganz erbliches Untertanenland Habsburgs zu werden und die daran geknüpften trüben Aussichten und Kämpfe, wie wir sie aus Schillers Teil und aus den »zur höheren Ehre Gottes« veranstalteten teuflischen Ketzerverfolgungen Leopolds VI. von Österreich (1198 bis 1230) zur Genüge kennen, konnten Veranlassung geben, den Staub Uris von den Füßen zu schütteln und Schutz vor Scheiterhaufen, wie vor drückendem Landadel in den freien Städten zu suchen. Noch 1438 wurden in Uri zahlreiche Ketzer verbrannt. Gerade von 1231—34 wütete eine solche Ketzerverfolgung durch ganz Deutschland. Vgl. Graf von Hoensbroech, »Das Papsttum«, Volksausgabe 1904, S. 14, 35—36, 41. Das Vermögen der Ketzer verfiel der Kirche (Hoensbroech S. 14). Dieses erklärt vielleicht noch besser als jener obige Grund, warum bis 1300 alles an geistliche Stiftungen übergegangen war. Die »kaiserlose, die schreckliche Zeit« wird zwar erst von 1254 bis 1273 als Interregnum gerechnet, aber sie hat sich nicht plötzlich 1254 eingeschlichen. Um 1248, die Zeit der Übersiedelung von Biirglen nach Ravensburg, werden die Zustände im wesentlichen dieselben gewesen sein. Diese im Kapitel II geschilderten Zustände mit dem in Kapitel I Erörterten kurz zusammengefaßt erscheinen also als Gründe für die Richtigkeit unserer Familienüberlieferung einer Zusammengehörigkeit zwischen Uri und Ravensburg, zwei allgemeiner Natur, die jeden angingen, und drei besonderer Natur, die nur die Holbeiner angehen: 1. politische Kämpfe ä la Teil; 2. wirtschaftliche Abhängigkeit in Uri gegenüber wirtschaftlichem Aufschwung der süddeutschen Handelsstädte — das sind die zwei allgemeinen Gründe; 3. Gelegenheit zur Ausnutzung der Papiererfindung; 4. das gleiche Wappen; 5. das gleichzeitige Verschwinden eines Meyers Kunorad in Bürglen und das gleichzeitige Auftauchen eines zugezogenen Kuno bei Ravensburg. Kapitel III. In Ravensburg. 13. Jahrhundert. (Leser, welche Bequemlichkeit lieben, mögen dieses Kapitel überschlagen und nur seine Zeittafel am Schlüsse lesen.) Die bisher besprochene Zeit bis zum Jahre 1248 ist die Zeit der bloßen Sage. Die Sage kann wahr oder falsch sein. Als man 3 1 /'. Jahrhunderte später in den Verhandlungen des Adelsbriefes von 1612 sie aufschrieb, lief manche kleine Ungenauigkeit mit unter, welche jetzt noch nachweisbar ist. Deshalb kann der Hauptinhalt aber richtig sein. Daß er es nicht nur sein kann, sondern es auch wirklich ist, dafür haben wir nicht nur eine Reihe sprechender Einzeltatsachen angeführt, sondern auch das ganze Bild jener Zeit mit gestreift, um daran zu zeigen, daß in den Rahmen dieses Bildes jene Einzelheiten und damit die sagenhafte Familienüberlieferung recht gut hineinpaßt und ihr nichts entgegensteht. Das war die Aufgabe der ersten beiden Kapitel dieser Chronik. Als Motto könnten wir 21 deshalb über sie den Vers des Horaz (Buch III, Ode 17) in der Übersetzung von Ludwig Behrendt (Schönebeck 1882 bei Senff) setzen: »Des Urahns Laraus rühmst du dich, Lamia; Der Lamier Erste nennen nach ihm sich ja, Nach ihm auch all die Enkel, heißt es, Und eure Chronik zudem beweist es.« In dem jetzigen dritten Kapitel betreten wir sicheren geschichtlichen Boden mit vier Urkunden und einem Siegel aus dem 13. Jahrhundert und vier Siegeln*) von 1327, 1345, 1349 und 1366. Die erste aus jener Zeit noch jetzt erhaltene Urkunde ist die in Anlage I abgedruckte von 1248. Ihre Übersetzung dahinter stammt natürlich nicht aus jener Zeit, sondern von mir. Der darin erwähnte »Kuno« Holbein soll nach dem württembergischen Adels- und Wappenbuche Band I A—M Seite 202 noch zwei Brüder namens »Heinrich« und »Friedrich« gehabt haben, womit die S. 22 erwähnte Urkunde aus Band IV Seite 26 des Urkundenbuches stimmt, die in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts fallt. Die noch heute übliche Abkürzung von Friedrich in Form von Friedei finden wir in der damaligen Zeit in der Form »Fritelo« oder »Fritil«. Unter diesem Stichworte sagt das oben genannte Wappenbuch Seite 202: »Fritelo, Fritil usw., wie aus dem nebengezeichneten Siegel hervorgeht, Beiname der Holbein in Ravensburg. Vergl. die Register Band 4 und 5 des Württembergischen Urkundenbuches. In der Urkunde No. 1224, Band IV, Seite 293 dürften die frater dicti Fritilones eben die zuvorgenannten Heinrich, Friedrich und Kuno Holbein sein.« Das dort nebengezeichnete Siegel zeigt auf einem dreieckigen Schilde von genau derselben Form, wie sie das Seite 116 bei Zeller- Werdmüller abgebildete Urner Meyerwappen von 1338, 1368 und 1387 auch zeigt, den gleichen Ochsenkopf mit Nasenring, jedoch ohne Stern. Das Fehlen des Sternes in diesem Holbeinschen Siegel ist bedeutungslose Ausnahme. Denn das Siegel datiert laut der gleich folgenden Unterschrift von 1327 und schon vorher zeigt dasHolbeinsche Wappen in ihrem Papiere den Stern; vergl. KapitelIV •) Über die letzten drei davon siehe Seite 23, 32, 35. unter 1301 (S. 28). Letzterer ist vielleicht damals weggelassen worden, weil sein oben erwähnter Zweck, die Meyerämter voneinander zu unterscheiden, damals als überflüssig angesehen wurde, oder es ist eine auf andere Weise leicht zu erklärende Ungenauigkeit, wie sie bei kleinen Siegeln nicht auffallen kann, z. B. ein Prägefehler. Das Siegel trägt im Wappenbuche die Unterschrift: 712. — S. Vlrici dicti Fritel de Ravensburg 1327. Diese Unterschrift »Ulrich genannt Fritel von Ravensburg«, läßt den Namen Ulrich als Vornamen und den Namen Fritel eigentlich als Familiennamen erscheinen. Diesen doppelten Familiennamen erklärt das Wappenbuch als »Beinamen der Holbeins. Damit stimmen die Unterschriften unter der später zu bringenden Urkunde aus 1252: »Friedrich und Kuno Holbein, Brüder, genannt die Fritilone«. Vielleicht aber hätte man mit demselben Rechte umgekehrt sagen können, daß der Name Plolbein ein Beiname der Fritelone war, und daß dieser Beiname den ursprünglich angenommenen Namen Fritelo verdrängt hat. Man befand sich damals eben noch in der Übergangszeit, wo sich Familiennamen erst bildeten. Fritel eignete sich mehr zum Vornamen und die Namen mit der Zusammensetzung »bain« erfreuten sich, ähnlich wie Spitznamen überall, auch in Ravensburg einer besonderen Beliebtheit, z. B. wird ein gewisser Kinnebain als Nachbar Holbeins genannt und auch der Name Ritters- bain taucht auf. Letzterer im St. Galler Zinsverzeichnis für Truhtol- vingen um 1200, Band V, Seite 396 des Württembergischen Urkundenbuches. Kinnebain und Holbein werden nebeneinander genannt im sogenannten Kodex major von Weingarten aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts (5. Mai 1269 bis 1300). Derselbe ist nachzulesen in Band IV des Württembergischen Urkundenbuches in Kommission vom Hofbuchhändler K. Aue zu Stuttgart 1883. Seite 26 daselbst heißt es: »Holbein de parte orti H. Fritelonis de Lindaugia I solidum et de parte orti Kinnebains VI denarios: Fridericus Fritelo senior et filii Holbeinis de feodis Lalars*) Swiberaches uterque XV. solidos et de agro Lutrobrunnen I solidum. Frider *) Zwischen Ia und lars ist ein Buchstabe herausradiert, vielleicht ein r. 23 Fritelo junior de curtili H. Fritelonis, ubi est cellarium III solidos et de cellario VI*) Fritelonis cum area III solidos et de agro Brunonis I denarium.« S. XXVII: »Dominus Her. Wildemann ... de bono F. Fritelonis, Crotebach, de I bono Apinberc, de duobus bonis Wison, de 3 pratis 3 solidos«. Einerlei nun, ob man den Namen Fritelo als Beiname der Hol- beiner mit dem Wappenbuche erklärt, oder umgekehrt, auf jeden Fall wird er eben unterschiedslos für die Mitglieder der Familie gebraucht und sind deshalb auch die Urkunden mit den Namen Fritelo, Fritil, Friedrich oder Frick von Bedeutung. Diese Vornamen werden an anderer Stelle des Württembergischen Wappenbuches Band I, Seite 341 unter Holbein als häufiger »Vor«name der Familie erwähnt. Deshalb wird ein Siegel mit der Unterschrift: »F. minister de Ravensburg 1291« im Wappenbuche a. a. O. als ein Siegel eines Holbein aufgeführt, zumal es dem zuletzt beschriebenen Siegel von 1327**) gleicht. Die Abkürzung F. bedeutet eben wieder einen Fritel (obigen senior oder junior?) oder einen Holbein. Das Holbeinsche Wappen darüber läßt keinen Zweifel. Die eben erwähnte Stelle des Wappenbuches Seite 341 lautet: »Holbein, Ravensburger Patrizier, schon in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts genannt, häufiger Vorname Friedrich (Fritelo, Frick). Sie bekleideten wiederholt das Stadtammannamt, Burkhart war 1348—59 Abt von Weißenau; Hans (Anm. d. H.: muß heißen Frick, s. S. 38) stiftete 1404 das Ravensburger Seelhaus, an welchem das Wappen mit folgenden Farben angebracht wurde: Feld weiß, Stierkopf schwarz mit gelbem Ring. Die Helmzier vermochten wir nicht aufzufinden.***) Einige Nachrichten über die Familie, *) Anm. d. H.: Diese Abkürzung kann auch den Vornamen Sextus oder Sixtus bedeuten, wie in Urkunde Nr. 1224 vom Jahre 1252. **) Und einem neben ihm daselbst abgebildeten von 1349. ***) Anm. d. H.: Um 18S4 ist dieses Wappen am Seelhause neu gemalt worden, an der Ost- und Westseite jedoch leider übertüncht, laut Seite 11 der »Erläuterungen zu den 30 Kunstblättern für den 1000jährigen Festzug 1902« bei H. Vogler sen. in Ravensburg. Das frühere »weiße« Feld kann verblichenes Gelb sein. - 24 — welche nicht über das 15. Jahrhundert hinabreichen, bei Hafner, Geschichte der Stadt Ravensburg, Seite 334 a. a. O. Bezüglich der Frage, ob die Maler H. von der Ravensburger Familie abstammen, ist immerhin zu beachten, daß nach Woltmann, Holbein und seine Zeit, Seite 41, Hans H. der Jüngere einen Ochsenkopf im Wappen führte. Bei dem Streit darüber, ob das Ochsenkopf- Wasserzeichen das der Holbeinischen Papierfabrik in Ravensburg war, scheint der Ring im Holbeinschen Wappen übersehen worden zu sein.« Vor dem Jahre dieses Siegels von 1291, nämlich vom 1. März 1258 enthält der genannte Kodex noch eine Urkunde, von welcher jedoch leider nur noch Bruchstücke des zweiten und dritten Siegels vorhanden sind. Darin beurkunden Abt Konrad (offenbar derselbe wie 1248) und sein Konvent von Weingarten, daß Adelheid Brunin und andere 13 1 / 2 Jauchert Lehen des Klosters bei Altdorf demselben aufgelassen und daß sie selbst, Abt und Konvent, diese Güter an H. Payer und Genossen gegen einen jährlichen Zins erblich verliehen haben. Der Inhalt betrifft also die Familie nicht, zumal der darin erwähnte Ort Altdorf nicht das Altdorf neben Bürglen in Uri, sondern die heutige Stadt Weingarten bedeutet. Aber als Zeugen sind unter der Urkunde genannt: »H. minister de Rauenspurc, P'. Fritelo senior, F. iunior, Her. Hellar, F. frater suus.« und andere. Das heißt wir haben hier neben einem älteren Fritelo oder Holbein noch einen jüngeren und einen Ravensburger minister H., welches H. entweder eine Abkürzung für Plolbein ist — wie das nachfolgende F. eine für Fritel und das F. minister de Ravensburg in dem oben besprochenen Siegel von 1291 — oder für Heinrich. Diese drei: H. minister de Ravenspurc, F. Fritelo senior, F. junior scheinen dieselben, welche in dem obigen Auszuge aus dem späteren Kodex (zwischen 1269 und 1300) mit — 25 — H. Fritelonis, Fridericus Fritelo senior, Frider. Fritelo junior bezeichnet sind. Sogar die Reihenfolge ihrer Nennung ist ja dieselbe und auf die Reihenfolge nach Stand und Rang achtete man damals dabei. Ein Vergleich der letzten drei mit jenen ersten drei Unterschriften ergibt, daß man zwischen den Worten H. und Minister den Beinamen »Fritelonis« = »des Fritelo« einschalten darf, also zu lesen hätte: des Fritelo (Sohn) FI (= Heinrich oder Holbein), ein Minister (Dienstmann) von Ravensburg. Ferner, daß in F. Fritelo senior des Siegels von 1291 das F als »Friedrich«, dagegen in F junior sowohl als Friedrich wie zugleich als Fritel zu lesen ist. Ebenso doppeldeutig, aber denselben Familienstamm bezeichnend, wäre es dann in obigem Siegel von 1291: »F. minister de Ravensburg«. Noch sechs Jahre früher, nämlich 1252, findet sich die in Band IV des Urkundenbuches Seite 293 unter Nummer 1224 abgedruckte Urkunde aus dem Jahre 1252. Auch in ihr handelt es sich um eine Hingabe von Grundbesitz an das Kloster Weingarten. Als Zeugen erscheinen hierunter unter anderen: »Sextus minister von Ravensburg, Fr(idericus), Cuno Holbein, fr(atr)es dicti Fritelones.« Dieser hier an erster Stelle genannte Ravensburger Dienstmann Sextus von 1252 wird wohl derselbe sein, von dessen Keller und Land (de cellario cum area Sexti Fritelonis) zwischen 1269 und 1300 nach obigem Kodex major der jüngere Friedrich Fritelo drei Goldgulden (solidos) zu entrichten hatte. Denn nicht nur der Vorname Sextus stimmt, sondern es wird auch Friedrich Fritelo später, im Siegel von 1291, als minister de Ravensburg genannt, scheint also sein Nachfolger nicht nur im Grundbesitz, sondern auch im Amte geworden zu sein und beides deutet auf nahe Verwandtschaft. Man wird annehmen dürfen, daß der jüngere Friedrich Fritelo ihn beerbt hat, nachdem in der Zwischenzeit, in Urkunde von 1258, sechs Jahre nach jener Erwähnung des Sextus als »Minister von R.« der H. als gleicher Minister von R. aufgetreten und verschwunden ist, vielleicht als Sohn des Sextus starb, so daß Friedr. Fritelo als Nachfolger beider, Sextus zwischen 1252 und 1258 verstorben, 26 H. (Hinricus oder Hans) zwischen 1258 und 1269 verstorben, erscheint. Ebenso erscheint er auch als Erbe des Fritelonen H. von Lindau, weil er auch von dessen Curtile drei Solidos abgab. Dieses Curtile H. Fritelonis lag dort, wo jener Keller auch lag (ubi est cellarium), und diese Nachbarschaft der Grundstücke spricht ebenfalls für die nahe Verwandtschaft des einstigen Kellerbesitzers Sextus mit den Besitzern des Curtile, das heißt mit Friedrich Fritelo und vordem mit H. Fritelo de Lindaugia. Wir finden so einmal den H. Fr. de Lindaugia als Vorgänger des Friedrich Fritelo im Curtile und sodann den minister H. von Ravensburg als Vorgänger desselben Friedrich Fritelo im Keller und in der area. Diese beiden H. als Vorgänger des Friedrich Fritelo werden wohl nicht zwei verschiedene H. sein, sondern eine und dieselbe Person, zumal wir S. 25 oben fanden, daß dem H., minister de R., der Beiname Fritelo gebühre. Das hätten wir uns so zu denken, daß der 1258 als Ravensburger aufgeführte H., in der Zwischenzeit, bevor er nach 1269 als verstorben erscheint, nach dem nahen Lindau verzogen war. Lindau hieß 1268 »Lindavia civitas« und das ganz ähnliche Lindaugia unseres Kodex hoffe ich deshalb mit Lindau richtig übersetzt zu haben. Seine Grundstücke aber nahm er nicht mit, diese blieben den Grundstücken der anderen Holbeiner benachbart, bis sie auf diese vererbten und zwar wie vorbeschrieben: sein eigenes curtile und das von Sextus ihm hinterlassene cellarium cum area, was noch gar nicht auf seinen Namen stand, ging auf Friedrich Fritelo über, ein Teil seines Gartens aber (de parte orti H. de Lindaugia) auf das schlechtweg »Holbein« genannte Familienglied. Unter letzterem haben wir uns Kuno (oder besser den ältesten Sohn Kunos) zu denken, denn Kuno ist derjenige, der immer nur Holbein, nie Fritel, genannt wird. Er besaß auch nach der Urkunde von 1248 mehrere Kinder und nach dem Kodex mehrere Söhne. Zu diesen muß Friedr. Fritelo jun. gehört haben. Denn wenn letzterer ein Sohn von Friedr. Fritelo senior gewesen wäre, so würde im Kodex, der beide als gleichzeitig lebend nennt, schwerlich der junge, sondern der alte als Erbe des H. Fritelonis (von Lindau und Ravensburg) und des Sextus auf- 27 geführt worden sein. Als Vornamen des bloßen Holbein von 1269 bis 1300 läßt sich mangels jeden sicheren Anhaltepunktes höchstens eine vage Vermutung daraus ableiten, daß häufig in der Familie die Neffen nach Onkels genannt sind. Aus seinem Onkel »H.« und seinem Neffen »Hans« könnte man also auf gleichen’ Vornamen Hans I. schließen. Das Ergebnis unserer Untersuchungen und Schlußfolgerungen in Kapitel III läßt sich in folgende Zeittafel zusammenfassen: 1248 Kuno Holbein und Kinder. Hinricus Fritil. 1252 Kuno Holbein und Bruder Friedrich (I), beide genannt die Fritelone. sowie Sextus, M. d. R. 1258 Sein Sohn Fritel jun. (II) u. Friedrich (I) sen. sowie H. Fritelo, M. d. R. zwischen 1269—1300 Sein Sohn i. Fritel junior (II) und Friedrich (I) senior 2. Holbain (Hans I ?) H. Fritelo de Lindaug f 1291 Noch „Fritel jun.“ (II) als minister de R. 1324 Frick (III) und Hans, seine Söhne (S. 29). 1327 Ulrich, genannt „Fritel“ von Ravensburg, wohl Vetter der vorigen als Sohn von Hans I (S. 22 und 31). 1348—1359 Burkhard Holbain, Abt von Weißenau. Die Handschrift Nr. 570 der Fürstl. Fürstenbergischen Bibliothek zu Donaueschingen von 1826 über die Holbeiner in Ravensburg enthält nach Mitteilung der Fürstl. Hofbibliothek nur Nachrichten Laßbergs an Gutermann, welche letzterer schon verwertet habe. Kapitel IV. In Ravensburg. 14. Jahrhundert. Im 3. Kapitel war eine gewisse Breite nicht zu vermeiden, damit die an seinem Schlüsse sich ergebende Zeittafel nicht ungenügend begründet war. Um so kürzer kann zum Ausgleich das 4. Kapitel 28 in seinen Gründen sein. Es kann zur Begründung meist auf schon Gedrucktes verweisen, nämlich auf: 1. Friedrich Gutermann, Stuttgart: Die älteste Geschichte der Fabrikation des Linnenpapieres bei J. O. Weigel in Leipzig 1845. Auch gedruckt als Beilage Nr. 109 der Allgemeinen (Augsburger) Zeitung den 19. April 1845, S. 867, und in Nr. 17 des Serapeum vom 15. September 1845, S. 257 und 273. 2. Eine Gegenschrift von Geh. Oberfinanzrat Lotzmann in Berlin im Serapeum zu Leipzig 1846, S. 97—108 und 123—128. 3. Lehrer Hafner in Ravensburg: Geschichte der Stadt Ravensburg, daselbst 1887, S. 334 u. a. Aus letzterer sind mir Auszüge von Student Alfons Knapp zu Ravensburg freundlichst zugegangen und von mir noch an geeigneten Stellen mit weiteren kleinen Ergänzungen versehen worden. Die chronologische Zusammenstellung ergibt folgendes: 1301 Aus diesem Jahre stammt das älteste bekannte Linnenpapier mit dem Ochsenkopfe als Wasserzeichen (Lyoner Urkunde laut Serapeum 1855, S. 277 und 282 Note 50 sowie 1846, S. 123). Dieses Zeichen pflegten die Holbeiner in ihrem Papiere anzubringen, welches sie in ihren nacherwähnten Papiermühlen bei und in Ravensburg herstellten. Dabei wurde der sechs- strahlige Stern zwischen den Hörnern durch Verlängerung seines unteren Strahles auf eine Art Stange gestellt und manchmal auch nur vierstrahlig gezeichnet. Man nahm es eben nicht genau mit ihm. Fehlt er doch im Siegel von 1327 ganz, wie wir sahen. Das Wappen des Papieres deutet, wie noch heute üblich, auf seine Herkunft (vergl. 1544 S. 30), gleichwie auch das Wappen der Familie auf deren Herkunft deutete. Vergl. S. 9. In Ölschwang, der südöstlichen Vorstadt von Ravensburg, an dem sie durchfließenden Flattbach, kauften nämlich im Anfang des 14. Jahrhunderts die zwei Brüder Frick Holbein und Hans Holbein (II.) den sogenannten Hammer, eine Wassermühle. Noch heute stehen dort sehr alte Mühlengebäude, welche mir in Ravensburg als die alten Holbeinischen Mühlen bezeichnet wurden, 29 Ober-, Mittel- und Unterhammer. Doch hätte ich sie nach ihrem Aussehen auf ein späteres Jahrhundert, vielleicht das 16., zurückgeführt. Eine genauere Jahresangabe über den Kauf macht Gutermann nicht. Deshalb und weil wir schon 1301 das beschriebene Holbeinische Papier finden, kann der Kauf statt im Anfang des 14. Jahrhunderts auch schon am Ende des 13. Jahrhunderts stattgefunden haben, wo 1291 der Frick oder Fritel jun. (II.) als Minister von Ravensburg genannt wird. Damit erklärt sich auch Gutermanns Meinung S. 284, daß zur Zeit der Gründung der Brüder Frick und Hans ihr »Hammer schon in einem sehr vollkommenen Zustande« angefangen wurde. Wenn Frick oder Fritel identisch sind, so ist in der Zeittafel des Kapitels III als sein Bruder Hans einzutragen. Aber da 1291 Fritel schon ziemlich alt gewesen sein muß, denn schon 33 Jahre vorher, 1258, haben wir ihn erwähnt gefunden, und weil im Alter schwerlich jemand noch Papiermühlen kauft, um einen neuen Betrieb darin zu errichten, sowie wegen S. 32 sub 1344 wird es wohl richtig sein, die Brüder Frick und Hans als Söhne des 1258 und 1291 erwähnten Fritel II anzusehen. Hier könnte nun jemand einwerfen, wie dieser Ankauf der Papiermühlen um 1300 mit der in Kapitel I und II erörterten Darstellung sich verträgt, wonach schon um 1248 Kuno Plolbein von Bürglen nach Ravensburg zog, um seine geheime Kenntnis von der neu erfundenen Papierfabrikation zu verwerten. Die Antwort hierauf gibt eine andere mir von A. Knapp in Ravensburg mitgeteilte, mit Lotzmanns Ortsangabe »Schornreuth« (S. 107) übereinstimmende alte Überlieferung. Nach dieser haben die Holbeiner zunächst nicht in dem von ihnen angekauften Anwesen die Papierfabrikation betrieben, sondern noch weiter draußen im Walde an einer Stelle, welche noch heute der »Wildhammer« heißt, einige Minuten nach rechts von der Fahrstraße nach Waldburg. Über dieser Stelle fand ich aber jetzt uralten Wald, wohl 300 bis 400jährige Eichen und Buchen und keine Spur mehr von irgend welchen Gebäuden. Auch die Wahl einer solchen 3 ° Stelle in der Wildnis, daher der Name Wildhammer, spricht dafür, daß ein Geheimnis zu wahren war, und damit für die Richtigkeit der diesseitigen Schlüsse. Im Laufe eines halben Jahrhunderts, von 1248 bis 1300, mag dann an der Papierfabrikation so viel verdient worden sein, daß die Familie nicht mehr darauf angewiesen war, Gebäude und Ländereien des Klosters Weingarten bei Ravensburg in Lehen zu nehmen, sondern daß sie eigene Grundstücke kaufen konnte. Von Jahrzehnt zu Jahrzehnt oder von Generation zu Generation nahm dann ihre Wohlhabenheit zu, so daß sie schließlich große Stiftungen machte und mehrere Bürgermeister der Stadt Ravensburg stellte, wie wir am Schlüsse dieses Kapitels und im nächsten sehen werden. Noch eine zweite Papierfabrik hatten sie: in Schornreuthe, woselbst die Herstellung von Handpapier bis 1870 getrieben wurde. Damit ging nach fast 600 jährigem Bestehen in Ravensburg die Papierfabrikation zu Ende, während sie sich in der weiteren Umgebung von Ravensburg derart entwickelte, daß sie zurzeit noch Hunderte von Familien ernährt. 1324 ist das Jahr, auf welches Hafner die Gründung der eigentlichen Linnenpapierfabrik in den drei Werken am Flattbach, der Vorstadt Ölschwang, verlegt. Aber die eigentliche Gründung wird aus den oben erwähnten Gründen etwa ein Vierteljahrhundert früher stattgefunden haben. Es ist auch zu unwahrscheinlich, daß die Gründung gleich mit drei Werken angefangen hätte. Wahrscheinlich ist, daß 1324 nur eine Vergrößerung und ein Neubau vorgenommen wurde. Dabei erwähnt Hafner, daß auch die sogenannte Federburg, welche jetzt Eigentum des Möbelfabrikanten Kenngott sei, wahrscheinlich dem Holbein gehört habe. Jedenfalls kamen in den einst Holbeinischen Mühlen später, 1544, auch »Papierer« vor, welchen im genannten Jahre 1544, ebenso wie denen zu Schorn- reuthe, der Rat der Stadt vorschrieb, nicht mehr so durchfließendes Papier herzustellen. Die Papierer entschuldigten sich damit, daß das alte berühmte Papier mit dem Ochsenkopfe, also das einst Holbeinische Papier, überall nachgemacht werde. Das spricht, nebenbei bemerkt, für Gutermanns Ansicht gegen Lotzmann, welcher das Wasserzeichen als Hol- beinsches bestreitet und es als Attribut des Lukas, des Schutzpatrons der Maler, erklärt. Lotzmann irrt sich auch S. 107 mit seiner Behauptung: »Die nach Basel übergesiedelte bekannte Malerfamilie Holbein, bei der sich übrigens von jenem Wappen keine Spur mehr zeigt«. Denn gerade der jüngere Maler hat in Basel dieses Familienwappen gemalt und es ist noch heute dort in der Schatzkammer der Barfüßerkirche aufgehängt. Auch Aloys Schulte in seiner Geschichte des mittelalterlichen Handels zwischen Westdeutschland und Italien (Leipzig 1900), Band I, S. 623 meint, man habe die Ravensburger Papierfabrikation früher weit überschätzt, sei aber heute in das andere Extrem verfallen. In ihrer Entschuldigung baten die Papierer um ein anderes Zeichen, z. B. das Stadtwappen mit den zwei Türmen, und erhielten dieses genehmigt. Von solcher späteren Zeit ab deutet ein Ochsenkopf als Wasserzeichen also nicht mehr auf Holbeinsches Papier, zumal die Holbeiner auch schon IOO Jahre vorher ihre Papierfabriken veräußert hatten und nirgends bekannt geworden ist, daß sie anderwärts solche errichtet hätten. Den heutigen Schutz von Warenzeichen gab es leider im Mittelalter noch nicht, ein Grund mehr, die Kenntnisse der Papierfabrikation nach Kräften geheim zu halten. 1327 erscheint Ulrich, genannt Fritel von Ravensburg. Vergleiche die Zeittafel Kapitel III, a. E. Wenn dieser ein Bruder von den zuletzt erwähnten Hans II. und Frick Holbein gewesen wäre, welche am Anfänge des 14. Jahrhunderts das erste Werk der Papierfabrik gründeten, dann würde er vermutlich als dritter Bruder sich an dieser Gründung beteiligt haben. Es ist deshalb wahrscheinlicher, daß er ein Sohn von Frick III. oder Hans II. Holbein ist, oder ihr Vetter als Sohn von Frick des Ersten Bruder. 1336 liegen Frick III. und Plans Holbein im Streite mit der Stadt. Sie wollten nämlich die Quellen auf dem oben genannten Wildhammer für ihr Gew T erk, also für die Papiermühlen be- nutzen oder, wie ich richtiger sagen möchte, wiederbenutzen. Der Streit erklärt sich am einfachsten daraus, daß die beiden ein altes Recht an jenen Quellen zu haben glaubten, weil sie, wie wir oben gesehen haben, schon in der zweiten Hälfte des vorangegangenen Jahrhunderts von der Familie benutzt worden waren. Diese Benutzung mag mit dem Kaufe des Vorstadtshammers eingeschlafen gewesen sein. Als aber letzterer 1324 auf drei Werke erweitert worden war, mag im Laufe der nächsten Jahre das Bedürfnis nach mehr Wasser hervorgetreten sein, jene zwei Brüder wieder die alten Quellen am Wildhammer aufgesucht haben und die Stadt ihnen das verweigert haben, weil über ein Menschenalter an jenen Quellen Rechte der Familie nicht mehr geltend gemacht worden waren. 1344 war der Streit nicht nur längst vergessen, sondern der Einfluß und das Ansehen Fricks derart gewachsen, daß er zum Stadtamtmann von Ravensburg gewählt wurde. Als solcher wird er unter dem Namen Frick der Ältere bis 13 59 aufgeführt. In diesem Jahre kann er zwar hochbetagt gestorben sein, aber er wird nur als verbannt genannt und der Zeitunterschied zwischen 1359 und 1291, 68 Jahre, ist doch so groß, daß dieser Frick der Ältere mit dem Fritel oder Frick II. von 1291 nicht gut identisch sein kann, sondern sein Sohn gewesen sein wird, wofür ich mich schon oben (S. 29) aussprach. Er wäre also der dritte Frick. Als er 1344 zum »Stadtamtmann« gewählt wurde, wird er auch nicht so jung gewesen sein, wie heutzutage mancher Bürgermeister, welcher es von Beruf ist. Denn damals gab es noch keine Berufsbürgermeister. Wir werden deshalb sein Alter ruhig auf 50—60 Jahre annehmen können, also auf etwa 1284 als sein Geburtsjahr gelangen. Der 1327 als bloßer Zeuge erwähnte Ulrich könnte danach sein Sohn gewesen sein, wenn er nicht sein Vetter oder Neffe als Sohn von Hans I. oder II. war wegen S. 31 sub 1327. 1345 siegelte Frick oder Fritz Holbein als »Stadtamtmann« eine Urkunde, welche heute im Archiv des Germanischen Museums zu Nürnberg aufbewahrt wird. 1349 ebenso lt. S. 23 Note **. 33 1345 also in demselben Jahre, am 15. Juni wird vor dem »Stadtamtmann« Friedrich Holbein zu Ravensburg eine Klage vorgetragen, welche in demselben Archive sich befindet, jedoch ohne sein Siegel. Friedrich, Fritz und Frick bedeutet also denselben. f 1348 ist derselbe Stadtamtmann Friedrich Holbein Zeuge bei einer Stiftung. Sein Siegel ist abgerissen. Die Urkunde liegt im Spitalarchive zu Ravensburg. 1348—59 herrschte der schon Kapitel III uns bekannte Burkhard Holbein, »gebürtig aus Ravensburg«, als zehnter Abt in Weißenau. Als solcher war er natürlich unverheiratet und kinderlos, so daß wir nach seiner Linie nicht zu forschen brauchen. 1350 wird derselbe Burkhard Holbein als Abt im Kloster Minderau (Weißenau) bei Ravensburg erwähnt. Gutermann setzt dazu: Holbeins sammeln großen Reichtum. Verwandtschaft mit den vornehmsten Patrizierfamilien Ravensburgs, z. B. Grämlich genannt von Inngnigen, Haßweiler, Zogenweiler und Bettenreute, Bizighofer (S. 38), Schmidt auf Schindelin von Unterreitenau gen. Mettenbuch. Von dem damaligen Patriziate sagt Freiherr von Lütgendorff S. 14—16, daß es dem Adel ebenbürtig war, weil es ebenfalls nur den Kaiser zum Herrn hatte, und daß es gewöhnlich wohlhabender als die Landedelleute war. Speziell die Papierfabrikation habe als adeliges Gewerbe gegolten. Ähnlich von Stetten in seiner Vorrede a. a. O., daß die Patrizier gleicher Rechte und gleichen Herkommens wie der Landadel gewesen seien. 1350 kaufte Friedrich Holbein der »frumme Mann« den Bauernhof zu Stellenried (den Schübelhof) oder (nach Gutermann) eine Hälfte davon. Das Beiwort der frumme Mann lehrt uns, daß damals ein Zug von Frömmigkeit durch die Familie ging. Dieses, sowie der obige Zusatz: »gebürtig aus Ravensburg« beim Abte Burkhard Holbein lassen nicht bezweifeln, daß dieser Abt in die Familie gehörte. Da er die Familie nicht fortgesetzt hat, so brauchen wir uns den Kopf darüber nicht Holbein, Die Holbeiner. 3 34 zu zerbrechen, ob er Bruder oder Sohn von Frick III. gewesen ist. Da beide in demselben Jahre 1359 verschwinden, bezw. sterben, so scheinen sie eher Brüder gewesen zu sein. 1358 wurde Frick der Ältere (III.) seines Dienstes als Amtmann entsetzt und aus der «Stadt gewiesen, weil er Geheimnisse der Stadt verraten und sogar (feindliche Truppen) »gegen sie geworben« habe. Sein Rekurs an die in Ulm versammelten Abgeordneten der Reichsstädte fruchtete nichts. Ravensburg stand nämlich damals gleich anderen Reichsstädten bekanntlich (Schlacht bei Reutlingen 21. Mai 1377 und Uhlands und Schillers Gedicht) mit Graf Eberhard dem Greiner von Württemberg in Fehde. Letzterer war einer der hohen Kunden der Holbeinschen Papierfabrik, deren Papier eben weit und breit für das beste galt. Daher die fürstliche Kundschaft und die erwähnte Nachahmung des Papiers. Seine Papierlieferungen an den Gegner des schwäbischen Städtebundes verübelten die Ravensburger ihrem Bürgermeister. Der Verdacht, daß gelegentlich solcher Papierlieferung auch die eine oder andere Nachricht aus der Stadt an Eberhard den Greiner gelangt sei, reicht nicht hin, den Stadtamtmann als Übersender der Nachricht zu betrachten. Er mag wirklich aus dem Gefühle seiner Unschuld heraus jenen Rekurs an die Reichsstädte zu Ulm eingelegt haben. Denkbar ist auch, daß neidische Feinde in der Stadt oder Mitglieder anderer städtischer Parteien den Boten oder Fuhrleuten von oder an den Grafen Eberhard Scheinbeweise zuschmuggelten, welche dann bei jenen gefunden werden sollten und wurden. Jedenfalls beginnen von diesem Jahre an die Vermögensveräußerungen, Verkäufe, Verschenkungen, Stiftungen usw. Man hatte Frick III. offenbar das Leben in Ravensburg unleidig gemacht, so daß er sein unbewegliches Eigentum flüssig zu machen anfing. 1359 gaben die verbündeten Reichsstätte in Schwaben über Friedrich Holbein des gewesenen Stadtamtmanns zu Ravensburg Klage einen Urteilsbrief zugunsten der Stadt. Pergamenturkunde Nr. 1411. 1366 am 17. und 27. Januar verkaufte der Sohn des geächteten 35 Frick, Flans Holbein III., alle seine Anwesen, besonders zu Mettenbuch und Waldbeuren, sowie die Mitgift seiner Frau Guta an das Spital Pfullendorf. Das Siegel dieser Urkunde zeigt das Holbeinsche Wappen. Der Umstand, daß es der Vater Frick nicht selbst tat, erklärte sich daraus, daß er infolge des ächtenden Urteils die Stadt hatte verlassen müssen. Hansens Frau Guta war die Tochter eines Wernher Edlen von Mettenbuch und dessen Frau Anna, letzterer ein Lehensmann des Grafen Albrecht von Werdenburg-Heiligenberg. Dieser Graf Albrecht erklärte Frau Guta 1355 für lehnfolgeberechtigt. Daraus ist zu schließen, daß sie keine Geschwister hatte, die sonst in das Lehen nachgefolgt wären. Dieses war erst ihrem Vater in Gestalt obiger zwei Güter Mettenbuch und Waldbeuren sowie Markdorf »um einen Dienst genPaiern« verliehen worden. Der Wegzug des Hans und seiner Frau scheint aber nicht auf das Lehen, sondern nach Basel erfolgt zu sein. Denn dort besaß noch im 14. Jahrhundert ein Albert Holbein das Haus »zum Pabst in der Gerbergasse« nach Hegner, S. 29. Mehr aber ist in Basel nicht zu finden. Auf ihn sind vermutlich auch die Katharina in Willisau S. 48 und die Flolbeins im linksrheinischen Grünstadt a. d. Hardt zurückzuführen. In Grünstadt taucht 1492 ein Henne (= Hans) Holbein als Schultheiß auf, von dem dann die vielen 1573 und IS94 erwähnten Grünstädter Holbeins abstammen. Für den schon 1510 in Ohrdruf als Hausbesitzer bekannten Heintz Holbynn, den Stammvater der thüringischen Holbeins, kommen die Grünstädter nicht in Frage (S. 45 u. 48). Wer sich für sie interessiert, findet näheres bei Professor Seybold im Deutschen Museum, Leipzig bei Weygand 1778, S. 50 und 1779, S. 78. Es sind ca. ein Dutzend: Martin, Peter, Paul, Simon, Theobald, Valentin, Philipp, Hans Kasper, Hans und Hansens Kinder. Auch sie führten das Holbeinsche Wappen. Ausgangs des 30 jährigen Krieges verschwindet der Name in Grünstadt. 1367 also unmittelbar nach dem Wegzuge von Hans III. aus Ravensburg, wählten die Ravensburger einen anderen Holbein, näm- 3 — 36 — lieh Frick den Jüngeren (IV.) zum Stadtamtmann und dieser saß 30 Jahre im Amte, nämlich bis 1398. Seine Wahl spricht dafür, daß es sich bei jenen Anklagen tatsächlich nicht um wirkliche Verrätereien eines Familiengliedes gehandelt hat, sondern um Parteiumtriebe. Es ist eine bekannte Erscheinung in Staaten wie in Städten, daß gerade jüngere Glieder einer herrschenden Familie wie Kronprinzen oder jüngere Brüder es mit der Opposition zu halten suchten, und solche Opposition, überhaupt verschiedene Parteien und Gesellschaften, insbesondere Handelsgesellschaften, finden wir in Ravensburg mehrere. Groß genug war es. Nachdem es nämlich nach Beendigung der kaiserlosen Zeit vom neuen Kaiser Rudolf von Habsburg 1276 zur Reichsstadt erhoben und seine Burg dem Reiche einverleibt war, 1286 der Kaiser Rudolf selbst die Stadt besuchte, blühte sie noch mehr auf. 1311 fand in ihr ein großes Turnier statt, an welchem nicht weniger als 11 Fürsten, 26 Grafen und über 150 andere Adelige teilnabmen. Es bildete sich eine adelige Gesellschaft der Patrizier, welche den Namen Esel führte und deren erste Satzungen von 1397 datierten. Der Name braucht mit dem Grautier ebensowenig etwas zu tun zu haben, wie der Pilatusgipfel »Esel«, den man von einem mittelalterlichen Worte ableitet, was soviel wie »stolz, übermütig« bedeute. Ebenso alt wie jene adelige Gesellschaft war die der Kaufleute, welche den Namen Ballen führte und schon 1388 urkundlich genannt wird. Ihr Gesellschaftshaus, in welchem auch mancher Holbeiner verkehrt haben muß, ist das Haus des jetzigen Seifensieders Liest, Marktstraße 23. Diese Ballengesellschaft bildete während der ganzen Zeit ihres Bestehens (bis 1813) ein Mittelding zwischen jener adeligen Gesellschaft und den Zünften. Außerdem gab es in Ravensburg noch die Handelsgesellschaft Märli, welche als erste derartige Vereinigung Süddeutschlands galt und ausschließlich aus Mitgliedern der reichen Patriziergeschlechter Ravensburgs bestand mit Satzungen von 1380. Es liegt auf der Hand, daß es zwischen diesen drei Gruppen oft genug zu Reibereien und offenen 37 Zwistigkeiten kam, deren erste Opfer naturgemäß die Führer einer unterliegenden Partei sein mußten. Die siegende Partei mag, um von der anderen Partei Mitglieder zu sich herüberzuziehen, so sich den Sieg zu erleichtern, gerade ein Mitglied der bisherigen Herrschaftsgesellschaft an ihre Spitze gerufen haben, deshalb erscheint an Stelle des alten Amtmanns Frick und seines Sohnes Hans der jüngere Frick IV. als Führer der Opposition und Nachfolger in der Stadtamtmannschaft. Da dieser, wie gesagt, von 1367—1398 Stadtamtmann war, so muß der nur bei Hegner S. 17 ganz vereinzelt auftauchende »Stadtammann Jacob Holbein 1373« auf einem Irrtum Heg- ners beruhen. 1370 wird der halbe Zoll von Ravensburg verkauft an die Stadt. 1371 siegelt Frick Holbein, also Frick IV., als Stadtamtmann eine Urkunde, deren Kopie auf Papier, deshalb vermodert, noch im Spitalarchive zu Ravensburg liegt. 1390 geht aus einem Urteilsbriefe über einen Mühlenbau hervor, daß Frick Plolbein der Altere (III.) in der vorn erwähnten Vorstadt Olschwang »an der oberen Gassen« gewohnt hat. Seine Wohnung wird etwas abweichend hiervon in der Pergamenturkunde Nr. 2423 dahin beschrieben, daß derselbe in Olschwang »uff dem bach« gewohnt hat. J 397 werden unter den 71 Gründern der vorgenannten Patriziervereinigung von Ravensburg genannt: Frick der Ältere (IV.), Frick der Jüngere (V.) und Hans Holbein. An dieser Stelle muß Frick der Ältere derjenige sein, welcher bisher als Frick der Jüngere immer bezeichnet worden war. Denn der bisherige Frick der Ältere war ja 1359, fast 40 Jahre vorher, schon als Älterer bezeichnet und gestorben oder verzogen. Den 1397 a ^ s der Ältere bezeichneten Frick wollen wir zur Yermeidung von Verwechselungen als Frick IV. bezeichnen. Frick der Junge (V.) von 1397 ist also mit dem früheren Frick dem Jüngeren (IV.) nicht zu verwechseln, und beide nicht mit dem Fritel jun. der Zeittafel von Kapitel III a. E. Wir können demnach — und meist geschah es bereits — die fünf verschiedenen Fricks, Friedrichs oder Fritels mit den Nummern 1 — S bezeichnen, nämlich: 3§ Friedrich Fritel I., genannt Frito, um 1252 und 1258, Fritel II. (junior) um 1258, 1269 und 1291 und vielleicht noch 1301, Fritel III. um 1301 (f), 1324—59, Frick IV. von 1367—98. Frick V. von 1397—1410. Letzterer ist nach Dr. Sautter Vater des 1440 als sein »Sohn« erwähnten »Malers Hans Holbein«, des »Großvaters des berühmten Malers Hans Holbein« das hieße des Jüngeren (richtiger nach S. 41 und S. 42 des Älteren). Dieser Großvater Hans wird auch unter 1416 (S. 39) erwähnt. 1400 verkaufte Holbein mehrere seiner Bauerngüter an das Spital von Ravensburg. Da ein solches, nämlich der Bauernhof zu Stellenried (Schübelhof), erst 1350 erworben worden war und dabei der Käufer Frick Holbein (IV.) mit dem Lobestitel »der frumme Mann« gezeichnet ist, so kann man auf den Gedanken kommen, daß von vornherein dieses Gut zu Spitalzwecken erworben war und schließlich 1400 auch möglichst billig zu freiem Eigentume dem Spitale überlassen wurde. Die Namen seiner anderen Güter habe ich nirgends außer den zwei sub 1416, S. 39 erwähnten gefunden. Vielleicht lagen sie rings um die Papiermühle herum, um nicht Unberufene hineinblicken zu lassen. Damit würde recht gut stimmen, daß Holbeins Wohnung am Flattbach doppelt angegeben wird (s. oben sub 1390). Mit jenem billigen Verkaufe an das Spital ließ sich die »frumme« Familie es nicht genügen. 1403 nämlich machte Anna Holbein, die Witwe eines gewissen Hans Schmid, eine weitere Stiftung laut Urkunde; gleichzeitig Margarete Holbein, die Frau des Frick Lutprecht, eine andere Spende, und Ursula Holbein, die Frau eines gewissen Bizig- hofer (vgl. oben 1350) zusammen mit ihrem Sohne eine dritte Spende; endlich Hans Holbein und seine Frau Verenna »samt Söhnen« eine vierte Spende. 1404 wurde dann allen Schenkungen die Krone aufgesetzt durch Stiftung des noch heute in Ravensburg stehenden sogenannten Seelhauses durch Friedrich = Frick V. Holbein (gestorben 39 am 27. Juni 1410 laut »Geschichtsfreund der 5 Orte« Band 48 S. 89). Deshalb am Seelhause das S. 23 geschilderte Wappen. Aloys Schulte a. a. O. S. 629 erwähnt die Urkunde, wonach dieser Frick seinem guten Freunde »Rudolph Möttelin dem Alten und anderen seiner Gesellen all sein Gut in die Gesellschaft (»Humpiss«) empfahl, es mit ihren anderen Gütern anzulegen und damit zu werben«. Diese Gesellschaft war eine Handelsgesellschaft, welche sogar zu Barcelona in Spanien 1426 in den Zollregistern erscheint und in welcher auch noch andere ihr Kapital angelegt hatten, so daß die Gesellschaft mit 300000 Gulden arbeitete. Alle drei Jahre fand eine Abrechnung statt; 1450 ergab solche einen Gewinn von IOOOOO Gulden (S. 626, 632, 635 das.), also auf drei Jahre 33’/ g Prozent oder jährlich 11 Prozent. Jene 1403 erwähnten, weniger bekannten Familienglieder finden sich noch unter folgenden Jahreszahlen erwähnt: 1413 Anna Holbein in einem Lehnbriefe, welcher einen Einfang in Olschwang betrifft. 1413 wiederum Anna Holbein in einem Revers von Hans Fuchs und Konrad Schlegel wegen eines Ackers und des Einfangs ob den Papierhäusern. Pergamenturkunde Nr. 364. 1416 verkauft Hans Holbein (IV.), Bürger zu Ravensburg (S. 38), mit Gunst und gutem Willen des Ritters Marquard von Schellenberg das Gut zu Hennigkofen, »das man Heinzeimannsgut nennt«, und den Wald, den man »das Buch« zu Hennigkofen nennt. Ferner die Acker, die dabei gelegen sind und »der Heidinnen Gut als rechteigen um 31 Pfund Pfennig an das Heilige-Geistspital zu Lindau«. Der Name »das Buch« konnte darauf schließen lassen, daß die Grundstücke in der Nähe des Holbeinschen Wildhammers lagen, weil dieser noch heute von 300—400 jährigem Buchenwalde bedeckt ist. Daß gerade an ein Lindauer Spital verkauft wird, kann Zufall sein, aber ebensogut auch darauf hindeuten, daß die Beziehung zu Lindau, welche wir im Kapitel III, S. 26 und 6 entdeckt hatten, in der Familie noch nicht ganz vergessen war. 1417 erhält ein Holbein von Ravensburg, dessen Vorname leider 40 nicht deutlich zu erkennen ist, vom Zahlmeister des Ulmer Münsters namens Konrad zu Ulm — NB! schon Richtung nach Schwäbisch-Gmünd — ein Leibgeding ausgezahlt. Vermutlich war es wieder Hans, denn nach dem Tode Fricks im Jahre 1410 findet man in Ravensburg sonst keinen anderen Hol- beiner, als die vier unter dem Jahre 1403 vorgenannten Stifter Hans, Anna, Margareta und Ursula. Diese vier sind deshalb und weil sie zu gleicher Zeit untereinander und fast zu gleicher Zeit wie Frick selbst jene größeren Stiftungen Vornahmen, offenbar Mitglieder ein und derselben Familie, nämlich die vier Kinder Fricks V. Seit diesem Jahre 1417 verschwindet der Name Holbein aus Ravensburg. Soweit die drei Geschwister des Hans, Anna, Margareta und Ursula, in Frage kommen, kann jenes Verschwinden des Namens nicht auffallen, weil sie alle drei sich verheiratet hatten. Aber bei Hans muß es auffallen und kann sich nicht durch einen Tod desselben erklären, weil er mehrere Söhne hatte, laut der Stiftungsurkunde von 1403. Deshalb muß angenommen werden, daß er mit seinen Söhnen Ravensburg ebenso verlassen hat, und zwar 1440 laut Kapitel V, Satz 1, wie es seines Großvaters Bruder Hans III. bereits 1366 unter Verkauf seiner Besitzungen getan hatte. Wahrscheinlich hatte er das Glück nicht oder es verschmäht, gleich seinem Vater, als Führer einer Opposition sich gegen die der Familie feindlichen Parteien zu halten. Oder es lockte ihn, in die damals noch größere und aufblühendere Handelsstadt Augsburg sich zu wenden, wo er Aussicht hatte, mit dem Reste seines nicht unbedeutenden Vermögens sich erfolgreich an den Plandelsunternehmungen zu beteiligen. Auf jeden Fall erklären es mehrere Schriftsteller für sehr beachtenswert, daß wir in Augsburg dieselben vier Namen, Hans und weiblicherseits Anna, Margareta und Ursula, letztere sogar in derselben Reihenfolge als Kinder des in den Jahren 1448, 1454 und vielleicht noch 1487 in Augsburg genannten Lederers Michael Holbein wieder finden. Um dieses Jahr 1440 finden wir zwar auch in Kaufbeuren einen Marquart Holbein, aber er war Geistlicher, also unverheiratet. 1444 schreibt und unterschreibt er eine Handschrift des Klosters Indersdorf mit »marquardu s holbain de 4i kaufbairon anno 1444«. Später kommt er als »bestätter Caplan auf der Sentlinger Stift ewigen meß und Altar in unser frawen Pfarrkirchen zu München« vor, nämlich in Urkunden vom 27. April und 27. November 1464; 31. August 1467; 19. Oktober 1470 und 24. April 1471. Er starb 31. August 1474 und würde diesen Jahreszahlen nach ganz gut zu den Söhnen des 1440 von Ravensburg nach Augsburg ziehenden Hans gehören können und von Hans nach seinem Freunde und Gönner Marquard von Schellenberg (s. 1416 S. 39) getauft sein können. Vergl. Allgemeine Zeitung (Augsburger) vom 2. Mai 1872, S. 1867. Kapitel V. Von Ravensburg nach Augsburg. 15. Jahrhundert. 1440 siedelt, nach Dr. Sautter bei Hafner, Hans Holbein, ein Sohn Frick Holbeins, des Stifters vom Seelhaus (14041, von Ravensburg nach Augsburg über. Diese Angabe Dr. Sautters war den früheren Schriftstellern vor 1887 noch unbekannt. Sie bestätigt also unsere am Schluß des vorigen Kapitels gezogenen Schlüsse. Dr. Sautter nennt diesen Hans ausdrücklich als Großvater des Malers Hans Holbein, unter welchem man gewöhnlich den jüngeren Maler versteht. Doch halte ich jenen für seinen Urgroßvater. Denn einmal wird der Großvater von Hans dem jüngeren Maler von Wolt- mann in seinem zweibändigen Werke: »Hans Holbein und seine Zeit« (Leipzig 1874, bei E. A. Seemann) mit dem Vornamen Michael bedacht und mit dem Stande eines Lederers, während Dr. Sautter seinen Großvater ebenfalls Maler sein läßt, und sodann hat der Großvater des Malers, wie wir schon bemerkten und in Woltmann näher nachlesen, bis zum Jahre 1487 gelebt, so daß er unmöglich der 1403 schon verheiratete und mit mehreren Söhnen gesegnete Hans, Sohn Fricks V., sein kann. Daraus folgt, daß der 1440 von Ravensburg nach Augsburg übersiedelnde Hans Holbein, welcher von Dr. Sautter und von A. Eigner, Konservator der Augsburger Galerie, bei Woltmann II, S. 3 als Maler bezeichnet ist, zwar Sohn Fricks V., aber nicht Groß- 42 vater Hans Holbeins des Jüngeren, sondern Großvater Hans Holbeins des Älteren war. So klärt sich der Unterschied zwischen diesen beiden Forschern und Woltmann auf. Woltmann kann zu seiner Ansicht auch nur dadurch gelangen, daß er eine Inschrift von 1459: »Hans Holbein civis Augustanus« als gefälscht erklärt. Das ist unnötig, wenn man jener anderen Ansicht folgt, welche auch nach unseren Erörterungen den größeren Anspruch auf Wahrheit hat. Woltmann stützt seine Vermutung einer Fälschung auf die von ihm sonst nachgewiesenen Fälschungen. Aber unter letzteren befindet sich gerade jenes Bild von 1459 nicht! Vgl. Bd. I, S. 43, Nr. 1 und Bd. II, S. 27—29. Viel falscher erscheint mir der in Naglers Künstlerlexikon (München 1838) aufgeführte Valerius Holbein, Maler 1562. Seine Existenz wird bloß aus einem Monogramm V. H. auf einem Bilde des H. Kaths zu Köln geschlossen und das genügt nicht. Das Zwischenglied zwischen jenen beiden Hansen, das heißt der Sohn des übersiedelnden Hans IV. und der Vater von Hans Holbein dem älteren Maler, ist Michel Holbein, bei welchem die ausführlichen Familiennachrichten Woltmanns einsetzen. Dieser hatte einen Bruder Konrad Holbein und eine Schwester Anna Holbein. Beide Vornamen haben wir schon in der Familie gefunden. Konrad oder Kunorad als Stifter der Familie und Anna, die Tante der eben erwähnten Anna, nämlich die Schwester ihres Vaters Hans IV. unter den vier Stiftern von 1403. Der Bruder Konrad starb zu Täckingen um i486 als Konventsbruder, also ohne Familie. Er ist neben dem S. 40 vorerwähnten Marquard (1440—1474) und dem Abt Burkhard (1348—1359) der dritte Geistliche in der Familie. Anna scheidet als Frau für die Fortsetzung des Namens aus. Es bleibt Michel Holbein, welcher bei Woltmann Bd. II, S. 25 auch Michel von Schönenfeld genannt wird, als einziger (Woltmann I, S. 43 und Allgem. Ztg. von 1872, S. 17S 0 ) übrig, und da nun auch vorher nur ein einziger von Ravensburg nach Augsburg übergesiedelt ist, wie wir unten bestätigt finden werden, so bleibt nichts anderes zu folgern, als daß letzterer der Vater von Michel Holbein ist. Den Zusatz »von Schönenfeld« fasse ich nicht dahin auf, daß 43 er von dem Augsburg benachbarten Kloster Schönenfeld zuzog, obwohl auch dieses mit Sautters Angabe sich in Einklang bringen ließe, sondern dahin, daß er in dem, in Augsburg selbst gelegenen, der Äbtissin von Schönenfeld seit 1439 gehörigen Klosterhofe zunächst Wohnung fand — Gasthöfe gab es damals nicht —, bis es ihm gelang, sich ein eigenes Heim oder Haus zu erwerben. Die meisten Angaben hierüber enthält die Allgem. Ztg. am angeführten Orte. Michel ist laut S. 287 des Augsburger Bürgerbuches Martini 1448 Bürger geworden, gegen fünf Gulden Bürgergeld. Auch das spricht dafür, daß er, bezw. sein Vater, erst einige Jahre vorher zugezogen war, gleich wie der jüngere Maler 1515 nach Basel kam, aber erst Ende 1519 dortiger Bürger wurde. Es gilt hier, was Hegner S. 49 sagt: »daß Holbeins Vater nicht Bürger war, sonst wäre es der Sohn erbweise auch gewesen und hätte keines Einkaufes bedurft.« Wenigstens gilt, daß Michels Vater nicht schon 1448 Bürger war, sondern es gleichzeitig wurde oder dem Sohne nachzog. 1459 entdeckten wir ihn oben als civis Augustanus, als Bürger Augsburgs. Michels Frau war Anna »vom Diepolt«. Seine Kinder: 1. Barbara von Oberhausen. 2. Hans Holbein der ältere Maler, geboren um 1450 nach Hegner S. 39; ca. 1468 nach Artur Seemann in »Zeitschrift für bildende Kunst«, S. 203, Leipzig 1903, wo auch die anderen abweichenden Meinungen besprochen werden. 3. Anna, auch Endlin= Annelein genannt, verh. Elchingerin. 4. Siegmund Holbein, geb. 1477 nach W. Schmidt in Jahns Jahrbuch V, 58 Anm. 5. Margarete, genannt Gret Herwardein. 6. Ursel Nepperschmidtin. Von diesen sechs Kindern haben also nicht weniger als vier die gleichen vier Vornamen, wie die letzten vier Holbeiner von Ravensburg und sogar in derselben Reihenfolge ihrer Geburt. Das kann nicht bloß Zufall sein, sondern sich nur daraus erklären, daß ihr Vater Michel Holbein in der Reihenfolge, wie seine Kinder geboren wurden, ihnen die Namen von seinem Vater und dessen drei Schwestern beilegte. Das entsprach früherer Sitte 44 laut S. 21 der »Familiengeschichte« von W. L. Freiherrn von Lütgendorff-Leinburg, Frankfurt am Main 1890, bei Rommel. Für seinen zweiten Sohn Siegmund blieb kein zweiter Bruder seines Vaters übrig, was ebenfalls dafür spricht, daß sein Vater Hans IV., als er von Ravensburg übersiedelte, keinen Bruder mehr hatte, sondern allein übersiedelte. Nicht aufzuklären ist nur, warum sein erstes und ältestes Kind den Namen Barbara erhielt. Vielleicht war man bei seiner Geburt noch nicht auf den Gedanken verfallen, die Kinder nach den Onkels und Tanten zu taufen. Uber diese Tocher Barbara und die anderen drei Töchter habe ich nähere Nachforschungen nicht angestellt. Aber über wohl Michels Frau oder Schwester Anna, die nach Wolt- mann um i486 in Augsburg erwähnt wird, fand ich zufällig noch eine Notiz von 1497, wonach sie (?) dortselbst als Witwe aufgeführt ist. Im alphabetischen »Register über sämtliche Personen, welche in dem Steuerbuche des gemeinen Pfennigs von 1497 Vorkommen, und Verzeichnis der Berufe in dem Steuerbuche des gemeinen Pfennigs von 1497, soweit dieselben genannt sind«, führt Blatt 87 auf: Band Pag. Sohn Vater Bruder Tochtermann Tochter Kinder IV 72 Holbain Plans nichts 0 73 Plolbainin 1 I 1 JJ Via 25 ,, Anna Wittib Holbain (mit ai) ist die Augsburger Schreibweise *). Erst der jüngere Maler Hans kehrte zur alten Ravensburger mit ei zurück. Er hatte ja Augsburg den Rücken gekehrt. Vgl. Artur Seemann 1 . c. S. 199, wo auch noch andere Schreibweisen, wie Holpain, Holbon, Holben, nachgewiesen sind. Dazu treten Halbein (Wien, nach 1600), Hohlbein, Hollbein und Holepein (Flurstedt), Holpein (Ohrdruf), sogar Holbynn (Ohrdruf). Von den beiden Söhnen ist Siegismund am 18. November 1540 zu Bern gestorben. Dabei ging seine Erbschaft auf seinen Neffen *) Ausnahme mit ei im Pflegschaftsprotokoll v. 29. 3. 1636. 45 Hans Holbein den jüngeren Maler über. Deshalb ist Siegismund offenbar kinderlos gestorben. Als Stammvater der ferneren Augsburger Linie bleibt danach nur der Maler Hans Holbein der Altere übrig. Geboren um 1450—1460, gestorben 1524. Seine Frau war eine Tochter des Malers Thoman Burgmair, nach Hegner S. 23 und Paul von Stetten, Geschichte Augsburgs. Dieser ältere Hans erscheint als eine Art »Prozeßhansl«. Viermal ließ er sich in der kurzen Zeit vom 10. Mai 1515 bis 12 . Januar 1517 verklagen, einmal wegen bloß 3 2 Kreuzern, das letztemal von seinem eigenen Bruder Siegismund. Woltmann bringt S. 97 das Urteil und hält dessen dritte Entscheidung für noch aufklärungsbedürftig, schwer verständlich. Sie lautet: »das er muge mit dem burggraven erkunden, auch nach diser stat recht.« Ich halte das, modern gesprochen, für einen gewöhnlichen Beweisbeschluß, die zwei anderen Entscheidungen des Urteils für Teilurteile. Von den zwei Söhnen des älteren Malers ist der jüngere, der berühmte Maler Hans Holbein, 1497 geboren. Des älteren Sohnes Ambrosius’ Geburtsjahr liegt also um 1490. Am 24. Februar 1517 wird er in Basel als Mitglied der Malerzunft »zum Himmel« erwähnt von Prof. Dr. J. W. Otto Richter in dessen Buche »Hans Holbein der Jüngere«, Berlin, bei Alfred Schall, um 1901 gedruckt, S. 80. Um 1519 verschwindet Ambrosius, aber bereits einige Jahre vorher, um 1510, beginnt mit »Heintz Holbynn« zu Ohrdruf die Thüringer Linie. Letztere und ihr Stammvater Heintz Holbynn gehören also nicht in die Nachkommenschaft von Plans Holbein dem Älteren, so wenig wie in die des Grünstedter Henne Holbein von 1492 (S. 35). In die von Hans’es Geschwistern kann er nach dem Vorerörterten auch nicht gehören. Wohl aber wird er und seine Thüringer Linie auf einen Bruder von des älteren Malers Vater Michel Holbein oder mit anderen Worten auf einen der Söhne des von Ravensburg nach Augsburg übergesiedelten Hans Holbein IV. zurückzuführen sein. Zwar hat Woltmann nur einen Bruder dieses Michel Holbein feststellen können in der Person des oben erwähnten Konventsbruders Konrad Holbein. Aber das schließt bei der großen Schwierigkeit, überhaupt dergleichen Feststellungen aus jener Zeit zu treffen, natürlich nicht aus, daß jener Hans außer 46 Michel und Konrad noch einen anderen Sohn gehabt hat. Letzteres wird sogar höchst wahrscheinlich. Erstens sqricht die Ravensburger Schenkungsurkunde von 1403 von Hans Holbein und seinen Söhnen. Wenn es nur zwei gewesen wären, hätte es sehr nahe gelegen, statt dessen zu sagen: »Von seinen beiden Söhnen«. Zweitens heißt es in dem Diplome aus Wien vom 24. Hornung 1787, in welchem der Kaiser Franz Josef II. der adeligen österreichischen Linie noch des heiligen römischen Reichs Ritterstand verleiht, daß »des Malers Hans Holbeins Söhne sich der Malerei und der anderen freien Künsten widmeten und dann einige sich in Schwäbisch-Gmünd und anderen Reichsstädten niederließen.« Auf die Söhne des bekannten Malers Hans Holbein kann sich dieses nicht beziehen, trotzdem das in jenem kaiserlichen Diplome ausdrücklich von den Söhnen des Malers Hans Holbein behauptet wird. Denn der Maler Hans Holbein der Jüngere hatte nur zwei Söhne. Der jüngere, Jakob, starb 1552 in London als Goldschmied, erst einige zwanzig Jahre alt, und der ältere, Philipp, geboren nach 1523, blieb in Augsburg ansässig. Höchstens Reisen nach Paris (154$) und Lissabon (1552) unternahm er, wie sein Vater schon 1538 (s. S. 51), wobei letzterer bei einer solchen Gelegenheit den damals fünfzehnjährigen Philipp nach Paris in die Lehre gebracht haben soll. Am 19. November 1545 schreibt der Baseler Rat an den Baseler Goldschmied Jakob David zu Paris wegen Freigabe von Holbeins Philipp, weil dessen Lehrzeit abgelaufen sei. Auf unseren Hans Holbein, den Übersiedler, aber kann das Diplom von 1787 sich recht wohl beziehen, denn abgesehen davon, daß auch dieser Hans Holbein als Maler genannt wird — vergleiche die anfangs dieses Kapitels erwähnten Behauptungen des Dr. Sautter und A. Eigner —, würde auch die Zeit recht gut mit folgender Erwägung zusammenstimmen. Der schon erwähnte Hans Holbein von 1510 wird im Ohrdrufer Stadtbuche Holbynn geschrieben und erst seine Söhne — auch nicht gleich, sondern später — mit dem »ei«-Laute = Holbein. Daraus ist zu schließen, daß dieser Hans Holbein erst aus Schwaben nach Ohrdruf zugezogen war. Im schwäbischen Volksstamme und seinem Dialekte spricht man bekanntlich das »ei« wie ein »i«, z. B. Schwizer-Dütsch statt Schweizer 47 Deutsch. Hätte Heintz schon länger in Ohrdruf gelebt, so würde er ebensogut wie seine Kinder Holbein anstatt Holbynn geschrieben worden sein. Er ist also offenbar nicht in Ohrdruf geboren, sondern dorthin zugezogen, und zwar aus Schwaben, von wo er den Klang »y« anstatt »ei« und die Aussprache seines Namens Holbynn, sowie die Tradition, von einem Maler Hans Holbein abzustammen (Kap. VII a. E.), mitgebracht hat. Von Heintzes vier Kindern werden wir sehen, daß alle zwischen den Jahren 1560—15 75 starben und eins um 1549 sich verheiratete. Deshalb werden die Geburtsjahre seiner vier Kinder bald nach 1500 liegen und das Geburtsjahr von Heintz Holbynn selbst um 1470. Wenn wir annehmen, daß sein Vater wieder ein Menschenalter, zirka dreißig Jahre früher, also um 1440 in Schwäbisch-Gmünd geboren ist, so konnte dort dessen Vater recht wohl einer der 1403 erwähnten Söhne von Hans Holbein IV. (dem Übersiedler) gewesen sein, indem dieser Sohn beim Wegzuge aus Ravensburg 1440 nicht mit nach Augsburg, sondern nach Schwäbisch-Gmünd verzog. Eine solche Annahme würde sich mit sämtlichen sonstigen Nachrichten auffallend gut vertragen, nicht nur mit den von uns schon besprochenen, sondern auch mit folgenden Betrachtungen: 1. Unter den im Diplom von 1787 erwähnten freien Künsten ist die Goldschmiedekunst mit zu verstehen. Ihr huldigten des Malers Söhne Jakob und Philipp, sein Enkel brachte es bis zum Hofjuwelier. Und wenn wir S. 46 sahen, daß das Diplom von 1787 den berühmten Maler Hans Holbein mit dem auch als Maler genannten Hans Holbein von 1440 verwechselt, was nach 347 Jahren nicht wunderbar erscheint, so würden wir dazu gelangen, daß ein Sohn des Übersiedlers Hans sich der Goldschmiedekunst in Schwäbisch- Gmünd widmete. 2. Noch heute ist Schwäbisch-Gmünd ein Hauptort der Industrie in Gold, Silber und ähnlichen Schmucksachen, und noch heute lebt in Schwäbisch-Gmünd als Fabrikant solcher Sachen Albert Holbein (geb. am 31. Juli 1869, verehel. 1903 mit Mathilde geb. Tormin). Als ich mit ihm auf dem Rathause zu Gmünd erschien, fragte man uns, ob wir nicht Brüder wären, wir sähen ja uns so ähnlich. 3. Die Familie in Schwäbisch-Gmünd läßt sich über zwei Jahrhunderte zurück verfolgen bis auf Balthasar Holbein, ver- 48 heiratet 1718, Vater des Lehrers Norbert oder Robert Holbein, welcher 1760 Magdalena Butting heiratete und in Grimms Geschichte von Gmünd S. 316 erwähnt wird. 4. Sollte es Zufall sein, daß dieser Ende des 17. Jahrhunderts geborene Balthasar den gleichen Vornamen hat, der im 16. Jahrhundert zu Ohrdruf mehrmals gewählt wurde? Bloßer Modename kann es wegen der örtlichen und zeitlichen Trennung weniger gut sein, als eine Erinnerung an einen gemeinsamen Stammvater, wie den auf Stammtafel I unter VIII eingetragenen Y in Gmünd. Unter den späteren Elolbeins in Gmünd fand sich kein Balthasar wieder. Der Brand des Rathauses usw. hinderte unter den früheren weiter zu forschen. Der Vorname jenes nach Schwäbisch-Gmünd verzogenen Bruders von Michel und Konrad Holbein, der zwei anderen Söhne von Hans Holbein dem Ubersiedler, läßt sich ebensowenig feststellen, wie alles andere. Nennen wir ihn X und seinen Sohn, der vermutlich in Schwäbisch-Gmünd blieb und um 1470 Vater des Heintz Holbein wurde, Y, dann haben wir ein Bild, wie es in den sonstigen Rahmen der Stammtafel I und auch in die geschichtlichen Notizen aus 1493 (S. 63 ) völlig hineinpaßt, aber freilich keine photographisch getreue Nachbildung der Wirklichkeit, sondern vorläufig nur ein kleines Phantasiestück, welches bloß das Notwendige und Wesentliche der siebzig Jahre von 1440—1510 festhält. Es kann nicht gut anders gewesen sein. Höchstens könnten die schwäbischen Vorfahren von Heintz Elolbein auf den 1366 von Ravensburg nach Basel verzogenen Hans Holbein zurückzuführen sein. Aber alle sonstigen Abkömmlinge desselben sind links des Rheins geblieben (Basel, Willisau, Grünstadt) und nirgends von den vielen Forschern ein Anhaltepunkt gefunden worden, daß davon wieder einer aufs rechte Rheinufer zurückgekehrt sei, noch dazu gleich bis Thüringen. Dagegen sind von dem in Ravensburg zurückgebliebenen Teil der Familie soviel Nachrichten vorhanden, daß sie zur Aufstellung des Stammbaumes genügen. Ungewiß, aber gleichgültig ist es, welchem Zweige man die Katharina Holbein zurechnet, am 10. Oktober 1477 erwähnt im Jahrzeitbuch der Pfarrkirche Willisau im Kanton Luzern, welches nach älteren Vorlagen angefertigt ist. Vergleiche Geschichtsfreund 49 der fünf Orte, Band 29, S. 230. Sie gehört vermutlich in die Baseler Linie (S. 35). Vom Jahre 1440 rechne ich demgemäß die Spaltung der rechtsrheinischen Familie in den südostdeutschen Zweig einerseits und den schwäbisch-thüringischen Zweig andererseits. Der südostdeutsche wendet sich Augsburg zu und verzieht von dort um 1601 nach Wien. Der schwäbisch-thüringische wendet sich 1440 nach Schwäbisch-Gmünd. Dort existiert er jetzt noch in einer Familie, während eine andere, nämlich Heintz Holbynn, nach Ohrdruf aus- wanderte und dort Stammvater der — bis nach Berlin und Chemnitz weitverzweigten — thüringischen Linie geworden ist. Der südostdeutsche Ast des Stammbaumes ist der bedeutendere. Die Abfassung seiner Geschichte überlasse ich Herrn Wilhelm Reichsfreiherrn Foulion de Norbeeck (Stammtafel V, sub XVIII, 2), aus dessen kundiger Feder im »Almanach der österreichischen Ritter und Adelsgeschlechter« ein kurzer Artikel über die österreichische Familie v. Holbein erscheinen soll. Vor kurzem ist der Stammbaum dieses südostdeutschen Astes auch in Band 10 des Genealogischen Handbuchs bürgerlicher Familien bei Brüer in Berlin, Hafenplatz 4, erschienen. Letzterer hat dazu die verschiedenen schon gedruckt vorliegenden Quellen benutzt und mit meinen ihm vorher gesandten Unterlagen verglichen. Beides ergänzt sich gegenseitig. Ich beschränke mich deshalb auf eine tabellarische Übersicht in Stammtafel V über den südostdeutschen Ast, wie ich sie mit gütiger Unterstützung des genannten Herrn Barons Foullon zu Wien aufgestellt habe, sowie darauf, in Kapitel VI zur Ergänzung dienende Notizen zu bringen, welche ich aus dem Augsburger Archiv mit freundlicher Hilfe des Herrn Archivars Dr. Adolf Buff vor zehn Jahren ausgegraben habe. Im übernächsten Kapitel VII werden wir uns dann dem anderen schwäbisch-thüringischen Ast wieder zuwenden. Über einen angeblich von Wien abstammenden und in Paris 1902 lebenden Maler Holbein mit drei verheirateten Söhnen habe ich nichts Sicheres erfahren können. Das Pariser Adreßbuch von 1904 kennt keinen davon. Holbein, Die Holbeiner. 4 50 Kapitel VI. Zu Augsburg. Dieses Kapitel enthält nur Zusätze zu demjenigen, was über die Augsburger Zeit, also insbesondere über die beiden Maler Holbein in anderen Büchern bereits zusammengeschrieben worden ist. Diese Bücher habe ich im wesentlichen schon genannt. Aber es gibt noch andere Einzelschriften. Diese und die Reproduktionen Holbeinischer Werke sind so zahlreich, daß schon 1827 Hegner S. 70 fünf Biographen aufzählt (Mander, Patin, Sandrart, Iselin und S. 101, Note 2, Melchers Handschrift) und daß sie, abgesehen hiervon, ohne diese, im Börsenblatte für den deutschen Buchhandel, 64. Jahrgang von 1897, Nr. 219 vom 21. September 1897, im nichtamtlichen Teile die acht Spalten von S. 6690—6693 füllen. Einige davon sind inzwischen in neuer Auflage erschienen, z. B. in der Liebhaberbibliothek alter Illustrationen Hans Holbeins Totentanz bei Georg Hirth, München 1903 (5 Mark). Seitdem sind noch mehrere Werke hinzugekommen, z. B. a) das schon erwähnte von Prof. Richter (Otto von Golmen) in Form einer altdeutschen Künstlergeschichte (1900), ferner b) die Holbeinmappe mit Begleittexten, herausgegeben vom Kunstwart, München: Georg D. W. Callwey. Sie enthält ein Dutzend der besten Gemälde Holbeins in so vorzüglicher Ausführung, daß man sich über den billigen Preis von 2 Mark für die ganze Mappe nur wundem muß. c) Hans Holbeins Passion in Stuttgart bei Konrad Witwer, 1900, 6 Mark. d) Beils Miniature Series of Painters »Hans Holbein« by Arthur B. Chamberlain, Deputy Keeper of the Birmingham Art Gallery. London, George Bell & Sons, 1902. e) »Der Brunnen des Lebens, von Hans Holbein« von Artur Seemann in »Zeitschrift für bildende Kunst«, Leipzig 1903. Ungedruckt meines Wissens ist über Hans Holbein den Maler noch ein Brief aus London vom 6. Juni 1538 im Sachsen-Ernesti- nischen Gesamtarchive zu Weimar aus Reg. H., pagina 170, Nr. 80, vol. 1. Darin heißt es: 5i »Ihr begehrt, Euch neue Zeitung zu schreiben. Das kann ich Euch nit abslagen. So wißt, Hans Holbein, des Königs Maler von Basel ist auch in Frankreich gewest, widerkommen und hat die jüngste Tochter von Madama dem Vendome abcontrafeit und dem König bracht. So dunkt mich, das derselbe Heirat nit werdt für sich gehenn.« Der ungenannte Briefschreiber scheint zu protestantischen Führern Englands gehört zu haben. Wenigstens schreibt er noch von solchen und von den Gesandten, die der Schmalkaldische Bund nach London geschickt hatte. Das Aktenstück betrifft »Handlung der Einungsverwandten Stände auf dem Tage zu Eisenach 24. Juli Ao 1533.« In der Ravensburger Zeit hatte es noch gar keine amtlichen Bücher gegeben. Nur durch Sammlung einzelner Urkunden ließ sich das Dunkel des 13. und 14. Jahrhunderts etwas lichten. In Augsburg beginnen Bücher und Register z. B.: 1. Das schon früher S. 44 erwähnte des gemeinen Pfennigs seit 1497. 2. Ein die Jahre 1500—1600 umfassendes Register über die Nachträge der von 1346—1717 reichenden Steuerbücher mit Register der kunstgewerblichen Berufe. Eine Zusammenstellung dieser mit Übersichtstafel gab E. His in Jahrbüchern für Kunstwissenschaft IV (1871), S. 215 ff. Das übrige hier erwähnte Urkundenmaterial (Ziff. 1, 3—10) habe ich weder bei Woltmann, noch sonst bearbeitet oder erwähnt gefunden. Das Augsburger Urkundenbuch Christian Meyers (Augsburg 1878, bei Lampart & Cie.) reicht nur bis 1399 und enthält in seinem Namensregister keinen Holbein. In jenem Steuernachtragsregister jedoch fand ich: Holbain, Hans, Maler, 1517, » Marg., 15iS u. 1519, „ Simon 1542. Letzterer ist Woltmann trotz dessen so gründlichen Forschungen unbekannt. Deshalb könnte man meinen, er sei identisch mit dem bei Woltmann als Bruder des Hans Holbein des Älteren genannten Sigismund oder Siegmund. Aber Sigismund soll doch schon zwei Jahre vorher, am 18. November 1540, in Bern verstorben sein. Dieser Widerspruch bleibt also noch aufzuklären. 4 * 52 Da wir gerade die Jahre der Reformation streifen, so sei kurz erwähnt, daß der Maler ein entschiedener Kämpfer für dieselbe war. Woltmann weist das an vielen Stellen nach, z. B. Bd. I, S. 395, Abs. 2. Eher ging er mit seinem Freunde Erasmus von Rotterdam noch weiter, im Sinne des Humanismus (Hegner, S. 266, und Leithäuser: Hans Holbein der Jüngere, Hamburg 1886, S. 12, 4, 3i). :,: ) Politisch aber war er den Bilderstürmern natürlich abhold und blieb im Dienste des Königs von England, trotz dringender Zurückberufungen des Rates von Basel. »Du kannst Dir kaum vorstellen, wie glücklich er die Zustände in jenem Reiche pries«, so schrieb von ihm R. Gwalther in Basel an A. Bullinger in Zürich. 3. Die Hochzeitsprotokolle, welche ich von 1618 an bis 1660 durchgesehen habe, ohne darin auf den Namen Holbein zu stoßen. Dagegen verzeichnet das Hochzeitsamtsprotokoll vom 13. Mai 1590 folgendes: »Phillip Holbain v. Lisabonia, Diamantschneider, und Euphro- sine Schweiglerin, beide ledig, Bürger, seine Bürgen p. 20 fl. seindt Antonie Renial und Friedrich Laubick, Goldschmidt; uf ihr seitten ir Vatter Eliaß Schweigier, goldschm.« 4. Pflegeschaftsbücher, worin die Protokolle vom 19. Juni 1629, Blatt 13 b, 28. und 29. März 1636, Blatt 331a und 360 a, und vom 3. Mai 1636, Blatt 366 a, interessieren. Nach dem von 1.629 wurden der »Frauen Barbara geb. Weik- männin, des abwesenden Philipp Holbein Ehewirtin, zu Rat und bey- standt« Jakob Mesch und David Schwartz, Notar, verpflichtet. Also gleich zwei auf einmal. Vormund und Gegenvormund. Ebenso werden im übernächsten Protokoll (29. März 1636) zwei Pfleger seiner hinterlassenen Tochter Euphrosyna genannt: Niklas Scheffer, anstatt des verstorbenen Daniel Schwartz, und der Maler Leonhart Schemel. Dabei wird der Niklas Scheffer als »alter Pfleger« bezeichnet, obwohl er nach dem vierten und letzten Protokoll erst fünf Wochen später vorgeschlagen und verpflichtet wurde: »gelobte«. Die Bezeichnung der Tochter als hinterlassen und der Barbara als »Wittib« lehrt, daß inzwischen dieser Philipp verstorben. Mit der Euphrosyna starb seine Linie aus. Sie war das einzige Kind, wie sich aus dem Pflegbuchprotokolle ergibt: Gedruckt bei Th. G. Meißner als Schulprogramm' des Johanneum. — 53 — »de ao 1636. 28. März, pag. 331a: Obwohlen Fr. Barbara geb. Weyckhmännin Philipp Holbain’s gewesten Joyliers und Bürgers zue Augsburg sei. eheliche Hausfrau auf ihr vorhabende anderweitige Verheyratung mit ihrer Tochter — Euphrosyna genannt — verordneten Pflegern . . . um das väterliche Ausgemacht und Erbguet nach dieser Stad Gewohnheit und Rechten, wie billig (sich) hat vergleichen sollen; weil aber sie allerseyts wissentlich befunden haben, daß vom bedeüttem vatter seel. kein andere Verlassenschaft vnnd vermögen vorhanden, dann was die Kayserliche Schuldt p. 14000 fl. Capital vnnd die IOOOO fl. bey dem Tyrolischen Zoll zue Luis ligendt sampt dauon vnbezahlt aufstehenden Zünsungen sein thuett, welchen Kays. Original Hauptbrieff Ires May. Hofkoch wegen seiner darob habenden schuldt Pfandtweiß innhatt; Auff die abbedeütte Tyro- lische Schuldt auch sie die Frau Wittib vmb ihre heyratliche Zunbringen vnnd praetentiones durch eines Ehrlobl. Magistrats allhie ergangene Decreta specialiter verwisen worden, also unß: vnnd zweiflich ist, ob deren vnnd anderer mehr Holbainische Creditoren halber (wann man schon gar allerdings solche Capi- talia vnnd Zünssungen über kurz oder lang einbringen sollt) etwas im Rest zuem besten verbleyben wirdt. Dammehero nit möglich gewesen dem kindt etwaß gewises zu bestimmen, vnnd also die Plerren Oberpflegern erkennt vnnd müssen geschehen lassen, daß mehrernante Frau Wittib abbeschriben ihr kindt im Gottes Nahmen bey sich behalten, es wie biß dato erziehen vnnd mit gebürender Nottdurfft fürsehen vnnd derselben ihrer Tochter künfftiger Zeit daß Jenis waß nach Abzug der Mueter vnnd anderer vätterlicher Creditoren Schuldtforderungen an vorbedeütten beeden Posten vbriges, vnnd ihr Euphrosinae Holbainin zueständig seyn würde, treulich vnnd müeterlich zuegehen, vnnd alß waß vätterliche Erb vnwaigerlich folgen lassen soll vnnd wöll. Hatt darauf die Frau Muetter ehrnbesagten Herrn Oberpflegeren, an eines Leyblichen Aydts Statt bei Trauen vnnd glauben würcklich angelobt, Sich auch die Herren Oberpflegern mit aigenen Händen vnderschriben, vnnd Herr Reichs Stattvogtt den Pflegebrief gesigelt. Datum den 281511 Marty Anno 1636.« 54 5. Alphabetisches Register über die auf den neun Goldschmiedetafeln des Maximilianmuseums verzeichneten Meister von 1566 bis 1795. Bloß ein Register ist noch vorhanden; die Gesellen- und Meisterbücher der Goldschmiedezunft sind leider seit den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts spurlos verschwunden. In jenem fehlt das Wappen der Holbeiner, woraus man schließen kann, daß sie schon von 1566 mehr auswärts waren und nur alle ein oder paar Jahre ihre Häuser in Augsburg aufsuchten. So erklärt sich auch, daß die Steuern auf diese Häuser jahrelang rückständig blieben und dann manchmal erst durch dritte Hand bezahlt wurden, z. B. 1611 durch seinen Sohn für die fünf vorangegangenen Jahre 1606—1610 mit 5X60 Gulden, 10 Schilling, 1 Pfennig = 300 Gulden, 50 Schilling, 5 Pfennig. Diese mehrjährigen Trennungen legen den Gedanken nahe, daß auch diese Ehe »nicht glücklich« war, wie Hegner S. 110 von der des Malers sagt. 6. Grundbücher, z. B. über das Grundstück A 488. Dieses kaufte am 25. September 1606 Phillipp Holbein, Ehemann der Schwieglerin von seinem Schwiegervater, mit Gerechtigkeit des Wasserrechtes, einige Häuser vom jetzigen entfernt. Darauf wird Barbara Holbein, geb. Weickmännin, als Besitzerin aufgeführt, ohne Datum und ohne nähere Angabe. Von dieser hat es Strauß mit der Diamantfüllen (?) Gerechtigkeit und dem Rade gekauft. Es lag ebenfalls in der Gasse »Salta zum Schlächtenbad«. Seine Steuer betrug jährlich 10 fl., 10 g. 1 Hierfür bürgte 1628 Jakob Mest, wohl identisch mit dem oben sub 4 erwähnten Pfleger Jakob Mesch von 1629. Schon 1627 war »durch die Frauen bei Jakob Mesten« die Steuer bezahlt worden, wobei Philipp Holbeins A (des älteren?) Haus als vacua (leer) genannt wird. In demselben Jahre 1627 zahlt er auch in Wien zum letztenmale Steuern. *) Als schon vor diesem Hauskaufe den Malern gehörig, führt Woltmann vier Häuser an. Uber das Geburtshaus schrieb H. Grimm die Schrift »Holbeins Geburtshaus«, Berlin 1867, die mir leider nicht zugänglich war. Das Haus, welches der Maler bewohnte, gehörte 1894 einem Friedrich Holzgräber und führte die Nummer A 496—97 — 98 am vorderen *) Danach, verglichen mit Absatz 4, S. 57, starb er um 1628—29. 55 Lech. Des Malers Sohn, der Diamantschneider Philipp Holbein, legte »mehrere vom Wasser getriebene Werke zum Steinschneiden an« laut Hegner, S. 34. Solche Ausnutzung von Wasserkräften beruhte vielleicht auch mit auf alten Erinnerungen der Familie an die Ravensburger Zeit. Dieser schmale Lecharm fließt zwischen Haus und Straße. Vor dieser führte eine Brücke zum Torweg. Rechts von diesem zeigte das Haus ein Fenster, links drei; über dem rechten ein Firmenschild: »Sargmagazin«. Im Oberstock fünf, weil noch das über dem Tore hinzutrat. In der rechten Hälfte zwei große, links drei kleinere Fenster. Darüber stieg ein hohes Dach auf, aus zwei Böden bestehend, deren jeder vier Erker aufwies und von einem Schornsteine durchbrochen wurde. Eine dritte Esse saß auf der Ecke, wo der linke Giebel und der Dachfirst zusammenstoßen. Im Innern waren eben (1894), erst vor Wochen, die Dielen einer Stube des Oberstockes erneuert worden. Dabei fand man als Füllungsstoff gegen zweihundert alte Malerpinsel. Ich schlug dem Hauseigentümer Holzgräber eine chemische Untersuchung vor, um eine Streitfrage über die Bestandteile der alten Malerfarben zu lösen. Aber leider hatte er schon alle Pinsel an Engländer und Amerikaner verkauft, nicht einer war mehr übrig, und sein Versprechen, mir einen etwa noch zum Vorschein kommenden zu schicken, ist nicht erfüllt worden. Ich nehme daher an, daß sich keiner wieder gefunden hat. Eine Gedenktafel befand sich zwischen den Fenstern des Oberstockes. Sie lautete: »Hier wohnte der berühmte Maler Plans Holbein der Ältere geboren um 1470, gestorben um 1524. Und hier wurde auch sein berühmter Sohn geboren, welcher zuerst in seiner Vaterstadt, dann in Basel und London die herrlichsten Werke schuf, welche die deutsche Kunst hervorbrachte. Er starb zu London 1555 an der Pest.« (Diese Jahresangabe hat Woltmann auf 1543 richtiggestellt.) Ich gebe diese Beschreibung, weil das so alte Haus schließlich doch dem neuzeitlichen Baudrange leider zum Opfer fallen wird. Eine weitere Ehrung des Namens Holbein in Augsburg fand dadurch statt, daß sich die Oddfellowloge Nr. 6 von Bayern »Holbeinloge« nannte. ' 56 Daß es Holbeinstraßen und Holbeinplätze in verschiedenen Städten gibt, setze ich als bekannt voraus, z. B. in Berlin (die Potsdamer Bahn kreuzend), Basel und Dresden. Basel hat neben Platz und Straße noch einen Holbeinbrunnen. In Dresden, Holbeinstraße 119, gibt es auch eine Gastwirtschaft »Holbeinhof« und an der Dresdener Kunstgewerbeschule blüht ein Verein »Plans Holbein«, gegründet am 27. Februar 1876. In der Stickerei kennt man den Holbeinstich, worüber außer Brockhaus’ Konversationslexikon auch die »Abhandlung über Teppicherzeugung« von Ziegenhorn und Jucker in Erfurt, S. 22—23, handelt (Ohlenrothsche Buchdruckerei in Erfurt, um 1900). Weniger bekannt ist, daß auch ein Dampfer »Plolbein« den Ozean befährt, z. B. bei Lissabon am 3. Dezember 1898, und eine Villa Hans Holbein sich in den klaren Wellen des Wörthersees in Kärnten spiegelt. Im Großherzoglichen Schloß zu Weimar heißt ein zu den vom Großherzog selbst bewohnten Räumen gehöriges Zimmer »Holbeinzimmer«. Die in ihm befindlichen Holzschnitzereien, besonders Wandsäulen, sollen vom Maler Holbein herrühren und deshalb vom Großherzog Karl Friedrich (1828—1853) angekauft worden sein. Aber ich halte es für wahrscheinlicher, daß nur die Zeichnungen dazu von Holbein herrühren, dagegen die Schnitzereien selbst von seinem Freunde, dem bekannten Formschneider Hans Lützelburger, stammen, der ja andere Holbeinische Entwürfe auch schnitzte. Gelegentlich der letzten Holbeinausstellung (zu Basel 1897—1898) prägte man »Holbeinmedaillen« zu 10 Franken in Silber und 20 Franken in Gold. Ihre Aversseiten zeigten das Brustbild des Malers en face, die Rückseiten den Baselstab zwischen zwei Landsknechten, welche einem Scheibenrisse Holbeins nachgebildet waren. Dagegen ist Ferdinand Schlöths Entwurf zu einem Holbeindenkmal meines Wissens nicht zur Ausführung gelangt, trotzdem schon 1872 der Verwaltungsausschuß des historischen Vereins für Schwaben und Neuburg einstimmig die Errichtung eines Holbeindenkmals beschloß. Ein Holbeinstandbild von Rietschel steht in Dresden (neuer Zwingeranbau). Abgüsse des letzteren in Gips und Elfenbeinmasse verkauft die Firma Gebrüder Weschke in Dresden-A. für 15—48 Mark. 7. Steuerregister oder Steuerbücher im Augsburger Archiv, übersichtlich, jedes Jahrzehnt für sich in großen Fächern, jeder Jahrgang dauerhaft in Schweinsleder gebunden. Hervorzuheben wäre aus ihnen kurz folgendes: 1612—1613 zahlt Philipp 120 Gulden Steuern fürs Haus und 39 G. 32 Pf. + n8 >< 38 „ iS7 G. 70 Pf. Erbschaftssteuer. Für welche Erbschaft? Die seines Vaters, der dann fast neunzig Jahre alt geworden wäre, oder seiner Frau? 1614, Blatt 103a, wird Philipp Holbein und 1622, Blatt 104a, die Holbeinin erwähnt. Der Mangel eines Zusatzes läßt vermuten, daß es damals nur eine Frau Holbein gab, also entweder Philipps II. Frau verstorben war oder Philipps III. Frau noch nicht geheiratet hatte (1622). Letzteres ist wahrscheinlich, da er nach seinem Bruder Matthias, also erst um 1600, geboren ist. Wenn das richtig ist, dann ist mit der Holbainin die Frau Philipps II. gemeint und die 1612 bezahlte Erbschaftssteuer betraf seinen Vater, so daß dieser allerdings fast neunzig Jahre alt geworden sein muß. Das erklärt auch, warum trotz des Verzuges Philipps II. nach Wien 1601 die Augsburger Häuser noch beibehalten wurden. Also starb Philipp I. um 1612. 1629 und 1630 zahlt Philipp Holbeins J. (des jüngeren) Eheweib die Steuern. Am Schluß der Notiz von 1630 und in den folgenden Jahren 1631, 1632 und 1633 zahlt Philipp Holbeins Witwe für Philipp des älteren Erben, also wohl jemand anders als das im selben Jahre 1630 noch erwähnte Eheweib Philipps des jüngeren, 1634 ohne diesen Zusatz und 1635 ein gewisser Hans Ludwig Strauß für dieselben Erben 3 fl., 10 Kr., 1 d. wegen des »ausständigen Restes der Holbain’schen Erben« in der beträchtlichen, offenbar wieder durch jahrelange Abwesenheit aufgelaufenen Höhe von 246 fl., 7 Kr. Es wird dabei auf ein Protokoll verwiesen. Dieses Protokoll ist jedoch weder von den Archivaren Dr. A. Buff und K. Hirschmann, noch von mir gefunden worden. 1636 zahlt Strauß für sich selbst. In dem Jahre dazwischen, am 16. Februar 1635, ist das Haus A 488 an ihn verkauft worden, 58 und zwar laut Blatt 49 c von der Barbara Holbein, geb. Weikmännin, also Philipps III. zwischen 1622 und 1627 angetrauten Ehefrau, beziehungsweise nunmehrigen Witwe, als Besitznachfolgerin am Holbein- Schweiglerschen Hause A 488 Philipps II. Sie brauchte es nicht mehr, weil sie sich bald darauf, Anfang 1636, laut Seite 53 ander- weit verheiraten wollte; ob diese Heirat zustande gekommen? Dafür spricht, daß auf das 1622 der »Holbeinin«, also laut Seite 57 Philipp II., beziehungsweise seiner Frau, geb. Schweiglerin, gehörige Haus, welches, wie eben erwähnt, auf Barbara überging und ihr bis 1636 gehörte, das Wachgeld für zwei Jahre von Petrus Schön gezahlt wurde und dabei »seine Hausfrau Holbainin« genannt wird. Letztere konnte keine Tochter der Barbara und Philipps III. sein, denn deren Tochter Euphrosyna war noch Kind. Von einer Schwester Philipps III., Tochter Philipps II., ist sonst nichts bekannt. Und das könnte doch ebensogut der Fall sein, wie wir von einer Schwester Philipps II., Tochter Philipps I., als Frau des S. 59, Z. 9 a erwähnten »Schwagers Baumann«, Kunde haben. Aber schwer stimmt damit die Zeitangabe, daß es Wachgeld pro Anno i62i und i622 gewesen sei. Die Stelle lautet: »Petrus Schön, Amtsgegenschreiber zu Geißlingen, Bürger allhier, zahlt p. anno 1621 als das 1. Jahr 6 Pfg. Wachgeld, item p. ao. 1622 als verfallen von fl. 420 barschaft und 1636 fl. anliegenden sein und seiner Hausfrauen Holbainin beider Vermögen abgezogen seiner 2 Kinder erster Ehe 800 Gulden ausgemacht 6 Gulden 22 Groschen 1 Pfg.« Dagegen spricht weiter, daß Barbara schon im nächsten Jahre 1637 a ^ s verstorben erwähnt wird im Ratsprotokoll vom 10. September 1637, pag. i6o ; und zwar nur unter dem Namen Barbara Holbein. Es heißt dort: »Barbara Holbainin Seel, freundt vnnd beystandt bericht, soll der Fr. Obristin zu Set. Jacob inn Wien vnnd Cons. über- schickht werden.« Matthias gefiel es infolge der zur Intervention der Kaiserin führenden unerquicklichen Anfeindungen (s. nachfolgende Ziffer 9) auch nicht mehr in Augsburg und so folgte er seinem als Hofjuwelier mit vielen Arbeiten für Kaiser, König und Erzherzoge be- 59 auftragtem Vater nach Wien nach. Inzwischen hatte sich nämlich Philipp Holbain in Wien angekauft, laut der Urkunde Nr. 15 893 vom 23. Januar 1601, verglichen mit der Urkunde Nr. 15965 vom 11. Februar 1613 und Nr. 15981 von 1616, abgedruckt in Bd. 18 des Jahrbuchs der k. k. Kunstsammlung zu Wien 1897. Welche Häuser? In welchem Kirchensprengel? Darüber schrieb mir Herr Dr. Karl Uhlirz, Oberarchivar der Stadt Wien, 1899: »Philipp Holbain besaß zwei Häuser ,auf der Straß' vor dem Burgtore und wird als deren Eigentümer zum letzten Male in dem Steueranschlagbuche des Jahres 1627 S. 81 erwähnt.« 1630 seine Erben. »Die ganze ,auf der Straß' genannte Häuserzeile wurde 1663 zum ,Fortifikations- gebäu' abgerissen.« Die Türkenkriege scheinen daran schuld zu sein. 20 Jahre später, 1683, fand ja die berühmte Belagerung Wiens statt. Die Häuser dürften in die Pfarrei »bei den Schotten« gehört haben, wie mir deren Prior-Pfarrer Rost 1899 schrieb. 8. Ratsprotokolle vom 20. Septemer 1611, 14. März 1615 und 15. März 1616 (s. 9h) über Philipp Holbein und seinen Sohn Matthias und vom 10. September 1637, wonach Barbara Holbainin gestorben und der Bericht darüber an »Fr. Obristin zu Set Jacob inn Wien unnd Cons. Überschickht werden soll«. 9. a) Supplik des Goldschmiedes Paulus Baumann vom 21. Februar 1615, betreffend seinen Schwager Philipp Holbein, Juwelier zu Wien und Bürger allhier zu Augsburg und dessen ihm fünf Jahre vorher (= 1610) zugeschickten Sohn Matthias Holbein, Gesellen der Goldschmiedezunft, »wiewohl er anfangs nit willens gewesen, bei dem Goldschmiedehandwerk zu verharren, so hat er doch dasselbige in solcher Zeit dermaßen begriffen und erfahren, daß er davon zu weichen nicht mehr gedenkt ... So ist demnach meine Bitte, Verfügung zu tun, daß ihm 4 Jahre für eingeschrieben gehalten werden und (er) nach Verfließung noch zwayer Jahre alsdann für einen Gesellen prothocollirt und eingeschrieben werde«. Nach Artikel 20 der Augsburger Goldschmiedeordnung mußten nämlich die Lehrlinge in ein »Knabenbüchlein« eingetragen werden, und das war bei Matthias versäumt -worden. Deshalb 6o wollte man ihm die verflossenen fünf Jahre als Lehrzeit nicht anrechnen. b) Ablehnendes Begleitschreiben der Zunftgeschaumeister an den Bürgermeister. Nach diesem ist Philipp 12 Jahre alt eingeschrieben worden, also 1610 — 12 = 1598 geboren. c) Baumanns Gegenbericht vom 12. März 1615, worin Matthäus als 16 jährig aufgeführt und betont wird, daß doch sein Vater den Augsburger Goldschmieden zu arbeiten und zu verdienen gebe. d) abermals abweisender Bericht der unter b) erwähnten Meister vom 19. März 1615. e) Bittschrift an die Kaiserin ohne Datum, weil verschnitten, vermutlich deshalb abgeschnitten, um dem Antwortschreiben der Kaiserin an den Bürgermeister und Rat zu Augsburg beigelegt werden können. In dieser Bittschrift wird erwähnt, daß Paulus Baumann der Kaiserin den großen Sarg und andere Arbeiten nach Wien geliefert habe. Ähnlich wie im Ratsprotokolle vom 20. September 16II königliche Arbeiten erwähnt werden, für deren Dauer dem Philipp Holbein zwei Meister mit vier Gesellen der Goldschmiede bewilligt worden waren. Die Sargfabrikation scheint damals in Augsburg geblüht zu haben, z. B. wurde nach Professor C. Gurlitt*) 100 Jahre früher, 1505* von dort ein Sarg nach Leipzig geliefert, trotz der teuren Transportkosten. Daß ein Sargmagazin im Holbeinschen Hause zu Augsburg 1895 sich befand, wird jedoch Zufall sein und nicht durch fast drei Jahrhunderte sich erhalten haben. f) Der Erlaß der Kaiserin Anna mit großem kaiserlichen Siegel, gegeben am 27. (oder 29.) Februar 1616 auf dem Schlosse zu Prag zugunsten ihres Paten Matthias Holbein, wegen »Ihrer Kaiserlichen Majestät, unseres freundlichen, geliebten Herren Hofdieners und Kammerjuweliers, auch unser getreuen Philipp Holbein« und »um seiner uns treu geleisteten und wunschlich (noch zu) leistenden gehorsamsten Dienste willen«. g) Gutachten vom 10. März 1616 der verordneten Oberen der Goldschmiedezunft dahin, daß man nunmehr mit Rücksicht *) »Die Kunst unter Friedrich dem Weisen.« Dresden 1897, II, S. 45. 61 auf die hohe Intervention der Kaiserin und auf anderes der Supplik des Paulus Raumann vom 21. Februar 1615 willfahren möge, aber ohne damit einen Präzedenzfall schaffen zu wollen, h) Gutachten der Goldschmiedeoberen vom 15. März 1616 und Ratsbeschluß (Decretum in senatu) von demselben Tage, wonach es bei dem Berichte dieser Herren bleiben soll. 10. Bauprotokolle. Fol. 147 Bauvertrag betreffend Philipp Holbein, Diamantschneider, und Fol. 247 b vom 29. Oktober 1615, wonach ein Verwalter Philipp Holbeins genannt wird, wie Fol. 278 a ein Anwalt. Er war also wieder auswärts, was ihm laut mehrerer Urkunden ausdrücklich gestattet worden war. »Ein Jahr wie bräuchig«, nachdem er zuvor drei Steuern erlegt, laut Notiz vom 14. März 1615, Fol. 64. Wie die vorerwähnten Urkunden, so ist auch der vom Kaiser Matthias unter dem 1. Oktober 1612 zu Prag ausgefertigte Adelsbrief meines Wissens noch ungedruckt. Er ist die Antwort auf die S. 4 und 5 gestreifte Supplikation von 1611 und erkennt die S. 53 (Kapitel VI, Z. 4) beschriebene »Kayserliche Schuldt« von 24000 Gulden an, sowie, daß seit »undenklichen Jahren« die PIol- beiner Kaiser und Reich treu waren. Möge es immer so bleiben! Zur Nachachtung gebe ich deshalb aus dem im sehr breiten damaligen Kurialstile geschriebenen Adelsbriefe die Stelle, welche lautet: »Wenn wir nun gütig angesehen, wahrgenommen, und betrachtet, das Geschlecht des Namens der Holbeiner, auch die Ehrbarkeit, Redlichkeit, Tapferkeit, gute Sitten, Wandel und Vernunft, damit Unser und des Reiches lieber getreuer Philipp v. Holbein vor Uns berührt worden, dazu die angenehmen, treuen, gehorsamen, willigen, nützlichen und ersprießlichen Dienste, so mit allem seine Voreltern vor undenklichen Jahren her Unseren Vorfahren am Reich, Röm. Kaiser und Königen auch Unserm löbl. Haus Oesterreich zu Kriegs und Friedenszeiten, auch sonst in andern freyen Künsten, sonderlich aber sein Vater auch Philipp v. Holbein genannt, Weil. Kaiser Karl den fünften und Ferdinand unseren Vetter und Ahnherrn, seeligen Angedenkens auch im Kriegswesen, wie auch er selbst nunmehr über 62 die 29 Jahre lang bey Unseren Kammer-Wesen mit Darstreckung großer Summen Geldes und sonst in andern mehr Weg und nunmehr ein Zeit her als Unser kaiserl. Hofdiener.« Die danach schon 1612 dem Kaiser dargeliehenen großen Summen sind, wie wir unter Ziffer 4 gesehen haben, im Jahre 1636 noch nicht zurückgezahlt gewesen, obwohl Philipp sein Geld sehr nötig brauchte. Mußte er doch seine Forderung gegen den Kaiser an dessen Hofkoch verpfänden! Verständlich wird dergleichen, wenn man sich erinnert, daß es, abgesehen von städtischen Steuern, damals noch keine Steuern wie heute gab, sondern solche erst aus Anlaß der Hussiten- und Türkenkriege unter dem Namen »gemeiner Pfennig« aufgekommen sind. In ähnlicher Weise wurde bei Ausbruch des 30 jährigen Krieges von den Holbeinschen Häusern in Wien ein solcher Steuerpfennig erhoben unter dem Namen: »Be- haimbische Kriegsbewilligung« laut Urkunde Nr. 15 981 im Band XVIII des Jahrbuchs der k. k. Kunstsammlungen. Kapitel VII. Ohrdruf. In Ohrdruf gelangen wir endlich zu ordnungsgemäß geführten Kirchenbüchern, einem Geburtsregister, Trauregister und Sterberegister. Aber leider beginnen dieselben sehr spät, infolge der vielen Brände, welche Ohrdruf heimgesucht haben. Im Trauregister finden wir als ersten Holbein den Balthasar, welcher am 13. Februar 1564 eine Margareta Bach aus Wechmar heiratete. Mit dem 9. Juli 1566 beginnen im Sterberegister die Einträge, wonach ein noch ungetauftes Kind Holbein gestorben ist, passend zu dem eben erwähnten Ehepaare des Jahres 1564. Das Geburtsregister beginnt noch später, nämlich erst mit 1618. Aber vor diesen drei Registern enthält das gerettete Ohr- drufer Stadtbuch noch folgende Stellen, welche ich Herrn Oberlehrer Dr. Burckas zu Ohrdruf verdanke. 63 1510 Brand zu Ohrdruf am Sonnabend nach Kreuzerhöhung (crucis inventionis) Mittags 12 Uhr in der langen Gasse. Es folgen die Namen der Abgebrannten (89 Häuser nach einer späteren Zusammenzählung). Darunter Heinz Holbynn (mit y nicht ei!). Er zinste dem Rate nach p. Job: »3 solidos von sein Huse, 2 Idänner«. Das Haus gehörte »qu(ondam = einst) dem Hans Zimmermann in der Wallgaß«. Also scheint es Heintz Holbynn nicht lange vorher von diesem Zimmermann gekauft zu haben. Er war eben zugezogen. Als sein Nachbar wird p. S3b ein Georg Stebel erwähnt. 1522 beginnt ein neues Register mit der Überschrift: »Diese Zins gehören zu der Frimesse zu Ohrdruf«. Nicht mehr pagina, sondern Seite 62 heißt es: »Valtin Elolbynn V Schock bis Walpurgis et Michaelis«. Über Valtin Holbynn, also als ein späterer Eintrag, — genau so wie über dem Namen Heintz Holbynn von 1510 unter Durchstreichung desselben später der Name Hans Keffer eingetragen wurde, — sieht man die Worte: »Heinz Filius hat’s«. Also war das Haus von Valtin Holbynn, welcher es 1522 besessen hatte, später auf Heintz, als seinen Sohn, übergegangen. Valtin ist das Zwischenglied zwischen diesem späteren Heintz II. und Heintz I. von 1510. Er wird also der Sohn von Heintz I. gewesen sein und letzterer zwischen 1510 und 1522 gestorben sein. Sein Haus wird er von Hans Zimmermann ungefähr in der Mitte seines Lebens gekauft haben, am Ende des 15. Jahrhunderts. So gelangen wir wieder auf das Jahr 1460—70 als sein Geburtsjahr; welches wir schon S. 48 ausgerechnet hatten. Mit schwäbischen Adeligen war 1493 Kurfürst Friedrich der Weise ins heilige Land gezogen. Siehe Joh. Seb- Müllers Annales des churf. u. f. Hauses Sachsen Weymar 1701, S. 56. Vom Gefolge oder aus ähnlichen Beziehungen kann ein Schwabe in Ohrdruf zurückgeblieben sein. 64 Außer diesen Angaben des Stadtbuchs haben wir noch die folgenden 28 der Kirchenbücher: T rauregister: 1) 13. Februar 1564 Balthasar Holbein mit Margarete Bach in Wechmar. 2) 5. Februar 1570 Balthasar Holbein mit Barbara Litener. 3) 27. Oktober 1578 Caspar Holbein mit Anna Möller. 4) 6. Mai 1595 Balthasar Holbein mit Magdalene Müller. 5) 22. August 1602 Hans Holbein in Eisenach und Elisabeth Schauer dortselbst (in Eisenach), hier aufgeboten. 6) 23. November 1619 Georg Holbein mit Gertrud Stengel. 7) 6. Mai 1656 Hieronymus Holbein mit Anna Brand. 8) 5. November 1659 Matthias Holbein mit Martha Katharina von Hof. Geb urtsregister (beginnt erst mit dem Jahre 1618). 1) 1. September 1621 Johannes, Sohn von Georg Holbein (Trauregister Nr. 6.). 2) 16. Februar 1623 Barbara, Tochter von demselben. 3) 22. Februar 1625 Christoph Daniel von demselben. 4) 22. September 1628 Georg Christoph von demselben. Sterbe register. 1) 9. Juli 1566 N. N. Holbein (ungetauft gestorben). 2) 9. November 1566 Katharina Holbein. 3) 14. Dezember 1566 Heinrich Holbein. 4) 4. September 1569 Martha Holbein. 5) 27. April 1571 N. N. Holbein (ungetauft gestorben). 6) 14. Juni 1573 Hieronymus Holbein. 7) 3. Oktober 1575 Anna Holbein. 8) 8. April 1580 Johannes Holbein (Kind). 9) 28. April 1580 Georgius (Kind). 10) 17. Februar 1584 Katharina, Balthasars Tochter (Trauregister 2). n) 21. November 1584 Balthasar (54 Jahre alt, Trauregister 2). 12) 24. März 1586 Simon Holbein (Kind). 65 13) ii. Januar 1596 Agnese (Kind). 14) 27. November 1619 Barbara, Balthasar Holbeins sei. Witwe, aetate 84 (Trauregister 2). 15) 8. Mai 1622 Caspar lepra incipiente mortuus. 16) 24. März 1635 Balthasar (Trauregister 4). Der Name ist Holbein geschrieben, nur zweimal findet sich Holpein und einmal Hohlbein. Alles zusammen läßt sich, wenn man einerseits die Zeitangaben und andererseits die Gleichheit der Vornamen berücksichtigt, und drittens in Erwägung zieht, daß andere Eintragungen, insbesondere Hochzeiten nicht stattgefunden haben, folglich die Taufen auf die eingetragenen Trauungen zurückzuführen sind, zur Stammtafel II zusammenzustellen. Der geneigte Leser schlage diese auf, wenn er das Folgende liest. Zur Begründung im einzelnen will ich den Leser nicht durch Vorführung sämtlicher Schlüsse ermüden. Als Beispiele dienen folgende Schlußfolgerungen für die Hauptsachen: Bis 1602 finden wir nur drei Holbeiner getraut; zweimal denselben Balthasar, zweitens den Caspar und drittens wieder einen Balthasar. Die dritte Trauung von 1595 kann nicht denselben Balthasar betreffen, weil dieser schon elf Jahre vorher, 1584, starb, 54 Jahre alt; also geboren 1530. Es sind also zwei verschiedene Balthasars. Caspar kann nicht Sohn vom ersten Balthasar gewesen sein, denn er hat 1578, d. h. erst 14 Jahre nach der ersten Ehe Balthasars (13. Februar 1564) schon geheiratet und wird also als Bruder Balthasars nach 1530 geboren sein, vermutlich eine größere Anzahl Jahre später, weil er erst 1622 starb und 1578 heiratete. Setzen wir sein Geburtsjahr demnach auf etwa 1550. Der andere Balthasar, welcher 1595 heiratete, kann nicht der erst 1 578 geschlossenen Ehe Caspars entsprungen sein. Folglich ist er ein Sohn von dessen Bruder Balthasar I. Das stimmt auch sehr gut mit den Vornamen und damit, daß dieser 1564 zum ersten- und 1570 zum zweitenmal heiratete, also Balthasar II. bei seiner eigenen Heirat 1595 etwa 24—30 Jahre alt war. Am 17. Dez. 1618, abends 9—10 Uhr, fing er den Mörder Adam v. Bernstädt aus Jesuborn und ist deshalb wohl identisch mit dem »Richter Hollbein« vom 25. März 1625. S. Fr. Krügelstein, Nachrichten von Ohrdruf 1847, S. 486 und 508. Holbein, Die Holbeiner. 5 Es wäre nun zunächst der 1573 gestorbene Hieronymus zu untersuchen. Seinem Todesjahre nach könnte er zu den Geschwistern Heinrich II., Katharina und Anna, welche von 1566—75 starben, gehören. Aber Heinrich wird im Stadtbuche als Alleineigentümer des väterlichen Hauses und als filius erwähnt. »Filius« wird deshalb mit der Sohn und nicht mit ein Sohn zu übersetzen sein, kurz er alleiniger Sohn gewesen sein. Folglich muß Hieronymus Bruder von dessen Sohne Balthasar und Caspar sein, deren Hochzeiten in die Jahre 1564—78 fallen. Hieronymus kam also auch gerade ins heiratsfähige Alter, als er 1573 starb. Er muß aber noch unverheiratet gestorben sein. Denn es fällt auf, daß er sonst nirgends einmal in den Kirchenbüchern erwähnt wird, weder als ein die Ehe Schließender, obwohl doch die Traubücher vor 1364 einsetzen, noch als Vater eines verstorbenen Kindes, obwohl bei solchen Kindersterbefällen doch oft die Väter genannt werden. Von seinen verheirateten zwei Brüdern kann keiner für sich zwei Söhne mit demselben Vornamen Hans oder Johannes gehabt haben. Folglich gehört der eine Hans zu Balthasar, der andere zu Caspar. Der 1580 als »Kind« gestorbene Hans ist der Familie des Balthasar deshalb zuzurechnen, weil diese eine große Kindersterblichkeit aufweist, indem ihr alle Kinder außer Balthasar II. gestorben waren. Der am Leben gebliebene Hans ist folgerichtig Sohn des Caspar. Das stimmt auch sehr gut. Caspar heiratete 1578, Hans 1602, also etwa 23 Jahre alt. Obwohl Hans nach Eisenach verzogen war, und in Ohrdruff als von dort stammend nur aufgeboten wurde, finden sich Kinder von ihm weder in den Eisenacher Kirchenbüchern von 1602—06, noch in den von 1624—48. Überhaupt nicht wieder der Name Holbein laut Auskunft des Hof- und Stadtkirchners A. Henkel vom I. Juli 1901. Das im selben Jahre 1901 noch erschienene Buch Hugo Peters: »Eisenachs Bewohner von 1630—40« kennt auch nur den »Hanß Holbein«, führt ihn aber noch 1636—37 nach dem Schoßregister dieser zwei Jahre als Hausbesitzer am Nadeltore auf. Schreibart in letzterem: Hannß Hohlbein. Kinder sind ihm also gar nicht, oder nach 1606 noch ziemlich spät geboren worden, und ist die Familie von Eisenach wieder weggezogen. Wegen solcher später Geburtsjahre können Hieronymus II. und Matthias, welche in Ohrdruf wieder ihren Hausstand 1656 und 1659 gründeten, so daß sie um 1620 geboren sein müssen, Söhne des Eisenacher Hans sein. Letzterer scheint mit ihnen in seine Geburtsstadt heimgekehrt zu sein. Matthias ist vermutlich unter der Regierungszeit des Kaisers Matthias 1612 bis 1619 geboren. Man tauft oft die Kinder nach dem Herrscher. Freilich wäre es dann auch möglich, daß beide in dem Geburtsregister bloß deshalb nicht stehen, weil dieses 1618 erst beginnt, und daß sie trotzdem Kinder Georgs wären, wie alle anderen im Geburtsregister aufgeführten. Möglich und zu deren Geburtsjahren 1621 —1628 passend wäre das, aber unwahrscheinlich. Denn dann hätten beide erst mit mehr als vierzig Jahren geheiratet, noch älter als sie nach unserer bisherigen Annahme (1620—23) es mit zirka 30 — 35 Jahren getan hätten. Wenn man sie danach dem Georg nicht zurechnen kann, muß man sie dem Eisenacher Hans zurechnen. Ein Dritter, dessen Kinder sie sein könnten, ist in den Kirchenbüchern nicht zu finden. Dagegen sind der Familie des Georg und zwar als Kinder seines Sohnes Johannes, diejenigen zwei Holbeiner zuzurechnen, welche von zirka 1650 ab als Brüder in Flurstedt und Obertrebra saßen: Friedrich Holbein in Flurstedt und Hilarius Holbein in Obertrebra. Der dreißigjährige Krieg, sagt Frh. v. Lütgendorff, S. 25, brachte es mit sich, daß oft verarmte Abkömmlinge in wechselnde Kriegsdienste traten und nach dem Friedensschlüsse in den Ländern ihrer letzten Kriegsherren seßhaft blieben. Und gerade aus dem Gothaischen, von Mackenroda nach Schloßheldrungen, fand sich ein solches Beispiel, S. 104 der »Skizzen und Bilder zu einer Heimatskunde des Kreises Eckardtsberga« von Superintendent L. Naumann (Eckartsberga 1904). Außerdem aber sollen noch viele andere, wie ich in Eckardtsberga, einem noch keine Meile von Flurstedt entfernten Städtchen, hörte, damals in den Kreis Eckardtsberga aus dem Gothaischen zugezogen sein. Die wirtschaftlichen Gründe für dergleichen gibt Naumann sehr klar in Heft V, Nummer VIII, X, XI.*) Zu ähnlichem Ergebnis gelangte Herr Superintendent E. Kröhn in Ohrdruf, welchem ich obigen Auszug verdanke. Er schreibt mir: *) Hierzu treten für Ohrdruf besonders die Brände von 1651 (150 Häuser) und 1653 (172 Häuser) laut Becks Geschichte Gothas, 1760, Bd. III, 2, S. 80. 5 * 68 »Ich wollte eine Notiz von Wert erzwingen und fing daher immer wieder mit Nachforschungen an, suchte auch in anderen Kirchenbüchern, die manchmal Notizen mit vielen Namen enthalten, z. B. bei Bränden, an denen ja Ohrdruf sehr reich gewesen, die Namen der Hausbesitzer. Es war alles vergeblich. Was ich gefunden, steht auf dem beigelegten Blatte. Soviel ergibt sich daraus, daß im 16. Jahrhundert Holbeins hier ansässig gewesen, bis ins zweite Viertel des 17. Jahrhunderts. Georg H., der hier verheiratet gewesen, scheint weggezogen zu sein.« Vergl. S. 72, Z. 4 von unten. Kapitel VIII. Von Ohrdruf nach Flurstedt und Obertrebra. Auf jene beiden gleichzeitigen Brüder Friedrich und Hilarius lassen sich alle Holbeiner in diesen zwei Dörfern zurückführen. Ich fand keinen gleichzeitigen dritten, obwohl ich alle Kirchenbücher beider, einen gemeinsamen Kirchensprengel bildenden Dörfer und fast alle sonstigen aus jener Zeit vorhandenen Akten durchgesehen habe, z. B. im Haupt- und Staatsarchive zu Weimar: B 28180: Obertrebraer Erbzinsregister von 1613—20, 1626—32. B 28181: Roßlaer Erbzinsregister von 1650 für Trebra. B 29641: Die nach dem dreißigjährigen Kriege bestellten und unbestellten Felder im Amte Dornburg von 1644 (dorthin zinsten nämlich die Trebraer Äcker). B 29647: Dornburger Matrikel von 1674. B 29626: Dornburger Erbzinsbuch ca. 1530—62 (Blatt 104—162, 81 b, 274b, 280,287b und andere; schwer leserlich allerdings). B 28184: Acta die jenseit der Ilm im gemengten Wickerstedter Felde gelegenen Äcker zu Obertrebra etc. anno 1688. B 29657: Acta wegen strittiger Jurisdiktion zwischen den Ämtern Dornburg und Roßla über vorgenannte gemengte Äcker aus 1698. In letzteren verweist eine Eingabe vom 23. Mai 1699 auf den Provisionalbescheid von 1681: »Daß alles in Stande bleiben solle, wie es zu Altenburgischer Zeit gewesen«. Zwei Jahre darauf, vielleicht infolge dieses Bescheides, ist das »gemeine Fluhrbuch« von 1683 für Obertrebra angelegt worden. »Nach diesem ist der anno 69 1684 renovierte Steueranschlag eingerichtet«, welchen Blatt 9 der Akten 28184 erwähnt. Letztere enthalten eine Spezifikation jener gemengten Äcker als Abschrift aus den Urkunden von 1683 und 1684, ohne einen Holbein, dagegen eine gleiche Spezifikation über dieselben Äcker von 1688, worin endlich ein Glorius Hohlbein als Besitzer von zwei Vierteläckern unter dem Auerstedter Wege, Blatt 3 b und 4, verzeichnet steht. Ich und der Obertrebraer Pfarrer C. Alberti halten diesen Vornamen Glorius für eine abweichende Sprech- oder Schreibart des in demselben Jahre 1688 und später sonst allein ersichtlichen Hilarius. Denn auch bei den Familien Kühne, Kirchner, Stock und Radestock kennen die Akten B 28181 immer nur den Vornamen Glorius, dagegen die kirchlichen Matrikeln den Vornamen Hilarius. Die B 29657 verweisen auf noch genaueren Abriß, der aber nicht mehr beiliegt, obwohl er in vier Exemplaren — für die zwei Ämter und die zwei Dörfer — ausgefertigt war. Insbesondere habe ich die beiden Pfarrmatrikeln »sowohl der Pfarrei und Schuldieners zu Flurstedt, als auch des Schuldieners zu Obertrebra vom 15. Juli 1661«, sowie die Kirchenrechnung zu Obertrebra »bei Abtretung des Altaristen Hans Kühner in Oberdorf Anno 1661« und von 1664 durchgelesen und in allen drei Matrikeln (Abgabebüchern) kommt nicht ein einzigesmal der Name Plolbein vor. Erst die Pfarrmatrikel Obertrebras vom Jahre 1691 führt unter der Besoldung der Pfarrei Obertrebra auf: »1. Am Feld: — Thlr. 1 g. 4 $ Erbzins Hilarius Hohlbein von seinem Haus und Hof; 2. Am Erbzinsgedreyde zu Obertröbra: 1 Maas 1 Mtze u. 3 Bier Vrtl. Hafer Hilarius Hohlbein von Valentin Sonntags Gütern. NB. Die Mtz. Korn u. die Mtz. Gerste giebt Hohlbein von 3 V. Äckern am Portalwege. 1 Maaß x / 72 Kanne Korn item. Am Lehn Gelde: Lehngeld oder die geistl. Lehne wird gegeben von allen obgedachten zinßbaren Stücken, nehmlich 5 Lehn - Schillinge, 1 Auf lass- und 1 Zuschreib-Schilling — jeder Schilling zu 16 S) gerechnet. Solche Lehnwahren sind jetzt alle gangbar.« 7 o Nach dieser Ziffer 2 zahlte Hilarius Holbein eine Abgabe von Valentin Sonntags Gütern. Dieser Valentin Sonntag — oder wenn es nicht derselbe wäre, dann wohl sein gleichnamiger Vater — ist in der Obertrebraer Kirchenrechnung von 1661 als damals schon verstorben aufgeführt. Denn unter der »Einnahme Erbzinsen« zahlen Valtin Sonntags Erben einen Groschen von einer Wiese und unter den »Einnahmen Geldzinsen« zahlt Valentin Sonntags Witwe zehn Pfennige. In dem Seite 68 erwähnten Erbzinsregister von 1626—32 ist er noch Bl. 3 b genannt. Ein Grundstück dieses Valentin Sonntag lag neben denjenigen des Leinewebers Börnschein, und neben einem Börnscheinschen Grundstück der Flurstedter Flur lag nach der Obertrebraer Kirchenrechnung von 1712 oder 1713 der Grundbesitz der Witwe des Hilarius Holbein. Diese Witwe besaß also erst als Valentin Sonntags Witwe den Grundbesitz neben dem Leineweber Andreas Börnschein, und sodann als Hilarius Holbeins Witwe gleichen Grundbesitz neben Börnscheins Erben. Die Erklärung findet sich, wenn man annimmt, daß Hilarius Holbein der zweite Mann der Witwe Sonntag geworden ist. Er mag sie kennen gelernt haben von dem Nachbarort Flurstedt aus, wo sein Bruder Friedrich Holbein 1683 nachgewiesen ist. Dessen Nachweis findet sich allerdings nicht in kirchlichen Urkunden. Bei dem Kirchenbrande Flurstedts 1724 hielt man es für das Wichtigste, die drei Abgabenbücher zu retten, dagegen die anderen Kirchenbücher über Geburten, Trauungen und Sterbefälle verbrennen zu lassen, und in den geretteten drei Büchern findet sich, wie gesagt, nichts. Aber in dem Großherzoglichen Haupt- und Staatsarchiv zu Weimar finden sich noch unter dem Titel 7 Rs. T S O 17 Specificationes des Dorfes Fluhrstädt 1683 (rs B 28057 ein »Fluhrste dter - Verzeichnis derjenigen Punkta, so Bey der Revision der Hzl.? Fürstl. Sächs. Comision Brand wordentl. übergebe werd. soll und übergebe solche den 22. 9 bris Anno 1683.« 7i In diesem Verzeichnis, welches eine Vorarbeit für das um 1700 endlich im Großherzogtume angelegte Grundkataster ist, werden die vier neuen Erbamtshäuser und die alten 35 Nachbarn einander gegenübergestellt. Unter diesen 35 wird als Nummer 30 Friedrich Holepein genannt. Seite 6 beginnt dann »Verzeugnis derer Nachbar mit ihren Häuß- und Güttern und was itweder davon steuret und zinset jährlich als . . . No. 37. Friedrich Holepein hat ein Hauß, Hof nebt eine Garte, und giebt 7 g. 9 ty zur Steuer jährl. item. 5 g. Zinse vom Hauße.« Im Namen ist das »p« erst korrigierend nach einem anderen Ansätze eingetragen. Dieser Friedrich Holepein ist der einzige in Flurstedt. Es gibt keinen zweiten. Da er als alter Nachbar aufgeführt wird, kann er nicht erst zugezogen sein wie die anderen vier, sondern muß in Flurstedt geboren sein. Wohl aber kann sein Vater zugezogen sein. Deshalb zunächst ohne Grundbesitz und daher 1661 in den Matrikeln noch nicht zu finden. Deshalb auch die Schreibweise des Namens dem Schreiber der Spezifikationes 1683 noch unbekannt und von ihm geändert, noch dazu falsch. Friedrichs Geburtsjahr muß auch ein paar Jahrzehnte zurückliegen, weil er 1683 als Haupt einer Hof- raite mit Familie erscheint. Wir werden also sein Geburtsjahr auf die Mitte des 17. Jahrhunderts, um 1650, zu setzen haben. Im nächsten Jahre 1684 wird Hilarius Holbein als Heimbürge beim Obertrebraer Kirchturmsbau erwähnt. Das Amt eines Heimbürgen bestand nach Art. 29 der Statuten der Nachbarstadt Apolda aus jenen Zeiten darin: »alle Strafen, welche die Auswärtigen und Stadthirten, Schäfer, Gräßer und andere, wegen zugefügten Schadens und verübter Dieberei im Apoldaischen Feld und Flur, Gärten, Weinbergen und auf den Wiesen, nach geschehener Pfändung und des Raths Erkenntnis zu erlegen haben, unfehlbar einzubringen«. Heutzutage würden wir den Hilarius Feldgeschworenen oder Flurhüter nennen. Zwei Jahre vorher, 1682, war es ein Hanß Heinrich Herger oder Hoyer, eingesetzt vom Amtmann Bechmann. Die Gemeinde beschwerte sich, daß ihr Wahlrecht mißachtet sei und sie mit Herger nicht zufrieden sei. Herrenakten Nr. 1127 des Staatsarchivs. Es war also immerhin kein ganz gleichgültiges Amt. 7 2 In einer Urkunde, deren Original im Obertrebraer Kirchturmsknopf liegen soll, also mir unzugänglich war, deren alte Abschrift mir aber vom zuständigen Pfarrer C. Alberti in Flurstedt freundlichst vorgelegt wurde, heißt es, daß die Kirche und der Turm im dreißigjährigen Kriege baufällig geworden sei, der Turm abgetragen werden mußte, 47 Jahre ungebaut liegen blieb, jedoch dann von Pfingsten 1684 bis 14. November 1688 wieder aufgebaut wurde. Bei der Feier werden neben den beteiligten studierten Leuten aufgeführt: Hans Preiser, der damalige Kirchenvater, Hans Kühn, der Rechnungsführer, der Schuldiener Cohinanus, der Richter Amprosius Kühn und der Heimbürge Plilarius Holbein. Da es sich um bloße Abschrift der Turmknopfurkunde handelt, so könnte in ihr Hilarius ein Schreibfehler für das ähnliche Glorius (S. 69) sein. Aber in der Pfarr- matrikel von 1691 steht Hilarius und in der Kirchenrechnung von 1712 Hilarius Witwe. Deshalb habe ich oben Glorius für Schreibfehler gehalten. Man schrieb bei Anlegung des Flurbuches nicht nach schon vorhandenen Unterlagen, sondern nach Gehör, so daß sich solche Verwechselung leicht erklärt. Hätte es neben dem Hilarius noch einen Glorius gegeben, so würde dieser doch wohl ebenso wie Hilarius sonst noch einmal aufzufinden gewesen sein. Da dieser Hilarius als ein Würdenträger im Dorfe genannt wird, so 'muß er schon zu den älteren Leuten gehört haben und wie Friedrich als Hausbesitzer, mehrere Jahrzehnte vorher, also ebenfalls um die Mitte des 17. Jahrhunderts, geboren sein. Beide können nicht wohl Söhne der Brüder Hironymus oder Matthias in Ohrdruf gewesen sein, welche erst 1656 oder 1659 heirateten, bloß 24 bis 27 Jahre vor 1683. Wohl aber können beide — und müssen es wegen der gleich zu erwähnenden Tradition — zeitlich recht gut Söhne des am 1. September 1621 geborenen Johannes (XV, 1 der Tafel II) gewesen sein. Letzterer wird im Trauregister nicht mit aufgeführt, obwohl dieses über 1659 hinaus reicht, er damals 38 Jahre alt gewesen wäre, also längst geheiratet haben würde. Das Sterberegister kennt ihn auch nicht. Folglich ist er verzogen. Wohin? Für diese Frage ist zu beachten, daß Friedrich in Flurstedt wie Hilarius in Obertrebra jeder seinen Sohn Hans taufen, und der Vornamen Hans in dieser Form oder in der Form von Johannes, Johann 73 sich auch noch länger durch die Familie fortpflanzt. Das erklärt sich am besten damit, daß ihr Vater der am i. September 1621 geborene Hans war. Der Name von Großvätern wird ebenso oft wie der von Onkeln bei der Taufe gewählt; bei ersteren um den Zusammenhang, die Abstammung anzudeuten, bei letzteren, weil diese gern zu Paten genommen wurden. Die Erinnerung an diesen Hans als Stammvater oder vielleicht gar an die noch weiteren Vorfahren in Augsburg oder Ravensburg hat sich so in der Familie fortgepflanzt. Jedenfalls habe ich eine Überlieferung kennen lernen, welche die Theorie des Übergangs von Ohrdruf nach Flurstedt- Obertrebra bestätigt. Diese Überlieferung herrscht in der Familie des Schuhmachers Hermann Hohlbein in Apolda. Dessen Großvater, Hilarius Holbein, in Reisdorf getraut am 11. Februar 1806 und gestorben am 12. März 1847, hat ihm und anderen Familiengliedern immer erzählt, daß seine Familie aus »einem Orte bei Gotha« stamme. Nun ist aber dieser Großvater, laut Reisdorfer Trau- und Flurstedter Taufregister, als ein Sohn des Hilarius Holbein, Nachbarn in Obertrebra, in Obertrebra am 30. Januar 1772 geboren und der letztere ist, wie wir in Kapitel IX sehen werden, Enkel unseres ersten Plilarius in Obertrebra, des Bruders von Friedrich Holepein. Folglich stammt auch diese Obertrebraer und Flurstedter Linie »aus einem Orte bei Gotha«. Welcher Ort das ist, ob Ohrdruf oder Eisenach, wäre an sich einerlei, führt doch auch Eisenach nach Ohrdruf zurück. Aber jener Ort kann nur Ohrdruf sein. Wäre es Eisenach, so würde dieser Name, weil so sehr bekannt, in der Tradition bewahrt worden sein. Das kleine, weniger bekannte Ohrdruf wurde vergessen und haftete im Gedächtnis der Reisdorfer Bauern bloß als »ein Ort bei Gotha«. Bei dieser Gelegenheit darf nicht unerwähnt bleiben, daß in der Überlieferung der Berliner Holbeins, z. B. des Chemikers und Zivilingenieurs Fritz Holbein, Kleiststraße 17 (Charlottenburg), ausdrücklich Ohrdruf als Ort ihrer Abstammung bekannt ist. Diese Berliner Linie führt sich zurück auf Johann Nikolaus Holbein, Husar im Ziethenregimente, geboren um 1740. Letzterer wiederum kann von den zwei Holbeinern abstammen, welche laut Seite 64 in Ohrdruf 1656 bezw. 1659 heirateten, als Enkel oder Urenkel. Ebenso der Illustrator zu Hofrat jTrinius’, des »Thüringer Wandersmannes«, 74 Werken: Fritz Holbein zu Waltershausen im Gothaischen, dessen Großvater Mathäus in Leina um 1781 geboren wurde. Unter den Berliner Holbeins finden wir den Maler Eduard (30. November 1806 bis 19. Februar 1875) und den Bildhauer Friedrich Holbein (30. Juni 1804 bis 7. Juli 1868), unter den Wienern die Malerin Therese von Holbein und über diese drei näheres in dem Künstlerlexikon von Nagler (1838) und von Müller und Singer (Frankfurt a. M. 1896). In meiner Familie wurde mir in meiner Jugend überliefert, wir gehörten zur Familie der Maler. Mein Wunsch, diese Überlieferung nicht kritiklos anzunehmen, wie es eine rückständige Kirche von ihren Dogmen verlangt, sondern nachzuprüfen, ist der Vater dieser Arbeit geworden. Das Ergebnis ist, daß diese Überlieferung nur stimmt, wenn man nicht den älteren und jüngeren Maler, sondern den ältesten, 1440 übersiedelnden meint (S. 47). Kapitel IX. Die Flurstedter Linie. Ihr Begründer ist nach dem vorigen Kapitel Friedrich Holbein. Außer ihm findet sich in Flurstedt nur noch ein Hans Ernst Flohlbein und seine drei Kinder, sonst niemand, während der Hilarius in Obertrebra der Stammvater eines dort und in vielen anderen Orten, wie Liebstedt, Reisdorf, Spielberg (auch Eckardtsberga? Jena?*) Nebra? *) Nach dem Jenaischen Traubuche sind am 6. November 1758 getraut: der Jenaische Bürger Johann Ernst Hohlbein, ältester Sohn weil. Mstr. Joh. Ernst Hohlbeins, Bürgers zu Eckardtsberga, mit Jungfer Anna Eva Strauß, anderer Tochter des Nachbars und Inwohners Joh. Daniel Strauß in Kleinromstedt. Die Trauung sei auswärts erfolgt. Also wohl im Wohnorte der Braut. Aber die Kirchenbücher für das in Vierzehnheiligen eingepfarrte Kleinromstedt sind 1806 in der Schlacht bei Jena vernichtet worden, wo Vierzehnheiligen als Schlüssel der Stellung samt seiner Kirche in Brand geschossen wurde. Auch in Eckardtsberga — am Schlachtfelde von Auerstedt — fand sich bis jetzt noch nichts. Es bleibt daher noch offen, ob die Geburt obigen Sohns Johann Ernst, die von 1720 bis 30 erfolgt sein muß, in Eckardtsberga geschah, und ob sein dortiger Vater, dessen Geburt um 1690 bis 1700 anzunehmen wäre, dorthin von Obertrebra zuzog, als Bruder von Hans und Andreas unter Ziffer XVII 1—2 der Stammtafel III. 75 Erfurt?), weit verzweigten Geschlechtes geworden ist. Diese Ober- trebraer Linie würde mich zu weit führen. Ich beschränke mich darauf, das älteste Stück ihres Stammbaumes zu geben, in Stammtafel III, damit etwaigen Interessenten dieser Linie das Ergebnis der schwierigen Durchsicht aller Obertrebraer Kirchenbücher nicht vorenthalten werde. Im übrigen behandle ich nur meine Flurstedter Linie. Uber sie erhielt ich zunächst 1896 die Auskunft des Herrn Pfarrers Alberti. Danach hatte er w r eiter nichts gefunden als: »Hans Ernst Hohlbein, der allerdings am 8. Juni 1734 hier getraut worden ist und dem am 18. September 1735 ein Sohn Johann Ernst geboren wurde. Mit demselben verschwindet die Familie aus hiesigem Orte.« Der Herr Pfarrer setzte vorsichtigerweise hinzu: »Soviel ich bisher aus dem hiesigen Kirchenbuche habe ermitteln können, das von 1747 bis 1794 eine geradezu entsetzliche Handschrift aufweist«. Das kann ich bestätigen. Aber trotzdem habe ich mir die Mühe nicht verdrießen lassen, auch diese entsetzliche Handschrift noch zu entziffern in ihren drei Flurstedter Listen über Geburts-, Hochzeits- und Todesfälle. Dabei gelang es mir, noch zwei andere Kinder des Hans Ernst Hohlbein zu finden. Aber dabei blieb es, so daß tatsächlich nur diese fünf Personen im ganzen in Flurstedt gewohnt haben. Es kann deshalb nicht im mindesten beweifelt werden, daß Hans Ernst Hohlbein der Sohn des einzig übrigbleibenden Flurstedter Holbeiners, also Friedrich Holbeins ist. Damit stimmen auch alle Zeitangaben, welche über letzteren und über Hans Ernst Hohlbein vorliegen, sowie der Umstand, daß der Grundbesitz beider so gleichmäßig beschrieben wird, daß bei beiden dasselbe Grundstück gemeint sein muß. Hans Ernst hat dieses eben offenbar von Friedrich geerbt. Bei Friedrich heißt es in der schon oben Seite 71 abgeschriebenen Stelle: »Er habe ein Haus, Elof nebt einen Garten und gibt . . . S Groschen Zins vom Haus«. Bei Hans Ernst heißt es im Flurstedter Kataster (Grundstücksbeschreibung) von 1728 unter Nr. 43, sein Grundstück bestehe in einer: »Hofraite an Haus, Hof und Garten und zinset dem Rittergut Flurstedt«. Auch diese beiden Katasternummern liegen nicht weit auseinander. Das Haus des Friedrich Holbein war 1683 mit Nr. 37 versehen. Die Hofraite des Hans Ernst 1728 mit Nr. 43. In den zwischenliegenden 45 Jahren 76 ist eine Vergrößerung des Dorfes anzunehmen und so mag bei der Neunumerierung aus der Nummer 37 eine Nummer 43 geworden sein. Eine solche Neunumerierung hat auch offenbar stattgefunden. Denn aus den Vorarbeiten von 1683 war, wie schon erwähnt, im Laufe der Zeit ein ordentliches Grundstücksverzeichnis, Kataster, geworden. Neben dieser Hofraite wird Hans Ernst 1728 noch als Besitzer von 19 kleinen Grundstücken, die zusammen etwa sechs Acker hatten, aufgeführt. Er wird diese in der Zwischenzeit ebenso gekauft haben, wie er sieben Jahre später wieder sechs Grundstücke von zusammen 1 6 / g Acker kaufte. Siehe unten unter 1735. Weil nun als Eigentümer dieser Hofraite 1728 Hans Ernst Hohlbein und nicht mehr Friedrich aufgeführt wird, so müssen wir den Friedrich als inzwischen verstorben ansehen. Wir haben also für ihn folgende Zahlen gewonnen: Geburtsjahr um 1650, Hausbesitzer 1683, Todesjahr vor 1728. Sein Sohn Hans Ernst Hohlbein wird schon viel öfter erwähnt. Wohl gemerkt, nur er, kein anderer Holbein: 1723, 29. Dezember, als Taufzeuge und fürstl. sächs. Acciseinnehmer, laut Zeugnis darüber Bl. 57 der im Amtsgericht Apolda noch aufbewahrten Flurstedter Grundakten Band A über 1733—38. 1725, 16. Oktober und 1731, 5. Februar als Pate; Bl. 37 und 42 des Geburtsregisters. 1728 als Grundbesitzer im Kataster s. diese und vorige Seite. 1733, 16. März, als Testamentszeuge, zweimal*), und später als militärdienstpflichtiger »Hintersättler«, siehe S. 78—79. 1 735> 2 9- März, als Käufer von sechs Grundstücken, zusammen l 5 / g Acker für 38 Gulden Meißnischer Währung. In einer wohl in dasselbe Jahr 1735 gehörigen, datumlosen Urkunde Bl. 51 der Gerichtsakten als Gerichtsschöppe wieder.*) 1 735 j 2 9- März und 1736, 10. Januar, als Gerichtsschöffe.*) 1 737, IO - Dezember, wieder als Vormund.*) 1738, 21. Januar und 29. November, als Taufzeuge und Extra- ordinarsteuereinnehmer. *) 1739, 2. Januar, als Pate, laut Bl. 50 des Geburtsregisters. *) Laut der vorerwähnten Flurstedter Grundakten des Großherzoglichen Amtsgerichts Apolda, Bd. A, 1733—38 und zweiter Band von 1739—1745. 77 1739» 2 3- Mai, Ms Vormund. 1740, 13. Februar, als Vormund. Diese Urkunde ist insofern bemerkenswert, als in ihr Bl. 43 der Gerichtsakten der Pastor Johann Weise den Namen Holbein ohne h schreibt, während die Unterschrift Bl. 44 Hans Ernst Hohlbein lautet. Ähnlich in der Urkunde vom 2. Oktober 1742 Bl. 124 der Gerichtsakten. Ein Beweis, wie schwankend die Schreibweise war und daß dieses zweite »h« durchaus nicht gegen die Zugehörigkeit in die sich richtig ohne h schreibende Familie spricht, wie manche Unkundige meinten. 1740, 13. Februar, nimmt er bei der Kirche ein Darlehn von 63 alten Stück Kapital auf, unter der Bürgschaft seiner zweiten Frau Katarina Sabina Franke, und unter Bewilligung ihres Vormundes Hennicke, gegen Verpfändung von 14 Grundstücken mit Konsens des Freiherrl. Lynckerschen Gerichts zu Flurstedt. Am 4. Mai 1740 erklärt sich die Frau als »Selbstschuldnerin«. 1741, 21. Februar, verkauft er */ 8 Acker für 6 Gulden io 1 /^ Groschen. 1741, 27. März, als Vormund genannt. 1741, 27. Mai, verkauft er 1 j i Acker für 14 Gulden. 1742, 9. Februar, als Kurator genannt. 1744 und 1745 als rückständig mit kirchlichen Abgaben.*) Hätte es zu Flurstedt in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts noch einen anderen Holbein gegeben, dann hätte sich von solchem irgend eine Spur finden müssen, wo wir doch von Hans Ernst so viele besitzen. Geheiratet hat er zweimal. Seine erste Frau, Marie Margarete, starb am 17. Oktober 1733 laut Bl. 148 des beginnenden Totenregisters. Mit seiner zweiten Frau, der Jungfrau Katharine Sabine Franke, ist er »den 8. Juni 1734 nach dreymaliger Procla- mation allhier öffentl. copuliert worden«. Bestätigt wird das in interessanten Akten der politischen Gemeinde, welche ich hoch bestaubt in der Gemeindelade auf dem Hausboden des Gemeindevorstandes Apel entdeckte. Sie enthalten die Abschrift der Kriegserklärung des deutschen Kaisers vom 5. Mai 1734 an Frankreich (sogenannter polnischer Successionskrieg) mit der an die Landes- *) Diese Jahre scheinen die Zeit seines Umzuges nach Jena; s. S. 81. 78 fürsten ergangenen und von da an die Kreise, Städte und Dörfer ganz allmählich durchsickernden Aufforderung, die Listen der waffenfähigen Mannschaften aufzustellen. Mit diesem wirklich wunderbar langsamen Verfahren vergleiche man eine heutige Mobilmachung. Kein Wunder, daß in solchen Fällen ein Angreifer inzwischen längst seine Truppen ins Reich geworfen und es verwüstet hatte, wie z. B. kurz vorher, 1688, die Franzosen die Pfalz, besonders ihre Perle: das Heidelberger Schloß, dessen Renovation gegenwärtig so viel Staub aufwirbelt. Jener Aufforderung kam nun Flurstedt nach, indem es eine Liste aller Waffenfähigen vom 16. ( 1 ) bis 46. Jahre aufstellte. Sie enthält zunächst elf Unverheiratete, sodann diejenigen, »so beweibet sind«. Unter letzteren ist an zweiter Stelle Hans Ernst Holbein aufgeführt. In einem Duplikat an erster Stelle und mit dem Zusatze seines Alters von 38 Jahren. Aus diesem Zusatze ergibt sich, daß er 1734—38 =1696 geboren war. Eltern sind nicht genannt. Das konnte auch für überflüssig gelten, weil es eben nur seine eine Familie in Flurstedt gab. Zu beachten ist, daß er dabei, ebenso wie sein Vater in den Spezifikationes von 1683, ohne ein h zwischen den Buchstaben o und 1 , also Holbein geschrieben wird und nicht Hohlbein wie in den Kirchenbüchern. Das erklärt sich sehr einfach daraus, daß mit dem Brande der Kirche 1724 und der Kirchenbücher sich die Anlegung neuer Kirchenbücher nötig gemacht hatte. Diesen neuen fehlte das Vorbild alter Schreibweise und so schlich sich in ihnen seit 1724 das h ein, begünstigt von dem einen falschen Vorbilde der Pfarrmatrikel von 1691 (S. 69). Dieses falsche »h« beseitigte deshalb, sowie um postalischen Verwechselungen vorzubeugen, mein Vater wieder kurz nach seiner Niederlassung in Apolda. Sein Bürgerschein vom 3. November 1854 schreibt noch Hohlbein. Das Kreis- und Appellationsgericht im Februar 1856 bereits wieder Holbein. Daß ein solches Dehnungszeichen an sich in die erste Silbe »Hol« nicht gehörte, sondern diese auch damals eher kurz als gedehnt gesprochen wurde, das lehrt die Tatsache, daß in dem oben erwähnten »Duplikate« der Rekrutierungsliste der Namen sogar mit zwei 1 , das heißt Hollbein geschrieben steht. 79 Ebenso einige Blätter weiter, unter dem Verzeichnis der »Anspänner und Hintersättler«. Als sein Geburtsjahr fügen wir also den Zahlen der Seiten 76 bis 77 das Jahr 1696 hinzu. Er starb vor 1765; s. S. 81, Z. 10 v. u. Also in bloß vier Urkunden um 1700 nicht weniger als vier verschiedene Schreibweisen: Holepein, Holbein, Hollbein und Hohlbein. Solchen Wechsel fand ich bei andern dortigen Familien nicht in dem Maße. Er erklärt sich am einfachsten mit der Annahme, daß die Familie eben erst einige Jahrzehnte dort wohnte. Auch Hans Ernsts Bezeichnung als Hintersättler spricht für Zuzug der Familie von auswärts. Denn Hintersättler waren im Gegensatz zu den Realgemeindemitgliedern (Hofbesitzern, Markgenossen) die später sich ansammelnden Ansiedler, denen deshalb keine oder nur geringe Rechte am Gemeindegrundbesitze (Allmende) zustanden. Vergleiche »Elintersassen« in Brockhaus’ Konversationslexikon. Von seiner ersten Frau hatte er keine Kinder; von seiner zweiten drei laut des kirchlichen Geburtsregisters. Zunächst ist laut Blatt 45: »Anno 1735 den 18. Septembris Hans Ernst Hohlbeinen ein Junger Sohn gebohren, den 19. d. drauff getaufft und Johann Ernst genannt worden.« (Nicht weiter verfolgbar, weder in Konfirmandenregistern etc. zu finden, noch in Rastenberger Kirchenbüchern.) Sodann ist laut Blatt 51: »Anno 1739 den 4. April Hans Ernst Hohlbeinen eine Junge Tochter gebohren, den 5. drauff getaufft und Eva Maria genannt worden.« Endlich — last not least — laut Blatt 52: »Anno 1740 den 9. Oktobr. Abends 4 Uhr ist Hans Ernst Hohlbeinen ein Junger Sohn gebohren, den 11. drauff getaufft und Johann Paul genannt worden. Die Pathen sind gewesen: 1. Hans Paul Horn, der Wirt aus Nauendorf, 2. Hans Walter, der Leineweber in Flurstedt, 3. Anna Dorothea Künzeln, des Pachters Magd.« Nach dieser und vielen andern Patennotizen ist es unwahr, was ich öfters hörte, daß es alte Sitte sei, zu Paten bei Söhnen nur Frauen und bei Töchtern nur Männer zu nehmen. Umgekehrt liegt es und mit Recht. 8o Für die weiteren Geschicke dieses letztgeborenen Sohnes, meines Urgroßvaters, versagen die Flurstedter Kirchenbücher, aber die Jenas und des Badestädtchens Rastenberg hinter Buttstädt greifen ein. In letzteren erscheint der »am 9. Oktober 1740 zu Flurstedt« geborene Landrichter Johann Paul Hohlbein, das heißt mit anderen Worten der letzterwähnte jüngste Sohn von Hans Ernst unter Nr. 42 auf Folio 28. Der amtlich mit Siegel und Unterschrift beglaubigte pfarramtliche Auszug vom 30. Mai 1894 lautet: Fol. 28. Name der Personen einer Familie Tag, Tahr u. Ort der Geburt Tag, Jahr u. Ort der Trauung Tag, Jahr u. Ort des Todes Wohin sich ein Glied d. Familie gewendet. Nr. 42. Herr Landrichter Johan Paul Hohlbein, Bürger, Brauinspektor u. Materialist, all- hier 9. Oktober 1740 in Fluhrstedt 16. Jun. 1765 zu Jena i2.Sept. 1815 allhier Erste Frau: f Sophie Elisabeth Wilhel- raine Schröter, Predigerstochter Gudersleben b. Nordhausen starb 5. Nov. 1782 Kinder: *)* Katharine Albertine Lucia 1767 zuUchten hint. Hannover —- starb allhier 27. April 1778 Otto Ernst Wilhelm Gotthilf ist als Chirurg auf der Insel Ceylon gewesen. 1769 zu Jena Zweite Frau: Johanna Maria Schippel, Mstr. Johann Georg Schippel, Bürgers u. Schuhmachers allhier, einzige Tochter 9. März 1758 allhier xi. Nov. 1783 17. Juli 1846 Kinder zweiter Ehe: f Johanna Ernestine 3. Febr. 1785 — starb allhier 23. April 1787 f Johan Friedrich Gotthold 17. April 1786 22. Okt. 1811 21. Nov. 1813 (Neunöbel) Carl Zacharias 26. Jan. 1788 I.DeZ.l8l3 allhier — (Rudolph) nach Hardisleben u. dann nachButt- städt 8i Vorstehende Tabelle ist wie folgt beglaubigt: »Die Richtigkeit vorstehender Auszüge beider Seiten bezeugt das Evangelische Pfarramt. Rastenberg, 30. Mai 1894. (L. S.) Pfarrer A. Schreckenbach.« Die Schlußnotiz »nach Hardisleben« hängt mit Johann Paul Holbeins Stellung als »Landrichter« zusammen. Das eingeklammerte Wort (Rudolph) dabei nennt die Familie, in welche der letzte Sohn einheiratete und welche dem Ortsgeistlichen besonders erwähnenswert erschien, weil es die Familie des Ortsgeistlichen Rudolph war. Landrichter bedeutete damals etwas ganz anderes als heute. Es war eine Art Patrimonialrichter, der Richter eines ländlichen Gerichtes. In Hardisleben mit seinem Kammergute gab es ein solches, ein paar Kilometer von Rastenberg entfernt. Dieses besorgte Johann Paul Holbein erst von Rastenberg aus, bis er dann ganz hinzog. In den Personalakten des Großherzoglichen Justizamtes, jetzigen Amtsgerichts Buttstädt fand ich noch das Protokoll von 1795 über seine Verpflichtung als Landrichter zu Hardisleben. Die Seele seines Materialgeschäftes war die Frau. Sie kaufte die Waren, Kaffee, Zucker, Tabak in Naumburg ein und ermöglichte es durch ihre Mitarbeit, daß zwei Söhne studieren konnten. Uber die Trauung sagt eine mir zugegangene Abschrift aus Jena- ischem Traubuche S. 401, das Rastenberger ergänzend und von ihm im Monate abweichend: »Getraut am 16. Juli: Herr Johann Paul Hohlbein, Königl. Großbrittanischer u. Churfürstl. Braunschweig-Lüneburg. gewesener Proviant-Commissions-Buchhalter zu Uchta, weyl. Johann Ernst Hohlbeins, Gerichts-Schoppens u. Steuer-Einnehmers in Fluhrstädt und nachmahls Bürgers allhier hinterl. ehel. 2 ten Sohn, und Jungfer Sophia Elisabetha Wilhelmina Schröterin, weyl. Herrn Otto Christoph Schröter’s, Pastors zu Gudersleben in der Grafschaft Hohenstein einziger hinterl. Jgfr. Tochter erster Ehe.« Sein jüngster Sohn, Karl Zacharias, mein Großvater, widmete sich dem Richterberufe nicht mehr als Nebenbeschäftigung, sondern als Lebensstellung. Nachdem er auf der berühmten, jetzt preußischen Landesschule Pforta bei Kosen erzogen war, studierte Holbein, Die Holbeiner. 6 82 er die Rechte an der thüringischen Landesuniversität Jena und geriet dabei in die Franzosenzeit. Seine Kollegienhefte brechen mit dem Erscheinen Napoleons plötzlich ab. Dieses wirkte, wie einst Hannibal ante portas! Wie vorsichtig Napoleon in allem war, zeigt, nebenbei bemerkt, die kleine Episode, als er sich nach der Schlacht beim Pfarrer Demelius, dem Vater des in Jena als »Stud. nihil« durch eine Hausgedenktafel verewigten Burschenschafters, in Cospeda ein Mahl bereiten ließ. Da ließ er die Wirtsleute erst von seinen Speisen kosten, damit sie nicht vergiftet wären, wie mir deren Nachkomme, Rentier C. Kahle hier, erzählt. Vom Großvater Karl Holbein aus herrschte in der Familie auch noch die Erzählung, daß Napoleon, auf der Flucht von Leipzig nach Erfurt, den steilen Pochenberg an der Ilm hinunterfahrend, Radbruch des Wagens erlitt und von dem Pochengasthaus an der Ilmbrücke zu Roß weitergeflohen sei über Vacha (vgl. S. 56 u. weimar. Ztg. »Deutschland« v. 31. Januar 1905). Karl hat sein »Tentamen« (= Examen) am 9. September 1809 »sehr gut bestanden« laut Zeugnis der Herzogi. Sächs. Regierung vom 14. September 1809. Am 16. Januar 1810 wurde er als Amtsadvokat verpflichtet und sodann angestellt in Hardisleben, Buttstädt, von wo aus er zugleich das freiherrliche Gericht zu Oberreißen mit besorgte, Allstedt, und zum Schlüsse als Stadtgerichtsassessor in Weimar. Als solcher starb er am 9. März 1853, nachdem kaum 2 Monate vorher sein Sohn, mein Vater, den Tod im Traume vorausgesehen hatte. Diesen Traum schrieb er alsbald auf der Rückseite eines Bildes nieder mit den Worten: »7/8 Januar somno patrem sepultum fieri Buttstädt.« Das Bild besitze ich noch. Aber deshalb braucht und soll niemand an die voraussagende Kraft von Träumen glauben. Jener Traum erklärt sich daraus, daß der Großvater bereits an ererbtem Asthma litt und am 1. Dezember 1852 pensioniert worden war, »unter Anerkennung seiner treuen und nützlichen Dienste«. Die neue Zeit nach 1848 gefiel ihm wenig. In einem Briefe an seinen Sohn spricht er von sich »als altem, ehrlichen Aristokraten« wider »diesen jungen Demokraten«. Er wußte nur nicht, so schrieb er damals, »wie die Pension bei getrenntem Leben der Familie zu allseitigem Auskommen eingeteilt werden soll.« 83 Eine zum Ausgleich geeignete reiche Erbschaft seines fast 20 Jahre älteren Halbbruders Gotthilf entging ihm. Dieser war als Schiffschirurg in holländische Dienste getreten und hatte auf der Insel Ceylon sein Glück gemacht. Das war damals den Ärzten und dergleichen, wie überhaupt den Studierten, bedeutend leichter als bei der heutigen Überfüllung, und besonders in außereuropäischen Ländern konnten die Europäer noch mehr vor der misera contri- buens plebs glänzen und Glänzendes verdienen. Seinen ersten Reisebericht bringt Anlage 2. Man lernt daraus kennen, was damals als mitteilenswert, als neu oder interessant betrachtet wurde, wovon manches heute uninteressant klingt, ferner aber sieht man auch manches Wissenswerte daraus, z. B. die große Sterblichkeit, das teure Porto, die Art der Briefbeförderung in Ermangelung des Weltpostvereins, die Länge der Beförderungsdauer, und vieles andere. Die Sterblichkeit war am größten (ein Achtel der 560 Mann) auf der Fahrt nach Kapstadt, also an der Westküste Afrikas, und erinnert uns dadurch an die beklagenswerte Krankheitssterblichkeit unserer jetzigen dortigen braven Truppen. Die im Briefe angekündigte Besuchsreise in die Heimat hat der Schreiber auch angetreten, mußte jedoch unterwegs wieder umkehren. Er strandete nämlich an der Küste Arabiens, verlor dabei sein Vermögen in Gestalt von drei Kisten Silbers und wollte deshalb sich erst wieder von neuem solches verdienen. Das berichtete er selbst in einem zweiten und letzten Briefe, in welchem er wieder nichts erwähnt, ob er geheiratet habe. Hätte er es damals schon getan gehabt, würde er es natürlich seinen Eltern berichtet haben. Seitdem ist er verschollen. Aber noch einmal tauchte der Name Holbein in Indien auf. Wilhelm Heinrich Llolbein starb daselbst um 1868. Ein Deutscher war es nicht, vielmehr zu Liverpool in England geboren von englischen Eltern, welche aus der Grafschaft Kent stammten. Ob sein Vater etwa als Sohn oder Enkel meines Großonkels, jenes Chirurgen, und damit als Nachkomme eines englisch-hannoverschen*) Beamten von Indien nach England vorübergehend gelangte, konnte ich auch *) Hannover als Anknüpfungspunkt indischer Beziehungen, s. auch S. 103. 6 * \ 8 4 mit Hilfe seines Sohnes, des berühmten englischen Preisradfahrers und Kanaldurchschwimmers Montague A.Holbein, geboren II. August 1861 zu Twickenham, Middlesea, nicht feststellen. Leicht möglich war es. (Vergleiche über letzteren z. B. seinen eigenen Artikel in Scherls Berliner »Die Woche« vom 20. August 1904, Seite i486 und Bildnis Seite 1498 oder die Biographie in Nr. 32 der Münchener »Radfahrerchronik« vom 23. August 1892.) Von dem dritten Sohne Johann Pauls, das heißt von Gotthold Holbein, ist nichts weiter zu berichten, weil er sehr jung starb, zwei Jahre nach seiner am 22. Oktober 1811 erfolgten Verheiratung mit Johanna Christiane Neunöbel, der ältesten Tochter des Kaufmannes und Ratsoberkämmerers Neunöbel zu Rastenberg. Seiner zweijährigen Ehe entsprang nur eine Tochter, Pauline Rosine Friederike, geboren 24. August 1812, gestorben 1886 als Ehefrau des Sattlermeisters Karl Ludwig Wilhelm Tischner in Rastenberg. In dieser Linie erlosch also der Name. Auch ich lasse meine eigene Linie erlöschen, ein Grund mehr für mich, den sonstigen Verwandten die von mir gesammelten Familiennotizen bekannt zu geben, ehe sie wieder verloren gehen. Andere würden sich in meinen, teilweise sogar stenographierten Familienakten entweder überhaupt nicht zurechtfinden oder als Fernstehende sich der großen Mühe ihrer Entzifferung nicht unterziehen. Damit bin ich zu meiner eigenen Linie, meinem Großvater, wieder zurückgekehrt. Er heiratete am 1. Dezember 1813 Charlotte Sophie Ernestine Rudolph, geboren am 18. Mai 1795*) als angeblich zweites Kind des im April 1839 verstorbenen Pfarr-Adjunktus Johann Christoph Rudolph zu Rastenberg, welcher mit einer Tochter des Superintendenten Saal verheiratet war. Charlotte Rudolph starb am 21. Januar 1864, kurz vor meiner Geburt, auf welche sie sich ganz besonders gefreut hatte, weil sie in mir den Stammhalter erhoffte. Als solchen begrüßte mich auch Schillers Tochter Emilie von Gleichen-Rußwurm in ihrem Gratulationsbriefe vom 6. Februar 1864. Meiner Großmutter Vater, Pastor von 1785—1835, war e i n Sohn des Hofkantors *) Nicht 1800, wie auf ihrem Grabsteine steht; ein Beweis, daß man sich auch auf Grabsteine nicht verlassen kann. Johann Christoph Rudolph in Weimar, f 19. September 1804 im 76. Jahre, also geboren um 1729, und der Christine Sophie Schlüter [Tochter eines Schönfärbers zu Weimar], welche ihm am 31. Januar 1758 angetraut wurde und im März 1822 zu Tannroda starb. Des Hofkantors gleichnamiger Vater Johann Christoph Rudolph war nach handschriftlichen Familiennotizen Amtskopist und Steuereinnehmer zu Großrudestedt und holte sich seine erste Frau Anna geb. Heermann am 6. Januar 1727 aus Eckstedt. Er selbst wird demnach um 1700 geboren sein. Das Ergebnis ist also, daß sich die Linie meiner väterlichen Großmutter Rudolph bis zu demselben Jahre zurückverfolgen läßt, wie diejenige meiner mütterlichen Großmutter Müller lt. Stammtafel IV, während die Linien der beiden Großväter — wie meist — viel weiter reichen: die des mütterlichen Großvaters Eckardt bis 1577 lt. Stammtafel IV, und die des väterlichen Großvaters Holbein soweit, wie diese ganze Schrift, bes. Stammtafel II und I darlegt. Sonstige Angaben über die Familie Rudolph findet man in »des Bürgermeisters zu Hirschberg Johannes Schmid Nachkommen«, zusammengestellt von Dr. Johannes Schmid, Geheimen Regierungsrat in Weimar 1897. Ihr Stammbaum ist dort auf Stammtafel IV von Ziffer VIII, 3 an ersichtlich, die zugehörigen Bilder auf der Bildertafel II, beschreibende Texte auf S. 108 und im Anhänge des Buches. Dieser Stammbaum führt zur Familie des Dichters Goethe (via Richter-Vul- pius), des Vizeadmirals K. F. Bätsch, des Justizamtmanns Stapff (Vacha 1878) und des Pfarrers Flöel (Schöten bei Apolda, gestorben 1879), wie dort und auf Tafel XIII daselbst näher nachzulesen ist, und durch des Pastors Rudolph andere Tochter Louise Wilhelmine, geboren 17. Oktober 1797» zum Aktuar Salzmann, den sie am 9. November 1820 in Rastenberg heiratete. Noch ein zweites Mal greifen der Schmidsche und Holbeinsche Stammbaum ineinander: nicht nur durch den Vater meiner Großmutter Rudolph, sondern auch durch deren Tochter Bertha Friederike Holbein, meines Vaters Schwester. Diese heiratete am 18. April 1837 den Archidiakonus Karl Günther Schmid in Blankenhain, bekannt vor allem dadurch, daß er dort 1847 den »Boten des Gustav-Adolf-Vereins aus Thüringen« gründete. Die Nr. 1 desselben 86 vom Januar 1897 bringt das Bild dieses Onkels mit Text. Vergleiche in »Schmids Nachkommen« die Stammtafel III unter Ziffer VIII, 27 und die Bildertafel I, linke untere Ecke, mit den Bildern meiner Tante und ihrer zwei Töchter. Hiermit bin ich bei den Geschwistern meines Vaters angelangt. Es sind fünf: 1. Die vorgenannte Bertha Friederike verehelichte Schmid, geboren am 1. Oktober 1814 in Hardisleben, gestorben in Karlsruhe. 2. Louise, geboren am 2. April 1816 (?) in Hardisleben, gestorben in Koblenz am 22. November 1890. Gesellschaftsdame in höheren Familien. 3. Ida verehelichte Putsche, geboren am 2. Mai 1818 in Buttstädt, gestorben am 5. März 1891 in Weimar. 4. Pauline, geboren am 23. August 1821 in Buttstädt, gestorben am 22. Dezember 1904 in Koblenz am Rhein. Sie widmete sich der dramatischen Kunst, war engagiert am Hoftheater in Meiningen, Oper in Rotterdam,FürstlichenTheater in Lippe-Detmold, bis sie infolge schweren Beinbruches der Bühne entsagen mußte. 5- Franziska, geboren am 6. September 1824 in Buttstädt, gestorben in Weimar am 17. August 1896. Als Sängerin am Konversatorium zu Leipzig ausgebildet, war sie zunächst private Gesangslehrerin, später in gräflichen und fürstlichen Familien Rußlands, dann Konzertsängerin in New York und verbrachte ihre letzten Jahre in Weimar. Sie wie ihre Schwestern Louise und Pauline blieben unverheiratet. Die Verehelichung der Bertha habe ich schon besprochen. Ida wurde die Frau des Großherzogi. Sächs. Justizamtmannes E. Putsche in Vacha, zuletzt in Jena, eines Bruders des bekannten ■ Grammatikverfassers und Sohnes des Pastors Putsche in Wenigen- jena bei Jena, welcher in der Schlacht 1806 gezwungen worden war, dem rechten französischen Flügel den Weg durchs Rautal zu zeigen. Von diesem Onkel Putsche besitzen wir noch einen länglich-viereckigen Tisch, an welchem Napoleon auf der Flucht von Leipzig in Vacha gefrühstückt hat. Jetzt steht aber ein Marketenderseidel darauf, aus dem der Rächer des Vaterlandes, unser glorreicher Kaiser Wilhelm der Große, beim Kaisermanöver auf dem Schlachtfelde von Roßbach am 15. September 1883 getrunken hat, vor den Augen meines Vaters, der das Seidel dem Marketender sofort für 1 Taler abkaufte. Engländer boten uns dann 200 Mark vergeblich dafür. Wie Ida Putsche nur einen Bruder, wohl aber vier Schwestern gehabt hatte, so hatte sie auch nur einen Sohn und daneben fünf Töchter. Auch ihr Großonkel, der Bruder von Charlottes Vater Rudolph, das heißt Forstrat Erdmann Ludwig Rudolph, hatte wiederum nur einen Sohn und fünf Töchter laut Tafel IV in »Schunds Nachkommen« Ziffer IX, 7 bis IX, 12. Charlottes Schwester Louise Wilhelmine verehel. Salzmann einen Sohn und drei Töchter, ebenso Idas Schwester Bertha nur einen Sohn und drei Töchter laut Tafel III, Ziffer XI, 41—44 daselbst. Diese auffallende Erscheinung wiederholt sich also in derselben Nachkommenschaft von Generation zu Generation so häufig, daß man geneigt ist, nicht nur an einen bloßen Zufall, sondern eher an eine erbliche Veranlagung zu glauben. Die ärztliche Wissenschaft tappt über solche Punkte leider noch völlig im Dunkeln. Ihr Material zu liefern, dieser Zweck allein würde die Aufstellung von solchen Stammbäumen rechtfertigen. Nebenbei bemerkt gehören die einzigen aus der Familie mir bekannt gewordenen Fälle nervenärztlicher Behandlung hierher in diesen vorwiegend weiblichen Zweig. Drittens findet man die Heiratslust oder Unlust in manchen Stammbäumen — ob auch in unseren? — so eigentümlich verteilt, daß man mit Dr. med. Magnus Hirschfeld, dem Herausgeber des Jahrbuches für sexuelle Zwischenstufen und Vorkämpfer des wissenschaftlich-humanitären Komitees in Charlottenburg, auf vererbte, angeborene Anlagen schließen muß. Viertens soll die Kindersterblichkeit gewisser Familien ärztliches Interesse bieten können und ebenso endlich die durchschnittliche Lebensdauer der Generationen. Die Stammtafeln am Ende des Buches zeigen auf 18 rein süddeutsche Generationen 21 der mehr norddeutschen Linie, was jedoch auch mit besserer Lebensführung Zusammenhängen kann. Erstere lebten also rund 6 Jahre durchschnittlich länger. — 88 Natürlich verschwindet solche Anlage nach verschiedenen Familienmischungen oder schwächt sich ab, wie sie durch dergleichen auch entstehen mögen. Vergleiche Ottokar Lorenz’ Lehrbuch der wissenschaftlichen Genealogie, Stammbaum und Ahnentafel; 1898; besonders Seite V, 33—37, 337—476. Wenn es wahr ist, daß Hans Holbein, der jüngere Maler, mit der linken Hand malte, so kann es Zufall aber auch erblicher Zusammenhang sein, daß auch mein Vater teilweise Linkhänder war, z. B. beim Kegeln. Daß jener mit der Linken malte, las ich mehrmals, z. B. Bd. II, S. 200 des »Moniteur des Dates par E. M. Öttinger, Dresde 1866«. Andere bestreiten es. Beide Meinungen lassen sich vereinigen, wenn auch er Doppel- oder Bi-Händer war. Putsches Töchter heirateten sämtlich; Rosa den jetzigen Landgerichtspräsidenten Emil Bachmann in Weimar, Adelhaid den jetzigen Schuldirektor Gustav Fischer in Apolda, Cornelie den Lehrer Gustav Heuschkel in Vacha, verstorben, Armelia den Lehrer Eduard Kühn, jetzt am Gymnasium in Weimar, Helene den Lehrer Hermann Gigling in Vacha, verstorben. Putsches Sohn: Prof. Dr. Flugo Putsche in Meiningen ehelichte die Tochter Fanny des Kommissionsrates Hopfner in Jena. Auf diese Seitenlinien einzugehen, würde zu weit führen. Ich muß es mir daher versagen und mich zu dem letzten noch übrigen Glied unserer Flurstedter Linie wenden: zu meinem Vater. Geboren am 19. Januar 1823 zu Buttstädt erhielt er die Namen Robert Carl Julius. Vom 12. bis 18. Jahre besuchte er die Landesschule Pforta, wo er eine Freistelle der Stadt Kindelbrück genoß. An dieser Schule und ihrer Methode hing er sein Leben lang und ließ sogar in meinen Krankheitsfällen dort Gebete für mich lesen, z. B. am Sonntage den 12. März 1882. In den von der Schule um 1900 gesammelten und gedruckten Notizen über ihre früheren Schüler sollten diejenigen über sein Leben mit aufgenommen werden. Ihr verdankte er auch die gediegenen lateinischen Kenntnisse, die sich bei mehreren Gelegenheiten bewährten. Einmal, als Bismarck aus dem großen Kriege heimkehrend am Bahnhofe Apolda ein paar Minuten Aufenthalt hatte. Zur Begrüßung war das Stadtoberhaupt 89 nicht da. So begrüßte ihn mein Vater mit einem Satze, welcher zugleich die Prägnanz der lateinischen Sprache zeigt und sogar in deutsch-amerikanischen Zeitungen abgedruckt wurde, weil man kaum kürzer und treffender Bismarck und sein Werk charakterisieren könne. Der Satz lautete: Princeps Bismarck, tarn ingenii quam gladii acie maxime insignis vir, superbae Galliae victor, germanici imperii gloriosus con- structor, hic princeps principum vivat in aeternum! Das Volk stimmte mit betäubenden Plochs ein. Bismarck erwiderte scherzend, man merke doch gleich, daß man in der Nähe der Universität Jena sei und unterhielt sich weiter leutselig bis zur Abfahrt des Zuges. Mir selbst war es leider nicht vergönnt, zugegen zu sein und erst 1892 in Jena gelang es mir, Bismarck die Pland zu drücken und ihn während seiner berühmten Marktrede aus vier bis fünf Schritt Entfernung zu photographieren. Es ist das meines Wissens die einzige Photographie, welche dabei aus solcher Nähe aufgenommen wurde und ihn deshalb nicht unter dem Publikum verschwinden läßt. In dieser Rede äußerte sich unser Alt-Reichskanzler etwas präziser, als ich es in den Zeitungen dann gelesen habe, über sein Verhältnis zu Korps und Burschenschaft. Er sagte: »Als ich die Universität bezog, geschah es mit mehr burschen- schaftlichen als landsmannschaftlichen Gefühlen (Beifall bei Burschenschaftern), und nur einem Zufalle habe ich es zu danken, daß ich vor den Gefahren der burschenschaftlichen Bewegung bewahrt geblieben bin (Beifall aus Korpskreisen).« Echt diplomatisch wollte er es mit keiner der anwesenden Parteien verderben. »Dankt Gott, daß er der unsere war«, kann danach jede rufen. Bismarck erinnerte sich jener lateinischen Ansprache noch später bei einem parlamentarischen Frühschoppen und gab deshalb dem daran teilnehmenden Reichstagsabgeordneten, Kommerzienrat H. F. Müller von Apolda, ein anderes lateinisches Sätzchen zur Übersetzung nach Apolda an meinen Vater mit. Es lautete: Juvenis Hispaniam natura naturam visu vitium. 90 Die Lösung beruhte darauf, daß man nicht die gewöhnliche, sondern die ungewöhnliche Bedeutung der Worte wählen mußte, um einigermaßen übersetzen zu können: Juvenis = ein junges Mädchen natura — welches schwimmen will Hispaniam = nach Spanien, visu = um sich dort anzusehen naturam = die Natur vitium = der Weinreben. Von 1841 —1845 studierte Robert Holbein die Rechte in Jena, und schloß sich der Burschenschaft auf dem Fürstenkeller an. Er gehörte mit seinem Vetter C. Salzmann (späterem Reichstagsabgeordneten für Greiz) unter anderem zu den Führern der ihren Fortbestand wünschenden Partei laut S. 152 in »Geschichte der alten Jenaischen Burschenschaft etc.« von Dr. H. Zeiss, Jena 1903. Als deren Nachfolgerin machte ihn 1883 die Burschenschaft Germania zu ihrem Ehrenmitgliede. In seine Studentenzeit soll die Veranlassung des beliebten, gemütvollen Liedes gefallen sein: »Auf den Bergen die Burgen, im Tale die Saale usw.« Da mir nicht bekannt ist, daß diese Veranlassung schon durch Druck festgehalten sei, so will ich sie bei dieser Gelegenheit wieder erzählen, wie ich sie gehört habe. Ein Student Ad. Erdmannsdörfer, Sohn eines Pastors im Altenburgischen, hatte mit andern Verbindungsbrüdern sich in den Kolonnaden des Jenenser Rathauses verborgen, um der dort aus Bürgel ankommenden oder vorbeifahrenden Post einen Schrecken einzujagen. Ein paar fielen den Pferden in die Zügel, ein paar dem Kutscher in die Arme und ein anderer öffnete den Schlag, indem er dem einzigen darin sitzenden Passagier zurief: Geld oder Leben. Uber dem Lärm kam die Polizei und faßte Erdmannsdörfer. Die Universität relegierte ihn zur Strafe auf mehrere Semester. Das war vielleicht am empfindlichsten für seinen Vater, denn auf fremden Universitäten gab es für Fremde nicht so viel Stipendien, wie auf der eigenen Landesuniversität. Deshalb richtete er ein Gnadengesuch an den Herzog von Altenburg. Dieser gab ihm statt, angeblich weil gerade er der überfallene Passagier gewesen war und zeigen wollte, daß er die Sache richtig als Studentenulk aufgefaßt habe und sich persönlich nicht betroffen fühle. Infolgedessen kam Erdmannsdörfer nach Jena zurück, geriet aber dort bald in Streit mit einem gewissen Köhler (nicht Nökler, wie es bei Dr. Zeiss, S. 153 heißt). Dieser erstach ihn im Duell am folgenden Morgen bei der Linde über der Lobedaburg. Wäre er nicht begnadigt worden, lebte Erdmannsdörfer vielleicht heute noch. Der Täter floh, und als er später einmal ins Saaltal zurückkehrte, suchte er die Stelle des unglücklichen Duells mit einem Freunde Erdmanns- dörfers wieder auf und dichtete letzterer daselbst das herrliche Lied. So wurde dessen trauriges Ende erklärt: »Eine Linde im Winde, die wiegt sich und biegt sich, rauscht schaurig und traurig, ich weiß wohl warum!« Der Dichter ist nach dem Kommersbuch Müller von der Werras: Lebrecht Dreves 1842. Aber letzteres Jahr stimmt auch nach Angaben anderer Zeitgenossen nicht. — Von anderen Studentenstreichen, so nett sie sind, will ich doch schweigen. Nach gut bestandener Staatsprüfung finden wir Robert Holbein erst als Accessist in Weimar, als solchen 1848 in der Bürgerwehr, und später als Regierungsauditor 1850 in Dermbach, Neustadt an der Orla, Triptis, im ersten Vierteljahre 1852 und 12. August 1853 in Apolda und schließlich 1853 und 1854 in Weimar. Hier wurde er eines Tages zum Minister gerufen und dort gefragt, ob er sich nicht zu der durch den Tod des Advokaten Ungelenk in Apolda frei gewordenen Advokatenstelle melden wolle? Es habe sich nur einer gemeldet. Damals herrschte bekanntlich noch keine freie Anwaltschaft wie heute. Er wollte nicht nein sagen, weil er schon den Wunsch seines Vorgesetzten, sich um die Bürgermeisterstelle in Apolda zu bewerben, so lau befolgt hatte, daß nichts daraus wurde, indem er z. B. die Bürgerdeputation im Schlafrocke empfangen hatte. So sagte er ja und sah sich wenige Tage darauf schon als Advokat in der größten Industriestadt des Landes. Die Rechnung der ministeriellen Sporteleinnahme dafür über zwölf Taler zehn Groschen datiert vom 12. August 1854, der Bürgerschein vom 3. November 1854. Als Zahlungsfrist für erstere sind vier Wochen vorgedruckt. Heute pflegt man eine Woche zu setzen. Daher der Ausdruck von den »guten alten Zeiten«. Sein Bürgerschein kostete 92 einen Taler, der meinige vom 28. Mai 1902 zehn Mark. Und dabei haben die Bürger inzwischen eigentlich nicht mehr Rechte, sondern nur mehr Pflichten bekommen. Von einem Bürgerrecht zu sprechen, klingt fast wie Ironie. Selbst das sogenannte Wahlrecht ist kein Recht mehr, wenn man zur Ausübung desselben durch Strafandrohungen gezwungen wird, entgegen dem tausendjährigen Grundsätze: nemo iure suo uti cogitur. Die Advokatur als Lebensstellung gab die Freiheit, die schon in Neustadt erkorene Braut nun vor den Altar zu führen. Das geschah am 4. August 1856. Es war Alma geborene Eckardt aus Dresden, geboren 22. Januar 1837 zu Pulsnitz, Tochter des Wilhelm Eckardt, Besitzer eines vordem königlichen, zum Gute umgewandelten Jagdschlößchens in Lausnitz bei Königsbrück, dann Verwalter der Seebe- schen Getreidespeicher am Dresden-Neustädter Elbkai, und der Emilie geborenen Müller aus Neustadt an der Orla. Dieser Wilhelm Eckardt, also mein mütterlicher Großvater, hatte um 1830 in Straßburg (Elsaß) gearbeitet. Obwohl Straßburg damals französisch war, waren die ihm ausgestellten Papiere deutsch abgefaßt. Den mütterlichen Stammbaum habe ich fast fertig überliefert erhalten, wie ihn Stammtafel IV zeigt. Weiteren Ausbau desselben habe ich wenig versucht. Ebensowenig in seine Seitenlinien einzudringen, obwohl diese zu manchem hervorragenden Manne führen, z. B. zum Bildhauer Rietschel, Professor Kehrbach in Berlin, den Familien Kosmahl und Kußmaul, [durch diese zum Dichter Adalbert von Chamisso,] ferner zu der in Schmids Nachkommen Tafel XII ausführlich behandelten Familie Martin, zu dem Orientalisten Hofrat Professor E. Wilhelm in Jena, dem bekannten Waldwollfabrikanten Kommerzienrat Lairitz in Remda, durch diesen zu den zahlreichen Mämpels aus Arnstadt, Geheimen Justizrat Kind in Weimar und anderen. Hoffentlich läßt sich ein anderer Berufenerer von der Bearbeitung dieser Linien nicht durch die große Mühe abschrecken, die dergleichen verursacht. Der Mämpelsche Stammbaum ist um 1894 in Bußjägers Hofbuchdruckerei zu Arnstadt gedruckt. Advokat oder, infolge der am 1. Oktober 1879 in Kraft getretenen Reichsgesetze, »Rechtsanwalt« in Apolda blieb mein Vater bis zu seinem am 16. Juni 1889 erfolgten Ableben. 93 In dieser Zeit erlebte er die große Freude, seine burschen- schaftlichen Jugendideale eines einigen deutschen Kaiserreichs in Erfüllung gehen zu sehen. 1861 war er dem Nationalverein beigetreten. Seine Mitgliedskarte trägt die Unterschrift des berühmten Parteiführers Bennigsen. Als die Kriegserklärung eintraf, sehe ich ihn noch zu Kriegsdiensten bereit und mich selbst, trotzdem ich erst sechs Jahre alt, veranlaßte er, die schwachen Kindeskräfte zu verwenden, indem er mich an den Bahnzügen der in den Krieg ziehenden Truppen entlang schickte und Erfrischungen, Zigarren u. dergl. anbieten ließ. Gerade diejenigen, wie er, welche den alten Jammer erlebt hatten, und mit der neuen Herrlichkeit vergleichen konnten, wußten deren Wert zu würdigen. Sogar zu Gedichten begeisterte sie ihn. Die »Nörgler« blieben ihm unverständlich. Auch meine Mutter half mit für Verwundete etc. und hat dafür das mit landesherrlicher Verordnung vom 19. Juli 1871 »Für rühmliche Tätigkeit 1870/1871« gestiftete Ehrenzeichen verliehen bekommen. Am 1. Oktober 1870 erhielt mein Vater einen Paß und reiste den Truppen nach. Außerdem bereiste er teils allein, teils mit meiner Mutter zusammen, trotz der damals so unbequemen und teuereren Reisen die Alpen. Mit seinem »guten Gemüte«, welches die Briefe seiner Eltern preisen, schwärmte er für die Schönheiten der Natur, ohne dabei die geselligen Vereine zu vernachlässigen, welche früher vielleicht noch mit mehr Recht als heute blühten. In der Natur — nicht in der Kirche — diente er auch seinem Gott und lehrte mir, daß trotz der wunderbaren Fortschritte der Naturwissenschaften im 19. Jahrhundert dennoch alles Wissen seine Grenzen hat, der menschliche Geist nur das Endliche, nicht das Unendliche (Zeit, Raum, Kraft, Stoff) versteht und da wo das Wissen aufhört, der Glaube anfängt. Nimmt man zu diesem ersten Grundsätze den zweiten, von welchem Christus lehrt, in ihm hange das ganze Gesetz und die Propheten, das heißt »du sollst Gott über alles lieben und deinen Nächsten wie dich selbst«, so hat man mit zwei Worten den Kern eines modernen, aber wahren, echten Christentums, mit Hilfe dessen sich ein neuzeitlicher Mensch über mittelalterliche Konfessionen und Konfessionellen mit ihren von Menschen geschaffenen »Dogmen« 94 hinwegsetzen und seinen Glauben mit dem Wissen versöhnen kann. Für Familien, welche katholische und protestantische Linien in sich bergen, wie die holbeinische, scheint mir ein solch gereinigtes Christentum doppelt nötig. Für Völker wie das deutsche noch nötigerl Von meinen Brüdern hätte einer Theolog werden sollen. Aber leider starben meine Geschwister schon in ihrem ersten oder zweiten Lebensjahre. Uber diese Geschwister und meine Wenigkeit lautet der amtliche Auszug des hiesigen Kirchenbuches — das Reichsgesetz über die standesamtliche Beurkundung des Personenstandes vom 6. Februar 1875 gilt nach seinem § 79 erst seit 1. Januar 1876 — wie folgt: »Kinder vom Rechtsanwalt Holbein. Auf Grund des hiesigen Kirchenbuchs. 1. Ungetauft Tochter, geb. u. verstorben den 7. August 1861. 2. Hans, geboren, d. 31. Januar 1864. 3. Gottlieb Bernhard Otto, geboren d. 31. Dezbr. 1865, gestorben d. 5. Januar 1866. 4. Horst, geboren d. 24. Novbr. 1868, gestorben d. 11. Februar 1869. 5- Frieda Alma, geboren d. 7. Juni 1875, gestorben d. 17. August 1876. Apolda, 13. November 1902. gez. Fr. Graf, Kirchenbuchführer.« Im Kirchenbuche fehlt die am 31. Dezember 1865 erfolgte Geburt des Töchterchens Sylvia, trotzdem diese sogar in der Weimarischen Zeitung vom 3. Januar 1866 veröffentlicht war, wie ihr Tod in den Dresdener Nachrichten vom 11. Januar 1866. Der statt ihrer eingetragene Otto hat nicht existiert und beruht auf Irrtum der anmeldenden Botin; ein lehrreicher Beweis, wie man sogar auf Kirchenbücher sich nicht unbedingt verlassen kann. Der ungetaufte Sohn von 1859 fehlt im Auszuge auch. Nicht viel fehlte mehrmals, daß auch hinter meinem Namen in dieser Liste ein »gestorben« stand. Denn im Gegensatz zu meinem Vater, der keine Krankheit, jedoch um so mehr Unfälle kannte und an einem solchen (Oberschenkelhalsbruch) auch starb, haben mich nicht nur die gewöhnlichen, sondern auch viel außergewöhnliche Krankheiten aufgesucht. Dreimal war ich schon totgesagt. Einmal beim Typhus, einmal bei Rückfall von Gelenkrheumatismus und das dritte Mal ohne jeden Grund. Trotzdem habe ich die Schulen ohne Aufenthalt zurückgelegt, so daß ich mit 26 Jahren schon Rechtsanwalt war. Nur das erste studentische Semester mußte ich zu einer 4—5 monatlichen Erholungsreise, mit Mutter zusammen, nach Österreich, Oberitalien, Schweiz und Rhein verwenden. Dabei beteiligte ich mich an der Einweihung des Niederwalddenkmals und überschritt fünfmal den Straßendurchlaß, in welchem das Dynamit der Attentäter Reinsdorf und Genossen auf den Funken der Zündschnur wartete, den der Regen — Gott sei Dank — verlöschte. Diesem Umstande verdankte ich im Frühjahr 1885 die Eintrittskarte zum Hochverratstermin am Reichsgericht. An Schulen besuchte ich: von Ostern 1870—74 die Realschule in Apolda mit ihrer Vorschule, von Ostern 1874 bis Michaelis 1876 das Kraußesche Institut in Dresden-Neustadt, Birkengasse I, in Pension bei meinen mütterlichen Großeltern, von Michaelis 1876 bis Ostern 1883 das Gymnasium zu Jena. Es wurde Michaelis 1876 unter dem Direktorium eines alten Portensers errichtet. Bei seiner Vorliebe für Schulpforta brachte mein Vater mich unter portenser Methode unter, zumal auch der erste Professor, Hofrat Dr. Eugen Wilhelm, zu den Verwandten meiner Mutter (S. 92) gehörte. Aber jene Methode erzog nach meinem Gefühle zu viel zum bloßen Philologen. Als ich das zu Professor Wilhelm einmal zu äußern wagte, erhielt ich die Cicero nachgebildete Antwort: nihil est tarn absurdum, quod iuris consultus non dixerit. Aber zehn Jahre später konnte ich ihn mit Genugtuung darauf hinweisen, daß fast gleiche Gedanken, wie ich sie ihm um 1880 geäußert hatte, nun in den kaiserlichen Schulerlassen ständen. Es verfolgte mich überhaupt oft das Mißgeschick, Richtungen oder Ideen zu vertreten, die erst später anerkannt wurden bezw. werden werden. Liegt darin vielleicht ein Familienzug? Als Beispiele erinnere man sich der Hingabe der ältesten Holbeiner an die neue Papiererfindung, des Malers an die Reformation und vergleiche damit die folgenden Beispiele aus meiner Praxis, die ich um viele vermehren könnte. Doch unterlasse ich es, um nicht mit solchen mehr persönlichen Dingen den Leser zu behelligen. Als ich 1888 als erster auf dem 9 6 Fahrrade mit Gewehr zur Jagd fuhr, kam es in die Zeitung Deutschland als auffällig, aber wer findet heute noch etwas in dergleichen? Zusammen mit Assessor Rodigast vertrat ich die Verdeutschungsbestrebungen im Behördenstil schon ein Jahr, bevor sie vom Ministerium in seiner Bekanntmachung vom I. Juli 1888 eingeführt wurden. Postkarten und Ansichtskarten sammelte ich seit 1876. Heute tut’s jeder. Dazu konstruierte ich mir Sammelkasten, wie sich jetzt eine Frankfurter Firma sie schützen ließ usw. Meine Großeltern, die sich an mich gewöhnt hatten, zogen im Mai 1877 mir nach Jena nach. Deshalb verbrachte ich auch daselbst meine ganze Studentenzeit, außer dem verreisten ersten Semester und dem in Leipzig verbrachten vierten im Winter 1884/85. Ende des 2. Semesters beteiligte ich mich an der Gründung der Burschenschaft auf dem Fürstenkeller, späteren Cheruscia. Im August 1886 meldete ich mich zur ersten juristischen Prüfung, die ich am Oberlandesgericht zu Jena am 29. Dezember 1886 als einziger von fünf bestand, indem von uns fünf zwei nach dem schriftlichen Teile zurücktraten, der dritte den für ihn schon hingestellten Stuhl unbesetzt ließ und der vierte Unglück hatte. Beinahe wäre auch ich durch höhere Gewalt nicht erschienen. Ich war nämlich durch den während der Weihnachtsfeiertage 1886 anhaltenden riesigen Schneefall in Apolda vollständig eingeschneit. Fast drei Tage lang konnte auf den Eisenbahnen, sogar der Thüringer Hauptlinie, kein Zug verkehren. Auch der Schlittenverkehr mit Jena war unterbrochen und zu Fuß oder Rad war es erst recht unmöglich, der Ladung zum Examen zu folgen. Endlich am 27. Dezember 1886, am vorletzten Tage vor der Prüfung, waren die Eisenbahnen wieder frei geworden. Die Störung war viel schlimmer, als nach dem gewaltigen Hochwasser von Ende November 1890, welches an der Camburger Brücke als das bei weitem höchste seit Jahrhunderten verzeichnet steht und die meisten übrigen Saale-Brücken, selbst die vielen Jahrhunderten standhaft gewesene Kösener, wegriß. Vom 1. Februar 1887 bis Ende Februar 1890 war ich als Referendar im Großherzogi. Vorbereitungsdienste an dem Amtsgerichte zu Apolda (anderthalb Jahr), Landgerichte zu Weimar (ein halbes Jahr), Staatsanwaltschaft Weimar (ein viertel Jahr) und den Rest bei Rechtsanwalt Dr. Harmening in Jena. 97 In den Anfang meiner Referendarzeit fielen die berühmten Reichstagswahlen, welche die unterlegenen Parteien als »Angstprodukt des Boulangerrummels« ausgeschrieen haben. Wie verkehrt das war, hatte ich zufällig schon 1886 etwas kennen gelernt und glaube das zur Belehrung für manchen nicht verschweigen zu dürfen. Zu Pfingsten 1886 hatten wir uns über den plötzlichen Kurssturz der deutschen Staatspapiere gewundert. Etwa ein Vierteljahr später sickerte hier aus eingeweihten Kreisen durch, daß die Eisenbahndirektion Erfurt den geheimen Befehl gehabt hätte, den Wagenpark zum Truppentransportbereitzu halten. Und wieder etwas später, am 18. Oktober 1886 hörte ich aus Offizierskreisen, daß zu dem eben erwähnten Pfingsten 1886 nur von der Antwort des französischen Präsidenten Grevy die Mobilmachung abgehangen hatte. Um so empörter war ich, als im nächsten Jahre 1887 alles das nur als »Wahlmache« hingestellt wurde, während im Sommer 1886 noch niemand an Reichstagsauflösung und Neuwahlen gedacht hatte. Vom 1. März 1890 bis 4. August 1890 stand ich im Assessorexamen, welches ich ebenfalls mit »Gut« bestand. Obwohl ich sofort um meine Zulassung als Rechtsanwalt am Landgericht Weimar einkam und gar nicht in den Staatsdienst treten zu wollen erklärt hatte, ernannte mich das Großherzogi. Staatsministerium dennoch am 12. August 1890 zum Gerichtsassessor und veröffentlichte es auch in der amtlichen Weimarischen Zeitung vom 20. August 1890. Als solcher den Vorbereitungsdienst fortzusetzen, aus dem ich prüfungshalber beurlaubt war, wurde ich jedoch nicht einberufen, vielmehr am 20. September 1890 vor dem Großherzogi. Landgerichte in Weimar als Rechtsanwalt daselbst verpflichtet. Den Rest des 19. Jahrhunderts benutzte ich, um eine Einrichtung zu erproben, von welcher eine jährlich wachsende Zahl beiderlei Geschlechts — z. B. Henriette Fürth in der Oktobernummer (1904) der Monatsschrift Deutschland S. 20—23 — meint, daß ihre von der Papstkirche widernatürlich verpfuschte Gestaltung deshalb trotz aller künstlichen Reifen kirchlicher und weltlicher Gesetze dem Drucke neuzeitlicher Verhältnisse nicht gewachsen bleibe, unter ihm vollends mißbildet werde oder gar zerspringe: die Ehe. Ich ging sie am 24. Dezember 1895 ein mit Magdalene geb. Holbein, Die Holbeiner. 7 98 Küpper, legitimierte Lützow, deren Vater Karl von Lützow, geboren am io. Juli 1834 auf Herzford bei Lingen, noch bis 1869 zu den Bismarckschen Familientagen, als weitläufiger Verwandter, eingeladen worden war. Seines Vaters, Silvester Dietrich von Lützow, Mutter, Antonette, 1856 gestorben, und Alexanders von Bismarck-Bohlen zu Rathenow Mutter, Bernhardine Marie Magdalene — geboren 28. Mai 1780, gestorben 22. Januar 1849 zu Deutschkrone — waren Geschwister, nämlich Töchter des Pastors Rump in Nienhaus (Neuenhaus) an der holländischen Grenze oder nach dem 1900 bei Mittler & Sohn in Berlin erschienenen Stammbuche der Bismarcks »in Lengerich an der Wallage«. Zwei Orte dieser Namen liegen bei Lingen. Scheiden ließen wir uns vom Landgericht Weimar am 8. Juli 1902. Mit dem Beginn dieses Jahrhunderts — selbstverständlich nicht der 1. Januar 1900, den die amtliche Lesart bevorzugte, sondern der 1. Januar 1901 — durchbrach ich das seit 1. Oktober 1879 von der Justizverwaltung hartnäckig festgehaltene Lokalisierungsprinzip, wonach Rechtsanwälte am Sitze ihres Landgerichtes wohnen sollen. Man gestattete mir, in meiner Vaterstadt Apolda zu wohnen, in welcher ich bis dahin nur ein Zweigbureau unterhalten hatte. Die fast täglichen Fahrten zu diesem, auf Monatskarten der Staatsbahn, nachdem die schöneren und besseren Jahreskarten leider abgeschafft waren, hörten nun auf und so gewann ich Zeit zu gegenwärtiger Arbeit und zu ihren Vorarbeiten. Zu letzteren sammelte ich teilweise an Ort und Stelle, in Wien, Augsburg, Ravensburg, Basel etc. — in Gmünd fand sich nichts — und in Uri. In Uri klang mir dann aus dem eingangs zitierten Teil ein Vers kräftig und so lange im Innern wider, bis ich ihn letztes Frühjahr als Rekonvaleszent befolgen konnte, nämlich: »Hört, was mir Gott ins Herz gibt, Ihr müßt fort! Ins Land Italia, Nach St. Peters Stadt.« In Rom hatte nicht lange vorher Pius X. den Stuhl Petri bestiegen. Jeden neuen Papstes Lebensbeschreibung wird allen katholischen Völkern in ihrer Sprache dargeboten. Der flandrische Biograph, Pfarrer Alfons Mervillie zu Aertrycke, glaubte, mir für Mitteilungen 99 über deutsche Familiennamen Dank zu schulden, und nahm mich deshalb mit zu einer Privataudienz beim Papste sowie hei dessen drei Schwestern auf dem Corso Vittorio Emanuele. Der Besuch bei letzteren war etwas, was sich nicht einmal der Papst erhüben konnte. Denn um das Märchen von seiner Gefangenschaft aufrecht zu erhalten, hütet er sich, den tausendzimmrigen Vatikan zu verlassen, der im übrigen auch ganz heimisch und neuzeitlich eingerichtet war. Zum Beispiel sah ich in der Anticamera elektrisches Licht, Fernsprecher, Füllfederhalter etc. Nur die Hauptsache: der Geist erwies sich rückschrittlich. Das gaben die Römer nicht dem Papste, sondern den Jesuiten schuld, unter deren Einflüsse er stände. Die Opposition Roms gegen den Jesuitengeist veranlaßte mit die großartige Ausschmückung der Stadt zu dem wenige Tage später erwarteten Empfange des Präsidenten Frankreichs, als Demonstration für ein Staatsoberhaupt, welches den Vatikan zu ignorieren wagte. Man sprach nicht mehr vom Pantoffel des Papstes; noch weniger küßte man ihn. Man sprach vom Pantoffel der Jesuiten, unter welchem der Papst stünde. Letzterer selbst galt für milde und versöhnlich, hatte z. B. auch für seine Besucher, die Leo XIII. rücksichtslos stehen ließ, Sitzgelegenheit in der Sala Clementina geschaffen. Und auch zu uns sprach mild, zwar nicht mit den Worten aus Scheffels Trompeter, aber dem Sinne nach: »Der Heilige Vater: ,Sonder Trost darf Keiner heim aus Roma pilgern, Und als Arzt der Seele muß ich Euch vor künft’ger Ohnmacht hüten'«. Durch obigen A. Mervillie und seinen Freund Croke, päpstlichen Archivar, waren mir auch die Archive des Vatikans geöffnet. Aber für die Geschichte der Holbeiner hat sich darin bis jetzt nichts gefunden. Überhaupt nichts in Italien, obwohl wir doch sonst Holbeiner in allen Nachbarländern angetroffen haben: in Österreich-Ungarn, Schweiz, Frankreich, England, sogar auf der iberischen Halbinsel und in Indien. Anlage I, zu Seite 2. (Band IV. Seite 175 Nr. 1112 des Württembergischen Urkundenbuches.) Abt Konrad von Weingarten und sein Kapitel verleihen Herrn Kuno Holbein und seinen Kindern und Erben Güter ihrer Kirche unter näher ausgedrückten Bedingungen zu erblichem Zinslehen. *3. April 1248.! Ex peccato primi patris cunctis infligitur, quod humana memoria sit labilis et caduca, // nisi teste vel litteris sustentur. Eaprop- ter notum sit omnibus tarn presentis etatis quam future // posteri- tatis, quod dominus C. abbas Wingartensis ecclesie cum consensu et benigno favore tocius // capituli sui domino Kunoni Holbeino et liberis suis ac deinde semper proximis heredibus ipsius omnia feoda sita 1 ) et domini Fr. fratris sui, cuiuscumque condicionis fuerint, ad ecclesiam pertinentia sine contradictione cuiuslibet libere contulit tali pacto censualiter possidenda, ut unus filiorum predicti Kunonis mulieri ecclesie legitime conpuletur; quod si neglexerit vel recusa- verit, ecclesie prenotate XX Ü - marcas argenti ad emendationem per- solvat et feoda sua more prescripto cum quiete possideat. Huius rei testes sunt: dominus Heinricus Wildermann, dominicus Heinricus de Clenzintobile 2 ) Heinricus scolasticus de Rauenspurc, Fr. Zuzilo, Hinricus Fritil, Fr. Hellare, Fr. Pistor, Johannes Cellare et alii quam plures. Acta sunt hec anno dominice incarnationis M°. CC°. XL 0 . VIII 0 ., VI 0 . indictionis, XIII. Aprilis. Et ut hec nullius temporis diuturnitate deleri possint, conmuni sigillo abbatis et ecclesie sunt roborata. Das Siegel ist verloren, nur das Pergamentriemchen hängt noch an. 1 ) Hier fehlt der Name des Lehengutes. 2 ) Klizistobel, O. A. Ravensburg, IOI Übersetzung: Infolge der Erbsünde des ersten Menschen trifft uns alle das Unglück, daß das menschliche Gedächtnis hinschwindend und ganz vergänglich ist, wenn es nicht durch Zeugnis oder Schrift unterstützt wird. Deswegen sei hiermit für alle gegenwärtig und zukünftig Lebenden notiert, daß der Herr C., Abt der Kirche zu Weingarten, mit Zustimmung und freundlicher Genehmigung seines ganzen Kapitels dem Herrn ( 1 ) Kuno Holbein und seinen Kindern, auch später immer seinen nächsten Erben alle Lehensgüter, gelegen zwischen denjenigen des .... und seines Bruders Fr., welche zur Kirche gehören, in welchem Zustande sie auch gewesen sind, ohne Widerspruch irgend jemands frei und öffentlich übertragen hat. Und zwar unter einer solchen Vertragsabmachung, daß er sie als abgabepflichtig besitzen wird, und daß einer der Söhne des vor= genannten Kuno mit einem Weibe der Kirche sich gesetzlich verehelicht.*) Wenn dies verzögert**) oder gar verweigert wird, so soll er der vorgenannten Kirche 20 Mark Silbers als Buße bezahlen, wogegen er nach der vorgenannten Rechtssitte seine Lehensgüter in Ruhe weiter besitzen darf. Hierfür sind Zeugen: Herr Heinrich Wildermann, Herr Heinrich v. Clicintobel, der Scholasticus Heinrich von Ravensburg, Fr. Zuzilo, Heinrich Fritil, Fr. Heller, Fr. Pistor, Johannes Celler und andere mehr. So geschehen im Jahr 1248 nach der Geburt des Herrn, am 6. Tage nach seiner Ansagung, am 13. des April. Und damit dieses nicht bei der Länge der Zeit vernichtet wird, wird es hiermit durch das gewöhnliche Siegel des Abtes und der Kirche bekräftigt. *) Derart Bedingungen bei Verträgen erklärt nach römischem Rechte für unsittlich und deshalb ungiltig Dernburg in seinem Pandektenlehrbuche, 1892, Bd. I, § 108, Note 8. Ebenso bei Testamenten Arndts, Pandekten, 1883, § 495, Note d. Daran messe man, wer über die Ehe sittlicher dachte: die römischen Kaiser oder die römische Kirche? **) Also ohne Verzug. Danach standen mehrere Söhne Kunos schon im heiratsfähigen Alter und Kuno selbst im doppelt so hohen Alter. Seine Geburt fällt also eher vor, als nach 1200. Anlage II, zu Seite 83. Rastenberg. An den Herrn Landrichter Hohlbein. Theuerster Vater! Ich halte es vor meine kindliche Pflicht, Ihnen, bester Vater, endlich nach Verlauf von 5 a / 2 Jahren einige Nachricht zu geben von meinem jetzigen Aufenthalte und Umständen, und wünsche daher, daß dieser Brief, Ihnen, Mutter (unleserl. Stelle) Geschwister in der besten Gesundheit und allem Wohlergehen antreffen mag. Ich hatte ins Jahr 1790 einen großen Theil von Europa durch- gereißt, und kam zum letzten nach Amsterdam, wo ich mit dem Schiff de Gertrude Agnette nach Grönland auf dem Wallfischfang fuhr, mit 32 Guide Hollandsch Gägie des Monats, 2. ) nach Südamerika und Surinam, Süd-Carolina, und hatte 1 500 Spanische matts profitiert, ■— 3. ) ging ich in den Monat Dezemb. (19.) im Jahre 1791 mit dem Schiff Vasco de Gama, mit dem Capit. Jean van Straals nach Ostindien auf die Insel Ceylon. Wir waren 560 Mann stark, und hatten, da wir auf die Kap der guten Hoffnung vor Anker kamen bereits 69. Todten, und verfolgens bis auf Ceylon noch 17. Todten, ohne diejenigen, welche in See vertrunken. Hier wächst im Ueberfluß Zimmet (Kanal), Pfeffer, Caffee (unleserl. Wort), auch gibt es reichlich Elephanten, Tiegers, Affen (allerhand Sorten). Unser täglich Brod ist Reis — Brod ist teuer und auch rar zu bekommen — Wein, Eier, Tabak und Brandwein empfangen wir aus Europa. 103 Wir haben hier Bäume, welche man Langes oder Klapperbäume nennt, die große Nüsse tragen, in welchen ein sehr schmackhaftes Wasser enthalten ist, welches sehr kühl ist, und das man trinkt, und das andere von der Nuß ißt man. Wir haben hier zuweilen in Zeit von 8 Monate keinen Regen, und auch nur 2 Sorten von Wind als den See- und Landwind. Mehrenteils ist es sehr heiß; doch gibt es in der schlechten Mousson zuweilen kühle Nächte. Die mehersten Einwohner gehen mehrenteils nackend, und sind unterschiedeliche Sorten von Cygaleesen und Mooren auch portu- gießen. Ich bin jetzo, nach dem wir von dem Krieg gegen den König von Candia retour bin gekommen, in der Hauptstadt von den Holländers Kolombo in dem Hospital, als Chirurgus, und denke mit erster Gelegenheit nach Batavia, welches nur 500. Meilen von hier ist, zu reißen, verfolgens nach China und Japan, — doch ist es möglich, daß ich noch hier bleibe, und mich vielleicht auf Mature, eine kleine Holländische Festung etablieren werde. Ceylon ist von Europa 3600. Meilen und gehört der Ost- Indischen Comp, von Holland, doch mitten im Lande liegt das Königreich Candia, welches seinen eigenen schwarzen König hat. Die Größe ist 500. deutsche Meilen. Wir haben hier auf der festen Küste von Asia Gegenden, wo es in 2. oder 3. Jahren keinen Tropfen regnet. Landsleute habe ich genug in Ost-Indien angetroffen. Den jungen Carel Friedrich Troebst, welcher dazumahl von Jena weggegangen war, und sich unter die Hannoverschen Truppen hatte engagieren lassen, habe ich auf meinem Schiffe gesehen, weil er sich, da er von Ostindien war retour, und bis Hannover gegangen, und sein Geld als Sergeant und Fourier verzehret hatte, nach Holland kam, und mit uns bis nach der Kaap gefahren, da wir ihn krank zurückgelassen haben. Ich weis nichts mehr zu schreiben, als daß ich Gott sey Dank jetzo sehr gesund bin. (Ich habe einen Stich durch den Hals bekommen, aber der ist wieder curiert, nachdem ich 13. Wochen krank gelegen habe) daher gebrauche ich die Freiheit, mich in das väter- 104 liehe Andenkung und Liebe gehorsamst zu recommendiren, und habe die Ehre, nachdem ich mir zuerst will ausbitten mein ergebenstes Compl.: an Mutter und Geschwister mit allen respect und kindlicher Liebe zu nennen. Theuersten Vatter Dero jederzeit verehrender u. Liebhabender Sohn Otto Ernst Wilhelm Gotthilff Hohlbein Kolombo ob het Eyland Ceylon am 15. Febr. 1795. P. S. verstehe mein ergebenstes Compl. an den Hr. Amtmann Cotta, Actuar Lauhn, als auch an meine ehemaligen Wohlthäter zu Buttstädt, — — und Schulkameraden, und an alle guten Freunde, wie auch an den Herrn Vetter in Jena, Paul — Ich wünschte gerne einige Nachricht zu haben allein ich weiß noch nicht gewiß, ob ich in Ostindien bleibe, oder ob ich in 2. Jahren in Saxen vor einen kurzen Besuch kommen werde! bleibe ich — dann so soll ich Nachricht geben, und auch als es möglich ist, ein klein inländisch Präsent nach Europa schicken. Leben Sie allezeit ewig wohl u. vergnügt. NB. an die Frau Knausin und Kinders mein Compl.: als auch an Oxforts Paul. Die deutsche Sprache habe ich beynahe vergessen, ich schreibe lieber Holländisch, auch spreche ich ein wenig portug. und die inländischen Sprachen. P. S. als ich das Glück haben möchte, einen Brief zu empfangen, so schreiben Sie auf die Titulatur auf Holländisch: Myn Heer Myn Heer, Gotthilff Hohlbein Chirurgyn int Neederlandsche Hospitael op het Eyland Ceylon te Kolombo. Ich habe Gelegenheit nach Europa zu gehen, doch wenn ich mich in Mature etablieren sollte, komme ich so leichte nicht wieder 105 nach meinem Vaterlande — weil ich vielleicht aus Compagnies Dienst gehen werde und in Compagnie Negotie handeln werde — doch es hängt alles vom Fortuy ab. Leben Sie ewig wohl und glücklich und seyen Sie versichert, daß ich mit größtem Aestim u. Hochachtung allezeit bin Dero liebhabender Sohn Hohlbein. Hoch Edelgeborener Herr den Herrn Johann Paul Hohlbein Landrichter im Herzogi. Sachs. Weimarischen Amte zu Hardisleben zu Rastenberg im Herzogthum Saxen Weimar. Met het schip de Suid pool D: A: G: Auslage: 6 r i 3 ). Rückseite: besorget durch Alexander Zender Neuensteinweg Nr. 69 in Hamburg. Randnotiz: Erhalten den 16 Septr. 1798 von der Buttelstedter.*) geantwortet am 20. Jan. 1811. Joh. P. Hohlbein. *) A. d. H.: se. »Botenfrau«. Also 3Y2 Jahre lief der Brief! io6 N amen Verzeichnis der im Texte, d. h. außerhalb der fünf Stammtafeln, vorkommenden Personen (einschl. der Verfasser der benutzten Quellen) sowie der Ortschaften. Die Zahlen bezeichnen die Seiten. Adelsbrief, österreichischer 2, 4, io, 20. Albert von Stade, Abt 6. Alberti, C., Pfarrer 69, 72, 75. Allstedt 82. Altdorf (in Uri) I, 2, 3, II, 16. — Meier von 10, 11. — (= Weingarten bei Ravensburg) 24. Anna, Kaiserin 60. Antiquarische Gesellschaft, Mitteilungen der, s. Zeller-Werdmüller. Anzeiger für Schweizer Geschichte und Altert. 12. Apel, Gemeindevorstand 77. Apolda 71, 73, 76, 88, 89, 91—98. Arnstadt 92. Augsburg 6, 40, 41, 50 ff., 73, 98. Augsburger Allgemeine Zeitung 28, 41, 42 , 43 - Bach, Margarethe 62. Bachmann, Emil, Landgerichtspräsident 88. Ballen-Gesellschaft 36. Barcelona 39. Basel 31, 35, 48, 51, 55, 56, 98. Bätsch, K. F. 85. Baumann, Paulus 58—61. Bechmann, Amtmann 71. Bcck, Geschichte Gothas 67. Behrendt, Ludwig 21. v. Bennigsen, Rudolph, M. d. R. 93. Benziger, Gebr., in Einsiedeln 6, 8. Berlin 49, 56, 92. Bern 51. v. Bernstedt, Adam 65. Bettenreute 33. v. Bismarck, Otto Fürst 88, 89. v. Bismarck-Bohlen, Alexander 98. — Bernhardine Marie Magdalene 98. Bizighofer 33, 38. Börnschein, Andreas 70. Bözlingen (Bezelingen) 16. Bologna 6. Brunin, Adelheid 24. Bürglen 1—7, 17, 18, 20. — Meier von 1 —12, 16, 18. — — deren Turm II —15. ■— — deren Wappen 2, 5, 8, 21. Buff, Dr. A., Archivar 49, 57. Bullinger, A., Zürich 52. Burckas, Dr. Victor 4, 62. Burgmair, Thomann, Maler 45. Burkhard, Schüpfer, Meier 16. Butting, Magdalene, verh. Holbein 48. Buttstädt 80—82, 86, 88, 104. Calhveys Holbeinmappe 50. Castein 12. Celler, Johannes 101. Chamberlain, A. B. 50 v. Cliamisso, Adalbert 92. Charlottenburg 73, 87. Chemnitz 49. Cblodewig, Frankenkönig 17. Coblenz 86. Cohinanus in Obertrebra 72. Conrad, Abt 100. Conrad (Cunorad) Meyer von Bürglen 3, 20. — gen. Niemerschien 2. Conrad vom Ulmer Münster 40. •— Zant (= dens) 3, II. Cotta, Amtmann 104. Croke, päpstlicher Archivar 99. Cysat, Luzerner 16. Demelius in Cospeda 82. Dermbach 91. Diepold, Anna vom 43. Dornburg 68. Dresden 56, 95. Dreves, Lebrecht 91. Eberhardt der Greiner 34. Eckardt, Emilie geb. Müller 85, 92. — Wilhelm 85, 92. Eckardtsberga 67, 74. Eckstedt 85. Eisenach 51, 64, 66, 67, 73. Elchingerin, Anna, auch Endlin = Änne- lein 43. Erasmus von Rotterdam 52. Erdmannsdörfer, Ad. 90, 91. Erfurt 75, 82, 97. Erstfelden, Meier von 2—4, 8, 10, 16. Esel-Gesellschaft 36. Feers Wappen 9. Ferdinand, Kaiser 61. Fischer, Gustav, in Apolda 88. Flöel, Pfarrer 85. Flurstedt 68 ff. Franke, Katharina Sabina 77 - Franz Joseph II., Kaiser 46. F = Fritel, F'ritil, Fritelo(ne), auch Frick 21—29, 33, 37. F., minister von Ravensburg 23, 25. Frick (Fritel) III., 28, 31—35, 37, 38. Frick IV. 36—38. Frick V. 23, 37, 38, 40, 41. Frider, Fritelo junior 23. Fridericus (Friedrich) Fritelo 22. Friedrich II., Kaiser 18, 19. Friedrich der Weise, Kurfürst 63. Fritel s. F. Fritel, Ulrich, s. Holbein, Ulrich. Frito 38. Fuchs, Hans 39. v. Fürstenbergische Hofbibliothek 27. Fürth, Henriette 97. Fullon de Norbeeck, Reichsfreiherr, Wien 49. St.-Gallen 22. Geisslingen 58. Geschichtsfreund 6, 8, 39, 48. Geßler-Wappen 9. Gigling, Hermann 88. v. Gleichen-Rußwurm, Emilie, geb. v. Schiller 84. Gmünd (Schwäbisch-) 40, 46—49, 98. v. Goethe, Wolfgang 85. Graf, Fr. 94. Grämlich, genannt von Inngnigen 33. Grimm 48, 54 - Großrudestedt 85. Grünstadt 35, 48. Gudersleben 80, 81. Gurlitt, Prof. 60. Gutermann, Fr. 10, 28, 29, 33. Gwalter, R., Basel 52. Ii. Fritelonis 22, 25—27. H. de Lindaugia 26. H. minister de Ravensburc 24, 26. Habsburger 18, 19, 36. Hafner, Geschichte Ravensburgs 23, 28, 30. Hagenaucr Urkunde 18. Hagenwil 8. Halbenstein, Burg 4, 15. Hamburg 105. io8 Hans mayer von Bürglen 4. Hardisleben 80—82, 86, 105. Harmening, Dr. 96. Hassweiler 33. Hegner (»Hans Holbein«) 5, II, 37, 43, 45, 5°, 52, 54, 55- Heinrich, König 19. Heller, Fr. 100. Henckel, A., in Eisenach 66. Hennicke in Flurstedt 77. Hennigkofen 39. Henricus de Ravenstein 8. Her, Hellar 24. Herger oder Hoyer, Hanss, Heinrich 71. Hermann (von Reichenau) 17. Herwardein, Margarethe, gen. Gret 11. Heuschkel, Lehrer 88. Hildegard, Abtissin 17. Hirschfeld, Magnus, Dr. med. 87. Hirschmann, K., Archivar 57. Hirth, Georg 50. His 51. v. Hoensbroech, Graf 19. Hopfner in Jena 88. Hohlbein, Holbein, Entstehung 4. — Eva Maria 79. — Hermann 73. — Joh. Ernst s. Holbein. — — Friedrich Gotthold 80. — Johanna Ernestine 80. — — Maria, geb. Schippel 80. — Joh. Paul 79—81, 84, 105. Holbein, Agnese 63. — Albert 35, 47. — Alma, geb. Eckardt 92, 93. — Ambrosius 45. — Andreas 74. — Anna, geb. Brand 64. -in Augsburg 38—40, 42, 44. — — in Ohrdruf 64. — — geb. Möller 64. — — Eva, geb. Strauß 74. — Balthasar I. in Ohrdruf 64—66. Holbein, Balthasar II. in Ohrdruf 64—66. — — III. in Schw. Gmünd 47, 48. — Barbara von Oberhausen 44. — — in Ohrdruf 64. — — geb. Litener 64, 65. — — geb.Weickmännin 52—54, 57—59. — Bertha Friedericke 85—87. — Burkhardt, Abt 23, 27, 33, 42. — Christian 113. — Christoph Daniel 64. — Eduard, Maler 74. — Elisabeth, geb. Schauer 63. — Euphrosina, s. a. Schweigier 53, 5S. — Franziska 86. — Frick, s. unter Friclc. — Frida Alma 94. — Friedrich, in Berlin 74. — — in Flurstedt 67, 68, 70—76. — Fritz, zu Charlottenburg 73. — — zu Waltershausen 74. — Georg 64, 67, 68. — Georgius 64. — Georg Christoph 64. — Gertrud, geb. Stengel 64. — Glorius 72. — Gotthilf, Schiffschirurg 80, 83, 104. — Gotthold 84. — Gottlieb Bernhard Otto 94. — Guta 35. — Hans I. (?) in Ravensburg 32. — — II. in Ravensburg 28, 29, 31, 32. — — III. in Ravensburg 35, 37, 40. — — IV. von Ravensburg (ältester Maler?) 37—42, 45—48, 74- — Hans, der ältere Maler 42—45, 51, 55. — — der Maler — der jüngere — II, 38, 41—46, 50, 5i, 55, 56, 88. — Hans, Dr., in Apolda 94—99. — — in Eisenach 64, 66, 67. — — in Grünstadt 35. — ■— in Obertrebra 72, 74. — — in Ohrdruf 66. — — Verein in Dresden 56. 109 Holbein, Hans Ernst 72, 74—80. -Kasper 35. — Heinrich, in Ravensburg 21. — Heintz I. (Heinrich) 35, 45—48, 63. — — II. (Heinrich) 63, 64, 66. — Henne (= Hans) und seine Kinder 35. 45- — Hieronymus I. 64. 66. — — II. 64, 66, 72. — Hilarius in Obertrebra 67—74. — — in Reisdorf 73. — Horst 94. — Ida, verh. Putsche 86, 87. — Jacob, in Ravensburg 37. — — in London 46, 47. — Johannes I. 64, 66. -II. 64, 67, 72, 73. — Johann Ernst, in Eckartsberga 74. — — — in Jena 74- — — — in Flurstedt 75, 79, 81. — — Nicolaus 73- — Karl Zacharias 80, 81, 82. — Kaspar 64—66. — Katharina in Willisau 35, 48. — — I. in Ohrdruf 64, 66. —■ — II. in Ohrdruf 64. — — Albertina Lucia 80. — — Sabina geb. Franke 77. — Konrad, Konventsbruder42,45—46,48. — Kuno 2, 4, 7, io, 21, 22, 26, 27, 29, 100. — Louise 86. — Magdalena (v. Lützow) 97. — — geb. Butting 48. — — geb. Müller 64. — Margarethe, geb. Bach 64. •— — verh. Heerwardein 38, 40, 43, 51. — Marie Margarethe 77. — Marquart 40, 42. — Martha 64. — Martha Katharina von Hof (=Vonhof) 64. — Martin 35. Holbein, Mathäus 74. — Mathilde geb. Tormin 47. — Matthias in Augsburg 57—60. ■—• — in Ohrdruf 64, 66, 72. — Michael 40—46, 48. — Montague A. 84. — Norbert oder Robert 48. — Paul 35. — Pauline 86. —• — Rosine Friedericke, verehel. Tisch- ner 84. — Peter 35. — Philipp, in Grünstadt 35. — Philipp I. 46, 47, 52, 54, 57, 58. — Philipp II. 5, 10, 54, 57—62. — Philipp III. 53, 57, 58. — Robert, in Gmünd 48. — Robert Karl Julius, Rechtsanwalt 78, 88, 90. — Sextus (Sixtus) 23, 25, 26, 27. — Siegmund 43, 44, 45, 51. — Simon, in Augsburg 5 1 * — — in Grünstadt 35. — — in Ohrdruf 64. — Sophie Elis. Willi. 80. — Sylvia 94. — Theobald 35. — Ulrich, gen. Fritel 22, 27, 31, 32. — Ursula, verh. Nepperschmidtin 38,40,43. — Valentin in Grünstadt 35. — Valerius 42. — Valtin, in Ohrdruf 63. — Verenna 38. — Wilhelm Heinrich 83. v. Holbein-Holbeinsbcrg in Wien 10 und Stammtafel V. v. Holbein, Therese, Malerin 74. Holbynn, s. Holbein Holpein s. Holbein Holbeinmappe 50. Holbeinwappen 2, 21, 23, 28, 35. Holzgräber, Friedrich 54» 55* Horn, Hans Paul 79* I IO Hoyer siehe Herger. Humpiss, Gesellschaft 39. Jahrbuch d. k. k. Kunstsammlungen 59, 62. Jena 74, 77, 8o, 82, 88, 89, 90, 95, 96, 104. Indersdorf 40. Johannes, Meier von Bürglen 3. Irgenhausen XI. Iselin 50. Kämbli 9. Kahle, C. 82. Kapstadt 83. Karl Friedrich, Großherzog 56. Karl der Große 17. Karl V., Kaiser 61. Kaths, H. 42. Kaufbeuren 41. Keffer, Hans 63. Kehrbach, C. Th., Professor 92. Kenngott in Ravensburg 30. Kind, Ottomar, Geheimer Justizrat 92. Kindelbrück 88. Kinnebain 22. Kirchner in Obertrebra 69. Kleinromstedt 74, 113. Knapp, Alfons in Ravensburg 28, 29. Köhler, Student in Jena 91. Kosen 82. Kolombo 103, 104. Konrad, Abt von Weingarten 24. Kosmahl, Aug., K. S. Oberförster 92. Kröhn in Ohrdruf 67. Krügelsteins Nachrichten 65. Kühn, Ambrosius 72. — Eduard, Lehrer 88. •— Hans in Obertrebra 72. Kühne in Obertrebra 69. Kühner, Altarist in Obertrebra 69. Künzel, Anna Dorothea 79. Kußmaul 92. Lairitz, Leopold, in Remda 92. Laßberg 27. Laubick, Friedrich, Goldschmied 52. Lauhn, Aktuar 104. Lausnitz 92. Leipzig 60, 82, 86. Leithäuser, Dr. 52. Lenzburg, Grafen von 18. Leopold VI., v. Ostreich 19. Liebstedt 74. Liest 36. Lindau 6, 18, 22, 26, 39. Lissabon 46, 52, 56. Liverpool 83. London 46, 51, 55. Lorenz, Ottokar 88. Lotzmann, Geheimer Oberfinanzrat 28, 29, 3i- Ludwig der Deutsche 17, 18. Luis 53. v. Lütgendorf-Leinburg, Frhrr. 5, 33, 44, 67. Lützelburger, Hans 56. v. Lützow, Antonette 98. v. — Karl 98. v. — Sylvester Dietrich 98. Lutprecht, Frick 38. Lynker, Frhrr. 77. Lyon 10, 28. Mackenroda 67. Mämpel 12. Märli, Gesellschaft 36. Mander 50. Markdorf 35. Martin in Jena 92. Matthias, Kaiser 61, 67. Mature 103, 104. Mayr in Memmingen 9. Meiger, Rudolf 3. Meiningen 86, 88. Melchers 50. Mervillie, Alfons, zu Aertrycke 98, 99. Mesch, Jacob (Mest) 52, 54. Mettenbuch 33,' 35. 111 Meyer, Christian 5 1 - Michel (von Schönenfeld) s. Holbein, Michel. Minderan=W eißenau Mötelin, Henricus 8. Möttelin, Rudolf 39. Müller, I-I. F., M. d. R. 89. — Johann Sebastian 63. Müller & Singer, Lexikon 74. München 41. Nagler, Künstlerlexikon 42, 74. Napoleon 82, 86. Naumann, L. 67. Naumburg 81. Nepperschmidtin, Ursel 43. Neunöbel, Johanna Christiane 80, 84. Neustadt a. d. Orla 91, 92. New York 86. Niemerschin, Conrad, Meyer von Bürglen 2. Nienhaus (Neuenhaus) 98. Nürnberg 6, 32. Oberreisen 82. Obertrebra 68 ff. Oelschwang, Ravensburger Vorstadt 28, 30, 37- Örschfelden =Erstfelden. Ohrdruf 49, 62 ff., 68 ff. Ohrdrufer Namen 4. Öttinger, E. M. 88. Oxfort, Paul 104. Paris 46, 49. Patin 50. Payrer 8, 24. Peter, Hugo 66. Pforta 82, 88, 95. Pfullendorf, Spital 35. Pistor, Fr. 101. Pius X., Papst 98. Preiser, Hans 72. Pulsnitz 92. Putsche, Adelaide (Adelheid) 88. — Armelia 88. — Cornelie 88. — E., Justizamtmann 86. — Helene 88. — Hugo, Prf. Dr. 88. — Pastor 86. •— Rosa 88. Radestock in Obertrebra 69. Rapperswyl, Grafen von 2, 6, 18. Rastenberg 80, 81, 84, 85, 105. Ravensburg 4, 6—9, 18, 20, 22, 30, 34, 36, 40, 41, 51, 73, 98. Ravensburger Festzugblätter 23. Ravensburg, Papiermühl emo, 29,31,38,39. Ravensburger Seelhaus v. 1408 23, 38, 39, 4i. Ravensburg, Spital 38. Reisdorf 73, 74. Remda 92. Remigius von Reims 17. Renial, Antonin 52. Reutlingen, Schlacht bei 34. Richter, Professor (v. Golmen) 45, 50. Rietschel, Emst, Bildhauer 56, 92. Rittersbain 22. Rodigast, Erdmann 96. Rom 98. Rorschach 6. Roßla = Niederroßla 68. Rost, Prior-Pfarrer 59. Rotterdam 86. Rudolf der Meiger 7. Rudolph, Charlotte Sophie Ernestine 80, 81, 84. — Erdmann Friedrich Ludwig 87. — Anna geb. Heermann 85. — Joh. Christoph, Hofkantor 85. — Johann Christoph, Pastor 84—85. — Joh. Christoph, Steuereinnehmer 85. •— Louise Wilhelmine 85, 87. Rump, Pastor 98. 112 Saal, Superintendent 84. Salzmann, Aktuar 85. — Carl, Justizrat 90. Sandrart 50. Sautter, Dr. 41, 46. Schachdorf 2, 3, 12, 15—16. Scheffer, Niklas 52. v. Schellenberg, Marquard 39, 41. Schemel, Leonhard 52. v. Schiller 1, 19, 34, 84. Schindelin von Unterreitenau 33. Schippel, Johann Georg 80. — Johanna Maria 80. Schlegel, Conrad 39. Schlöth, Ferdinand 56. Schloßheldrungen 67. Schlüter, Christine Sophie 85. Schmid, Johannes, zu Hirschberg 85. — Johannes Dr. 85. — Karl Günther 85. — in Ravensburg 1403. 33, 38. Schmidt, W. 43. — gen. Mettenbuch 33. Schön, Petrus, zu Augsburg 58. Schönenfeld 42—43. Schornreuth 29, 30 Schreckenbach, A. 81. Schröter, Otto Christoph, Pastor 81. Schröter’in, Sophia, Elisabeth, Wilhelmina 80, 81. Schüpfer, Burkhard, Meyer 3. Schulte, Aloys 31, 39. Schwäbisch-Gmünd 40, 46—49, 98. Schwarz, Daniel oder David 52. Schweigier, Eliaß 52. Schweigler’in, Euphrosine 52, 57, 58. Scolar, J. J., Pfarrer 15. Seedorf 3. Seemann, Artur 43, 44, 50. Serapeum 6, 28. Sextus s. Holbein, Sextus. Seybold, Prof. 35. Silinen, Meier von 6, 8, 10. Sonntag, Valentin 69—70. Spielberg 74. Stade s. Albert, Abt 6. Staldenhügel 13, 18. Stapff, Justizamtmann 85. Stebel, Georg 63. Stellenried (Schübelhof) 38. v. Stetten 4, 9, 33, 45. Stock in Obertrebra 69. Straals, Jean van 102. Straßburg (Elsaß) 92. Strauß, Anna Eva 74, 113. — Hans Ludwig 54, 57. — Joh. Daniel 74. Stuttgart 2. Tannroda 85. Tischner, Karl Ludwig Wilhelm 84. Trinius, Hofrat 73. Triptis 91. Tröbst, Karl Friedrich 103. Truhtolvingen 22. Tschudi 12. Twickenham 84. Uckta (Uchten) 80, 81. Uhlirz, Karl Dr., Archivar 59. Uhland 34. Ulm 34, 40. Ulrich, Fritel = Holbein 22. Ungelenk in Apolda 91. »Uri Land und Leute« 6, 15, 16. — Meier von 10, 18. Vacha 82, 86, 88. Vendome, Madame von 51. Waldbeuren 35. Waldburg 29. Walter, Hans 79. Wappen s. Holbeinwappen. Wechmar 62. Weimar 561 68, 70, 82, 85, 86, 88, 91, 96—98. Weingarten, Codex maior von 24, 26. — bei Ravensburg IO, 22, 24, 25, 30, 100. Weise, Johann, Pastor 77. Weissenau 23, 33. Werdenburg-Heiligenberg, Albrecht Graf von 35. Wettingen, Abtei 2, 18. Wien 49, 54, 57—60, 62, 98. Wildemann, Her. 23, 101. Wildhammer 7, 29, 39. Wilhelm, E., Hofrat 92, 95. — I., Kaiser 87. Willisau 35, 48. Witwers Holbeinpassion 50. Woltmann 5, 24, 41, 45, S 1 — 55 - Württembergisches Urkundenbuch 21, 22, 25, 100. — Wappenbuch 21, 23. Zähringen, Herzoge von 18. Zeiß, Hermann, Dr. 90, 91. Zeller (-Werdmüller) 2, 3, 6, 9, 12, 13, I 5 > 17 — 19 , 21. Zender, Alexander 105. Ziegenhorn und Jucker 56. Zimmermann, Hans 63. Zogenweiler 33. Zülpich 17. Zürich, Abtei 2, 16—19. — Frauenkloster s. Frauenmünster. — Frauenmünster 3, 6, 18, 19. — Reichsvogtei 18. Berichtigungen. S. 12 Note anstatt schwäbische lies: »Schweizer«. S. 23 Z. 5 von unten und S. 38 Z. 3 von unten anstatt 1404 lies: »1408«, wie auf S. 41 Z. 14 von oben. S. 24 Z. 16 von oben anstatt Payer lies: »Payrer«, wie Seite 8 Z. 10 v. o. S. 46 Z. 4 und 7 von unten anstatt Hans lies: »Heintz«. S. 55 Z. 6 von oben anstatt Vor lies: »Von«. S. 60 Z. 4 von oben anstatt Philipp lies: »Matthias«. S. 60 Z. 15 von oben anstatt können lies: »zu können«. S. 70 Z. II von unten anstatt finden lies: »findet«. S. 74 Note. Während des Druckes sind die seit einem Jahrhundert vermißten Kirchenbücher auf dem Schulboden zu Kleinromstedt wiedergefunden worden und bestätigen unsere Vermutung. Nach ihrem Copulationsverzeichnis von 1758 ist: »den 8. October Christian Hohlbein aus Jena mit Jgfr. Eva Straussin all- hier copuliret worden«. Das ist eine Abweichung im Vornamen und im Datum, aber an der Identität ist nicht zu zweifeln. Stammtafel II bei XIX. 3 statt kinderlos lies: »sohnlos«; bei XX. 1 anstatt Schmidt: »Schmid«; bei XX. 6 anstatt 1825: »1824«, wie S. 86 unter Ziffer 5; und bei Montague A. Holbein anstatt XXI. IO: »XXI. 18«. Stammtafel IV bei Kinder von XX. 17 statt XXI 16 ff. lies: »XXI. 19 ff.« Stammtafel I. Die ältesten zehn Cnerationen (gemeinsam allen Ästen). Der Stammvater in Uri vor 1200. I. I. Kun(o)rad in Bürglen • c. 1200, seit 1248 in Ravensburg. I. 2. Friedrich (Fritelo, Frick). I. 3. Sextus. 1252, 1258, 1269 ff. in Rav. 1252 in R. Sohn? | Bruder? II. T. Holbein (Hans I.?) II. 2. Fritel II II. 3. H. Fritelo, 1248 u. 1258 1258, 69 ff. 91 1258, 69 ff. 91 in Ravensburg, 1269 f. in | Lindau ausgestorben. III. I. Ulrich 1327 in R. III. 2. Hans II. 1301 in R. III. 3. Frick III. in Ravensb. beide nicht weiter verfolgbar. r 3 01 i 44 59 IV. I. Hans III., seine Frau Gutta, in R. 1355-66 nicht verfolgbar. Basel ? IV. 2. Frick IV., Amtmann in R. 1367-98 I V. I. Frick V. in Ravensb. 1397. f 1410, 27. Juni. VI. I. Hans IV., seine Frau Verenna, VI. 2. Anna verw. Schmid, 1403 in R. VI. 3. Igarethe vm. Luitprecht 1403 in VI. 4. Ursula vm. Bizighofer 1403 in 1397 inR., 1417 (?); n. Augsburg. lensburg. Ravensburg. VII. I. Michel (v. Sch.) in Augsburg 1448, 54, 87? seine Frau Anna. VII. 2. Anna in Augsburg i486. VII. 3. Konraö Täckingen VII. 4. Marquard, Caplan 1440—74. (kinderlos.) VIII. I. Barbara VIII. 2. Hans d. ä., Maler VIII. 3. Anna Endlin VIII. 4. Sigisid VIII. 5. Margarethe VIII. 6. Ursula vm. v. Oberhausen. c. 1460—1524 in (Elchingerin). * 14; f 1540 vm. Fierwart. Nepperschmidt. Augsburg vm. mit in Bo Barbara (?)Burgmair. (kirlos.) IX. 1. Ambrosius in Basel IX. 2. Hans d. j., Maler; seine Frau Elsbeth vw. Schmicl IX. 4. Oswald Syff, * c. 1490, 1517-19, * in Augsburg 1497, f in London 1543. Hier und Mitglied des verschollen. leinen Rats in Basel. VII. 5. X (Hans V.?) in Gmünd zugezogen um 1440. VIII. 7. Y in Gmünd (Balthasar?) c. 1470. IX. 3. Fleintz Holbynn in Ohrdruf *c. 1470, 1510,, X. I. Philipp I. in Augsburg X. 2. Jakob in London X. 3. Katharina X. 4. Kunigunde Andreas Syff in Basel. X. 5. Stiefsohn X. 6—7 unehel. X. 8. Valtin Plolbynn in Ohrdruf * c. 1522, f'c. 1612. f 1552,, „ vm. Gyßler. * c. 1530,'" Franz Schmid * 1522, f vor 1566. I ausgestorben. f I59°- I 1 Fortsetzung geht in oerühmten Familien _ . . - • Merian und Burckllt in Basel über: Fortsetzung auf der Ohrdruf-Flur- XI. Rudolf Syff ith Weiß. stedter Tafel (“)• I564-I603 . 1 —r Fortsetzung auf dem österreichischen BUtte, d. h. Stammtafel V. XII. XIII. Christiancff 1597—K'" Friedr. Merian. r M£ns Merian Margarethe Burckhardt 16-1702. ^^1633—1710. Stammtafel II. Die Ohrdruf-I lursteater Linie. IX. 3. Heintz Holbein (Holbynn) in Ohrdruf * c. 1470 in Gmünd; 1510 „ 8. Valentin in Ohrdruf zinst 1522 daselbst. XI. I. Heintz filius XI. 2. Katharina XI. 3. Anna 1522, f i4.Dez. 1566. fg.Nov. 1566. f 3. Okt. 1575 XII. 3. Kaspar * c. 1550, f 8. Mai 1622, ehel. 27. Okt. 1578 Anna Möller in Ohrdruf. I. Balthasar I. in Ohrdruf. * 1530, f 2r. Nov. 1584, heiratet: Margarete Bach Barbara Litener von Wechmar 1535, f 27. Nov. 1619. 13. Februar 1564 5. Dezember 1570 XII. 2. mus I (uni 1573 l.Ungetauft XIII. 2.Baltasarll. XIII. 3. Marta XIII. 4. Ungetauft XIII. 5. Johannes XIII. 6. Georg 9. Juli 1566. * c. 1567-68, ehel. f 4. Sept. 1569. f 27. April 1571. f 8. April 1580. -j-28. Apr. 1580 6. Mai 1595 Magdalene Müller. I 1. Georg in Ohrdruf ehel. 23. November 1619 Gertrud Stengel XIII. 7. Katharina. XIII. 8. Hans ehel. Elise Schauer t 17. Febr. 1584. am 23. August 1602 in Eisenach. XIII. 9. Simon k 24. März 1586 XIII. 10. Agnese f II. Jan. 1596 als Kinder. XIV. 2. Hieronymus II. ehel. 6. Mai 1656 Anna Brand. XIV. 3. Matthias in Ohrdruf ehel. 5- Nov. 1659 Martha Katharina von Hof. XV. 4. Georg Christoph * 22. Sept. 1628. Christof Daniel * 22. Feb. 1625. XV. 2. Barbara 16. Feb. 1623 I. Johannes 1. Sept. 1621. I. Hilarius (Glorius) H., in Obertreba XVI. 2. Friedrich, in Flurstedt (Holepein) 1684—88 Meister, Heimbürge, f vor 1683 „alter Nachbar" f vor 1728. 1711, wo Witwe erwähnt wird. Fortsetzung siehe auf besonderem Blatte XVII. 3. Hans Ernst, Hintersättler. Vergl. XVIII. 10 (Stammtafel III) * 1696, t nac h 1 745, heiratet: a) Marie llar^rete u. b) Katharina Sabine Franke j- 17. Okt XVII. am 8. Juni 1734; T nach 1740. XVIII. 2. Eva Marie .... XVIII. 3. Johann Baul Holbein in Rastenberg Johanne Marie Schippel 1739- Sophie Wilhelmine Elisabeth 17.6. 1765 * 9. Oktbl 1740, J 12. Septbr. 1815. 11. 11. 1783 i 17. Juli 1846. XVIII I. Johann Ernst 1735 ' Schröter, T 5. Novbr. 1782. 1. Ehe 2. Ehe XIX. 3. Johann Friedrich »otthold 17. April 1786, f 21. Noiw. 1813, 27 Jahre alt, kinderlos,^Bürger, Kaufmann in Rastenberg. XIX. 2. Tochter Katharina Albertina Lucia, f 27. April 1778 XIX. 4. Karl Zacharias Holbein Charlotte, geb. Rudolph * 26. Jan. 1788, t 9. März 1853. I. 12. 1813 * 18. Mai 1795, f 21. Jan. 1864. i. Otto Ernst Wilhelm Gotthilf 25. Februar 1769 zu Jena, 1795 auf Ceylon. Putsche 818 891. XX. 4. Pauline * -3. August 1821. t 22. Dez. 1904. XX. 1. Bertha 18. 4 1. Okt. 1814 1837 , 2778. 1885. Pastor K. G. Schmidt * II. März 1804, f 12. Febr. 1855. XX. 2. Luise XX. 3. 2. April 1816, * 2.51a t 22.Nov. 1890. t 5. Mär XX. 5. Robert Karl Julius Holbein * 19. Jan. 1823, f 16. Juni 1889, ehel. 4. August 1856 Alma Eckardt. XX. 6. Franziska * 6. Septbr. 1825, f 17. Aug. 1896. ? Londoner Lime f Wilhelm Heinrich, ■ m Kent, f ca. 1868 in Indien I IO. Montague A. Holbein XXI. I. Marta XXI. 2. R. Otto XXI. 3. Pauline, Fr. Becker, XXL <8 Agnes * 11. Aug. 1861, 1904 in * 20. Febr. 1838, * 1840, • 17. Jan. 1845, Pfarrer a. D., jetzt * 28.S|pt. 1846 London, Lawrence 48. f 4. Sept. 1886. f 1843. | 9. Jan. 1882. Rentamtmann in Grombach. XXI. 5. Unget. Sohn 1859. 6. Ungetaufte Tochter und + 7. August 1861. XXI. 7. Hans * 31. Jan. 1864. XXI. 8. Gottlieb Bernhard Otto *31. Dez. 1865 f 5. Jan. 1866. [Sylvia.] XXI. 9. Horst * 24.Nov. 1867 tu. Feb. 1868 in hittlsruhe XXI. 10. Frieda * 7. Juni 1875, f 18. Aug. 1876. Stammtafel III. Obertrebraer Linie, XVI. I. Hilarius (Glorius) Holbein in Obertrebra _. wohl mit Maria Hohlbeinin, f 25. März 1727. * f; Heimbürge 1684—88, f vor 1711. | XVII. 1. Hans Holbein 1718 N. N. f 27. April 1731. * c. 1680—90, f 16. Sept. 1749, '"V"' erwähnt 1731 zu Obertrebra. | XVIII. 4. Eva Marie II. konfirmiert 1730 im Traureg. fehlend. Einziger Sohn XVIII. 5. Joh.Hilarius Hohlbein II. zu Obertrebra. * c. 1718, dann verzogen, s. XX, IO, konf. 1732, f 12. Jan. 1772. Pate juvenis 1736 und 1748. Pate in Flurstedt 1746. 1747 AnnaSopliieStock * I. Mai 1729, Pate 1752, f 22. Okt. 1794. XVII. 2. Leineweber Andreas Holbein ._ , Anna Sabina .... erwähnt als Frau 1725 Taufregister. * vor 1690, f 19. März 1754. c. 1710, denn: f 25. März 1753. XVIII. 6. Eva Maria I. * um 1711, denn konfirmiert 1725, Pate 1728, f c. 1776, fehlt im Trauregister. XVIII. 7. Anna Justina Maria. * c. x7 17 i denn: getauft 1717, konf. 1732, Pate 30. Oktober 1736, wobei als mittelste Tochter erwähnt, getraut 175 2 m.Hs. Lisker; als jüngste Tochter erwähnt 1751, deshalb die jüngeren damals gestorben ? oder Kirchenbuch irrt. XVIII. 8. Anna Katharina. * c. 1719, denn: konfirmiert 1733, getraut 1742 mit J. Ad. Schönau, f vielleicht vor 1751, denn 1752 wird ihre Schwester XVIII, 7 als „jüngste“ erwähnt. XVIII. 9. Marie Sibylle, * Mai 1723 oder c. 1722, denn konfirmiert 1736, Pate 1740 und 1744, getraut 1745 mit Witwer Mich. Preisser, f vielleicht vor 1751, denn < -€ XVIII. 10. JohannAdam * 1730, konfirmiert 1744, getraut 1759 mit Marie Sibylla Kürbs, 1751 als einziger Sohn bezeichnet, also ist Hans Ernst * 1696, keiner von Andreas, sowenig wie von XVII. 1, also von XVI. 2, Taf. II. XIX. 5. Johann Gottlieb, * 1749, konfirmiert 1762, getraut 1768 als Böttchergeselle in Obertrebra mit Dorothea Elisabeth Wal- ther-in, weiland Mstr. Peter Paul Walthers, Böttchers in Nirmsdorff hinterlassene älteste Tochter. XIX. 6. Johann Friedrich, * 25. Septbr. 1752 , konfirmiert ? getraut f XIX. 7. Andreas, f 2. Okt. 1762, also als Kind. XIX. 8. Joh. Christian, * ?, konfirm. 1767, getraut 6. Mai 1792 mit Ros. Maria Reinboth in Lieb- stedt bei Weimar. XIX. 9. XIX. 10. Johann Christoph. XIX. II. Justus. XIX. 12. Marie Sophie. XIX. 13. XIX. 14. Joh. Hilarius III. * c. 1760, denn konfirmiert 1774, f 26. Septbr. f 2. Oktober in Reisdorf. Pate s. XX. 10, beide also wolil Zwillinge; vgl. XIX. 13—14. 1776. 1776 . * 30.Januar 1772, getraut 12.Februar 1806, f 12. März 1847. Zwillinge, vgl. XIX. 10—11. XX. 8. Christoph XX. 9. Johann XX. 10. Johann Gottfried. XX. 11. XX. 12. Maria XX. 13. XX 14 - Heinrich. Christian. * 11. Dezember 1793, Marie Dorothea. RosinaWilhelmina Eva Maria. Fr. K. Christian Hohlbein. *)* 7. Januar 1781 * 6. Januar 1793, getauft 12. Dezbr. 1793, * 15. Juni 1796, Justina. * 24. April 1801, als „jüngstes getauft8.Jan.1793, Pate: Joh. Hil. Plolbein getauft 17. Juni * 4. Septbr. 17 . . getauft 26. April Söhnchen“. t 23. Januar 1793. (XIX. 9), Junggeselle, Joh. Hil. Holbeins gewes. Mitnachbars zu Obertrebra 1796. getauftö.Sept. 17.. 1801. (XVIII. 5) hinterl. jüngst. S. XXI. II. Karl in Reisdorf, * 28. Januar 1850. I XXI. 12. Robert Hohlbein in XXI. 13. Friedr. Fiermann Kosen, Rentner, Hohlbein in Apolda, Schuh- * 5. März 1852. machermeister, * 2.Dez. 1855. XXII. 11. Franz. XXII. 12. Richard. XXII. I. Bruno. * 28. Oktober 1885. XXII. 2. Hermann. * 26. März 1887. XXII. 3. Martha. * 18. März 1889. XXII. 4. Gertrud. * 16. April 1895. XIII. JohannEckardt, chursächs. Biersteuer-u. Grenzzolleinnehmer auf den Schönbergschen Schlössern bei Pulsnitz. Gebürtig aus Gera. * 15771 t i654- XIV. Gottfried Eckardt, Bürgermeister u. Kirchenvorsteher in Pulsnitz. * 1607; J 1666. Stammtafel IV. Die mütterlichen Ahnen des Verfassers. XV. Siegfried Eckardt, Stadtrichter in Pulsnitz. * f; f ?. XV. Lairitz, Generalsuperintendent in Weimar, t J 7i6. XVI. Heilfried I. Eckardt, * 1685, f 1763 als Fleischhauer in Naumburg. XVII. Heilfried I. Eckardt in Pulsnitz. f nach 1763. 1724; XVIII. Heilfried II. Eckardt in Pulsnitz, Fleischhauer. * 1763; f 1814. XVI. Lairitz, Johann Christoph, Pastor in Döbritschen. * 26. Jan. 1693. XVI. Adam Lebrecht Müller, Pastor in Taup-'" adel von 1742 bis 21. Dez. 1770. * 1700. 6 . 6 . Johanna Dorothea Cauh * 24. Okt. 1703 f 9. Sept. 1751 XVI. Johann Michael Nieth, Schwarz- und Schönfärber in Neustadt (Orla) XVII. Lairitz, Gottl. Chr., Diakonus in Remda. 1765 1. Johanne 2. Ehe 2. 4. 5. 3. Carl Gottlob Christian 2. 3. Christiane UI ^, e ^ annte Müller. * I. April 1740;.J 2 ^,Marie Barbara, Namen f vor II. März 1815. Schwarz- u. Schönfärbermeister. Neustadt (Orla). XVII. Bürgermeister Voigt in Pulsnitz (sein Bild hängt im Rathaus). i Joh. Dorothea Voigt. J c. 1813. XVII. Gastwirt Müller in Schlawe bei Großglogau. jüngste Tocht., gb. Niedt, gest. n. 21. 4. 1826. XVIII. Carl Gotttieb g=- 1. Marie Rosine Müller Müller,Färbereibes. u. * I 775 Schnittgeschäft. Neu- *■ .. ■ ' < j- 29. Juni 1857. Stadt (Orla) f 1842. I 2. Marie Barbara Müller XIX. 15. Sohn 16. Tochter Hähnel, Pirna XX. 15.Sohn 16.Tochter SohnXX. 17.Oswald, 1864-66 f 30J. Sergeant, hinterließ mehrere alt. Kinder. (XXI, 16 ff.) Gerstenberg in Dresden, '-j' ' Bankier VVT mehrere XXI ' I4 ‘ Kinder 17. Karoline 1804-70^ Benj. Müller 1794-1882 Dresden XX. 18 u. 19 als Kind gest. 18. Wilhelm 27 , IO , 19. Emilie geb. Müller geb. 26. 11. 1835. * 7.Dez. 1813 inNeu- i8llinPuls-' stadt(Orla); J 5-Apr. nitz; f 22. 5. 1895 in Weimar. i88oinJena. 20. Carl Müller * c. 1815 ; -j- c.' - “ iS. Jan. 1885 i. Neustadt (O.) Emma Schinr- "mel ausDöhlen. Kehrbach, Johann “'Wilhelm, f nach 1826. Weißbäcker und Bürger in Neustadt (Orla). I Konditor Karl Kehrbach, Neustadt. I 1. Professor K. in Berlin. 2. Konditor. Ther. Naumann f 1861 in ' Ortrand XX. 21. Karl Wilhelm ' 1826-81'- Dresden Berta Boy — 1826-75 XX. 20. Alma Eckardt, * 22. Jan. 1837'— (einziges Kind). XX. 5. Robert Holbein XXI. 15. IC. Leopold geb. 21. Okt. 1859 Rentier in Dresden. XXI. 16. IC. Hermann geb. 28. Nov. 1864 Pfarrer in Hartmannsdorf. XXI. 7. Hans Holbein s. Tafel II (Verfasser dieses). XXII. 5. Sohn u. 6. Tochter XXII. 7. IConrad, 8. Ulrich, 9. Dorothea, 10. Mechthild. Stammtafel V. Österreichische Linie. (Zu Seite 49.) X. i. Philipp I. * 1522 in Basel, von 1538—1545 in Paris, 1552 in Lissabon, dann in Augsburg Diamantschleifer (S. 46 und 52), f um 1612 (S. 57). XI. 4. Tochter Paul Baumann, Goldschmied (S. 59). Sohn: XI. 5. Philipp II. * zwischen 1553 und 1570 in Lissabon, 13. Mai 1590, geadelt I. Oktober 1612, f c. 1629, ^ kauft 23. Jan. 1601 Haus in Wien und j 1606 Haus in Augsburg, vacua 1627. | Euphrosina Schweiglerin, Tochter des Goldschmiedes Elias Schweigier in Augsburg, erwähnt 1622. (Enkel ?) XII. 4. Matthias (Mattheus). * c. 1598, 1611 —1616 (S. 58—60) Lehrling, später Hofjuwelier. I XIII. 11. Johann Caspar v. Holbein, * vor 1690, f September 1742, testiert 13. Februar 1740 in Wien. XII. 5. Philipp III. * c. 1600, nach 1622 Barbara geb. Weikmännin, Peter Schön, f c. I. Oktober 1630. ' •]- vor IO. Septbr. 1637. 2. Ehe? Amtsgegenschreiber zu Geiß- | 1636. lingen u. Bürger zu Augsburg. vor 1715 Eva Maria, ■j- nach i.O^t. 1742. XIII. 12. Euphrosyna, erwähnt 29. März 1636 (S- 53). XIV. 4. Sohn. XIV. 5. Sohn, f vor 13. Februar 1740. XIV. 6. Caspar, XIV. 7. Franz, XIV. 8. Johann Georg, Edler von Holbeins- * vor 1716. * vor 1716. berg, * 23. Jan. 1716. 1^37 Kanzlist in der K. geh. Reichshofkanzlei. 24. April 1756 sein Reichsadelstand bestätigt. 24. Februar 1787 Diplom mit Reichsritterstand. •— - -- ! - - XV. 5. Philipp (IV.) Holbein, Baronin Tinti. Edler von Holbeinsberg, Oberstleutnant im Inf.-Reg. Nr. 49, gefallen in Italien 8. Juni 1796. XIV. 9. Josef v. Holbein, XIV. 10. Maria Anna. Knobloch. l 8 . 01 ct. 1720, f 21. März 1806 in Wien als Hofrat. 1767 Landgrafenamts- Administrator (?) Lotteriedirektor. Zweimal vermählt. XV. 6. Josef, XV. 7. Kaspar Eleonore Schleifer, XV. 8. Philipp V. 1790 in Brünn v. Holbein. | * * c. 1761, v. Holbein, an Statthalterei. * 1756. Kürassier- j' 24. Nov. 1817. in Brünn um 1810 Nachfolge ?. leutnant, dann po- 1 Regierungsrat. litischer Beamter. | Nachfolge ?. XVI. 3. Georg Franz Holbein, Edler v. Iiolbeins- berg. 1793 im Kollegialstift zu Fulda. Deshalb ohne Nachkommen. XVI. 4. Therese Holbein, Edle v. Holbeinsberg. f 24. September 1857, von N. in Kroatien gebürtig. Geburtsort unbekannt laut Sterbeprotokoll der Pfarre v. St.Mickael in Wien. Bekannte Malerin. Auch sie vermachte ihr Vermögen der Kirche. XVI. 5. Franz v. Holbein - Holbeinsberg. * 1779 in Zistersdorf, f 5. Juni oder Sept. 1855 in Wien an Cholera. Dichter und K. K. Hoftheaterdirektor. (S. Konversationslexikon.) Ehelicht: ? XVI. 6. Staatsbeamter in Aussig und Vater des Fridolin v.Holbein, (dort 1894) nach dessen unglaubwürdiger, allseits bestritt. Angabe. 1. GräfinLichtenau 3. 29. Juni Johannette Göhring, 2. Maria Renner, 1803—o8,geschie- 1828 verw. v. Schenkenberg, f 1824. denkinderlos. N . - • f 8. März 1863, Wien. XVII. 4. Hermann v. Holbein-Holbeinsberg. * 3. Dez. 1829 in Hannover, 1904 k. k. Major a. D. in Wien. 22.7.63 Wilhelmine, Edle von Jacobi. * 18. Juni 1836, •j* 8. März 1896 in Wien. XVII. 5. Franz v. Holbein- Holbeinsberg. * 14. Juli 1832 in Hannover, 1904 k. k. Feldmarschallleutnant und Geheimer Rat, Excellenz, in Wien, seit 1904 in Meran. 2. Ehe 1902 mit Ernestine Friesach. i.Ehe Auguste Noe von Nordberg XVIII. 11. Wilhelmine (Wilma). * 3. April 1866. XVIII. 12. Irene. * 24. Juli 1S73- 17. Nov. 1898 Wilhelm, Reichsfreiherr Foulion de Norbeeck. k. k. Major, in Wien. XVIII. 13. 'Marie, f 8. April ,1887. XVII. 6. Eleonore v. Holbein- Holbeinsberg. * in Hannover, 1837. f 23. März 1899 unvermählt. XVII. 7. Ferdinand v. Holbein- Holbeinsberg. * 1842 in Hannover 1904 Beamter in Mediasch. Louise Verlag von E. A. SEEMANN in Leipzig Anton Springer Handbuch der Kunstgeschichte Mit 2083 Abbildungen und 53 in Farbendruck ausgeführten Tafeln. Siebente Auflage. 1905. Vier Bände. In Leinen 32 M., in zwei Halbfranzbänden 38 M. SS SS I. Das Altertum Neubearbeitet von Prof. Dr. Ad. Michaelis in Straßburg. 7. Aufl. 474 S. mit 783 Abbildungen und 9 Farbendrucken. Geb. in Leinen 9 M. 11 . Das Mittelalter Neubearbeitet von Prof. Dr. J. Neuwirth in Wien. 7. Aufl. 460 S. mit 559 Abbildungen und 9 Farbendrucken. Geb. in Leinen 7 M. ui. Die Renaissance in Italien Neubearbeitet von Prof. Dr. Adolf Philippi. 7. Auflage. 312 S. mit 319 Abbild, und 16 Farbendrucken. Gebunden in Leinen 8 M. iv. Die Renaissance im Norden und die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts 7. Auflage. 397 Seiten mit 422 Abbild, und 19 Farbendrucken. Gebunden in Leinen 8 M. Verlag von E. A. SEEMANN in Leipzig Jacob Burckhardt Die Kultur der Renaissance in Italien Neunte Auflage, besorgt von LUDWIG GEIGER Zwei Bände, geh. 10.50 M., in Leinen geb. 12.50 M., in Halbfranz 14.50 M. 30 D ieses klassische Werk ist eines der wenigen literarischen Kunstwerke, die sich durch Jahrzehnte in unveränderter Frische erhalten haben. Der Verfasser bietet in gedrängtester Form die Ergebnisse jahrzehntelanger Studien. Es ist eine in Auffassung, Gruppierung und stilistischer Durchführung gleich meisterhafte Leistung. Jacob Burckhardt Die Zeit Konstantins des Grossen Dritte, vom Verfasser selbst besorgte Auflage Geheftet 6 Mark, gebunden 8 Mark D iesem Werke eignen dieselben literarischen und wissenschaftlichen Qualitäten wie die vorgenannten. Größtmögliche Kenntnis der Quellen und meisterhafte Verwertung, d. h. höchste plastische Bestimmtheit der Darstellung zeichnen die Arbeit des Verfassers aus. VERLAG VON E. A. SEEMANN IN LEIPZIG Beiträge zur Kunstgeschichte. Alte Folge 1. Schultz, Alwin, Die Legende v. Leben der Jungfrau Maria. 80 S. br. M. 3.—. 2. Wustmann, G., Beiträge zur Geschichte der Malerei in Leipzig vom 15 . bis zum 17 . Jahrh. 70 S. Mit Abbild, br. M. 2.—. 3. Lange, Konr., Das Motiv des aufgestützten Fusses in der antiken Kunst und deren statuarische Verwendung durch Lysippos» 64 S. Mit i Tafel, br. M. 2.—. 4. Muther, Rieh., Anton Graff, sein Leben und seine Werke. Mit dem Porträt des Künstlers in Lichtdruck. 128 S. br. M. 3.—. 5. Holtzinger, Heinr., Uber den Ursprung und die Bedeutung der Doppelchöre. 30 S. br. M. 1. —. 6. Kahl, Rob., Das venezianische Skizzenbuch. 128 S. Mit 23 Abbild, br. M. 4.—. 7. Valentin, Veit, Neues über die Venus von Milo. 5 ° S. M. 1.60. 8. Voss, Georg, Die Darstellungen des Weltgerichts in der bildenden Kunst des frühen Mittelalters. (Vergriffen.) Neue Folge. Band i—31. gr. 8. 1. Schumann, Paul, Barock und Rococo* 130 S. Mit 11 Abbild, br. M. 4.—. 2. Ree, P., Peter Candid. 266 S. br. M. 6.—. 3. Leitschuh, F. F., Die Familie Preisler und Marcus Tuscher. 82 S. br. M. 2.—. 4. Kaemmerer, Ludw., Die Landschaft in der deutschen Kunst. (Vergriffen.) 5. Ficker, Johannes, Die Darstellung der Apostel in der altchristlichen Kirche. 156 S. br. M. 3.—. 6. Oettingen, Wolfgang v., Antonio Averlino, gen. Filarete. 6S S. br. M. 2.—. 7. Kristeller , Paul , Die Strassburger Bücherillustration im 15 . und im Anfänge des 16 . Jahrhunderts. 172S. Mit 35 Abbild, br. M. 6.—. 8. Toman, Hugo, Studien über Jan van Scorel. 52 S. Mit 6 Tafeln in Lichtdruck und Holzschnitt, br. M. 2.—. 9. Ficker, Paul Gerh., Der Mitralis des Sicardus nach seiner Bedeutung für die Ikonographie des Mittelalters. 78 S. br. M. 2.—. 10. Graul, Richard, Beiträge zur Geschichte der dekorativen Skulptur in den Niederlanden während der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. 55 S. br. M. 2.—. 11. Pauli, Gustav, Die Renaissancebauten Bremens im Zusammenhänge mit der Renaissance in Nordwestdeutschland. 120 S. Mit 12 Abbild, br. M. 3.—. 12. Koelitz, Karl, Hans Suess von Kulmbach und seine Werke. Eine Beitrag zur Geschichte der Schule Dürers. SS S. br. M. 3.—. 13. Friedländer, Max, Albrecht Altdorfer, der Maler von Regensburg. 175 S. Mit 3 Abbild, br. M. 5.—. 14. Firmenich-Richartz, Ed., Bartholo- rnaeus Bruyn und seine Schule. 147 S. Mit 7 Abb. im Textu. 5 Lichtdrucktafeln, br. M.5.—_ 15. Wilisch, E., Die altkorinthische Tonindustrie. 176 S. Mit 8 Tafeln, br. M. 6.—. 16 . Thieme, U., Hans Schaeufeleins malerische Tätigkeit. 184 S. Mit 12 Lichtdrucken. br. M. 6. —. 17. Magnus, Hugo, Die Darstellung des Auges in der antiken Plastik. 96 S. Mit 5 Tafeln Abbildungen, br. M. 4.—. iS. Lichtenberg, Reinh. Freiherr v., Zur Entwickelungsgeschichte der Landschaftsmalerei bei den Niederländern und Deutschen im 16. Jahrhundert. 128 S. Mit Abbild, br. M. 4.—. 19. Steinmann, E., Die Tituli und die kirchliche Wandmalerei im Abendlande vom 5. bis zum ii. Jahrhundert. 142 S. br. M. 4.—. 20. Zimmermann, Ernst, Die Landschaft in der venezianischen Malerei bis zum Tode Tizians. 214 S. br. M. 5.—. 21. Ohnesorge, Karl, Wendel Dietterlin, Maler von Strassburg. 68 S. Mit 1 Abb. br. M. 2.—. 22. Pfau, C., Das gotische Steinmetzzeichen. 76 S. Mit 2 Tafeln, br. M. 2.50. 23. Seeger, Georg, Peter Vischer der Jüngere. 16S S. Mit 27 Abbild, br. M. 4.50. 24. Weiss, August, DasHandwerkder Goldschmiede zu Augsburg bis zum Jahre 16S1. 360 S. br. M. 6.—. 25 Buchwald, C., Adriaen de Vries. 119 S. Mit 8 Tafeln, br. M. 4.—. 26. Gosche, A., Simone Martini. 141 S. Mit 8 Tafeln, br. M. 4. 27. Thiersch, Herrn., „Tyrrhenische“ Amphoren. 162 S. Mit 6 Tafeln und Abbild, im Text. br. M. 6.—. 28. Michaelson, Hedwig, Lukas Cranach der Aeltere. 140 S. Mit 33 Abb. br. M. 6.—. 29. Weber, Ludwig,SanPetronioinBologna. 96 S. Mit 5 Abbild, br. M. 3.—. 30. Justi, Ludwig, Dürers Dresdener Altar. 40 S. Mit 7 Abbild, br. M. 1.50. 31. Müller, Kurt F., Der Leichenwagen Alexanders des Großen. S3 S. Mit 1 Tafel und S Abbild, br. M. 2.50. Ernst Heririch Nochf., G.m.b. II., Leipzig.